Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist nicht dokumentiert, dass sie ihn gefragt haben. Im Übrigen halte ich sen Geständnis nach wie vor für glaubhaft. Aber das, was Du zitierst wurde schon von 8 Jahren durchgekaut, da hat sich seitdem mW. nichts neues ergeben.
Das verstehe ich nicht. Nur weil die „glaubst“ das nicht nachgefragt wurde und er daher nicht davon erzählt haben soll, hältst Du alles insgesamt für glaubhaft. Ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, woran machst Du das überhaupt noch fest?

Das P nicht gefragt wurde oder er von anderen Werkzeugen erzählt haben soll, ist eine reine Vermutung. Und da sind wir eben schon bei der Problematik von Ps Aussage, ein vernünftiges Protokoll seiner ersten Aussage existiert nicht. Das hätte das Gericht ausreichend berücksichtigen müssen. Das Gericht hat sich mit dieser Problematik erst gar nicht auseinandergesetzt, sondern hat oberflächlich nur behauptet, dass das Geständnis Täterwissen enthalten würde, obgleich dieses Wissen in Wirklichkeit von der Presse damals verbreitet wurde.

Den eigentlichen Widersprüchen hat das Gericht ignoriert und dazu zählt eben, dass laut Gutachten eine Spitzhacke und eine Schaufel verwendet worden sein soll.

In Wirklichkeit ist es auch höchst unglaubwürdig, wenn ein Auftraggeber angeblich P angewiesen haben soll, eine Grube zu graben, die so hoch sein soll, wie seine Körpergröße und in der er sich dann gut bewegen sollte. Jemand, der viel Arbeit darein gesteckt hat, eine Kiste zu bauen, wird viel wahrscheinlicher deutlich genauere Angaben machen. Schon die Körpergröße als Maßstab zu nehmen, ist ein bisschen Strange, der Auftraggeber wird wohl kaum P mit einem Zollstock vermessen haben. Und dann sich darin gut bewegen ist noch unkonkreter. Was bringt dann ein solcher Auftrag, wenn er dann da noch nachbessern muss? Man muss sich vorstellen, P gibt vor, den Aushub irgendwo im Wald verteilt zu haben, wo wusste er nicht. Was wäre, wenn P. zu viel ausgehoben hätte? Dann hätte der Auftraggeber sich den Boden aus der Umgebung zusammen klauben müssen, das hätte weitaus mehr Arbeit gemacht, als die Grube selbst auszugeben und auch Spuren hinterlassen. Die Gefahr der Entdeckung wäre dadurch auch groß geworden. Das ist doch einfach unglaubwürdig.

Dann gibt es die Sache mit dem aus der Grube klettern. Ich denke, das solltest Du auch nicht einfach ignorieren, denn es ist ein ganz wesentlicher Punkt. Interessanterweise vergleicht er das mit einem Kamin. Ein Kamin hat harte Seiten und das ist für diese Aufstiegsmöglichkeit auch sehr wichtig. Bei gelockertem Boden wird man das sehr wahrscheinlich so nicht erreichen, du wirst abrutschen und die Grube dann eher verschütten, welche Du gerade ausgehoben hast. Funktionieren würde das aus meiner Sicht allenfalls nur, wenn die Grube wirklich mit einem Spaten abgestochen worden ist. Dann hätte man ringsum von einem gewachsenen Boden, der vielleicht die notwendige Festigkeit hat. Insofern hat er sich wahrscheinlich eine mit Hilfe eines Spatens ausgehobene Grube vorgestellt.

Aber genau das lag bei der Grube nicht vor. Stattdessen war in der Nähe eine Behelfsleiter, die genau dafür genutzt worden sein dürfte.

Man sieht, Ps Aussage ist in sehr wichtigen Punkten unglaubwürdig. Ausgerechnet wo Täterwissen nachweisbar ist, liegt er sogar falsch oder seinen Angaben sind zu ungenau.

Ich frage mich, wie man trotz dieser Widersprüche gerade bzgl. harter Fakten die Aussage noch glaubhaft halten kann, Widersprüche, um die sich das Gericht nicht im Geringsten geschert hat.