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Morde von Rupperswil

6.040 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Haus, Schweiz, Feuer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Morde von Rupperswil
Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

06.01.2018 um 20:42
Zitat von oehlinhooehlinho schrieb:Ich frage mich warum die Frau keine Hilfe gerufen hat, als sie allein das Geld besorgt hat. Das wäre doch theoretisch möglich gewesen, oder nicht?
War er maskiert? Erkannte man ihn nicht? So könnte man doch Geld abgeben und gut ist oder? Oder was??? Was war da der Punkt Alarm zu schlagen? Gebe Kohle für alles und geh weg für immer und lass uns alle leben. Ich hätte so gehandelt. Im Glauben er liess uns am Leben, wenn der nur Kohle will. ?!

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Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

06.01.2018 um 21:10
Ich bin ganz überzeugt er hat sie bedroht, wenn sie Alarm schlägt, tötet er ihre Kinder. So ein Risiko nahm er sich nicht in Kauf!! Er muss sie so eingeschüchtert haben.


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Morde von Rupperswil

06.01.2018 um 21:18
@Nev82
Er war nicht direkter Trainer des jüngeren Sohnes. Er war in einem anderen Club beschäftigt.
Wurde überhaupt jemals direkt gesagt, dass er DS wirklich vom Fussball her kannte?

Ich glaube nicht, dass TN maskiert war. Auch wir haben einen kleinen Hund, und ich erkenne allgemein die Hundehalter nur, wenn sie MIT Hund ankommen. Vielleicht hat er scheinbar ein Paket abgegeben? Kurz vor Weihnachten? Vielleicht hätte sie irgendwann schon gemerkt, dass sie ihn irgendwoher kennt - aber da war es schon zu spät?

Wäre er maskiert gewesen, so wäre vermutlich die Überlebenschance der Familie grösser gewesen - Geld her, niemand erkennt ihn - alles gut....

Trotzdem glaube ich, dass ich, um das Leben meiner Kinder zu retten ebenfalls alles tun würde, was der Täter sagt. Ich würde keinen Alarm schlagen und bis zum Ende hoffen, dass er sich unserer erbarmt :-(


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Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

06.01.2018 um 21:23
Der Ex-Mann von Cs war lange Fussbalpräsident in ihrem Dorf ,wo CS lebte und der TN könnte vielleicht ihn kennen? Keine Ahnung, aber schön verzwickt, eine Fussballfamilie auszulöschen?! Unglaublich das Ganze.


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Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

19.01.2018 um 13:52
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/jahresbilanz-weniger-einbrueche-mehr-sexualverbrechen-und-eine-kritik-im-fall-rupperswil-132081210 (Archiv-Version vom 15.01.2018)

Auszug:

Würden für alle diese Massnahmen ähnliche Gebühren erhoben, wie sie bei der Kommunikationsüberwachung vorgesehen seien, käme die Strafverfolgung in der Schweiz nahezu zum Erliegen. Das umliegende Ausland zeige auf, dass es auch anders möglich sei, betonte der Regierungsrat.
Die Kosten für entsprechende Überwachungsmassnahmen beliefen sich dort auf einen Bruchteil der in der Schweiz für die gleichen Massnahmen anfallenden Gebühren. So wären beispielsweise in Deutschland für Antennensuchläufe wie im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil Kosten von weniger als 10'000 Franken angefallen.


Sehr interessant. Wer mehr lesen möchte, kann oben den verlinkten Link anklicken. Interessant insofern man guckt auch was im Nachbarsland so alles abgeht:-)


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Morde von Rupperswil

19.01.2018 um 16:33
@Klee8

nicht nur im Fall dieser Gebührenregelung gibt es zum benachbarten Ausland extreme Unterschiede, sondern auch in vielen Bereichen des täglichen Lebens.
Ich finde es gut, dass sich gegen solche überspannten Kosten mal gewehrt wird.


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Morde von Rupperswil

23.01.2018 um 10:06

Zwei psychiatrische Gutachten im Vierfachmord von Rupperswil



Dieser Inhalt wurde am 23. Januar 2018 09:36 publiziert23. Januar 2018 - 09:36

Im Gebäude der Mobilen Polizei in Schafisheim AG findet ab dem 13. März der Prozess des Bezirksgerichts Lenzburg gegen den Vierfachmörder von Rupperswil statt. Das provisorische Gerichtsgebäude befindet sich nur wenige 100 Meter vom Tatort entfernt.

Im Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG werden zwei psychiatrische Gutachter befragt. Ein 34-jähriger Schweizer muss sich sich ab dem 13. März vor dem Bezirksgericht Lenzburg wegen mehrfachen Mordes verantworten.

Die auf vier Tage angesetzte Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim statt. Der erste Verhandlungstag beginne mit der Befragung von zwei Gutachtern, teilte das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft gab zwei psychiatrische Begutachtungen des Mannes in Auftrag. Dies bestätigten die Justizbehörden nun erstmals. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann.

Der Angeklagte muss wegen mehrfachen Mordes mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Strafantrag im Laufe der Verhandlung stellen. Der Angeklagte soll gemäss Zeitplan des Gericht im Verlauf der Verhandlung befragt werden.

Der Mann, der in Rupperswil unweit des Tatortes gewohnte hatte, befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Der Schweizer ist auch wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen angeklagt.

Kinderpornografie gefunden

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.

Dieses hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert habe, teilte die Staatsanwaltschaft früher mit.

https://www.swissinfo.ch/ger/zwei-psychiatrische-gutachten-im-vierfachmord-von-rupperswil/43845032


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Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

23.01.2018 um 20:45
@DEFacTo
Danke für die Info.


Jetzt sind neue Details bekannt, wie die auf vier Tage angelegte Verhandlung um den Vierfachmord ablaufen wird. Das Interesse am Prozess gegen Thomas N. ist riesig, der Platz aber beschränkt.

https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/hier-wird-thomas-n-der-prozess-gemacht-neue-details-zur-verhandlung-132119510 (Archiv-Version vom 23.01.2018)

Die Verhandlung beginnt jeweils um 08.15 Uhr. Eine Endzeit «richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf», heisst es weiter. Der erste Verhandlungstag beginnt mit der Befragung von zwei Gutachtern.

Wer für mehr interessiert ist, darf es gerne tun, einfach den obigen Link anklicken.


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Klee8 ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

23.01.2018 um 21:23
@wolke7
Ist eigentlich OFF -Topic deine Anregung mit Kosten,aber ich antworte trotzdem, denn du bist hier auch nützlich wie alle hier. Und hast auch viele Bemühungen gemacht und geschrieben. Also, was mit Kosten anbelangt; sag ich nur eins; ich wäre der Meinung, der Bund soll da mithelfen zu zahlen, denn es ist auch Prävention und es soll so erwecken: „Hey, wir finden euch alle, koste was wolle“
Das Credo ist das Beste was man sagen kann! Also egal welcher Kanton so ein abscheuliches Verbrechen zu verbuchen hat, soll die ganze Schweiz bezahlen! Es dient der Prävention und schlussendlich soll das Geld egal sein, Hauptsache man hat der Täter!!! Dient der ganze Schweiz! Der Täter hätte auch in Zürich zuschlagen können, wenn man ihn nicht rechtzeitig erwischt hat! Also hört auf mit Kantönligeist und helft euch gegenseitig und der Bund soll das bezahlen. Meine Meinung; Ende und Schluss!


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Morde von Rupperswil

23.01.2018 um 23:19
Er hat das Thema auf seine Art bearbeitet.

Max Dohner ist Schriftsteller und Journalist und arbeitet als Autor bei der az Nordwestschweiz.

Er hat das Thema unter dem Titel "«Bopp&Dohner»: Der Vierfachmord in Rupperswil – und wann man das Undenkbare denken sollte" bearbeitet.

https://www.aargauerzeitung.ch/leben/leben/boppdohner-der-vierfachmord-in-rupperswil-und-wann-man-das-undenkbare-denken-sollte-131888969


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Morde von Rupperswil

23.01.2018 um 23:22
@wolke7

Beitrag von DEFacTo (Seite 256)


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Morde von Rupperswil

24.01.2018 um 10:00
http://www.argovia.ch/news/mit-hoher-wahrscheinlichkeit-landet-man-in-der-verwahrung-132121444


«Mit hoher Wahrscheinlichkeit landet man in der Verwahrung»

Straverteidiger Valentin Landmann ist überzeugt, dass der Vierfachmörder von Rupperswil mit grosser Wahrscheinlichkeit verwahrt wird.

Beim Prozess um den Vierfachmord von Rupperswil werden zwei psychiatrische Gutachter befragt werden. Das gab die Aargauer Staatsanwaltschaft heute bekannt.
Das ist insofern von Bedeutung, als dass es zwei unabhängige psychiatrische Gutachten braucht, um einen Straftäter zu verwahren.
Strafverteidiger Valentin Landmann ist denn auch überzeugt, dass der Vierfachmörder von Rupperswil verwahrt werden wird, wie er auf Anfrage von Radio Argovia sagte. Sogar eine lebenslange Verwahrung hält er für möglich. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht bekannt gegeben, welches Strafmass sie beantragen wird - aus "taktischen Gründen", erklärt Mediensprecherin Fiona Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft. Wegen dem grossen Interesse findet der 4-tägige Prozess nicht im Bezirksgericht Lenzburg statt, sondern in den Räumlichkeiten der Mobilen Einsatzpolizei Schafisheim.


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Morde von Rupperswil

25.01.2018 um 09:09
Das Gericht Lenzburg hat offensichtlich die Anmeldungen für die Gerichtsverhandlung outgesourced.

Schon vor Monaten habe ich mich für die Verhandlungen angemeldet, es kam nie eine Reaktion, und Auskunft konnte oder wollte auch niemand geben.

Nachdem nun in der Presse ein neuer Kontakt angegeben war, habe ich mich wiederum angemeldet und bekam folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau xxx
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Anmeldung zur Verhandlung im Tötungsdelikt Rupperswil.  Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass auch davon ausgegangen werden muss, dass Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden kann.  Sie werden in jedem Fall zu gegebener Zeit weitere Informationen erhalten.
Freundliche Grüsse
Susanna Peter
Das ist weder eine Zusage, noch eine Absage.

Der Raum in Schafisheim fasst ca. 200-250 Leute. Es ist die Oertlichkeit, wo auch die PKs abgehalten wurden. Uebrigens, der Verhandlungsraum befindet sich in Blickweite zum Tathaus, fussläufig sind es ca. 1.000 m entfernt.

Ich bin gespannt auf die nächste Nachricht vom Gericht.


Auch der blick berichtet über das Einlassverfahren
https://www.blick.ch/news/schweiz/prozess-gegen-vierfachkiller-von-rupperswil-ag-nach-schafisheim-ag-verlegt-nur-mit-anmeldung-kommt-man-rein-id7883807.html


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Morde von Rupperswil

25.01.2018 um 20:02
@wolke7
Dann berichtest aus der Verhandlung, gell ;)

Eine Rhetorische Frage vielleicht weiss das @Lena781

Gefängnis vs Sicherungsverwahrung , Räumlichkeiten usw.

Wegen dem Gerichtstermin, ich denke das Angehörige, Presse vorrang haben
Und die anderen nach Reihung ?


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Morde von Rupperswil

25.01.2018 um 20:07
@Mirella4

genau die von Dir genannte Reihenfolge.
Danach kommen Bürger aus Rupperswil, dann die aus dem AG und danach alle anderen. So wurde es mir gesagt.


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Dobri ehemaliges Mitglied

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Morde von Rupperswil

28.01.2018 um 09:24
Hier noch ein neuer Artikel aus der 20Minuten. In diesem Artikel werden in einer Bildfolge die bekanntesten Verwahrten in der Schweiz vorgestellt.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Die-bekanntesten-Verwahrten-der-Schweiz-20133434
Thomas N. löschte in Rupperswil vier Menschenleben aus. Ihm droht die Verwahrung. Rund 140 Gefängnisinsassen leben in der Schweiz bereits mit diesem Urteil.
Mit dem Urteil «Verwahrung» würde Thomas N. nicht allein dastehen. Im Jahr 2016 gab es laut dem Bundesamt für Statistik insgesamt 138 Insassen mit einem rechtskräftigen Urteil, die verwahrt waren. Zwei von ihnen lebenslänglich – die restlichen ordentlich. Ein weiteres rechtskräftiges Urteil zur lebenslänglichen Verwahrung wurde im November 2017 gesprochen. Doch dieses taucht noch nicht in der Statistik auf. Das Urteil betraf Claude Dubois, den Mörder der 19-jährigen Marie. Ihn und weitere mögliche Verwahrte sehen Sie in der Bildstrecke.
Kurz zur Erklärung. Verwahrter bedeutet in der Schweiz:
Verwahrung bezeichnet in der Schweiz die dauerhafte Inhaftierung von gefährlichen Straftätern über den Vollzug der Freiheitsstrafe hinaus. Die Verwahrung ist eine Massnahme und keine Strafe, sie dient also nicht der Sühne, sondern ausschliesslich dem Schutz der Öffentlichkeit. Ihre Dauer kann daher schuldüberschreitend sein. Sie kann auch über die regelmäßige Vollstreckungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe hinausreichen. Die Verwahrung wird hauptsächlich in den Artikeln 59, 64 und 65 des Strafgesetzbuches geregelt.

Unterschieden wird zwischen einer stationären therapeutischen Massnahme, der Verwahrung und der lebenslänglichen Verwahrung. Letztere resultiert aus dem nach einer Volksabstimmung am 8. Februar 2004 in Kraft getretenen Artikel 123a der Schweizerischen Bundesverfassung, wonach ein Sexual- oder Gewaltstraftäter, der „als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft“ wird, „wegen des hohen Rückfallrisikos bis an sein Lebensende zu verwahren“ sei, ohne Aussicht auf frühzeitige Entlassung oder Hafturlaub.
Wikipedia: Verwahrung (Schweiz)


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Morde von Rupperswil

26.02.2018 um 10:02
Heute habe ich vom Bezirksgerich Lenzburg eine Absage bekommen mit folgender Begründung:





"Bezirksgericht Lenzburg
Strafgericht



Lenzburg, 26. Februar 2018

Ihre Anmeldung für die viertägige Hauptverhandlung im Vierfachtötungsdelikt Rupperswil



Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent

Bezugnehmend auf Ihre obgenannte Anmeldung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir diese nicht berücksichtigten und Sie damit nicht zur Verhandlung zugelassen werden können. Aufgrund des ausserordentlich hohen Andrangs und mit Blick auf die beschränkte Platzzahl musste eine Selektion vorgenommen werden.

Der Art. 69 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass die Verhandlungen vor dem erstinstanzlichen Gericht mit Ausnahme der Beratungen grundsätzlich öffentlich sind. Damit wird das Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens umgesetzt, welches auch in der Bundesverfassung verankert ist. Das Gericht kann die Öffentlichkeit jedoch von Gerichtsverhandlungen u.a. dann ganz oder teilweise ausschliessen, wenn grosser Andrang herrscht (Art. 70 Abs. 1 lit. b StPO). In dem Fall haben Medien den Vorrang, weil sie eine Brückenfunktion wahrnehmen und damit die Informationen des Gerichts an die breite Öffentlichkeit tragen. Eine solche Privilegierung von Medienschaffenden gegenüber dem übrigen Prozesspublikum wird auch vom Bundesgericht anerkannt. Aus diesen Gründen wurden primär die Anmeldungen der Medien berücksichtigt. Bei der Auswahl der übrigen Besucher wurde insbesondere auf den Zeitpunkt der Anmeldung, aber auch auf die Bereitschaft, an allen vier vorgesehenen Verhandlungstagen anwesend zu sein, sowie auf eine ausgewogene Durchmischung der Besucher geachtet.

Wir bedauern, Ihnen keinen anderen Bescheid geben zu können, und hoffen gleichzeitig auf Ihr Verständnis."


Ich habe mich nach Bekanntgabe der Verhandlungstermine direkt bei der Geschäftsstelle des Obergerichts angemeldet und dann nochmal bei Bekanntgabe der speziellen E-Adresse am 02.02., zudem wohne ich nur wenige km vom Tatort entfernt.

Anscheinend ist jedoch das Interesse der Medien sehr zahlreich.



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Morde von Rupperswil

26.02.2018 um 11:08
blick hat Infos über die Zuschauervergabe:
Bei der Vergabe der Zuschauerplätze habe eine Auswahl getroffen werden müssen, teilte das Bezirksgericht Lenzburg am Montag mit. Die Plätze seien insbesondere anhand des Zeitpunkts der Anmeldung und der Bereitschaft, an allen Verhandlungstagen anwesend zu sein, vergeben worden.

Es sei darum gegangen, einen «möglichst ausgewogen durchmischten Zuschauerkreis» zu erreichen. Es sei bedauerlich, dass Privatpersonen abgewiesen werden müssten, hält das Bezirksgericht fest.
Ich hatte mich zum frühst möglichen Zeitpunkt angemeldet und genauso für die gesamten Verhandlungstage.

https://www.blick.ch/news/schweiz/vierfachmord-von-rupperswil-zuwenig-platz-fuer-alle-zuschauer-id8037163.html


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Morde von Rupperswil

26.02.2018 um 11:15
Bei der Vergabe der Zuschauerplätze habe eine Auswahl getroffen werden müssen, teilte das Bezirksgericht Lenzburg am Montag mit. Die Plätze seien insbesondere anhand des Zeitpunkts der Anmeldung und der Bereitschaft, an allen Verhandlungstagen anwesend zu sein, vergeben worden.

Es sei darum gegangen, einen «möglichst ausgewogen durchmischten Zuschauerkreis» zu erreichen. Es sei bedauerlich, dass Privatpersonen abgewiesen werden müssten, hält das Bezirksgericht fest.

Zitat von wolke7wolke7 schrieb: Ich hatte mich zum frühst möglichen Zeitpunkt angemeldet und genauso für die gesamten Verhandlungstage.
Bei diesem Fall, ist mit heftigen Zuschauerrekationen zu rechnen.
Das Interesse dem Prozess beizuwohnen, ist mit Sicherheit sehr groß.
Ich denke mir, dass eine sehr große Zuschauerzahl vom Gericht nicht diszipliniert werden kann.
Wahrscheinlich nimmt man auch deshalb eine Auslese vor und begrenzt die Plätze.


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Morde von Rupperswil

26.02.2018 um 11:23
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich denke mir, dass eine sehr große Zuschauerzahl vom Gericht nicht diszipliniert werden kann.
Wahrscheinlich nimmt man auch deshalb eine Auslese vor und begrenzt die Plätze.
willst Du mich in eine Randalierercke schieben?


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