JosephConrad
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
um 13:44Da ging es um das Schaltgeräusch der "Play" Taste, oder?:Origines schrieb:Ausgangspunkt lt. Urteil war das "geschulte Ohr" der Phonetikerin. Sie habe beim erstmaligen Abspielen der Tätertonfolge auf M.s Grundig TK 248 eine Ähnlichkeit zur Polizeiaufna
Besonders eindrucksvoll war auch die Schilderung der Sachverständigen Dr.Außer den Schaltgeräuschen ging es um die Anomalie des Gerätes. Dass man das Aufnahmegerät vor das Tonband stellt und das Gerät auf Stereo steht wird als Normalfall angenommen (seheich auch so). Das haben wohl auch die Richter als Voraussetzung gesehen.
dass sie beim Drücken der Play-Taste des gegenständlichen
Tonbandgerätes Grundig TK 248 ein „Aha-Erlebnis“ gehabt und sich sofort
an ein Geräusch aus der „Tätertonfolge“ erinnert habe, das sie aufgrund
jahrelanger und intensiver Beschäftigung mit den Erpresseranrufen im Ohr
gehabt habe.
Neben den festgestellten großen Ähnlichkeiten der Schaltgeräusche war fürQ: Urteil
die Kammer insbesondere von Bedeutung, dass es gerade das
Zusammentreffen der beiden individuellen Defekte des gegenständlichen
Tonbandgerätes Grundig TK 248 ermöglicht, das Original-B3-Signal mit der
gleichen auffallenden starken Dämpfung des höchsten Tones
wiederzugeben, wie es auf den Erpresseranrufen zu hören war, wovon sich
die Kammerdurch mehrfaches Abspielen derTonfolgen überzeugen konnte.
Hinzukommt, dass die Sachverständige Dr. nach ihren glaubhaften
Angaben in den vergangenen 20 Jahren jedes Tonbandgerät, das ihr über
den Schreibtisch gekommen ist, auf eine etwaige Übereinstimmung mit den
Täteranrufen überprüft hat, ohne jemals ein vergleichbares Ergebnis zu
erlangen. Zudem standen der Sachverständigen Dr. im laufenden
Verfahren elf weitere Vergleichsgeräte der Marke Grundig TK 248 zur
Verfügung, wobei ;sie selbst bei den Geräten, die eine Fehlstellung der
Tonköpfe und einen ähnlichen Versatz der beiden Spuren aufwiesen, kein
annähernd ähnliches Ergebnis produzieren konnte.




