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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.04.2017 um 00:42
Verworfen wurde die Revision der Anwälte des Verurteilten.

Aber:
Der fünfte Strafsenat des BGH muss zudem noch über eine Revision der Staatsanwaltschaft befinden. Das soll im Juni geschehen. Das Landgericht Potsdam hatte in seinem Urteil zwar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, nicht aber eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet - entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte das Urteil daher angefochten.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

27.06.2017 um 22:26
Kindermörder Silvio S.: Sicherungsverwahrung oder höchstens 21 Jahre Haft?
http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/kindermoerder-silvio-s-sicherungsverwahrung-oder-hoechstens-21-jahre-haft

Morgen vormittag soll es losgehen, mal sehen was dabei raus kommt.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 05:34
@LittleNicki

Vielen Dank.
Ich hatte mir erst vorgestern die Finger wundgegoogelt ob ich etwas finde zur neuen richterlichen Entscheidung .Da war noch nichts zu finden.
Vielen Dank.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 06:49
@Herzsonne

Gern geschehen...
allerdings steht heute in einigen Berichten das es erst ab 12 uhr los geht...
In einigen berichten von April war schon zu lesen das es am 28. Juni ab etwa 9 uhr verhandelt werden soll... Ich denke im laufe des Tages wissen wir dann mehr... bin so gespannt...


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 15:58
https://web.de/magazine/panorama/silvio-s-gericht-sicherungsverwahrung-kindermoerder-pruefen-32401480 (Archiv-Version vom 28.06.2017)

Es muss erneut geprüft werden. Ich hoffe, sie entscheiden auf Sicherungsverwahrung.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 16:29
@Anthea
Die Sicherungsverwahrung lehnten sie jedoch ab. Ein Gutachter hatte ihm keinen Hang zur Begehung weiterer schwerer Straftaten bescheinigt.
Ich frage mich wirklich, inwieweit sich diese Gutachter in die Akten einlesen, oder ob sie nur Gespräche mit den Tätern führen ?

und
Weder habe es die rasche Folge der beiden Morde ausreichend gewichtet, noch die menschenverachtende Weise, in der die Taten begangen worden seien.
unglaublich


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 16:33
Weiß denn jemand wie lange sich das jetzt wieder hinzeihen wird oder kommt es dann rasch zur erneuten Prüfung?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 17:57
In den Nachrichten auf wdr 5 ließ man eben verlauten,dass voraussichtlich die Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet wird.
Ich hoffe dies doch sehr, alles andere wäre gefährlich für das Umfeld in welches S.S.dann entlassen werden würde nach absitzen der Haftzeit.
Denn in der zeit im Vollzug wird er sicher nicht Resozialisierung da die Gefängnisse keine Besserung -sondern verwahranstalten sind.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 19:12
Bestimmt wird SV verhängt,nur dreht sich mir der Magen um,wenn ich daran denke,das auch wir Steuerzahler seine ganzen Gefägnisjahre mitbezahlen.......

Ruhet in Frieden Elias u Mohamed und hoffentlich kommt so etwas nie nie mehr vor‼️


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

28.06.2017 um 19:21
@Tsunamisnap

SV ist hier angebracht, ganz egal was es kostet.
Ein Menschenleben ist mit nichts zu bezahlen.

Hoffe seine Jahre in Obhut bleiben offen!!!


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

18.06.2018 um 14:33
Hallo zusammen!

Ich habe mir gerade die Finger wundgetippt und nichts gefunden....

Das LG Potsdam hatte doch nach Auffassung des BGH erneut die Verhängung der SV zu prüfen, weil einige Aspekte zu wenig gewürdigt / einbezogen wurden.

Das Ganze ist nun fast ein Jahr her.

Weiß jemand, ob das Ergebnis der Öffentlichkeit bekannt gemacht oder das im stillen Kämmerlein abgehandelt wird?

Da wird es doch auch Fristen geben, oder?
Ich finde fast ein Jahr verdammt lange....

Danke vorab!


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

18.06.2018 um 21:34
Das frage ich mich nun auch schon 1 Jahr lang & dachte ich habs einfach nicht gecheckt und was überlesen.
Ich hoffe hier weiß vielleicht jemand mehr.
Danke für deine Frage.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

18.06.2018 um 21:47
Zitat von jacki79jacki79 schrieb:Ich finde fast ein Jahr verdammt lange....
Da mach dir mal keine Sorgen. Bis das mit der Sicherungsverwahrung zum Tragen kommt, ist viel Zeit hin. Der läuft denen erst mal die nächste Zeit nicht weg.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

18.06.2018 um 23:29
Ist schon richtig, wenn die Sicherungsverwahrung gleich beantragt wird. Inzwischen ist die nachträgliche Anordnung einer Sicherungsverwahrung nicht mehr ganz so einfach.
Es gibt noch eine Übergangsregelung für Fälle vor 2011. Seit 2013 muss eine psychiatrische Erkrankung nachgewiesen sein oder der Täter bereits vorher wegen einer ähnlichen Tat gesessen haben.
Die im Jahr 2004 eingeführte Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung ist am 13. Januar 2011 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für menschenrechtswidrig erklärt worden.[4][5] Der Bundestag hatte allerdings schon im Dezember 2010 eine Neuregelung des Rechts der Sicherungsverwahrung beschlossen, in der auf die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Erwachsenen für die Zukunft verzichtet wird.[6] Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist allerdings nicht gänzlich entfallen: Erstens dürfen nach wie vor Personen, die nach § 63 StGB im Maßregelvollzug (Psychiatrisches Krankenhaus) untergebracht wurden, nachträglich in Sicherungsverwahrung verlegt werden, wenn die psychiatrische Maßregel für erledigt erklärt worden ist (§ 66b StGB, früher § 66b Abs. 3 StGB). Zweitens gilt die Neuregelung gemäß Art. 316e EGStGB nicht für Altfälle, d. h. für vor dem 1. Januar 2011 begangene Taten, wegen derer Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll, ist die alte Rechtslage maßgeblich. Drittens sind die Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden und Jugendlichen unangetastet geblieben. Angesichts der Rechtsprechung wird der Bundesgesetzgeber (oder abermals der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) zu prüfen haben, inwieweit die nachträgliche Sicherungsverwahrung Bestand haben kann.
Wikipedia: Sicherungsverwahrung
und
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66b.html


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 18:50
@emz
Nein, Sorgen mache ich mir nicht. Aber dennoch finde ich 1 Jahr eine lange Zeit und es gibt doch sicherlich Fristen. Davon abgesehen ist das für die Behandlung des Probanden auch nicht unwichtig, denke ich mir. Es wird im Vollzug bestimmt nicht unwichtig sein, ob eine zeitige Freiheitsstrafe oder eben eine Unterbringung auf unbestimmte Zeit vollstreckt wird.
Wie dem auch sei. Ich wüsste halt gerne, ob das im stillen Kämmerlein entschieden oder bekannt gegeben wird.

VG


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 18:56
Zitat von jacki79jacki79 schrieb:Es wird im Vollzug bestimmt nicht unwichtig sein, ob eine zeitige Freiheitsstrafe oder eben eine Unterbringung auf unbestimmte Zeit vollstreckt wird.
Das ist nicht alternativ zu sehen.
Erst hat er seine Freiheitsstrafe abzusitzen.
Eine Sicherungsverwahrung schließt sich gegebenenfalls an und ist keine Strafe.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 19:16
@jacki79
Stimmt. Ich meinte das auch in Bezug auf die FS. Möglicherweise macht die vollzugliche Behandlung einen Unterschied, ob das ein "normaler" LL'er oder eben einer ist, wo SV angeordnet wurde.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 19:27
@jacki79

Sei bitte so lieb und schreibe es aus, was du meinst, ich blick da nämlich nicht durch. Was ist:

- FS
- LL


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 19:29
@emz
Entschuldige!!!
LL: Lebenslang / Lebenslängliche
FS: Freiheitsstrafe


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

19.06.2018 um 19:41
@jacki79

Denke mal, dass man einen Lebenslänglichen ohne Sicherungsverwahrung auf ein Leben in Freiheit vorbereiten wird. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es da ansonsten so große Unterschiede geben dürfte. Knast ist Knast, wenn ich das mal so pauschal sagen kann.


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