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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 13:46
@vielefragen

Wollte nur noch ergänzend zu katjes' Beitrag dir ebenfalls bestätigen, dass dein Ansatz stimmt, möglichst schnell die bereits bekannten Straftaten zu Ende zu ermitteln. Der Entzug der Freiheit ist ja ein maximaler Eingriff in Grundrechte. Deshalb gilt in Haftsachen das größtmögliche
Beschleunigungsgebot.

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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 13:52
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb: Das ist auch das, was Zeugen machen, nämlich auf Fragen antworten. Auch Opfer müssen gegen ihre Täter eine Aussage machen,
Bei der Polizei muss aber keiner aussagen, kein Zeuge und auch kein Opfer. Beim Staatsanwalt wird es dann aber für Zeugen, die nichts sagen wollen, schon etwas unangenehmer.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 13:59
Noch einmal zu der Verlängerung der Untersuchungshaft:

Eine Untersuchungshaft kann in der Regel für bis zu 6 Monaten angeordnet werden.
Darüber hinaus kann die Untersuchungshaft verlängert werden, wenn die Ermittlungen aufgrund von besonderen Schwierigkeiten oder aufgrund von besonderem Umfang länger dauern.

Die Norm ( § 120 StPO ) muss aber restriktiv ausgelegt werden, da der Freiheitsentzug einen enormen Eingriff in die Grundrechte darstellt und bis zu einer eventuellen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

Diese Norm ist für Fälle gedacht, in denen angeforderte Gutachten, einige Zeit in Anspruch nehmen oder um weitere Spuren zu sichern.

Allerdings nicht für Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten ( Herr S. ) nicht das nachweisen kann, was sie ihm gerne nachweisen möchte.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 13:59
Hab es gerade auf bild.de gelesen (entschuldigt das Schundblatt): auch Elias wurde missbraucht und erdrosselt laut Obduktionsbericht.


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12.11.2015 um 15:50
Der Besitz von Chloroform dürfte auch nicht legal sein
Doch das ist er. Ich habe mich da bei meiner Schwester (Apothekerin) erkundigt. Sie meinte zu mir, dass man das durchaus in der Apotheke kaufen kann. Du bekommst zwar nur begrenzte Mengen (ich meine 100ml waren es, keine Ahnung wie gut man damit auskommt) und wirst befragt wofür du das benötigst, aber wenn du plausibel erklärst, dass du das für Zweck xy benötigst, dann unterschreibst du und darfst damit die Apotheke ganz legal verlassen


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:04
@Mahoni
@MaryPoppins
Zitat von MahoniMahoni schrieb:Der Besitz von Chloroform dürfte auch nicht legal sein
Es ist heute überhaupt kein Problem, Chloroform zu kaufen.


Ich kenne einen älteren Herrn, der hat das Zeug früher in 1 Liter Kanistern, in der Apotheke gekauft. Allerdings zum kleben von Plexiglas.


Heute ist das Ganze schwieriger geworden.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:09
@Mahoni
Danke für die Richtigstellung!
Was mit "grössere Mengen Chloroform", das angeblich bei ihm sichergestellt wurde, genau gemeint ist, wissen wir nicht. Ich nehme an, es werden mehr als diese 100ml sein.
Hab da was über Chloroform gefunden. Es wird über die Alveolen aufgenommen und reichert sich in Blut, Leber, Hirn und Fettgewebe an. Als lipophiler Stoff dürfte Chloroform v.a.im Fettgewebe länger nachweisbar sein. Nachweis aber auch im Leberparenchym selbst und im Urin.
Im Obduktionsbefund wird man ihm den Missbrauch dieser Substanz an den toten Kindern also nachweisen können. Damit ist der Vorsatz und die Tatplanung sicher.
http://toxcenter.org/stoff-infos/c/chloroform.pdf


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:17
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Damit ist der Vorsatz und die Tatplanung sicher.
Der Vorsatz ist doch offensichtlich, auch für die Staatsanwaltschaft. Hier wird es auch keine Beweisschwierigkeiten geben.
Wenn ich einer Person etwas um den Hals lege und zudrücke , habe ich die ABSICHT ( Dolus directus I. Grades ), diese Person zu töten.



Und die "Tatplanung" ist in Deutschland nicht strafbar.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:20
@katjes
Haben Vorsatz und vorausschauende Planung einer Tat keinen Einfluss darauf, ob diese Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet wird?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:29
@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Haben Vorsatz und vorausschauende Planung einer Tat keinen Einfluss darauf, ob diese Tat als Mord und nicht als Totschlag gewertet wird?
Nein.


Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung.
D.h. der Täter muss wissen, dass er einen Menschen tötet und er muss es wollen oder zumindest billigend in Kauf nehmen.


Sowohl beim Totschlag, als auch beim Mord muss Vorsatz gegeben sein.
Hat der Täter keinen Vorsatz, liegt kein Totschlag vor und kein Mord.



Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag:


Beim Totschlag wird genauso jemand umgebracht, wie beim Mord. Beides kann geplant sein.
Von Mord wird aber nur gesprochen, wenn der Täter bestimmte Merkmale bei der Tat erfüllt hat. Z.B. aufgrund von Habgier, aus niederen Beweggründen etc. tötet.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:33
Zitat von katjeskatjes schrieb:Beim Totschlag wird genauso jemand umgebracht, wie beim Mord. Beides kann geplant sein.
Von Mord wird aber nur gesprochen, wenn der Täter bestimmte Merkmale bei der Tat erfüllt hat. Z.B. aufgrund von Habgier, aus niederen Beweggründen etc. tötet.
Die Befriedigung des Sexualtriebes gehört auch in die Reihe, denke ich.

Aber ist ein Mordmerkmal nicht auch die Heimtücke? - Oder das das Opfer arglos war?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:43
@frauZimt
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die Befriedigung des Sexualtriebes gehört auch in die Reihe, denke ich.

Aber ist ein Mordmerkmal nicht auch die Heimtücke? - Oder das das Opfer arglos war?
Stimmt, ja. Ich hab jetzt nur nicht alle aufgezählt.
Ich denke aber nicht, dass die Befriedigung des Geschlechtstriebs in dem Fall einschlägig sein wird.


Heimtücke aber schon. Auch die Verdeckungsabsicht. Eventuell auch die niederen Beweggründe.
Und ein Mordmerkmal reicht bereits zu einer Verurteilung wegen Mordes aus.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:47
@katjes
Meinst du, das wir bald mit einer neuen Pressekonferenz rechnen können? Oder hat die Polizei dafür noch nicht genug in der Hand bzw genug zu ermitteln und keine Zeit dafür?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 16:58
Dass man überhaupt diskutieren muss, ob es Mord oder Totschlag war, kommt mir bei den bekannten Fakten so merkwürdig vor.

Als Laie kann ich mir keinen eindeutigeren, bestialischeren Mord vorstellen als 2 Kinder zu missbrauchen und dann zu erdrosseln. Wenn diese Dinge doch erwiesen sind..oder zum Teil zugegeben wurdeb.

Ich weiss natürlich, dass geltendes Recht walten muss und dass das auch Zeit braucht. Aber in einem solchen Fall, in diesem speziellen Fall, geht es mir irgendwie nicht in den Kopf...er hatte die Leichen bei sich bzw wusste wo sie sind usw...Dass da nicht sofort ein Urteil gesprochen und weggesperrt werden kann wegen eindeutiger Situation/Sachlage verstehe ich einfach nicht..


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12.11.2015 um 16:59
@LARA43
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Meinst du, das wir bald mit einer neuen Pressekonferenz rechnen können? Oder hat die Polizei dafür noch nicht genug in der Hand bzw genug zu ermitteln und keine Zeit dafür?
Das ist Sache der Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitet.


Ich glaube aber nicht, dass in den nächsten Tagen eine Pressekonferenz stattfinden wird.
Selbst wenn die Polizei etwas weiß, wird sie nicht gleich die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen.


Die Behörden werden jetzt einige Ergebnisse sammeln und wenn was zusammengekommen ist, wird es die Öffentlichkeit erfahren.


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12.11.2015 um 17:01
@katjes
Danke für deine Meinung:) Ich möchte keine Details zu Mohamed oder Elias, sondern Ergebnisse, ob die Bilder auf seinem Handy von ihm persöhnlich ist und es eventuell mehr Opfer gibt...Und ob es andere Mittäter gibt..


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 17:11
Ich wundere mich etwas über die durchgesickerten (angeblichen) Infos zum Obduktionsergebnis im Fall von Elias. z.B.: http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/getoeteter-junge-aus-potsdam-silvio-s-soll-auch-elias-missbraucht-und-stranguliert-haben/12578660.html
Der mutmaßliche Mörder Silvio S. soll auch den sechsjährigen Elias sexuell missbraucht und dann stranguliert haben. Das bestätigten Ermittlerkreise dem Tagesspiegel.
Vor zehn Tagen hieß es noch:
Wie berichtet, hatte sich Silvio S. zwar detailliert zur Entführung und Tötung von Mohamed geäußert, aber zu Elias nur gesagt, dass er den Jungen getötet und auf einem von ihm gepachteten Grundstück in einer Luckenwalder Laubenkolonie begraben habe. Deshalb gaben Polizei und Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz am Sonntag auch nur bekannt, dass die DNA des in Luckenwalde gefundenen Leichnams zweifelsfrei Elias zugeordnet werden kann.

Alle weiteren Details behielten die Ermittler für sich – Wissen, das nur der Täter haben kann und deshalb für seine Überführung sehr wichtig. So gibt es noch keine Informationen darüber, wann und vor allem wie Elias ums Leben kam. Man gehe aber davon aus, dass der Junge „zeitnah“ nach seiner Entführung getötet wurde, sagte der Leiter der Soko Schlaatz, Michael Scharf.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-mohamed-ist-auch-elias-identifiziert-tatverdaechtiger-schweigt-weiter/12527362.htm


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12.11.2015 um 17:20
@yasumi

Ja das Gleiche wurde wohl heute auch der BILD gegenüber bekannt gegeben.


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12.11.2015 um 17:29
Hier mal ein kleiner Einblick, wie die Staatsanwaltschaft, als auch jedes Gericht arbeitet.
Es wird ermittelt, mit den Ermittlungsergebnissen wird ein Gutachten erstellt, das in etwa wie folgt aussehen KÖNNTE:




Indem Silvio S. seine Opfer erdrosselte, könnte er sich wegen Totschlags gem. § 212 I, II StGB strafbar gemacht haben.




I. Tatbestand
a.) Objektiver Tatbestand


aa.) Eintritt des Erfolges


Der tatbestandsmäßige Erfolg müsste eingetreten sein. Der Erfolg ist eingetreten, wenn E und M zu Tode gekommen wären. E und M sind zu Tode gekommen, der tatbestandsmäßige Erfolg ist eingetreten.



bb.) Kausalität

Das erdrosseln müsste kausal für den Tod der Opfer gewesen sein. Kausal ist jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Taterfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Denkt man das erdrosseln hinweg, wären die beiden Opfer nicht tot. Das erdrosseln ist somit kausal.



cc.) Obj. Zurechnung

Der Tod der Opfer müsste dem Täter objektiv zurechenbar sein. Dies ist der Fall, wenn der Täter eine rechtlich zu missbilligende Gefahr geschaffen hat, die sich im Taterfolg realisiert hat. Hier hat der Täter durch das Erdrosseln die Gefahr des Todes für seine Opfer geschaffen. Diese Gefahr hat sich auch realisiert. Objektive Zurechnung ist gegeben.



b.) Subjektiver Tatbestand

Der Täter müsste vorsätzlich gehandelt haben. Vorsatz ist das Wissen und Wollen zur Tatbestandsverwirklichung. Vorliegend wusste der Täter, dass er seine Opfer tötet, er wollte dies auch. Vorsatz liegt vor.

--> Im Strafrecht gibt es 3 Vorsatzformen. Welche vorliegt, weiß ich nicht.



II. Rechtswidrigkeit

Die Tat müsste rechtswidrig gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Ein Rechtfertigungsgrund ( etwa Notwehr ) liegt nicht vor, die Tat war rechtswidrig.



III. Schuld

Die Tat müsste Schuldhaft begangen worden sein. Da keine Entschuldigungsgründe ersichtlich sind, handelte der Täter schuldhaft.


IV. Ergebnis: Der Täter hat sich eines Totschlags gem. § 212 I, II strafbar gemacht.


So in etwa könnte ein Gutachten in diesem Fall aussehen. Nun würde die Staatsanwaltschaft auch noch Mord prüfen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 17:36
@BoboKGB
Aber in einem solchen Fall, in diesem speziellen Fall, geht es mir irgendwie nicht in den Kopf...Dass da nicht sofort ein Urteil gesprochen und weggesperrt werden kann wegen eindeutiger Situation/Sachlage verstehe ich einfach nicht..
Da deine Meinung auch schon von anderen hier vorgetragen wurde, würde mich doch mal interessieren,

Was bringt es, wenn ein Tatverdächtiger ohne Gerichtsverhandlung weggesperrt würde?

Würde mich mal brennend interessieren, was da in so einem Hirn vorgeht, dass man auf so eine Idee kommt.


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