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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 13:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Formal habe ich deshalb keine Einwände gegen das Urteil. Es ist auch gut begründet. Der BGH hatte keine Einwände. Juristisch durfte es so ergehen. Trotzdem halte ich die Verurteilung für nicht richtig, weil die Indizien eben falsch bewertet sind oder nicht ausreichen. Weil es letztlich an einem nach meiner Überzeugung falschen LKA-Gutachten und einem unzuverlässigen und nicht mehr befragbaren Zeugen hängt.
Sehe ich auch so. In diesem Fall zählt für mich der Grundsatz "eher einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen einlochen"!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 14:16
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Hatten wir schon an anderer Stelle einmal: Nein, das ist kein Zirkelschluss, sondern freie richterliche Beweiswürdigung. Es ist zulässig, ja erforderlich, Indizien im Lichte anderer Indizien zu interpretieren.
Ich denke, dass wir diese Diskussion hier nicht erneut beginnen sollen. Du hast Deine eigene Ansicht zu freier richterlicher Beweiswürdigung und glaubst, dass so gut wie jeder Zirkelschlüsse von ihr gedeckt sei. Da werden wir nie gleiche Ansicht sein. Wie Du selbst sagst, ist der Grund für diese Deutung die vorherige Überzeugung des Gerichts. Die Argumentation ist nur deshalb so möglich, in Wirklichkeit fehlt dieser Argumentation - weil es in Wirklichkeit ein Zirkelschluss ist - jeglicher Wert.

Die freie Beweiswürdigung ist auch nicht grenzenlos, irgendwann kann sie objektive Willkür darstellen.

Der BGH wird solche Zirkelschlüsse nicht monieren, wenn die (vorherige) Überzeugung des Gerichts durch andere Tatsachen ausreichend gedeckt sind. Trotzdem bleibt es ein Zirkelschluss ohne belastendem Wert.

Ich bezog mich jedoch mehr auf die Aussage von @JosephConrad selbst. Ich man darf mit dieser Argumentation eben nicht behaupten, dass er etwas von der Schaufel (geschweige den Spitzhacke/Grabgabel o.ä., welche noch zusätzlich notwendig war) wusste. Dies umso mehr, wenn man selbst sich gewünscht hätte, dass einen wirkliche Rekonstruktion der Grabung stattgefunden hätte. Wenn man so argumentiert, setzt man in Wirklichkeit ein für M negatives Ergebnis einer solchen Rekonstruktion voraus.


Was dem Gericht jedoch klar vorzuwerfen ist, dass es nicht ansatzweise versucht hatte die harten Fakten zu berücksichtigen. Hätte es dies gemacht, dann wäre es wahrscheinlich zu einer anderen Ansicht gekommen.


@EdgarH

Ich sehe die Aussagen von M ganz anders wie Du. Auch hier sollte man - wie bei Pfaffinger - die harten Fakten zu Hilfe nehmen.

Dazu ist eine Passage in den Aussagen von M sehr interessant, so sagt er auf Seite 217:
So berichtete der Angeklagte Mazurek seinem Bekannten
einem Telefongespräch am 10.11.2007, Beginn Uhr 12:32:08, über den
Tonbandkauf auf dem Flohmarkt:
„... Weißt du was der Witz ist. Wo ich im Uriaub war, w ar ein Flohmarkt.
Aus Langeweile bin ich da drüber geschlappt und was find’ ich da, ein
altes Spulentonbandgerät von Maxe Grundig. Ich hab’ doch noch so
’nen Arsch voll. Tonbänder aber keine Maschine dazu. Na ja, dann ham
m er uns geeinigt au f 15 Euro und dann gibt e r m ir noch ’nen ganzen
Karton Bänderm it, aberw irklich 40 Kilo Tonbänder. Und a u fd e m Gerät
. war ein Band, da war nur Karel Gott drauf, also fürchterlich ...
Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf

Also schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt schrieb er seinem Bekannten den Grund des Kaufes. Er wollte mit diesem Gerät seine alten Tonbänder offenbar abspielen.

Und genau der Hintergrund dieses Kaufes wird auch durch das Gutachten selbst in Wirklichkeit bestätigt. So wurde kein einziges Tonband gefunden, was mit dem Gerät aufgenommen wurde! Sämtliche bei M gefundenen Tonbänder wurden mit anderen Geräten unterschiedlicher Bauart aufgenommen, kein einziges stammt von diesem Gerät selbst!

Auch hier werden die harten Fakten vom Gericht nicht herangezogen, welche Mazureks Aussage in Wirklichkeit bestätigen. Stattdessen moniert das Gericht sich fast eine Seite im Urteil darüber, dass M den Bekannten gegenüber einen geringeren Preis angegeben hat. Aufschneiderei mit seinen Käufen oder Urlauben ist weit verbreitet und gehört fast zur menschlichen Kommunikation. Andere schildern sehr häufig wahnsinnig tolle Urlaube, komisch, dass ich noch nie einen solchen habe. Jeder Urlaub, jede Anschaffung hat ihre positiven und negativen Seiten, die man anderen einfach nicht mitteilt. Das zeigt schon ein recht starken Confirmation-Bias von Seiten des Gerichts.


Hier im Forum wurde auch schon die Tatsache besprochen, warum nur der Wiedergabekopf in die richtige Stellung gebracht wurde. Die Beschädigung des Lackes und die Abgleichanweisungen des Tonbandgerätes legen in Wirklichkeit nahe, dass die beiden Tonköpfe nach Werksauslieferung gleich schräg eingestellt gewesen waren. Damals wäre der von der Gutachterin behauptete Effekt auch bei der von hier willkürlich gewählten Mikrofonaufstellung nicht aufgetreten. Der Grund wurde im Forum darin gesehen, dass dieses Tonbandgerät nach einem späteren Kauf nur noch dazu diente, dass vorhanden Bänder zu überspielen, an der Nutzung des Gerätes zur Aufnahme hatte der Besitzer zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich kein Interesse mehr. Und genau so ein Sammelsurium von Tonbändern fand man bei M.

Wenn es Mazurek nicht gewesen war, der den Wiedergabekopf in die richtige Stellung gebracht hat, muss es ein Vorbesitzer gewesen sein. Wäre es M gewesen, dann hätte er diese entweder selbst oder in seinem Auftrag erfolgte Korrektur sicher dem Gericht gegenüber vorgetragen, denn es hätte das Gutachten erschüttert. Ich gehe daher eher davon aus, dass es einer der Vorbesitzer war, der diese Korrektur vornehmen lies. Diese Besonderheit der Maschine stützt eben die Version von Mazurek, die Maschine aus zweiter Hand (wahrscheinlich auf diesem Flohmarkt) gekauft zu haben.

M gibt an, dass er mit dem Gerät auch weitere Tonbänder gekauft hat. Da die mitgekauften Tonbänder nie mit diesem Tonbandgerät gbespielt wurde, wird die Ansicht bestärkt, dass dieses Gerät von dem Vorbesitzer entsprechend justiert wurde, dass er seinen alten Aufnahmen damit wiedergeben (überspielen) konnte.

Und auch hier sieht man ähnlich wie bei Pfaffinger, dass unter Berücksichtigung harter Fakten man deutlich mehr Erkenntnisse erhält. Diese Berücksichtigung widerlegen eher die Ansichten des Gerichts.

Der Fall Hanna W., der Badewannenunfall und auch dieser Fall zeigen eher, dass heutige Gerichte häufig bei solchen Dingen überfordert sind und dass Gutachten manchmal viel zu oberflächlich erfolgen und auch nicht neutral sind. Bei der Bewertung der Pfaffinger-Aussagen ist das jedoch keine Entschuldigung, die notwendigen Gutachten lagen vor zu erkennen, dass ein Spaten sehr wahrscheinlich nicht verwendet wurden. Zusätzliche Überlegungen - wie das Missverhältnis zwischen Grubengröße und Länge des Stiels bestätigen das.


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