JosephConrad schrieb:mMn. war es war sache der Verteidigung nachzufragen. Warum ist das Tonband nur "wahrscheinlich" das Tatwerkzeug (> 50%) und nicht sehr wahrscheinlich? (>> 50%) Was passiert, wenn das Mikrofon an anderer Stelle gestanden hätte? Wäre die Gutachterin von der Verteidigung vor allen Geladenen so befragt worden, dann hätten die 5 Richter ja einen Aha-Effekt gehabt. Ich glaube keiner konnte damals in der Einfacheit die Mikrofonposition als Knackpunkt erkennen. D
Wenn es ein Verfahren in den USA wäre, dann könnte man den Verteidigern diesen Vorwurf machen.
Dort hat die Verteidigung jedoch einen größeren Einfluss, ihre Gutachten haben den gleichen Stellenwert wie die der StA.
Das ist hier in D ganz anders, dass erste Gutachten, und das ist i.A. das Gutachten der StA gewinnt in der Regel. So war es im Badewannenunfall und wird es in den meisten anderen Verfahren laufen. Laut Ex-BGH-Richter Richter ist das leider eher die Realität, auch wenn es in seinen Augen nicht so sein sollte.
Auch die Aufgabe des Gerichts hier in Deutschland ist anders geregelt. Hier haben sich Gerichte intensiv mit den Gutachten und Indizien schon vor der Zulassung der Anklage zu befassen. Auch wenn sie die fachlich nicht unbedingt durchschauen können, die Analyse auf sprachlicher Ebene ist das Mindeste, was man erwarten MUSS.
Und wie man sieht, selbst zu dieser Mindestanforderung war das Gericht nicht in der Lage. Das denkt sich auch mit den Dingen, die bei der Bewertung von Pfaffingers Aussage komplett fehlen, bewertet wurden dort nur Aussagen, die P. aus der Presse mittels weniger Schlussfolgerungen gehabt haben kann.
Dieser Fall ähnelt in diesen Punkten schon sehr dem Hanna W. Verfahren in dem ersten Prozess.
Die anderen Indizien sind viel zu wage. Wenn man etwas genauer die Dinge ansieht, dann ist die Täterschaft eher unwahrscheinlich. Und selbst wenn die 70% von
@EdgarH stimmen würde, hätte das sehr wahrscheinlich einen Freispruch aus Mangel an Beweisen bedeutet.
JosephConrad schrieb:Das war kein Fehler, denn sie sagte ja nur, dass die mittige Position die naheliegenste sei. Ist die übrigens für mich auch. Aber die Interpretation obliegt jedem einzelnen Richter selbst. Insbesondere, wenn die Verteidigung (was ich hoffe) nochmal darauf hingewiesen hat: "Wer sagt, dass das Mikrofon genau in der Mitte stand?, Warum ist das nicht "nicht entscheidbar", etc.?" Spätestens dann wäre den Richtern doch dieser Punkt soweit klar gewesen. Und wenn sie das auch mit über 50% bewerteten, dan ist das so.
Es war sehr wohl ein schwerwiegender Fehler. Die Gutachterin behauptete ein aus ihrer Sicht wahrscheinliche Position. dass Gericht konnte sich jedoch kein Bild machen, was passiert wäre, wenn das Mikrofon woanders stand. Auch fehlt dem Gutachten die Begründung, warum die Gutachterin diese Position als wahrscheinlichste hielt. Ohne eine Begründung ist es eine reine Spekulation, nichts anderes, auch das hätte das Gericht erkennen müssen.
In Wirklichkeit war es einen eher unwahrscheinliche Position. Zum einen weiß man nicht, ob das Tonbandgerät waagerecht oder senkrecht gestanden hat. Damals waren diese Geräte auch teilweise in Hifi-Anlagen eingebaut. Da standen die sogar häufiger senkrecht, weil die Schränke meist zu wenig tief waren.
Wenn die Geräte in einen solche Anlage eingebaut waren, dann wurde der Ton nicht über die Lautsprecher des Gerätes wiedergegeben sondern über die Lautsprecher der Anlage.
Wenn man die Geräte waagerecht stellen konnte, hat man die sich auch direkt vor sich gestellt, möglichst bündig mit der Tischkante. Der Grund war der, dass das Handling mit den Bandspulen so am einfachsten war. Ich spreche da aus Erfahrung, ich bin in diese Zeit noch rein gewachsen.
Übrigens genau diese Aufstellung zeigt die Gutachterin selbst im Gerichtssaal, sie hat das Gerät auch recht dicht in die Kante gestellt. So war es für das Handling bequemer. Wenn man davor ein Aufnahmegerät noch hinstellen würde, dann wäre die Gefahr groß gewesen, dass man es beim Handling mit dem Gerät runter wirft.
Nein, in Wirklichkeit war die von der Gutachterin behauptete Position in Wirklichkeit unwahrscheinlich.
https://www.sueddeutsche.de/2022/06/15/99e95ea7-6a2b-4fbb-ba66-a1a075614b74.jpeg?q=60&fm=avif&width=1000&rect=0%2C69%2C1106%2C622Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/zivilprozess-gutachterstreit-um-tonbandaufnahme-1.4025909Wie gesagt, die Gutachterin liefert auch keinen Nachweis für diese Position. Ich denke, wenn das Gericht die Abhängigkeit von der Mikrofonaufstellung gewusst hätte und die Gutachterin zugegeben hätte, dass dieser Einbruch im Frequenzgang auch ein raumakustisches Problem gewesen sein konnte, hätte das Gericht sicher Zweifel an diesem Gutachten bekommen. Der Bruder des Opfers hat im Gerichtssaal auch genau diese akustischen Effekte angesprochen, die entstehen. All das hat sich als richtig herausgestellt.
Und wie gesagt, schon eine sprachliche Analyse hätte den schweren Fehler gezeigt, daher ist der Fehler wie ach
@Origines in Wirklichkeit offensichtlich gewesen, wenn, ja wenn das Gericht die Aufgabe. Hinzu kommt noch, dass das gericht die Behauptung der Mikrofonposition auch so hat stehen lasssn und auch keine Begründung verlangt hat.