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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 10:11
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:- W.M. schließe ich als Täter grundsätzlich nicht aus, aber es gibt halt auch etliche Punkte, die einfach nicht zu ihm passen. Dazu gehört z.B. der Kontaktabbruch nach dem 2. Erpresserbrief. Lt. Meiner Einschätzung hätte er trotzdem versucht die Sache weiter durchzuziehen.
Ursulas Mutter fragte amTelefon nach einem Lebenszeichen. Das hätte er nicht erbringen können.
Die Antwort auf die Frage der Mutter erfolgte auf der Rückseite des 2. Erpresserbriefes...
Beitrag von R.d.R (Seite 598)
...auf den dann kein weiterer Anruf mehr erfolgt ist.

Ich denke W.M. hätte an dieser Stelle noch nicht aufgegeben, sondern versucht die Sache weiterhin (eiskalt) durchzuziehen, wobei er dann allerdings letztendlich an der "Stofftier-Namensfrage"gescheitert wäre. Ebenso sehe ich das in Bezug auf H.W.
Zitat von EichenstarkEichenstark schrieb:Würde es etwas bringen die Asservate nach 20 Jahren noch mal auf Spuren zu untersuchen
Hat sich ja viel getan in der Forensik?
Einen Versuch wäre es auf jeden Fall wert, aber den Auftrag hierfür müsste von der Staatsanwaltschaft kommen. Und für die ist der Fall - Stand heute - geklärt und verjährt.
Vielleicht könnte W.M. selbst noch etwas bewegen, mit einem Antrag auf ein WAV.
Begründung: von (oben) angeordnete Ermittlungseinstellung gegen H.W. trotz hinreichender Indizienlage, sowie Be-/Verhinderung der polizeilichen Ermittlungen im LEH durch deren Eltern.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Falls ihm das Fernglas tatsächlich nicht gehört haben sollte, hat er die Wahrheit gesagt
Nur ganz kurz vorab: WM leugnete grundsätzlich ein Fernglas besessen zu haben. Das ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit falsch.
W.M. hat einfach viel zu oft gelogen und das rächt sich halt irgendwann getreu dem Motto: "Wer einmal lügt..."


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 13:49
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:W.M. hat einfach viel zu oft gelogen und das rächt sich halt irgendwann getreu dem Motto: "Wer einmal lügt..."
Aber darf das letztlich eine Verurteilung tragen? Wie es letztlich das Urteil des LG Augsburg trägt, das schwachen Indizien aufgrund der dazu gemachten falschen oder nicht wirklich nachweisbar richtigen (Fernglas, Tondbandgerät) Aussagen zu starken Beweisen macht?

Falsche Einlassungen oder umfassendes Abstreiten von belastenden Ermittlungsergebnissen durch Verdächtige können generell mehrere Motive haben: a) Der Täter will sich schützen. b) Der Verdächtige will den Verdacht loswerden. c) Der Verdächtige will einen Dritten schützen, der der Täter war oder von dem er glaubt, er könne es gewesen sein. d) Der Verdächtige will von anderen Straftaten (Hehlerei, Diebstahl usw.) ablenken. Usw.

Schließlich dann noch das oft gehörte "Argument" der "bloßen Schutzbehauptungen". Das überhaupt kein Argument ist. Sog. Schutzbehauptungen müssen genauso widerlegt oder als unglaubhaft begründet werden wie jede andere Aussage.

Es ist ja nicht der einzige Fall, dessen Urteil ganz wesentlich auf echten oder scheinbaren Widersprüchen in den Einlassungen aufbaut. Spontan fällt mir der Fall "Monika Weimar" ein, wo die Verurteilung fast ausschließlich auf den nachgewiesenen Lügen der Angeklagten aufbaute. Das Gericht konnte ein Motiv nur vermuten, die wenigen wirklich schwerwiegenden Indizien waren nicht sicher interpretierbar. Die Lügen hielten den Schuldspruch zusammen. Zuletzt dann der "Eiskellerfall", wo angeblich widersprüchliche Einlassungen des Tatverdächtigten die Anklage und Verurteilung trugen, während entlastende Umstände nicht beachtet wurden. Im zweiten Prozess dann Freispruch.

Echte Lügen des Mazurek, die wirklich widerlegt worden sind, die sehe ich eigentlich gar nicht. Jedenfalls ist nicht sicher belegt, dass er das Grundig TK 248 oder das im Wald aufgefundene Porst-Fernglas 1981 besaß und für die Entführung benutzt hat. Seine Behauptung, er habe dergleichen damals nicht besessen, ist für mich nicht widerlegt. Er mag damals ein Fernglas besessen haben, und ein Tonbandgerät, er mag das Grundig TK 248, das nur durch ein wissenschaftlich fehlerhaftes Gutachten an die Tat "gehängt" wurde, nicht 2007 auf einem bestimmten Flohmarkt gekauft haben, weil es dafür an Anhaltspunkten fehlt. Er also gelogen hat. Aber kann man daraus ableiten, er müsse es 1981 schon besessen haben?

Mich überzeugt das nicht.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 14:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Mich überzeugt das nicht.
Das muss es auch nicht, aber es hat mindestens 4 oder sogar alle 5 Richter überzeugt. Das Urteil war auch formal korrekt. Also ist er schuldig bis etwas anderes bewiesen wird, wovon ich aber nicht ausgehe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 15:03
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das muss es auch nicht, aber es hat mindestens 4 oder sogar alle 5 Richter überzeugt.
Das ist unbestritten, dass sie persönlich überzeugt waren. Das ist jetzt nicht Willkür oder schreiendes Unrecht. Das Gericht glaubte halt, dass M. gelogen hat, weil er der Täter war. Und es glaubte mangels eigener Sachkunde der LKA-Phonetikerin, die etwas als "wahrscheinlich" belegte, was wissenschaftlich gar nicht zu belegen war.

Ohne das Indiz "Grundig TK 248" hätte das Gericht aber M. schwerlich verurteilen können, weil eine persönliche Überzeugung nicht mehr nachvollziehbar zu begründen gewesen wäre. Schon dieser Umstand lässt (m)eine Überzeugung, dass das Urteil - aus heutiger Sicht - richtig ist, nur schwer zu.

Das Urteil ist auch formal korrekt und rechtskräftig. Ja. Das heißt nicht, dass es richtig ist, was die Wahrheit betrifft. Der BGH hat jedenfalls das Urteil "gehalten", mit seinem berühmten "Olli-Kahn-Senat", bei dem lange Zeit alle Urteile aus Bayern gehalten wurden...
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Also ist er schuldig bis etwas anderes bewiesen wird, wovon ich aber nicht ausgehe.
Formal korrekt muss bei einer Wiederaufnahme nur der Schuldbeweis widerlegt werden. Nicht aber die Unschuld bewiesen werden - wie auch in einem neuer Hauptverhandlung. Es reicht, wenn die Schuld nicht ausreichend nachgewiesen werden kann (in dubio pro reo).


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 15:13
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und es glaubte mangels eigener Sachkunde der LKA-Phonetikerin, die etwas als "wahrscheinlich" belegte, was wissenschaftlich gar nicht zu belegen war.
Es wäre an der Verteidigung gelegen, ein Gegengutachten einzuholen. Das Gutachten von damals hat also bis heute bestand.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 15:43
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es wäre an der Verteidigung gelegen, ein Gegengutachten einzuholen. Das Gutachten von damals hat also bis heute bestand.
Prozessual hast Du Recht. In der Sache war das Gutachten falsch und die darauf beruhenden Feststellungen des Gerichts ("prozessuale Wahrheit") ohne Grundlage. M. hätte nicht verurteilt werden können.

Natürlich akzeptiere ich die Spielregeln des Rechtsstaats, der bestimmt, dass irgendwann bei einem Fall der Sack zu ist. Und dann geht nur noch was über die Wiederaufnahme. Das hat auch seinen Sinn, wie auch die eine, einzige, Tatsacheninstanz, die wir in solchen Fällen haben.

Meine Meinung (und ich bin damit ja nicht alleine) erschöpft sich aber halt nicht in einer Feststellung der Rechtslage. Sondern uns alle hier bewegt doch auch die Frage "Wer hat's getan?" Und ich habe da halt Zweifel, dass M. Ursula entführt und in der Kiste hat umkommen lassen. Er ist verdächtig, klar. Aber der Täter? Für mich ist der Beweis nicht erbracht. Für den Rechtsstaat schon.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 15:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Meine Meinung (und ich bin damit ja nicht alleine) erschöpft sich aber halt nicht in einer Feststellung der Rechtslage. Sondern uns alle hier bewegt doch auch die Frage "Wer hat's getan?" Und ich habe da halt Zweifel, dass M. Ursula entführt und in der Kiste hat umkommen lassen. Er ist verdächtig, klar. Aber der Täter? Für mich ist der Beweis nicht erbracht. Für den Rechtsstaat schon.
Ich pers. glaube, dass er es war, zumindest eher als H.W. oder die Schüler.


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25.03.2026 um 16:17
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich pers. glaube, dass er es war, zumindest eher als H.W. oder die Schüler.
Das ist ja auch gut möglich. Er ist kein Sympath, diese Empathielosigkeit, ja bräsig-naive Brutalität, die traut man ihm zu, wenn man ihn hört und sieht. Die Charakterisierung des Vortatverhaltens als "akribisch und dilettantisch zugleich" könnte man vielleicht auch gerade mit ihm, dem nicht wahnsinnig intelligent erscheinenden Bastler, gut vereinbaren. Er widerspricht sich selbst, passt seine Verteidigung dem Erkenntnisstand an. Oft nicht sehr glaubhaft. Da ist viel, was ihn verdächtig macht.

Trotzdem wird die Sache nicht "rund", wenn man annimmt, er sei der Täter: Wer waren seine Mittäter, die auch das LG Augsburg als notwendig erachtete, aber nicht identifizieren konnte? Der wenig glaubhafte Pfaffinger? Warum wurde vor der Tat die aufwändige Grabung nicht entdeckt? Warum Ursula Herrman, kein Kind reicher Eltern? Eine Verwechslung? Warum der BR-Jingle, warum der Kontaktabbruch, warum keine Geldübergaben?

Von der "Landheim-Spur" halte ich nicht viel, die besteht eigentlich nur aus Vermutungen. Mit H.W. habe ich mich nicht beschäftigt, der scheint ja im Fadenkreuz der Ermittler gewesen zu sein - und ist aussortiert worden. Offenbar war er verdächtig, aber es hat sich kein Tatbezug konkretisiert.

Ergebnis: Trotz Urteil ist der Fall ungelöst.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 16:45
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Von der "Landheim-Spur" halte ich nicht viel, die besteht eigentlich nur aus Vermutungen
Trifft das für Dich auch auf die mit Bitumenfarbe lackierte Abdeckungshaube zu?


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25.03.2026 um 17:15
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es wäre an der Verteidigung gelegen, ein Gegengutachten einzuholen. Das Gutachten von damals hat also bis heute bestand.
Sehr guter Punkt- weiß man warum das nicht geschah?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 19:06
Ein großspuriger Fernsehtechniker mit einem Berg von Schulden, ein frühpensionierter Polizeibeamter ohne Sachzwänge und ein paar heranwachsende Internatsschüler aus mehrheitlich begüterten Verhältnissen. Wer hätte da wohl das stärkste Motiv eine solch riskante, aufwändige und brutale Tat (erpresserischer Menschenraub) zu begehen? Die Antwort ist eigentlich flüssiger als Wasser und daher ist Mazurek für mich auch der Täter. Ob seine Verurteilung aufgrund der vorliegenden Beweislage gerechtfertigt war, steht auf einem anderen Blatt. Aber das ist imho eine rein akademische Frage.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 20:21
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es wäre an der Verteidigung gelegen, ein Gegengutachten einzuholen. Das Gutachten von damals hat also bis heute bestand.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Sehr guter Punkt- weiß man warum das nicht geschah?
Vermutlich weil es der Verteidiger als aussichtslos eingeschätzt hat. Ein entsprechender Beweisantrag wäre vom Gericht zurückgewiesen worden, weil es ja das absolut vertrauenswürdige LKA-Gutachten gab, an dem das Gericht nichts auszusetzen gehabt hat.

Zudem hätte so ein Gutachten natürlich Geld gekostet. Und das Ergebnis wäre ja nur gewesen, dass man anhand der Tonaufnahme vom Anruf des mutmaßliches Erpressers nicht darauf schließen lassen kann, dass die Schaltgeräusche von einem Grundig TK 248 abgespielt worden sind. Man hätte aber das M.s TK 248 nicht ausschließen können. Weil die Aufnahme zu schlecht ist:

Jingle wird im Radio gesendet -> das wird mit dem angeblich defekten TK 248 aufgenommen (und abgespielt) -> vom Lautsprecher des TK 248 wird der Jingle von einem unbekannten Aufnahmegerät (vermutlich mit Mikrofon eines Diktiergeräts) aufgenommen -> in einer Telefonzelle wird das Diktiergerät abgespielt (wobei das Knacken auch von diesem unbekannten Gerät stammen kann) -> es geht über analoge Telefonleitungen zum Telefon der Herrmanns -> wo der Anruf aufgezeichnet wird. Der Defekt von 1981 soll auf dem TK 248 von 2007 noch immer identifizierbar sein.

Das sind so viele Stationen und Übertragungswege, damals oft nur per Mikrofon möglich, multiple Verzerrungen und Rauschen, dass mit dem Jingle, der auf dem Polizeitonband letztlich zu hören ist, auch mit digitalen Tricks phonetisch wirklich nichts mehr anzufangen ist. Hier ist es schon Voodoo, als Ausgangsgerät ein TK 248 festzustellen. Noch mehr Voodoo ist es, das identifizieren zu können, welches bei M. 2007 beschlagnahmt worden ist.

So wie diese technischen Erwägungen dem Gericht nicht wirklich klar waren, waren sie vermutlich auch dem Verteidiger nicht klar. Erst der Bruder des Opfers, der ausgebildeter Musiker ist, stellte das richtig in Frage. Physiker und Tontechniker unterstützen seine These.

Übrigens: Dass der Anrufer der Erpresser war, ist auch nicht wirklich sicher. Der Typ hat ja nichts gesagt, sondern nur seinen BR3-Jingle abgespielt - was auch ein Trittbrettfahrer oder Scherzkeks hätte sein können.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 21:19
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Übrigens: Dass der Anrufer der Erpresser war, ist auch nicht wirklich sicher. Der Typ hat ja nichts gesagt, sondern nur seinen BR3-Jingle abgespielt - was auch ein Trittbrettfahrer oder Scherzkeks hätte sein können.
Im ersten Erpresserbrief sagt der Entführer: " ... wir werden uns mit einem Pfeifton melden. Sagen Sie nur so viel Sie zahlen oder sie zahlen nicht ..."
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Zudem hätte so ein Gutachten natürlich Geld gekostet. Und das Ergebnis wäre ja nur gewesen, dass man anhand der Tonaufnahme vom Anruf des mutmaßliches Erpressers nicht darauf schließen lassen kann, dass die Schaltgeräusche von einem Grundig TK 248 abgespielt worden sind. Man hätte aber das M.s TK 248 nicht ausschließen können.
Nein im Kern hätte das Gegengutachten gesagt, dass man mit jedem Tonbandgerät die spezielle Anomalie der Tätertonfolge beim Aufnehmen hätte erreichen können, indem man das Mikrofon an einer geeigneten Stelle aufstellt und man daher aus der Anomalie nicht auf dieses spezielle Tonband hätte schließen dürfen. Dann hätte das Gericht ein Obergutachten zur Klärung einholen müssen. Tut es das nicht, dann kann ein Urteil beim BGH durchfallen:
Ergeben sich Widersprüchen zwischen dem gerichtlichen Gutachten und dem Privatgutachten einer Partei, darf das Gericht weder dem gerichtlichen Gutachten ohne überzeugende Begründung folgen noch die beweispflichtige Partei vorschnell als beweisfällig ansehen. Es muss vielmehr im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten versuchen, die Widersprüche und damit den der Entscheidung zugrunde zu legenden Sachverhalt weitestmöglich aufzuklären, insbesondere „in eskalierender Reihenfolge“

zunächst den Widersprüchen nachzugehen und den gerichtlichen Sachverständigen um ergänzende Stellungnahme bitten oder anhören, auch von Amts wegen (§ 411 Abs. 3 ZPO),

ggf. den gerichtlichen Sachverständigen unter Gegenüberstellung mit dem Privatsachverständigen anhören,

ggf. gem. § 412 ZPO ein weiteres Gutachten (oft Obergutachten genannt) einholen.

Wichtig dürfte auch noch sein, dass sich das Gericht jeweils (auch) mit dem Privatgutachten der beweispflichtigen Partei auseinandersetzen muss, auf deren Antrag hin das gerichtliche Gutachten eingeholt wurde, bevor es diese als beweisfällig ansehen darf.
Quelle: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/zpoblog/beweiswuerdigung-widerspruch-privatgutachten-gerichtsgutachten-obergutachten


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.03.2026 um 23:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nachdem es 1981 wohl keine Spurensicherung mit Folien usw. gab, die Sachen einfach mit der Hand aufgehoben wurden, das Fernglas dann 25 Jahre lang in irgendwelchen Aservatenkammern herumlag (wenn es nicht gleich ganz verschwunden ist), ist es nicht so erstaunlich, wenn da keine verwertbaren DNA-Spuren zu finden waren.
Da man gereinigte Schrauben auf DNA untersuchte (Spur-Spur-Treffer), hätte man doch auch das Fernglas auseinandernehmen und untersuchen können, ob sich irgendwo ein DNA-Partikel von W.M. oder seiner Familie findet. ???

- - -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein im Kern hätte das Gegengutachten gesagt, dass man mit jedem Tonbandgerät die spezielle Anomalie der Tätertonfolge beim Aufnehmen hätte erreichen können, indem man das Mikrofon an einer geeigneten Stelle aufstellt und man daher aus der Anomalie nicht auf dieses spezielle Tonband hätte schließen dürfen.
Da die Verteidigung das damals nicht vorhersehen konnte, war es vielleicht so, wie @Origines schrieb:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Vermutlich weil es der Verteidiger als aussichtslos eingeschätzt hat. (…) Zudem hätte so ein Gutachten natürlich Geld gekostet.
Anträge auf zusätzliche Untersuchungen hat die Verteidigung gestellt. Auf S. 198 (s. u.) und auf S. 200, ab Seitenanfang.
Schließlich habe sie auf Antrag der Verteidigung auch noch die
Relevanz etwaiger Interferenzen im Inneren des Gerätes für die Abgabe des
B3-Signals über den linken Frontlautsprecher untersucht, wofür sie an einem
bauartgleichen Grundig-Gerät des Typs TK . 248 den rechten
Frontlautsprecher und die beiden Seitenlautsprecher ausgebaut habe. (…)
Quelle: Strafurteil, https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2026 um 05:40
@watnu
@JosephConrad

Ich merke, es ist doch länger her, dass ich mich mit dem Fall im Detail beschäftigt habe. Vielen Dank für Eure Klarstellungen. Mit Euch lernt man nie aus... :-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2026 um 06:05
Zitat von watnuwatnu schrieb:Anträge auf zusätzliche Untersuchungen hat die Verteidigung gestellt. Auf S. 198 (s. u.) und auf S. 200, ab Seitenanfang.
Hierzu noch:

Der Bruder hat ja vor einigen Jahren einen Zivilprozess gegen M. angestrengt, mit dem Ziel, das Gutachten des LKA zu widerlegen und damit eine Wiederaufnahme zu ermöglichen. Dabei hat die LKA-Phonetikerin auch vor dem Zivilgericht als Zeugin ausgesagt. Trotz intensiver Gegenargumente blieb sie bei ihrer Auffassung, auch wenn Widersprüche offenbar wurden.

Ein Gegengutachten gab es auch da nicht, weil es als nicht aussichtsreich erachtet wurde bzw. der Bruder keinen geeigneten Gutachter fand.

Das Zivilgericht ist dem LKA-Gutachten gefolgt. Hierzu gibt es im Thread sehr ausführliche Diskussionen, auch mit Michael Herrmann.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2026 um 11:13
Zitat von watnuwatnu schrieb:Anträge auf zusätzliche Untersuchungen hat die Verteidigung gestellt. Auf S. 198 (s. u.) und auf S. 200, ab Seitenanfang.
Die wurden ja gemacht, haben aber die Behauptung der Verteidigung nicht bestätigt, da diese in die falsche Richtung gingen. Hätte die Verteidigung damals einen gescheiten Experten zur Seite gehabt, dann wäre ein Antrag, die Mikrofonposition bei einem anderen Gerät geeignet zu variieren, um zum gleichen Ergebnis zu kommen, vermutlich erfolgsversprechend gewesen. Das muss man der Verteidigung ankreiden.


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26.03.2026 um 12:19
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Die Antwort auf die Frage der Mutter erfolgte auf der Rückseite des 2. Erpresserbriefes...
Beitrag von R.d.R (Seite 598)
„Ursula lebt wir Brauchen ihr Leben nicht Wir haben auch Kindem“.
Die Antwort auf der Rückseite würde ich als Drohung interpretieren. O. g. Satz könnte niemals bestätigen, dass ein Opfer noch am Leben ist. M. E. heißt, "wir brauchen ihr Leben nicht" : Wir können das Opfer auch töten, wenn ihr unsere Anweisungen nicht befolgt.
Und wenn der folgende Teil auf nur einen Täter zutrifft (wie z. B. auf W.M.), dann wäre es doch strunzdumm, selbst für die Eingrenzung des Täterkreises zu sorgen: "wir haben auch Kinder". So dämlich wirkt W.M. auf mich nicht.
- - -
Auch frage ich mich: Würde man tatsächlich einen Alkoholiker wie K. Pf. als Mitwisser in das schwere Verbrechen einbeziehen? Selbst wenn Ursula zunächst nicht gefunden worden wäre, hätte W.M. doch von Anfang an damit rechnen müssen, dass Pf. labert, dass er in der Nähe für W.M. ein Loch gegraben habe.
- - -
Zitat von OriginesOrigines schrieb:@watnu
@JosephConrad

Ich merke, es ist doch länger her, dass ich mich mit dem Fall im Detail beschäftigt habe.
Das geht mir nicht anders und wenn ich hier schreibe, denke ich oft: Hätte ich doch die ARD-Doku nicht nochmal angeschaut. Dann würde mich der tragische Fall jetzt nicht beschäftigen.
- - - -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Hätte die Verteidigung damals einen gescheiten Experten zur Seite gehabt, dann wäre ein Antrag, die Mikrofonposition bei einem anderen Gerät geeignet zu variieren, um zum gleichen Ergebnis zu kommen, vermutlich erfolgsversprechend gewesen.
Schon klar, aber der Verteidigung u. g. anzulasten, finde ich nicht gerecht, denn ich habe den Eindruck, weitere Versuche wären zwecklos gewesen (s. u.).
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es wäre an der Verteidigung gelegen, ein Gegengutachten einzuholen. Das Gutachten von damals hat also bis heute bestand.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Bruder hat ja vor einigen Jahren einen Zivilprozess gegen M. angestrengt, mit dem Ziel, das Gutachten des LKA zu widerlegen und damit eine Wiederaufnahme zu ermöglichen. Dabei hat die LKA-Phonetikerin auch vor dem Zivilgericht als Zeugin ausgesagt. Trotz intensiver Gegenargumente blieb sie bei ihrer Auffassung, auch wenn Widersprüche offenbar wurden.

Ein Gegengutachten gab es auch da nicht, weil es als nicht aussichtsreich erachtet wurde bzw. der Bruder keinen geeigneten Gutachter fand.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.03.2026 um 15:23
Zitat von watnuwatnu schrieb:
„Ursula lebt wir Brauchen ihr Leben nicht Wir haben auch Kindem“.
Die Antwort auf der Rückseite würde ich als Drohung interpretieren. O. g. Satz könnte niemals bestätigen, dass ein Opfer noch am Leben ist. M. E. heißt, "wir brauchen ihr Leben nicht" : Wir können das Opfer auch töten, wenn ihr unsere Anweisungen nicht befolgt.
Und wenn der folgende Teil auf nur einen Täter zutrifft (wie z. B. auf W.M.), dann wäre es doch strunzdumm, selbst für die Eingrenzung des Täterkreises zu sorgen: "wir haben auch Kinder". So dämlich wirkt W.M. auf mich nicht.
Ich sehe das nicht als Drohung an, sondern eher als einen unbeholfenen Antwortversuch, da ja ein echtes Lebenszeichen nicht mehr erbracht werden konnte.
Zudem stand man ja unter zeitlichen Druck. Um 12:50 Uhr forderte Fr. Hermann das Lebenszeichen. Der Brief wurde spätestens um 18:00 Uhr in München eingeworfen. In der Zwischenzeit musste überlegt werden wie man darauf reagiert. Danach die entspr. Zeitungen beschafft, die passenden Wörter ausgeschnitten und aufgeklebt werden.

In dem Zusatz: "wir haben auch Kindem", meine ich sogar eine Art von Anteilnahme, so in der Art, "wir können uns durchaus vorstellen das ihr euch große Sorgen macht." zu erkennen. Aber das ist reine Interpretationssache meinerseits. 
Es wäre interessant zu hören, was die Sprachanalytikerin - die seinerzeit die Briefe bewertet hat - dazu sagen würde.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auch frage ich mich: Würde man tatsächlich einen Alkoholiker wie K. Pf. als Mitwisser in das schwere Verbrechen einbeziehen? Selbst wenn Ursula zunächst nicht gefunden worden wäre, hätte W.M. doch von Anfang an damit rechnen müssen, dass Pf. labert, dass er in der Nähe für W.M. ein Loch gegraben habe.
Das frage ich mich ebenso. 
Die Frau von K.P. hat - während dieser eine Haftstrafe absaß - bei W.M. ein Auto gekauft, das aber offenbar nie bezahlt wurde. Insofern dürfte das Verhältnis zueinander ohnehin eher belastet gewesen sein. Also alles andere als die hierfür unbedingt notwendige Vertrauensbasis.
Quelle: Vernehmungsprotokoll K.P. https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf 
Seite 8+9 (Blatt 6+7 in der Originalnummerierung). Leider nur schlecht lesbar.

Was W.M. von K.P. hält, erzählt er ja auch in der Doku ab 46:40


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26.03.2026 um 17:16
Sorry, muss nachbessern...
Hier nochmals der Link zum o.g. Vernehmungsprotokoll K.P. Seite 8+9 (Blatt 6+7 in der Originalnummerierung)
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf


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