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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 15:52
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Meine Frage an dich: Warum hat sie auf eine wesentlich transparentere Einstufung in Prozentwerten verzichtet?
Ich weiß es nicht. Vielleicht aus den gleichen Gründen, aus denen Ärzte Krebspatienten nicht in Prozentwerten angeben, wie hoch die Heilungschancen sind und wie hoch die restliche Lebenserwartung noch ist?

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 15:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Am Schluss des LKA-Gutachtens ist in der Fußnote 12 vermerkt, in welchem Sinne man den Begriff „wahrscheinlich“ zu verstehen hat. Ich lese da allenfalls etwas von mittelmäßiger Wahrscheinlichkeit heraus.
Wenn man es nicht prozentual benennen kann oder darf, dann obliegt weitgehend der subjektiven Wertung des Betrachters Betrachters wie er das wahrscheinlich sieht, deutet und/oder definiert.

Wenn man es nicht definieren kann, weil es keine Legaldefinition gibt, dann ist das “wahrscheinlich” je nach Begruendung beispielsweise so wahrscheinlich, dass ich morgen den Jackpot im Lotto oder zumindest einen fünfstelligen Gewinn erziele (Scherz).

Der einzige Anhalt zu dieser Wahrscheinlichkeitsaussage ist die Skala selbst und die koennte man so oder so bei seiner Gewichtung des Beweiswertes in die Waagschale werfen. Es obliegt also weitgehend einer subjektiven Bewertung wie wahrscheinlich das wahrscheinlich zu werten ist oder verstehe ich da etwas falsch?

Verdachtsstufen wie Anfangsverdacht, Hinreichender und Dringender Tatverdacht kann man auch nicht an Prozenten fest machen sondern am Sachverhalt. Dafuer gibt es aber genuegend Literatur (Kommentare etc) an denen ich mich orientieren kann und die fallbezogen erlaeutern unter welchen Voraussetzungen dringender TV z. B. gegeben ist.

Aber an dem wahrscheinlich hier kann ich mich faktisch nur an der Fussnote orientieren. Das ist ein bischen wenig wie ich finde um eine zuverlaessige Entscheidung fuer so ein wichtiges Beweismittel zu treffen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Ob das dann für einen Schuldspruch reicht und ob nicht noch weitere Indizien (P., Flohmarkt, abgehörte Gespräche, Tonband-Experimente von 1973 usw.) hinzutreten müssen, ist eine andere Frage.
Wenn ich das Urteil interpretiere denke ich, dass das Gericht von Frau Boss Kompetenz beeindruckt war und glaubte, dass das Tonbandgerät an der Tat beteiligt war. Zusammen mit allem anderen hat das locker für den Schuldspruch gereicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:05
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zusammen mit allem anderen hat das locker für den Schuldspruch gereicht.
Ja klar, zusammen mit allem anderen.

Nur das Gutachten hätte selbstverständlich nicht gereicht. Das Gericht hätte sicherlich nicht die Riesenbeweisaufnahme gemacht, wenn ihm bereits das Gutachten gereicht hätte. Denn für Richter sind Beweisaufnahmen nicht vergnügungssteuerpflichtig, das macht man, weil es notwendig ist, nicht weil es besonderen Spaß macht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man sieht, es ist nicht immer so einfach mit den Indizien und mit der Gesamtwürdigung.
Das Problem stellt sich doch in jeder Situation, wo ein glaubwürdiger Zeuge glaubhaft ein Geschehen bekundet, das sich nach der ebenso glaubhaften Bekundung eines anderen glaubwürdigen Zeugen so nicht zugetragen haben kann. Das ist täglich Brot für die Justiz. Eigentlich ist das die klassische Non-liquet-Situation.

Nur im Strafprozess kommen wieder jene Faktoren zum tragen, deren Einfluss auf die Richter vehement abgestritten wird: Kann so ein Verbrechen ungesühnt bleiben? Kann es sein, dass man x Verhandlungstage durchführt? Hätte man nicht vorher einstellen müssen? Könnte man dann überhaupt noch Taten verurteilen, bei denen Aussage-Aussage-Konstellationen typisch sind? Und klar ist, einer muss der Täter oder der Lügner sein? - Ich halte solche Erwägungen für völlig legitim.

Was ist also die Folge? Es sind nicht beide Zeugen gleich glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft. Das ist Theorie. Sondern die Aussagen werden gewertet, in Kenntnis der Gesamtumstände. Schon im Laufe des Prozesses. Und dann schwindet beim einen oder anderen Glaubwürdigkeit oder Glaubhaftigkeit. Der Zeuge auf dem Flohmarkt, der muss sich geirrt haben. Oder - wesentlich unwahrscheinlicher - die Gutachterin muss sich geirrt haben.

Darüber hatten wir uns ja schon unterhalten, über die Gesamtwürdigung be- und entlastender Indizien im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung.

Eine Notwendigkeit, die Beweiswürdigung dreistufig durchzuführen, also 1. isolierte Betrachtung eines Indizes und dann 2. Betrachtung im Lichte der anderen Indizien und zuletzt 3. Gesamtwürdigung im Sinne einer Abwägung und evtl. verbleibender Zweifel, hattest Du aber nicht sehen wollen.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wenn ich das Urteil interpretiere denke ich, dass das Gericht von Frau Boss Kompetenz beeindruckt war und glaubte, dass das Tonbandgerät an der Tat beteiligt war. Zusammen mit allem anderen hat das locker für den Schuldspruch gereicht.
Genau so war es. Es stellt sich die Frage: War das so richtig? Ich denke, richtig im Sinne der StPO. Aber eventuell falsch im Sinne eines darüber hinausgehenden Wahrheitsbegriffes.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:11
Zitat von monstramonstra schrieb:Genau so war es. Es stellt sich die Frage: War das so richtig? Ich denke, richtig im Sinne der StPO. Aber eventuell falsch im Sinne eines darüber hinausgehenden Wahrheitsbegriffes.
So ist das Leben. Das Gericht hat sich wahrscheinlich gar nicht an die von der Sachverständigen vorgegebene Wahrscheinlichkeit gehalten, sondern sich selbst aufgrund der Inhalte des Vortrags von Frau Boss eine eigene Wahrscheinlichkeit gegeben:

P(Tonband war Tatbeteiligt) = 1- fernliegend

also sehr hoch.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Es fehlt jede allgemeine wissenschaftlich belegte Darlegung/Erläuterung, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen ein Tonbandgerät als partielles Trägermedium identifiziert werden kann.

Es muss dazu keine allgemein-wissenschaftlichen Erkenntnisse geben. Das hier war und ist ein Einzelfall. Die Gutachterin hatte unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Gesetze, ihrer Erfahrungen und Heranziehung von Vergleichsgeräten eine Aussage zu treffen, ob Besonderheiten festgestellt werden können, die eine Verbindung zwischen dem TK 248 und den bei den Herrmanns empfangenen Tönen/Geräuschen herstellen lassen. Diese hat sie in der Tat ausfindig machen können und die von ihr vermutete Ursächlichkeit für alle Beteiligten plausibel begründet.

Allein der Grad der Wahrscheinlichkeit ist zweifelhaft.

Das haben wir ja nun wiederholt festgestellt.
Und nun? Was tun in diesem Einzelfall? Ein Wiederaufnahmeantrag mit reiner Wahrscheinlichkeitsverschiebung zum Tonbandgerät ist in diesem Fall, der wesentlich durch den Pfaffingerkomplex gestützt wird, wie schon erwähnt, nicht erfolgversprechend.

Was ist mit zukünftigen Fällen?
Anscheinend gibt es für den Bereich der forensischen Phonetik Bestrebungen, anhand des Bayes-Theorems zu präziseren Bewertungen zu kommen. Sollte das gelingen, wäre das prima.

Genauso einen Fall wie hier wird es nie wieder geben. Tonbandgeräte sind eine aussterbende Art der Unterhaltungselektronik. Das Augenmerk ist daher auf die aktuelle Elektronik zu richten, dort ist zu forschen und dort sind Daten zu erheben. Das sollte man natürlich tun, verbessern kann man immer alles.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:25
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das Gericht hat sich wahrscheinlich gar nicht an die von der Sachverständigen vorgegebene Wahrscheinlichkeit gehalten, sondern sich selbst aufgrund der Inhalte des Vortrags von Frau Boss eine eigene Wahrscheinlichkeit gegeben:
Ja, diese "Hochstufung" geht es aus den von mir zitierten Stellen des Urteils (S. 201, 203) hervor. Das "scharfe Gehör" der Frau Dr. ... war z.B. im Gutachten natürlich nicht erwähnt. Der subjektive Eindruck ließ das Gericht zu der Überzeugung finden, die es so auch transparent festgehalten hat.

Ein Anmerkung: Dieses starke subjektive Element in der gerichtlichen Wahrheitsfindung ist zulässig. Es geht auch nicht ohne. Das LG hat in diesem Fall ohne Zweifel lege artis gehandelt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:25
Das Gericht hat doch nun auf den Seiten 292 bis 294 des Urteils noch einmal zusammengefasst, auf welchen konkreten Indizien, die Entscheidung beruht. Natürlich ist das TK da nur ein Indiz unter vielen.

Auf S. 295 schreibt das Gericht dann noch einmal:
In einer Gesamtschau hat die Kammer die einzelnen Indizien gewichtet und in Beziehung zueinander gesetzt. Besondere Bedeutung maß das Gericht dabei dem Indiz des bestehenden Motivs und
dem „Geständnis" des Belastungszeugen ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ ^ b e i , zu dem noch ein weiterer Bezug über die zur Umwicklung der Belüftungsrohre verwendeten Textilstreifen festgestellt werden konnte.
Im Zusammenhang mit der Bestückung der Kiste waren das Kistenradio mit montierter Wurfantenne und die ungewöhnliche Auswahl des Lesestoffs herausragend.
Von großer Bedeutung war auch das im Bereich der Entführungsstelle aufgefundene Fernglas der Marke Porst, das dem Angeklagten gehörte.
Ein ganz wesentliches Gewicht hatte für die Kammer das beim Angeklagten am 30.10.2007 sichergestellte Tonband Grundig TK 248, das er nicht erst am 14.10.2007 auf dem Flohmarkt von Beverungen erworben hat, sondern schon im Tatzeitraum in seinem Besitz hatté, und das nach den überzeugenden Ausführungen der Sachverständigen Frau Dr. wahrscheiniich für den Zusammenschnitt der Erpresseranrufe verwendet
wurde.
Zum TK wird dort als erstes herausgestellt, dass WM das Gerät nicht auf dem Flohmarkt erworben, sondern schon zur Tatzeit hatte. Erst danach kommt die Erwähnung des Gutachtens, wobei das Gericht ausdrücklich erwähnt, dass das TK „wahrscheinlich“ verwendet hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:26
Schon öfter habe ich mich über Wahrscheinlichkeiten ausgelassen. Den Standard hat das BKA festgeschrieben. Nicht nur für Schriftgutachten sondern für alle Gutachten, die mit Wahrscheinlichkeiten umgehen.

Titelbild

Die zugehörige Skala sollte auch das Bayerische LKA berücksichtigen (S. 35)

Verbale wahrscheinlichkeitsskalaOriginal anzeigen (0,2 MB)

Es geht auf einfacher (S. 33)

Wahrscheinlichkeitsliste

Der Kommentar im Gutachten zu den Wahrscheinlickeitsstufen ist ein Widerspruch in sich:
Entweder ist eine Umsetzung in prozentuale Stufen unmöglich.
Oder die Abstände zwischen den Stufen werden mit höherer Wahrscheinlichkein geringer (siehe buntes Bild). Dann sind die Stufen aber auch definiert.

Das "wahrscheinlich" des LKA-Gutachtens dürfen wir wohl mit 75% ansetzen. Ist euch eigentlich klar, was das bedeutet?
Von vier Gutachten ist im Mittel eins falsch!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Grunde ist das von der Fragestellung her nichts anderes als die Frage nach der Verwendung des bei Mazurek gefundenen TK, nur dass die Sache hier u.a. dadurch komplizierter wird, weil anscheinend noch ein Zweitgerät verwendet worden ist.
Laut Gutachten wurde nicht nur ein Zweitgerät zum Abspielen in der Telefonzelle verwendet. Definitiv auch ein Drittgerät für die Geschwindigkeitsveränderung. Und zusätzlich noch die Telefonübertragung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich weiß es nicht. Vielleicht aus den gleichen Gründen, aus denen Ärzte Krebspatienten nicht in Prozentwerten angeben, wie hoch die Heilungschancen sind und wie hoch die restliche Lebenserwartung noch ist?
Ein Gericht ist dazu verpflichtet einer Wahrheisfindung rechtschaffend nachzugehen und nicht Krebspatienten eine
es schon tiefdunkle Aussicht zu versüssen.

Dein Vergleich hinkt mindestens genauso wie deine Argumentation.

Herr Fischer ist mir dagegen sympathisch. Er kann Fehler benennen und einräumen.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 16:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Es muss dazu keine allgemein-wissenschaftlichen Erkenntnisse geben. Das hier war und ist ein Einzelfall.
Also ob die naturwissenschaftlichen Gesetze berücksichtigt worden sind, wenn man einfach ein unbekanntes Zwischengerät völlig unberücksichtigt lässt, weil man es nicht kennt, das ist schon einmal zweifelhaft. Dann bauen auch Einzelfälle auf wissenschaftlichen Erkenntnissen auf, siehe z.B. den Stimmvergleich.

Oder wie würdest Du dazu stehen, wenn ich sage, anhand Deines Passbildes und Deines Fingerabdrucks kann ich als forensischer Anthropologe erkennen, ob Du ein Verbrecher bist oder nicht?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Erst danach kommt die Erwähnung des Gutachtens, wobei das Gericht ausdrücklich erwähnt, dass das TK „wahrscheinlich“ verwendet hat.
Das Gericht zitiert die Ausführungen der Gutachterin. Sie hatte von "wahrscheinlich" gesprochen. Das Gericht würde sich sonst in Widerspruch zu seinen eigenen Feststellungen setzten (S. 201, 203), die sehr großes Gewicht haben (müssen). Ein bloß "wahrscheinliches" Gutachten kann man auch mal vom Tisch hiefen, freilich müsste dann die Befragung der Sachverständigen anders ablaufen.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Herr Fischer ist mir dagegen sympathisch.
Ob mir Herr Fischer sympathisch ist, weiß ich nicht so recht. Er biedert sich jedenfalls nicht an, nimmt Transparenz ernst und scheut sich nicht, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen, mit denen er sich selbst nicht schont. Ich bin mir aber nicht sicher ob er ein zynischer oder versteckt empathischer Mensch ist. Egal. Empfohlen werden soll auf jeden Fall diese Podcast-Reihe u.a. mit Thomas Fischer, umsonst, öffentlich-rechtlich, strafrechtlich einwandfrei und absolut seriös:

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/podcast-sprechen-wir-ueber-mord-100.html
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der Kommentar im Gutachten zu den Wahrscheinlickeitsstufen ist ein Widerspruch in sich:
Entweder ist eine Umsetzung in prozentuale Stufen unmöglich.
Oder die Abstände zwischen den Stufen werden mit höherer Wahrscheinlichkein geringer (siehe buntes Bild). Dann sind die Stufen aber auch definiert.
Die "Wahrscheinlichkeit" als Grad persönlicher Überzeugung und die "Wahrscheinlichkeit" als Begriff der Stochastik haben sowieso wenig miteinander zu tun. Die eine ist Ergebnis einer Argumentation, die andere Ergebnis von Zahlen und Werten. Wenn man nicht - wie z.B. bei der DNA-Analyse - mathematische Wahrscheinlichkeitsgrade abbilden kann, ist es ziemlich müßig, nichtmathematische Wahrscheinlichkeitsaussagen in Prozente umzurechnen.

Zwei Beispiele:

"Donald Trump war wahrscheinlich (höchst wahrscheinlich) der schlechteste US-Präsident aller Zeiten." Zu wie viel Prozent war er das?

"Wenn ich 4 Halbe Bier trinke und mit dem Auto nach Hause fahre, baue ich wahrscheinlich einen Unfall." Wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit? Statistisch vielleicht berechenbar, die allgemeine Unfallwahrscheinlichkeit bei 0,8 Promille. Aber individuell? Wie immer, es kommt drauf an. Ich bin in meinem Leben bestimmt ein Dutzend oder mehr Mal mit dem Auto mit 0,8 Promille nach Hause gefahren - und es ist nie etwas passiert. Weil es über die Dörfer ging und ich immer sehr langsam gefahren bin, wenn ich nicht nüchtern war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 17:40
Zitat von monstramonstra schrieb:"Donald Trump war wahrscheinlich (höchst wahrscheinlich) der schlechteste US-Präsident aller Zeiten." Zu wie viel Prozent war er das?
Also das ist jetzt einfach: 100% :-)


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19.01.2021 um 17:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Die "Wahrscheinlichkeit" als Grad persönlicher Überzeugung und die "Wahrscheinlichkeit" als Begriff der Stochastik haben sowieso wenig miteinander zu tun. Die eine ist Ergebnis einer Argumentation, die andere Ergebnis von Zahlen und Werten. Wenn man nicht - wie z.B. bei der DNA-Analyse - mathematische Wahrscheinlichkeitsgrade abbilden kann, ist es ziemlich müßig, nichtmathematische Wahrscheinlichkeitsaussagen in Prozente umzurechnen.

Zwei Beispiele:

"Donald Trump war wahrscheinlich (höchst wahrscheinlich) der schlechteste US-Präsident aller Zeiten." Zu wie viel Prozent war er das?

"Wenn ich 4 Halbe Bier trinke und mit dem Auto nach Hause fahre, baue ich wahrscheinlich einen Unfall." Wie hoch ist diese Wahrscheinlichkeit? Statistisch vielleicht berechenbar, die allgemeine Unfallwahrscheinlichkeit bei 0,8 Promille. Aber individuell? Wie immer, es kommt drauf an. Ich bin in meinem Leben bestimmt ein Dutzend oder mehr Mal mit dem Auto mit 0,8 Promille nach Hause gefahren - und es ist nie etwas passiert. Weil es über die Dörfer ging und ich immer sehr langsam gefahren bin, wenn ich nicht nüchtern war.
Du vermischt mir in deinem Beispiel einen stochastischen Bewertungsmaßstab zusammen mit einer subjektiven Einschätzung.

Das kann nicht wirklich Grundlage eines Gutachtens für ein Gericht sein, auf der dann eine Wahrheitsfindung zu plausibilisieren ist.
Oder irre ich mich da?
Zitat von monstramonstra schrieb:Ob mir Herr Fischer sympathisch ist, weiß ich nicht so recht. Er biedert sich jedenfalls nicht an, nimmt Transparenz ernst und scheut sich nicht, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen, mit denen er sich selbst nicht schont.
Unter sympathischen Juristen reicht mir das schon. Mir ist egal, ob er an Übergewicht leidet, oder welche Musik er hört. Seine Eigenschaft Fehler in der Arbeit seiner Berufssparte anzuerkennen und seine Forderungen nach mehr Mechanismen Fehler zu vermeiden, ist mehr als alles was ich hier in den Kriminalfällen von Juristen, oder die die es gerne noch werden wollen, dazu lesen kann!


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19.01.2021 um 18:13
Zitat von roberndrobernd schrieb:Laut Gutachten wurde nicht nur ein Zweitgerät zum Abspielen in der Telefonzelle verwendet. Definitiv auch ein Drittgerät für die Geschwindigkeitsveränderung. Und zusätzlich noch die Telefonübertragung.
Man muss aber zugeben, dass der Täter alles so (geschickt, kompliziert oder unbeholfen?) gemacht hat, dass bis heute keiner die Anrufe mit den Mitteln von 1981 reproduzieren kann.


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19.01.2021 um 18:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Die "Wahrscheinlichkeit" als Grad persönlicher Überzeugung und die "Wahrscheinlichkeit" als Begriff der Stochastik haben sowieso wenig miteinander zu tun. Die eine ist Ergebnis einer Argumentation, die andere Ergebnis von Zahlen und Werten.
Wie willst Du dann im Ansatz die Wahrscheinlichkeit für eine Indizienkette bestimmen, wenn die auf unterschiedlichen "Argumentationen" aufbaut? Was ergibt dann einen Indizienkette für eine Wahrscheinlichkeit, wenn sie auf 2 Argumentationen aufbaut, mit deren Einzelergebnis "Wahrscheinlich" und deren Indizien voneinander unabhängig sind?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 18:41
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Wie willst Du dann im Ansatz die Wahrscheinlichkeit für eine Indizienkette bestimmen, wenn die auf unterschiedlichen "Argumentationen" aufbaut? Was ergibt dann einen Indizienkette für eine Wahrscheinlichkeit, wenn sie auf 2 Argumentationen aufbaut, mit deren Einzelergebnis "Wahrscheinlich" und deren Indizien voneinander unabhängig sind?
Das ist wie bei der Zeugnissnote und den Klassenarbeiten, Tests, mündliche Noten, etc.:

Jede Note hat eine bestimmte Gewichtung (z.B. Test zählt einfach, Klassenarbeit zählt zweifach, etc.). Du multipliziert als Lehrer die Noten mit ihrer Gewichtung, bildest die Summe und dividierst durch die Summe der Gewichtungen. So erhälst du die Durchschnittsnote.

Subjektiv macht man das als Mensch genauso. zum Beispiel: wenn jemand eine Meinung vertritt überlegt man, wie nachvollziehbar man jedes einzelne Argument erachtet und gewichtet dieses zusätzlich. Am Ende bildet man sich aus der Gesamtheit eine Meinung.

Statt Zeugnissnoten kann man dies auch mit Wahrscheinlichkeiten tun: Du schreibst die jedes relevante belastende Indiz auf und gewichtest es mit einem Faktor. Summierst und teilst es durch die Summe der Faktoren.

Das ist nur eine spielerische Theorie, die man aber auch selbst ausprobieren kann. Problematisch ist wirklich alles relevante aufzuschreiben und eine geeignete Gewichtung zu finden. Außerdem spielt in der Realität vermutlich noch das Bauchgefühl in die Formel hinein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.01.2021 um 18:43
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Statt Zeugnissnoten kann man dies auch mit Wahrscheinlichkeiten tun: Du schreibst die jedes relevante belastende Indiz auf und gewichtest es mit einem Faktor. Summierst und teilst es durch die Summe der Faktoren.
Das ist eine Indizienreihe, kein Indizienkette!

Deine sogenannte Urteilsformel ist auch falsch, die Du vor eingen Seiten mal gebracht hast. Probier es einfach aus, wenn ein Angeklagter ein 100%iges Alibi hat. Mit Deiner Urteilsformel kann man dann auch diesen verurteilen, man muss nur den Prozess lang genug machen.


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19.01.2021 um 18:50
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Deine sogenannte Urteilsformel ist auch falsch, die Du vor eingen Seiten mal gebracht hast. Probier es einfach aus, wenn ein Angeklagter ein 100%iges Alibi hat. Mit Deiner Urteilsformel kann man dann auch diesen verurteilen, man muss nur den Prozess lang genug machen.
Entlastungsbeweise haben negative Faktoren, die kann man mit einbringen. Aber grundsätzlich wird man die Wahrscheinlichkeiten durchschnittlich betrachten und nicht etwa multiplizieren.


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