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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.364 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 00:26
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Es ist nicht dokumentiert, dass sie ihn gefragt haben. Im Übrigen halte ich sen Geständnis nach wie vor für glaubhaft. Aber das, was Du zitierst wurde schon von 8 Jahren durchgekaut, da hat sich seitdem mW. nichts neues ergeben.
Das verstehe ich nicht. Nur weil die „glaubst“ das nicht nachgefragt wurde und er daher nicht davon erzählt haben soll, hältst Du alles insgesamt für glaubhaft. Ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, woran machst Du das überhaupt noch fest?

Das P nicht gefragt wurde oder er von anderen Werkzeugen erzählt haben soll, ist eine reine Vermutung. Und da sind wir eben schon bei der Problematik von Ps Aussage, ein vernünftiges Protokoll seiner ersten Aussage existiert nicht. Das hätte das Gericht ausreichend berücksichtigen müssen. Das Gericht hat sich mit dieser Problematik erst gar nicht auseinandergesetzt, sondern hat oberflächlich nur behauptet, dass das Geständnis Täterwissen enthalten würde, obgleich dieses Wissen in Wirklichkeit von der Presse damals verbreitet wurde.

Den eigentlichen Widersprüchen hat das Gericht ignoriert und dazu zählt eben, dass laut Gutachten eine Spitzhacke und eine Schaufel verwendet worden sein soll.

In Wirklichkeit ist es auch höchst unglaubwürdig, wenn ein Auftraggeber angeblich P angewiesen haben soll, eine Grube zu graben, die so hoch sein soll, wie seine Körpergröße und in der er sich dann gut bewegen sollte. Jemand, der viel Arbeit darein gesteckt hat, eine Kiste zu bauen, wird viel wahrscheinlicher deutlich genauere Angaben machen. Schon die Körpergröße als Maßstab zu nehmen, ist ein bisschen Strange, der Auftraggeber wird wohl kaum P mit einem Zollstock vermessen haben. Und dann sich darin gut bewegen ist noch unkonkreter. Was bringt dann ein solcher Auftrag, wenn er dann da noch nachbessern muss? Man muss sich vorstellen, P gibt vor, den Aushub irgendwo im Wald verteilt zu haben, wo wusste er nicht. Was wäre, wenn P. zu viel ausgehoben hätte? Dann hätte der Auftraggeber sich den Boden aus der Umgebung zusammen klauben müssen, das hätte weitaus mehr Arbeit gemacht, als die Grube selbst auszugeben und auch Spuren hinterlassen. Die Gefahr der Entdeckung wäre dadurch auch groß geworden. Das ist doch einfach unglaubwürdig.

Dann gibt es die Sache mit dem aus der Grube klettern. Ich denke, das solltest Du auch nicht einfach ignorieren, denn es ist ein ganz wesentlicher Punkt. Interessanterweise vergleicht er das mit einem Kamin. Ein Kamin hat harte Seiten und das ist für diese Aufstiegsmöglichkeit auch sehr wichtig. Bei gelockertem Boden wird man das sehr wahrscheinlich so nicht erreichen, du wirst abrutschen und die Grube dann eher verschütten, welche Du gerade ausgehoben hast. Funktionieren würde das aus meiner Sicht allenfalls nur, wenn die Grube wirklich mit einem Spaten abgestochen worden ist. Dann hätte man ringsum von einem gewachsenen Boden, der vielleicht die notwendige Festigkeit hat. Insofern hat er sich wahrscheinlich eine mit Hilfe eines Spatens ausgehobene Grube vorgestellt.

Aber genau das lag bei der Grube nicht vor. Stattdessen war in der Nähe eine Behelfsleiter, die genau dafür genutzt worden sein dürfte.

Man sieht, Ps Aussage ist in sehr wichtigen Punkten unglaubwürdig. Ausgerechnet wo Täterwissen nachweisbar ist, liegt er sogar falsch oder seinen Angaben sind zu ungenau.

Ich frage mich, wie man trotz dieser Widersprüche gerade bzgl. harter Fakten die Aussage noch glaubhaft halten kann, Widersprüche, um die sich das Gericht nicht im Geringsten geschert hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 09:46
Bei der Sache mit dem aus der Grube klettern hätte man P nur an der Grube demonstrieren lassen müssen, wie er das zusammengebracht haben will. Er hätte es nicht geschafft. Dazu muss man ganz schön sportlich sein, selbst wenn die notwendige Festigkeit der Grube gegeben ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 12:19
"Als das Loch bereits eine gewisse Tiefe gehabt habe sei er hinausgestiegen, indem
er sich mit den Beinen und den Armen an den Seitenwänden abgestützt und
wie in einem Kamin nach oben geklettert sei."


...und hat dabei noch den zu verteilenden Erdaushub mit sich geführt? ;-)

"Den Parka habe er nur deshalb getragen, damit seine normale Kleidung bei
dieser Arbeit nicht so schmutzig werde, denn darüber hätte er ja seiner Frau
Rechenschaft ablegen müssen. So sei er relativ sauber geblieben und seine
Frau habe nichts davon gemerkt, dass er ein Loch gegraben habe.
"

Quelle: Strafurteil (Seite 115)

Ein im wahrsten Sinne des Wortes "sauberer" Kamingang. Den hätte er sich patentieren lassen sollen...
Hieronymus Carl Friedrich Freiherr von Münchhausen lässt herzlich grüßen!

Für mich gehören die (vielseitigen) Aussagen des K.P. ganz einfach in die "Ablage P".


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 13:18
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:In Wirklichkeit ist es auch höchst unglaubwürdig, wenn ein Auftraggeber angeblich P angewiesen haben soll, eine Grube zu graben, die so hoch sein soll, wie seine Körpergröße und in der er sich dann gut bewegen sollte. Jemand, der viel Arbeit darein gesteckt hat, eine Kiste zu bauen, wird viel wahrscheinlicher deutlich genauere Angaben machen. Schon die Körpergröße als Maßstab zu nehmen, ist ein bisschen Strange, der Auftraggeber wird wohl kaum P mit einem Zollstock vermessen haben. Und dann sich darin gut bewegen ist noch unkonkreter. Was bringt dann ein solcher Auftrag, wenn er dann da noch nachbessern muss? Man muss sich vorstellen, P gibt vor, den Aushub irgendwo im Wald verteilt zu haben, wo wusste er nicht. Was wäre, wenn P. zu viel ausgehoben hätte? Dann hätte der Auftraggeber sich den Boden aus der Umgebung zusammen klauben müssen, das hätte weitaus mehr Arbeit gemacht, als die Grube selbst auszugeben und auch Spuren hinterlassen. Die Gefahr der Entdeckung wäre dadurch auch groß geworden. Das ist doch einfach unglaubwürdig.
Für mich ist das eher logisch: Herr Mazurek wollte möglichst viel Alibi für die Zeit vor der Entführung. Am Ende hat er dann die Leiter mitgebracht um nachgebessert, und den Rest erledigt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 14:46
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Für mich ist das eher logisch: Herr Mazurek wollte möglichst viel Alibi für die Zeit vor der Entführung. Am Ende hat er dann die Leiter mitgebracht um nachgebessert, und den Rest erledigt.
Wenn das Wirklich der Zweck von M. war, dann war es vollkommen unlogisch, P nicht zu sagen, wie groß der Gegenstand ist, der vergraben werden sollte.


Du musst Dir ein Gesamtbild machen. Du nimmst Dir einzelne Punkte raus und versuchst die unter der Bedingung M war der Täter noch Dir irgendwie zu erklären. So wirst Du natürlich immer wieder Ausreden finden, M weiter für den Auftraggeber zu halten.

In Wirklichkeit ist Ps Geschichte in Wirklichkeit unlogisch. Er gibt vor, die Erde verteilt zu haben, weiß aber nicht wo. In Wirklichkeit kann jemand die Erde nur dann verteilen, wenn er weiß, was in diese Grube reinkommen soll, sprich wenn er den Zweck dafür kennt und er daher abschätzen kann, wie viel er in der Umgebung verteilen muss.

Noch mal grob die zusammengefasst die Probleme dieser Aussage, die mir gerade einfallen:


  1. Werkzeug Spaten nicht nachgewiesen
  2. In Wirklichkeit verwendete Werkzeuge Spitzhacke/Grabgabel und Schaufel zumindest nicht genannt
  3. Wusste von der Existenz der Leiter nichts
  4. Angeblich nur ungenauer Abgaben von M erhalten
  5. Ohne Wissen, welche Funktion die Grube haben soll, hätte er den Boden nicht verteilen dürfen
  6. Kamingang sehr wahrscheinlich bei lockerem Boden nicht möglich, Ermittler/Gericht hätten das verifizieren müssen. Es soll öfter geregnet haben, da wirkt ein lehmiger Boden wie ein Schmiermittel.


All das hätte eigentlich das Gericht berücksichtigen müssen. Man sieht hier, wie extrem voreingenommen das Gericht war. Die Problematik der Aussage, dass es P nicht mehr befragen konnte und solange her war, hat es nicht ansatzweise versucht zu kompensieren.

Also was bleibt noch da übrig, warum Du diese Aussage trotzdem für glaubhaft hältst?

Die Ermittler hatten in Wirklichkeit viele gute Gründe, diese Aussage nicht glaubhaft zu halten. Zusätzlich wussten sie, wie das Geständnis zustande gekommen war, unter welchen Druck wegen seiner Alkoholsucht P stand. Denn sie hatten anschließend mit ihm weitere Gespräche geführt, bei der sich das dann sicher ein besseres Bild machen konnten.


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16.04.2026 um 15:25
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:eher logisch:
Hast du auch eine logische Erklärung dafür, warum W.M. überhaupt einen unzurechnungsfähigen Alkoholiker wie Pf. in die Tat miteibezogen haben soll? Akribisch wurden z. B. (fast) alle Fingerabdrücke vermieden, es wurde an Signalgebung per Klingeldraht gedacht, weil man per Funk (zufällig) abgehört werden konnte und dann ging man das Risiko ein, eine "undichte Stelle" wie Pf. einzuweihen, der im Suff alles auspacken könnte?
-
@JosephConrad
Hast du eine logische Erklärung dafür, warum W.M. dem Pf. nicht die provisorische Leiter zur Verfügung gestellt haben soll? Es war auch in seinem Interesse, dass Pf. wieder aus dem Loch herauskam und dort nicht entkräftet erwischt wurde. Pf. kann körperlich nicht fit gewesen sein, wenn ihm der damalige Oberstaatsanwalt gar nicht zutraute, das Loch überhaupt gebuddelt zu haben. Wäre Pf. in guter Verfassung gewesen, wäre er vermutlich nicht schon im Juni 1992 jung verstorben (geb. 31.10.44).
Quelle Geburtsdatum: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf
- -
Korrektur meines älteren Posts: Dass Pf. mit Spatenfahrten eine Erwerbstätigkeit vortäuschen wollte, vermuteten die Polizisten:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 16.08.2018:Tatsächlich haben die Ermittler damals gemutmaßt, dass er den Spaten an seinem Mofa befestigte, um einen Arbeitsauftrag zu simulieren. In Wirklichkeit fuhr er von Windach nach Utting zum Schneiderwirt, wo er sich häufig aufhielt. Er wurde damals als faul und arbeitsscheu beschrieben.
*
-
*O. g. deckt sich mit:
Seine ehemalige Ehefrau, inzwischen 79 Jahre alt, wurde im Januar 2008 noch einmal von der Polizei vernommen. Sie sagte: "Der Klaus war ein fauler Kerl. So etwas hätte er nie gemacht."
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-ursula-herrmann-was-waer-wenn-ich-doch-was-wuesste-1.464071


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 18:24
Zitat von watnuwatnu schrieb:Hast du auch eine logische Erklärung dafür, warum W.M. überhaupt einen unzurechnungsfähigen Alkoholiker wie Pf. in die Tat miteibezogen haben soll? Akribisch wurden z. B. (fast) alle Fingerabdrücke vermieden, es wurde an Signalgebung per Klingeldraht gedacht, weil man per Funk (zufällig) abgehört werden konnte und dann ging man das Risiko ein, eine "undichte Stelle" wie Pf. einzuweihen, der im Suff alles auspacken könnte?
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@JosephConrad
Hast du eine logische Erklärung dafür, warum W.M. dem Pf. nicht die provisorische Leiter zur Verfügung gestellt haben soll? Es war auch in seinem Interesse, dass Pf. wieder aus dem Loch herauskam und dort nicht entkräftet erwischt wurde.
Mazurek wollte sich im Wald nicht mehr sehen lassen. Er überlies Pfaffinger die grobe Arbeit. Der hat tagelang für das Loch gebraucht, obwohl der Boden leicht zu bearbeiten war. Ein kräftiger Mann hätte es in 3 Stunden gegraben, so schätzte man. Passt für mich. Bei seinem Geständnis, dass er nach 4 Stunden Verhör spontan bei der Sekretärin angebahnt hat, gab er mit Hilfe seines Kalenders genau die Termine für das Graben an, die Zeugen als die der Spatenfahrten genannt hatten. Außerdem hatte ein Zeuge das Mofa mit dem Spaten aus genau dem Forstweg herausfahren sehen, in dem die Vergrabungsstelle liegt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 20:21
@JosephConrad, damit ist u. g. Frage nicht beantwortet:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Hast du auch eine logische Erklärung dafür, warum W.M. überhaupt einen unzurechnungsfähigen Alkoholiker wie Pf. in die Tat miteibezogen haben soll? Akribisch wurden z. B. (fast) alle Fingerabdrücke vermieden, es wurde an Signalgebung per Klingeldraht gedacht, weil man per Funk (zufällig) abgehört werden konnte und dann ging man das Risiko ein, eine "undichte Stelle" wie Pf. einzuweihen, der im Suff alles auspacken könnte?
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:gab er mit Hilfe seines Kalenders genau die Termine für das Graben an, die Zeugen als die der Spatenfahrten genannt hatten
Auf PDF-S. 266 steht ganz unten:

"unter Zuhilfenahme eines Kalenders (Vormerkkalender) folgendes" :

Der o. g. Vormerkkalender kann auch der (Tisch-)Kalender eines Polizisten gewesen sein, mit dem man dem Pf. "geholfen" hat. Da steht jedenfalls nicht "mit Hilfe seines Taschenkalenders".

Quelle PDF Vernehmungen: https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Vernehmung-KP_001-271.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 20:30
Herr Mazurek kannte Herrn Pfaffinger ja schon länger und hat ihn ja auch immer wieder zu irgendwelchen Hilfdiensten herangezogen. Er wird gewußt haben, was er ihm sagen kann. Wenn die Sache geklappt hätte, dann wären am Ende sicherlich alle Spuren beseitigt worden. Herr Mazurek hätte die Kiste beseitigt und das Loch lose aufgefüllt /zugedeckt. Nichts hätte mehr auf die Entführung hingewiesen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Auf PDF-S. 266 steht ganz unten: "unter Zuhilfenahme eines Kalenders (Vormerkkalender) folgendes:
Der o. g. Vormerkkalender kann auch der (Tisch-)Kalender eines Polizisten gewesen sein, mit dem man dem Pf. "geholfen" hat. Da steht jedenfalls nicht "mit Hilfe seines Taschenkalenders".
Umso mehr ein Hinweis, dass ihm die Termine aus dem Gedächtnis bekannt waren und das nach 4 Stunden Verhör. Und es waren interessanterweise die Termine der Spatenfahrten.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 20:44
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Umso mehr ein Hinweis, dass ihm die Termine aus dem Gedächtnis bekannt waren und das nach 4 Stunden Verhör. Und es waren interessanterweise die Termine der Spatenfahrten.
So ein Zufall. Die von Zeugen genannten Spatenfahrten P.s sind ihm von den Vernehmungsbeamten rauf und runter vorgebetet worden.

Leider passen die Termine so gar nicht zum Bewuchs rund um die Grube. Denn die auf dem Aushub gewachsenen Pflanzen deuten halt auf einen Zeitraum hin, der in der zweiten Augusthälfte liegt - und nicht in der ersten Septemberhälfte.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Er wird gewußt haben, was er ihm sagen kann. Wenn die Sache geklappt hätte, dann wären am Ende sicherlich alle Spuren beseitigt worden. Herr Mazurek hätte die Kiste beseitigt und das Loch lose aufgefüllt /zugedeckt. Nichts hätte mehr auf die Entführung hingewiesen.
Klar, wenn M. der Täter ist, wird er alles schon irgendwie hingekriegt haben. Das taugt aber nicht als Argument, um Inkonsistenzen und Erkenntnisdefizite zu neutralisieren. Irgendwie wird sich auch Münchhausen aus dem Loch gezogen haben, wir wissen nur nicht wie er das geschafft hat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 22:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Klar, wenn M. der Täter ist, wird er alles schon irgendwie hingekriegt haben. Das taugt aber nicht als Argument, um Inkonsistenzen und Erkenntnisdefizite zu neutralisieren. Irgendwie wird sich auch Münchhausen aus dem Loch gezogen haben, wir wissen nur nicht wie er das geschafft hat.
Wenn einer frägt, warum hat Hr. Mazurek Hr. Pfaffinger das Loch graben lassen, dann ist eine spekulative Antwort gewünscht. Und wenn der 3 Tage lang gegraben hat, dann hätte er das Loch wahrscheinlich mit einer Kinderschaufel graben können. Zeit genu war ja. Und wenn sogar gesehen wurde, wie das Mofa mit dem Spaten am 15.09. beim Forstweg nähe der Kiste herauskam, dann kann das für mich kein Zufall sein:
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 29.05.2018:In der Skizze von KOM Baumgartner sind zwei Parkplätze angegeben, x1 (Parkplatz Aumühle) und x2 (Parkplatz Nähe Aumühle). x2 wäre vom Fundort der Maske nicht unbedingt so weit entfernt.
Screenshot 2026-04-16 220043


Screenshot 2026-04-16 220724
Q: Urteil


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 23:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Zeit genu war ja. Und wenn sogar gesehen wurde, wie das Mofa mit dem Spaten am 15.09. beim Forstweg nähe der Kiste herauskam, dann kann das für mich kein Zufall sein:
Nun, wie @Origines zeigte, war nach laut Gutachten die Grabung früher. Auch das müsstest Du neben den vielen anderen Ungereimtheiten ignorieren, um P als denjenigen anzusehen, der die Grube gegraben hat. Ist das nicht mittlerweile auch für Dich nicht etwas zu viel?


Zu der Sichtung von P:
Ich habe mich da an meine Zeit Ende der 70er erinnert, als ich auch so ein Moped besaß. Ich hätte damals solche Landstraßen gemieden. Ich habe damals vielfach Abkürzungen über Feldwege genommen, da ich schon einige kritische Situationen dort hatte. Genau so einen mögliche Umgehung/Abkürzung mündet dort in die Landstraße. Wäre P in Eching gewesen, dann wäre er genau dort auf die Landstraße eingebogen. Du siehst, es gibt auch andere Erklärungen für die Sichtungen, die - wenn man das Bild insgesamt sieht - deutlich wahrscheinlichere Variante wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

16.04.2026 um 23:21
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Nun, wie @Origines zeigte, war nach laut Gutachten die Grabung früher. Auch das müsstest Du neben den vielen anderen Ungereimtheiten ignorieren, um P als denjenigen anzusehen, der die Grube gegraben hat. Ist das nicht mittlerweile auch für Dich nicht etwas zu viel?
Nein das ist nicht gesichert.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wäre P in Eching gewesen, dann wäre er genau dort auf die Landstraße eingebogen. Du siehst, es gibt auch andere Erklärungen für die Sichtungen, die - wenn man das Bild insgesamt sieht - deutlich wahrscheinlichere Variante wäre.
Völliger Blödsinn. Gut das das Gericht so geurteilt hat, wie es hat. Das ist meine Meinung. Übrigens: Eching ist völlig woanders.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.04.2026 um 00:05
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein das ist nicht gesichert.
Gesichert ist nie etwas, es gibt nie eine 100%ige Sicherheit, in Wirklichkeit spricht man immer nur von Wahrscheinlichkeiten. Aber das ist hier in Wirklichkeit gar nicht die Frage. Das Gericht hätte einen Nachweis liefern müssen und das hat es in Wirklichkeit nur dadurch geschafft, in dem es die harten Fakten ignoriert hat.

Nichtmal eine der Fragen "Wie - wann - wo" hat P beantworten können. Er hat den Ort nicht gefunden, ursprünglich angegeben hatte er den Ort, der in der Presse fälschlicherweise genannt wurde. Das Wie, das wissen wir mittlerweile, hat er ebenfalls nicht angegeben bzw. war fehlerhaft. Selbst das Wann stimmt mit der gutachterlichen Abschätzung nicht überein.

Außerdem gab er auch noch die falsche Farbe des Deckels an.

Es gibt wirklich nichts, was sein Geständnis stützt. Nicht umsonst hatten die Ermittler sein Geständnis als unglaubwürdig erachtet.

Das Urteil des Gerichts bzgl. P fehlte in Wirklichkeit die Grundlage. Es ähnelt schon sehr dem 1. Hanna W.-Urteil.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Völliger Blödsinn. Gut das das Gericht so geurteilt hat, wie es hat. Das ist meine Meinung. Übrigens: Eching ist völlig woanders.
Es gibt ein Eching am Ammersee und wenn Du auf Google schauen würdest, dann würdest Du erkennen, das ein möglicher Weg von dort auf die Landstraße trifft. Was hier in Wirklichkeit Blödsinn ist (die Sichtweise des Gerichts oder die anderen) kannst Du in Wirklichkeit nicht beurteilen.


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17.04.2026 um 06:49
Ichj weiß nicht was die Aumühle mit Eching zu tun haben soll:

Screenshot 2026-04-17 063843
Q: OpenStreeMap
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Was hier in Wirklichkeit Blödsinn ist (die Sichtweise des Gerichts oder die anderen) kannst Du in Wirklichkeit nicht beurteilen.
Du kannst es:
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das Urteil des Gerichts bzgl. P fehlte in Wirklichkeit die Grundlage. Es ähnelt schon sehr dem 1. Hanna W.-Urteil.



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17.04.2026 um 08:14
Pfaffinger wurde gesehen, wie er aus einem Kiesweg im Wald kam, genau der unbefestigte Forstweg, bei dem die Kiste vergraben war. Das war nicht die Giesshüblerstr.


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17.04.2026 um 08:25
@JosephConrad

Nun, wäre ich damals mit so einem Gefährt dort unterwegs gewesen und von Eching oder von der anderen Seite des Ammersees gekommen, hätte ich sehr wahrscheinlich die rot eingezeichnete Route genommen:

ydrijipj1wkw Screenshot 2026-04-17 06384


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17.04.2026 um 08:30
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Pfaffinger wurde gesehen, wie er aus einem Kiesweg im Wald kam, genau der unbefestigte Forstweg, bei dem die Kiste vergraben war. Das war nicht die Giesshüblerstr.
P ist auf die Straße eingebogen so dass der Fahrer sogar etwas bremsen musste. An dieser Stelle dürfte es unmöglich sein, zu erkennen, ob jemand aus dem Wald kam oder den roten Weg genommen hatte. Auch der rote Weg führt kurz vor der Einmündung etwas durch diesen Wald, aber nur ganz am Rande.


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17.04.2026 um 09:06
Ist es denn erwiesen, dass es sich bei dem Mofa-Fahrer um Pfaffinger handelte? Der Zeuge erkannte die Person nicht und konnte auch nichts zu deren Kleidung sagen.


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17.04.2026 um 09:13
Zitat von camelotcamelot schrieb:Ist es denn erwiesen, dass es sich bei dem Mofa-Fahrer um Pfaffinger handelte? Der Zeuge erkannte die Person nicht und konnte auch nichts zu deren Kleidung sagen.
Das ist auch die Frage. Der Zeuge will sich noch nach 30 Jahren an den Spaten erinnern können. Um hier weitere Diskussionen zu vermeiden bin ich erst mal davon ausgegangen, dass es sich um P handelte. Aber selbst das kann man bezweifeln.

Die Zeit passt auch nicht wirklich, P gab im Geständnis an, am frühen Morgen oder am Spätnachmittag dort gearbeitet zu haben. Sprich er wäre zu dieser Zeit dort nicht weg sondern hin gefahren.


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