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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

4.149 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Berlin, Entführung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 18:03
Zitat von katjeskatjes schrieb:Ich denke aber nicht, dass die Befriedigung des Geschlechtstriebs in dem Fall einschlägig sein wird.
Heimtücke aber schon.
ich bin genau umgekehrter Meinung. Die Befriedigung des Geschlechtstriebes finde ich deutlich unproblematischer zu bejahen wenn es offensichtlich Missbrauchspuren und sogar Videoaufnahmen zu finden waren.
Die Heimtücke ist doch da viel problematischer. An sich ist es ja schon ein Meinungsstreit in der Juristerei ob gegenüber einem Kind überhaupt das Mordmerkmal der Heimtücke, insbesondere der Arglosigkeit, verwirklicht werden kann. Und selbst wenn man diese grundsätzliche Möglichkeit zugesteht, dann ist es doch eher zweifelhaft ob das Opfer zum Zeitpunkt der Tötung, also bereits nach der Entführung und dem Missbrauch, sich noch keines Angriffs versah

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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 18:08
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Gut ich bin jetzt ein bisschen geschockt. Der zweite Anwalt scheint seine eigene Empathie und Gerechtigkeitsgefühle hinter dem simplen Mechanismus "ist rechtlich zugelassen " "nicht rechtlich zugelassen zu stellen.
Der Verteidiger macht einfach nur seine Arbeit und bei dieser handelt er im Sinne seines Mandanten. Privates Empfinden hat da keinen Platz. Es ist sehr einfach gedacht, Verteidiger immer in gut und böse einzuteilen, je nachdem, welchen Mandanten sie vertreten.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 18:56
@emz

Ich gebe dir Recht , wir benötigen den Prozess !

Unser Rechtssystem ist gut.
S. wird seine Strafe erhalten und ich bin mir sicher, er wird sehr, sehr lange für seine Taten einsitzen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 18:59
Und ich hoffe, dass ihm noch viel mehr vorgeworfen werden kann, damit man damit abschließen kann.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 19:21
@MATULINE

Auch wenn noch mehr Vorwürfe noch mehr Opfer bedeuten?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 19:45
Ich befürchte ja fast, dass es ein langwieriger Prozess werden wird, wenn er weiter schweigt und womöglich weitere Taten garnicht erst ans Licht kommen.

Was mich immer wieder zum Nachdenken bringt, wieso hat er Mohammed nicht verscharrt?
Zeit oder vielleicht doch Interesse an dem Leichnam? Oder hatte er ihn zwischenzeitlich vielleicht doch verscharrt?

Des weiteren, wie war das nochmal mit den Handyaufzeichnungen? Wurden auch noch Bilder von weiteren Kindern gefunden? Bin mir nicht mehr sicher, wo ich das gelesen habe.


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12.11.2015 um 19:55
@nebelkind
Ja
Es wurden auf sein handy bilder von jungen und Mädchen gefunden


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12.11.2015 um 20:29
@nebelkind
Es wurden die Spuren aus dem Garten, dem Wohnhaus und dem Auto gesichert.
Die werden mehr aussagen als irgendwelche Geschichten, die der TV vielleicht zum Besten gibt.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 20:47
Also mir geht das jetzt den ganzen Tag durch den Kopf. Wie weit geht die Verschwiegenheitsflicht für Anwälte, so ganz allgemein?

Ich stelle mir einen Fall vor. Jemand gesteht der Polizei ein oder mehrere Morde, für die er in U-Haft kommt. Seinem Anwalt gegenüber gesteht er unter vier Augen einen weiteren Mord, bei dem die Leiche noch nicht gefunden ist und sich bislang auch kein Verdacht gegen ihn erhärtet hat. Ist der Anwalt verpflichtet zu schweigen, oder macht er sich damit strafbar?

Oder noch eine Variante: Szenario wie oben, aber der Anwalt macht sich in der Akte einen schriftlichen Vermerk zu dem Geständnis unter vier Augen. Diese Notiz liest eine seiner Angestellten. Ist sie zum Schweigen verpflichtet, oder macht sie sich strafbar, wenn sie schweigt?

Wer kann fundiert Antwort geben?


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 21:28
@AveMaria

Schau doch mal ab Mordfall Elias (6) (Seite 191) (Beitrag von RosaRosenrot)
und den nächsten und übernächsten Beitrag.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 21:31
@AveMaria
das fällt beides unter die anwaltliche Schweigepflicht. Die Angestellten von Anwälten unterzeichnen ebenso eine Verschwiegenheitserklärung. Eine Ausnahme bildet es jedoch wenn der Anwalt von einer geplanten anzeigepflichtigen Straftat erfährt. Außerdem darf er nicht wider besseren Wissens behaupten, dass sein Mandant unschuldig ist


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 21:42
Der Anwalt muss es also für sich behalten wenn er von vergangenen Taten des TV erfährt und muss ihn auch nicht als Nicht-Unschuldig vor dem Richter und Staatsanwalt verteidigen wenn es keine Anklage bzgl der unter 4 Augen dem RA gestandenen Straftat gibt. Zu Deutsch der RA kann bspweise wissen dass bspweise Inga durch diesen TV verschwunden ist und darf es niemandem sagen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 21:52
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Zu Deutsch der RA kann bspweise wissen dass bspweise Inga durch diesen TV verschwunden ist und darf es niemandem sagen.
Ja. Der Anwalt hat die Aufgabe , den Angeklagten bestmöglich zu verteidigen. Dazu gehört auch, ihn zu beraten. Eine Verhadlungsstrategie zu entwickeln. Möglicheweise erscheint es dem Verteidiger das Beste für seinen Mandanten zu sein, wen er schweigt. Siehe Beate Tschäpe, der NSU Prozess.

Die Taten müssen dem Angeklagten nachgewiesen werden.

Was Mahoni schreibt, habe ich so noch nicht gelesen. Wo steht das?
Haben sich die RAF-Verteidiger strafbar gemacht?
Das Einschmuggeln von Waffen war verboten-all diese Dinge. ....

Aber inhaltliche Dinge betreffen doch die anwaltliche Schweigepflicht-oder?


Wäre die Folge nicht, dass der Anwalt sein Mandat niederlegt - oder die Entbindung beantragt?
Dann besteht die Schweigepflicht immer noch-aber er verteidigt den Menschen nicht mehr.,


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:02
@emz
@ralfs-ideen
ralfs-ideen schrieb:
Rein strategisch würde ich sagen: Auspacken. Mit der Polizei zusammen arbeiten ...
Höre ich hier eine Kritik an der derzeitigen Aussageverweigerung heraus?

Wir leben in einem Rechtsstaat und der gibt vor, welche Rechte und Vorschriften in einem Strafverfahren einzuhalten sind und zwar in jedem, egal um welche Straftaten es sich handelt.

Aussagen wie
Was kann denn jetzt für ihn noch schlimmer werden?
SCHLIMMER kann man es damit nicht machen.
haben in unserem Rechtssystem keinen Platz.
Ich weiß nicht was Du "heraus hörst" - aber ich weiß was ich geschrieben habe, stehe dazu und kann Dir auch sagen das es in unserem Rechtssystem durchaus Platz dafür gibt die Handlungsweisen eines Tatverdächtigen für strategisch unklug zu halten.
Das so einschätzen zu dürfen ist durchaus von der Meinungsfreiheit gedeckt ;)

Ich weiß nicht ob der TV noch etwas zu verbergen hat was die Staatsanwaltschaft herausfinden könnte. Spekuliert wird ja von einigen Seiten das da zumindest noch ein paar Missbrauchsfälle - vielleicht sogar noch weitere Morde im Raum stehen könnten.
Zwei Morde scheint er ja in den bisherigen Verhören eingeräumt zu haben. Aufgabe der StA ist also in diesen beiden Fällen jetzt zu klären ob seine Geständnisse schlüssig waren und den Tatsachen entsprachen. Aber schon allein das er den Weg zu beiden Leichen weisen konnte deutet schon stark darauf hin finde ich.

Er ist also wohl in einer Situation in der sich noch EINIGES tun müsste damit ihm diese beiden Taten vor Gericht nicht nachgewiesen werden - und er viel "Glück" haben müsste um jemals wieder die Freiheit genießen zu können.

So scheint die Lage zu sein.

Es geht also überhaupt nicht mehr darum das er jetzt realistisch hoffen könnte die StA würde ihm diese beiden Taten nicht nachweisen können. Es geht für ihn darum ein (für ihn) möglichst günstiges Urteil zu bekommen. Ein Urteil bei dem ihm möglichst viele Freiheiten erhalten bleiben oder bei dem er vielleicht später aus der Haft in die Sicherungsverwahrung wechseln kann - was doch einige Erleichterungen bedeuten würde.

Und was kann man als Angeklagter machen wenn man weiß das man schuldig ist und das die StA das ebenfalls weiß und es so gut wie sicher ist das man verurteilt wird?
Man kann auspacken. Alles sagen. Lebensbeichte wenn man so will.

Und wenn es noch andere Taten gibt für die er verurteilt wird?
Bleibt er nach wie vor ein Kinderschänder und Mehrfachmörder. Mehr als Lebenslänglich, besondere Schwere der Schuld und angekündigte Sicherungsverwahrung im Falle einer vorzeitigen Entlassung geht in Deutschland eh nicht

Also kann er jetzt auspacken und seine Situation vor Gericht damit etwas verbessern.
Oder er kann schweigen. Und hoffen das nichts rauskommt. Wenn dann aber weitere Missbräuche und vielleicht sogar Tötungen ans Licht kommen steht er dumm da. Und wenn evt. ein Missbrauchsopfer vor Gericht aussagen muss damit auch dafür der Beweis erbracht werden kann - dann sieht es für ihn GANZ dumm aus.

Das ist eine rein strategische Überlegung die er anstellen sollte.
Und dabei sollte er bedenken das es nicht viel Schlimmeres geben kann als die Taten die da jetzt schon im Raume stehen.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:06
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Was Mahoni schreibt, habe ich so noch nicht gelesen. Wo steht das?
Was genau meinst du? Das Verbot wider besseren Wissens nicht behaupten zu dürfen, dass der Mandant unschuldig ist? Das steht hier:

§ 43a BRAO
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten ... handelt, ..


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:08
@frauZimt
Wenn nichts nachgewiesen wird auch keine Anklage? Sollte nachgewiesen werden dass sich der TV zur Zeit des Verschwindens einer Person X bspw im Funknetz des vermuteten Tatortes befand, sonst aber nichts nachgewiesen werden kann, kommt es dann immer noch nicht zur Anklage. Zudem ist der RA durch den TV im Vertrauen in Kenntnis gesetzt worden. Das Resultat wäre, dass der Fall Person X ungeklärt bleibt. Ein bißchen demoralisierend finde ich. Egal ob das mit der Schweigepflicht im Sinne eines Rechtsstaates ist oder nicht.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:20
Noch etwas:
So "selten" ist es bei schweren Straftaten nicht das ein Beschuldigter Angaben macht die den Ermittlern helfen. Wie gesagt: Schweigen, Lügen oder die Wahrheit auspacken sind drei Optionen die ein Beschuldigter hat. Welche er wählt hängt von strategischen Erwägungen ab.
Ein Beschuldigter hat das Recht das ein Anwalt dabei ist. Und er hat das Recht von den Ermittlungsbehörden nicht aktiv belogen zu werden (in den USA dürfen Ermittler teilweise "bluffen" was in Deutschland undenkbar wäre).
Er hat auch das Recht alle Kommunikation mit den Ermittlern über seinen Anwalt laufen zu lassen.
Unterm Strich und allgemein sind das auch sinnvolle Rechte eines Beschuldigten.

Und natürlich ist es nicht verwerflich ihn im Beisein seines Anwaltes zu befragen. Der Anwalt wird schon darauf achten das seine Rechte gewahrt bleiben.

Und noch etwas:
Im Strafverfahren geht es nicht um den "Täter". Der Täter ist eine Partei im Strafverfahren mit Rechten und mit Pflichten. Es geht um die Wahrheitsfindung. Und um das Ideal "Gerechtigkeit", das es aber bekanntlich auf dieser Welt nicht gibt.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:24
@emz
Danke für den Hinweis!
http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/schweigepflicht.php
Die Schweigepflicht entfällt ferner, wenn Rechtfertigungsgründe i. S. d. § 34 StGB (Strafgesetzbuch) vorliegen, also wenn ein höherwertiges Rechtsgut als die Schweigepflicht betroffen ist, z. B. sexueller Missbrauch von Kindern, oder wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass der Geheimnisträger ein Verbrechen i. S. d. § 138 StGB plant, z. B. einen Mord oder einen Raub.
Na, das beruhigt mich ja dann schon ein wenig. Muss mal schauen, was alles unter höherwertiges Rechtsgut fällt. Bestimmt gibt es dafür auch wieder eine genaue Definition.


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Die mutmaßlichen Taten von Silvio S.

12.11.2015 um 22:25
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:tWenn nichts nachgewiesen wird auch keine Anklage?
Ja - die Ermittler fassen am Ende ihre Ermittlungsergebnisse zusammen und übergeben sie der StA - die entscheidet dann um sie das Verfahren weiter verfolgt oder einstellt (ggf. gegen Auflagen).
Wenn sie es für richtig erachtet das Verfahren vor Gericht zu bringen und Chancen sieht den Prozess zu gewinnen wird eine Anklageschrift geschrieben und an das zuständige Gericht gesandt wo dann ein Richter entscheidet ob das Verfahren eröffnet wird und ggf. einen Termin festsetzt.

Eine Anklage gibt es also nur wenn die StA eine schreibt - und ein Verfahren nur wenn der Richter dann eines eröffnet.


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12.11.2015 um 22:30
@Mahoni
Danke
Zitat von MahoniMahoni schrieb:§ 43a BRAO
(3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten ... handelt, ..
Dann behauptet der RA nicht, dass der Mandant unschuldig ist. Der RA sagt aber auch nicht, dass er schuldig ist.
Er besteht darauf, dass die Täterschaft nachgewiesen werden muss.


Ich glaube, dass diese Dinge sehr heikel sind und, dass RA auch an ihre Grenzen kommen und einen Angeklagten nicht verteidigen, dn sie für gefährlich halten.
Wenn es z.B. um die Frage der Sicherheitsverwahrung geht - die ja bei unbelehrbaren Schwerstkriminellen angeraten ist - dann noch alles zu tun, dass der Mandant nach einer gewissen Zeit wieder in die Gesellschaft entlassen wird - Ich glaube, dafür kann sich nicht jeder Anwalt einsetzen.

Schwieriges Thema.


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