Natsuki
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Femizide in der Schweiz – Ein gesellschaftliches Problem
gestern um 19:11In der Schweiz wird durchschnittlich etwa alle zwei Wochen eine Frau durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner getötet. Trotzdem wird immer wieder darüber gestritten, ob dafür der Begriff Femizid überhaupt sinnvoll ist.
Die eine Seite sagt: Der Begriff macht sichtbar, dass viele dieser Taten nicht zufällig passieren, sondern das Ende einer Vorgeschichte aus Kontrolle, Besitzdenken, Drohungen oder häuslicher Gewalt sind. Deshalb müsse man sie als eigenes gesellschaftliches Problem benennen.
Die andere Seite hält dagegen: Mord bleibt Mord – unabhängig davon, ob das Opfer eine Frau oder ein Mann ist. Ein eigener Begriff oder gar ein eigener Straftatbestand schaffe eher Unterschiede zwischen Opfern, als dass er bei der Aufklärung oder Bestrafung etwas ändere.
Mich interessiert, wie ihr das seht.
- Ist der Begriff Femizid notwendig oder eher politisch aufgeladen?
- Sollte man jede Tötung einer Frau durch den (Ex-)Partner als Femizid bezeichnen oder nur, wenn eine geschlechtsspezifische Motivation nachweisbar ist?
- Braucht die Schweiz einen eigenen Straftatbestand oder reichen die bestehenden Gesetze?
- Liegt das eigentliche Problem eher in der Prävention und beim Umgang mit häuslicher Gewalt als im Strafrecht?
Bitte sachlich diskutieren und die verschiedenen Positionen mit Argumenten begründen.
Die eine Seite sagt: Der Begriff macht sichtbar, dass viele dieser Taten nicht zufällig passieren, sondern das Ende einer Vorgeschichte aus Kontrolle, Besitzdenken, Drohungen oder häuslicher Gewalt sind. Deshalb müsse man sie als eigenes gesellschaftliches Problem benennen.
Die andere Seite hält dagegen: Mord bleibt Mord – unabhängig davon, ob das Opfer eine Frau oder ein Mann ist. Ein eigener Begriff oder gar ein eigener Straftatbestand schaffe eher Unterschiede zwischen Opfern, als dass er bei der Aufklärung oder Bestrafung etwas ändere.
Mich interessiert, wie ihr das seht.
- Ist der Begriff Femizid notwendig oder eher politisch aufgeladen?
- Sollte man jede Tötung einer Frau durch den (Ex-)Partner als Femizid bezeichnen oder nur, wenn eine geschlechtsspezifische Motivation nachweisbar ist?
- Braucht die Schweiz einen eigenen Straftatbestand oder reichen die bestehenden Gesetze?
- Liegt das eigentliche Problem eher in der Prävention und beim Umgang mit häuslicher Gewalt als im Strafrecht?
Bitte sachlich diskutieren und die verschiedenen Positionen mit Argumenten begründen.



