@Origines Im Jahr 2007 gab es tatsächlich eine Aufsehen erregende DNA-Spur an einer Holzschraube der Kiste. Die für eine spektakuläre Wende des verurteilten Werner Mazurek im Fall Herrmann sorgte. Die gleiche DNA fand man an einem Glas in der Spülmaschine und an einem Kommodengriff. Der 2006 in ihrer Wohnung ermordeten Münchner Millionärin Charlotte Böhringer.
Die Unbekannt Tat – Tat DNA Spur weist hier eine Besonderheit auf. Die DNA aus dem Münchner Fall im Jahre 2006 fand sich im Augsburgerfall aus dem Jahr 1981 im Jahr 2007 wieder.
Bis heute wird vermutet, dass es sich bei diesem „Treffer“ um eine Verunreinigung (Kontamination) im Labor oder durch Ermittler gehandelt haben könnte. Eine offizielle Zuordnung zu einer konkreten Person aus dem oben genannten Feld gelang nie. Ein gemeinsamer Täter bzw. Täter DNA Zuordnung gelang nie. Weshalb die Spur strafrechtlich letztlich ins Leere lief.
Origines schrieb:Das Gericht hat das Einzige getan, was es konnte: Der Spur keine Bedeutung zugemessen. Was hätten sie sonst tun sollen?
Keiner DNA Spur mehr trauen. Oder einfach sagen da war ein Unbekannter Täter beteilig. Ein Verurteilung des Angeklagten kann erst erfolgen wenn die unbekannt DNA einen Namen trägt. Es gab schon Fälle welche sich als Bewiesen Unschuldig sich herausstellen. Und zu allem Übel von der Zuständigen Staatsanwaltschaft durch ihr Verhalten als schweinisch beschrieben werden kann. Mein Auffassung: Besser kein Urteil als ein falsches. In dubio coreo
Origines schrieb:Das hast Du schon mal vermutet.
Ja ist richtig ich habe mich schonmal in dies Richtung geäussert. Und gemäss oben vielleicht auch nachvollziehbar.
Origines schrieb:Ich sehe da keine Parallelen, sondern einen menschlichen Strafvollzug, der Täter nicht bis Lebensende einsperrt, wenn sie nicht mehr gefährlich sind. Und das sind M. und B.T. nach menschlichem Ermessen nicht mehr.
Gut also, um ganz sonst sind ja beide auch nicht frei gekommen. Da stellt sich dann noch die Frage wie gefährlich die waren die beiden und wann nicht mehr. Vielleicht waren sie nach 5 Jahren schon nicht mehr gefährlich. Nur das darf dann natürlich nicht sein bei einer lebenslanger Haftstrafe.