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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

3.125 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Serienmörder, 1993, 1989 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 00:26
@theforeigner
Die Userin bzgl. Brigitte Erdmann war ich.

Es paßt meines Erachtens alles.

Inserate im Oxmox etc. Und eben die Ähnlichkeit von Brigitte Erdmann zu einer
Dame aus Adendorf, die er massiv gestalkt hat, nachts mit seinem Mercedes
ihr die Einfahrt verbarrikadiert hat usw. Leider will sie nicht mehr darüber reden
und dazu kann man sie nicht zwingen.

Auch die anonymen Anrufe bei der Mutter an Brigittes Geburtstag oder Todestag,
das ist für mich auch eine Art von Stalking.

Ich hatte bei Ercan Kurt (cold case unit Hamburg) angerufen. Er hat sich sehr gefreut,
meinte allerdings, dass die DNA von KWW bereits abgeglichen sein müßte.
Er wollte meinen Hinweis aber noch mal aufnehmen.

Später las ich dann, dass die DNA von Kurt-Werner Wichmann nirgends
eingespeichert wurde, ergo kann sie auch nicht im Falle Erdmann gecheckt
worden sein.

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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 00:31
@Rorschach
Du hast Recht, ich denke die Polizei wird die DNA vom Fall Brigitte Erdmann mit der von KWW und seines Bruders bereits verglichen haben.
Nur lässt mich etwas aufhorchen, dass vom Fall B.E nichts mehr veröffentlicht wird.
Es gibt in Hamburg eine Cold Case Einheit die z.B auch schon den Vermisstenfall Beata Sienknecht aus dem Jahr 1981 geklärt hat.
Diese Einheit ermittelt in den ungeklärten Altfällen von Hamburg und gibt darüber auch öfters Zwischenergebnisse an die Presse weiter.
Vom Fall Brigitte Erdmann habe ich im Zusammenhang mit dieser neuen Einheit nicht mal ein einziges Wort gelesen.
Im Fall der Göhrde Morde gab es den Treffer schon seit Februar 2017, man hat aber bis Dezember 2017 gewartet, ehe man damit an die Öffentlichkeit geht.
Vielleicht gibt es um Fall Brigitte Erdmann sogar einen Treffer, man macht ihn nur nicht öffentlich, beispielsweise um die Ermittlungen nicht zu gefährden.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 06:40
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:- 23.8.84 60 j. Elsbeth M. wir vergewaltigt, erwürgt und am Unterleib verstümmelt.
Eine kleine Korrektur:

Am 23.8.1984 wurde Irma B. ermordet.

Am 23.8.1986 wurde Elsbeth M. ermordet.

Für beide Fälle gibt es einen Thread auf Allmy:

Irma B.

Mord an Irma Busch

Elsbeth M.

Mord an Frau im LK Uelzen (Rosche) am 23.08.1986, ähnlich Irma Busch


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 07:21
Noch einmal zur Haftstrafe von K.W.W. zu Beginn der 1970er Jahre.

Er wurde 1971 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Nehmen wir eine Verhandlung des Falles im 1.Quartal 1971 an, können wir den Antritt der Strafe zu Ende des 2.Quartals/ Beginn des 3. Quartals 1971 vermuten.

Entscheiden wir uns für den Juni 1971 als Zeitpunkt des Haftantrittes, hätte die reguläre Haftzeit bis November 1976 angedauert.

Vermuten wir eine Haftentlassung nach 2/3 der Haftzeit, wären ihm 22 Monate Haft erlassen worden.

Nach dieser Beispielrechnung, hätte seine Entlassung im Januar/Februar 1975 angestanden.

Ich persönlich denke deshalb, dass man sich seitens der Behörden gnädig zeigte und K.W.W. bereits kurz vor dem Weihnachtsfest 1974 ziehen ließ.

Dann wäre er zwar schon 1974 entlassen worden, aber wahrscheinlich in der Woche vor Weihnachten, so dass nur noch wenige Tage im Kalenderjahr 1974 verblieben, die er in Freiheit verbrachte.

Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung, die sich nicht mit dem Quellartikel deckt, welcher von einer Haftentlassung erst im Jahr 1975 spricht.


ZITAT

Wir schreiben das Jahr 1975. Der damals 26 Jahre alte Kurt-Werner W. ist gerade aus der Haft entlassen worden. 1970 hatte er am Elbe-Seiten-Kanal bei Lüneburg eine 17-jährige Anhalterin entführt, vergewaltigt und beinahe erwürgt. 1971 wird er deswegen zu fünf Jahren und sechs Monate Knast verurteilt. Wegen guter Führung wird der Verbrecher vorzeitig entlassen. – Quelle: https://www.mopo.de/24132896 ©2018

Quelle:

https://www.mopo.de/hamburg/polizei/heisse-spur-fuehrt-in-die-boberger-duenen-schlug-kurt-werner-w----44--auch-in-hamburg-zu--24132896 (Archiv-Version vom 02.06.2016)


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 08:09
In folgendem Artikel ist von einer Haftentlassung 1974 die Rede:
https://www.mopo.de/umland/nach-23-jahren-enttarnt-der-schlimmste-serienmoerder-der-nachkriegszeit--24123848 (unter dem Abschnitt 1970: Er vergewaltigt...)

Außerdem wird geschrieben, dass er in Wolfenbüttel einsaß. Irgendjemand hatte ja dannach gefragt.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 08:32
@EDGARallanPOE

Danke für die Einschätzung, wie sich die Ereignisse rund um die Haftstrafe der 5 Jahre und 6 Monate dargestellt haben könnten. Ich gehe auch davon aus, dass er für die erste Serie von Anhaltermorden (Münsteraner-Raum) dann nicht in Frage kommen kann. Da er zu der Zeit in Wolfenbüttel seine Haftstrafe verbüßte (13 km von Braunschweig entfernt), ist es auch bei möglichem Freigang zu den Tatzeiten eher unwahrscheinlich, dass er sich gezielt in den Münsteraner Raum begab, um dort die Taten auszuführen.

Bei Ilse Gerkens sehe ich aufgrund der Haftstrafe auch keine Verbindung, da er zur Tatzeit seine Jugendhaftstrafe verbüßte. Eine Einschränkung sehe ich da jedoch. Der 11. April 1968 war der Gründonnerstag vor Ostern. Ilse Gerkens befand sich ja auf dem Rückweg von Lüneburg, wo sie noch Ostereinkäufe tätigte, nahm auf dem Weg nach Deutsch Evern (einem dicht angrenzenden Vorort von Lüneburg) eine Abkürzung durch den Wald und begegnete dort kurz vor 10.00 Uhr ihrem Mörder.

Es ist nicht auszuschließen, wenn Deine Einschätzungen zum Haftantritt und dem zeitlichen Verlauf zutreffen, dass er nach einer bereits abgesessenen Haftstrafe von 6 Monaten über Ostern Freigang erhielt. Gerade im Jugendstrafrecht sind die Regelungen bei guter Führung oft etwas weicher, als im allgemeinen Strafrecht. Dann hätte er ggf., vorausgesetzt er durfte am Gründonnerstag bereits nach Hause, eventuell die Möglichkeit doch für die Tat in Frage zu kommen. Allerdings ist die Tatzeit möglicherweise kritisch im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Tat.

@Basti1212

Ggf. lässt sich ja auch über die Justizvollzugsanstalt WF etwas Näheres zur tatsächlichen Haftzeit in Erfahrung bringen. Ein Versuch ist es wert.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 10:02
@EDGARallanPOE

Ist Dir bekannt in welchem Gefängnis Kurt Werner Wichman seine Jugendstrafe zu verbüßen hatte?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 12:29
1964 dringt der 15-Jährige bewaffnet mit einem Dolch ins Haus der Nachbarin ein und versucht Geld zu stehlen. Als die Frau erwacht, würgt er sie und flieht. Kurt-Werner wird zu Jugendarrest verurteilt. Danach beginnt er eine Lehre als Elektriker.

https://www.mopo.de/umland/nach-23-jahren-enttarnt-der-schlimmste-serienmoerder-der-nachkriegszeit--24123848 (Archiv-Version vom 30.05.2016)

Weiß jemand, ob er diese Ausbildung abgeschlossen hat? Wenn er sie abgeschlossen hat und anschließend tatsächlich eine Anstellung erhalten hat, könnte es ja sein, dass er während der Jugendstrafe arbeiten gehen durfte, um den Job zu behalten. Wenn er allerdings krank gemeldet war, müsste das die JVA auch wissen. Oder er hat in der JVA gearbeitet und durfte diese deswegen verlassen. Wie wäre der Weg?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 19:20
Zitat von theforeignertheforeigner schrieb:da DNA von Toten nicht in die Datenbank eingespeist werden darf,
Warum denn das nicht? Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn viele Fälle niemals aufgeklärt werden können.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 20:51
@theforeigner
Hast du dazu bitte eine belastbare Quelle?

Es ist auch in Deutschland gängige Praxis, Tote zu exhumieren, um zum Beispiel Vaterschaftstests durchzuführen. Dazu braucht es „nur“ ein entsprechendes Gerichtsurteil - Stichwort Erbstreitigkeiten durch ungeklärte Verwandtschaftsverhältnisse.
(BGH Beschl. v. 29.10.2014, Az. XII ZB 20/14)

Auch an Toten, deren Identität nicht feststellbar ist, werden DNA-Tests vorgenommen und mit Vermisstenfällen abgeglichen.

KWW ist mehrfach straffällig und infolgedessen auch erkennungsdienstlich behandelt worden. Seine DNA kann auch heute noch zum Ausschluss von Straftaten oder deren finalen Aufklärung verwendet werden.

Siehe hierzu auch die beiden Spuren aus dem Fahrzeug der Opfer aus der Göhrde.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:14
Zitat von ZitronellaZitronella schrieb:Es ist auch in Deutschland gängige Praxis, Tote zu exhumieren, um zum Beispiel Vaterschaftstests durchzuführen. Dazu braucht es „nur“ ein entsprechendes Gerichtsurteil
Vielleicht ist das gemeint?
Ohne richterliche Anordnung nicht möglich?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:21
@frauZimt
Möglich.
Trifft aber hier sowieso nicht zu, da dies bei KWW bereits zu Lebzeiten erfolgte. Und das eine DNA gelöscht wird, weil der „Besitzer“ verstorben ist, wage ich stark zu bezweifeln!


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:32
Zur Diskussion um Ermittlung gegen Tote kann ich diesen Artikel beitragen. Ich bin zwar nicht umfassend firm in der Rechtsprechung dazu, aber dass es immer wieder "Probleme" dadurch gibt, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, ist bekannt. Inwiefern eine gespeicherte DNA dann bei Tod des verdächtigen/Täters aus dem System genommen werden muss und was dann damit passiert, weiß ich nicht. Aber Tote dürfen nicht zwangsläufig wegen Mordverdachts exhumiert werden, um eine DNA zu entnehmen.

Hier geht es passender Weise um die Münsterländer Mordserie. Dafür kommt KWW ja vermutlich nicht in Betracht. Auch wenn diese in Zusammenhang mit der Heidelberger Mordserie stehen soll, für die KWW weiterhin sehr wohl in Betracht gezogen wird. Für die Münsterländer wird er aber ja offenbar von der Polizei auch weiterhin nicht ausgeschlossen, wie hier zu lesen war.

Jedenfalls gibt es einen Verdächtigen in der Münsterländer Serie. Dieser darf nicht einmal genannt und nicht einmal die Familie informiert werden. Eine Lösung scheint also so einfach nicht zu erreichen.

Inwiefern man da eine Petition einreichen könnte, um den Opferschutz und das Opferinteresse und das gesellschaftliche Interesse dem Täterschutz und Verdächtigenschutz gleichzustellen, weiß ich nicht.

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/144430262


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:41
Ich zitiere jetzt mal aus der ZEIT, damit dieser Punkt - DNA von Toten -
klar wird:

"Die DNA von Kurt-Werner Wichmann ist in keiner Fahndungskartei vorhanden.
1993 war Wichmann Blut abgenommen worden, seit 2016 liegt die DNA von ihm
vor. Aber auch nach dem Leichenfund von Birgit Meier wurde seine DNA nicht
abgeglichen mit denen von anderen ungeklärten Taten. Auch nach dem DNA-
Fund in einem der Autos der Göhrde-Opfer ist das nicht geschehen.

DNA von Toten dürfe in Deutschland nicht in die Datenbanken eingespeist werden.

Für die europaweite Fahnung heißt das : für jede Tat muß einzeln angefragt werden."

http://www.zeit.de/2018/09/lueneburg-ermittlungen-pannen-1993-aufklaerung-mord/seite-2

Also wird auch bei Brigitte Erdmann damals kein Abgleich erfolgt sein.


Eigentlich ist das kaum zu glauben.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:42
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Ich bin zwar nicht umfassend firm in der Rechtsprechung dazu, aber dass es immer wieder "Probleme" dadurch gibt, dass gegen Tote nicht ermittelt werden darf, ist bekannt. Inwiefern eine gespeicherte DNA dann bei Tod des verdächtigen/Täters aus dem System genommen werden muss und was dann damit passiert, weiß ich nicht. Aber Tote dürfen nicht zwangsläufig wegen Mordverdachts exhumiert werden, um eine DNA zu entnehmen.
Ein Toter kann sich nicht mehr zur Wehr setzen.
Es gibt keinen Prozess gegen ihn. Er kann sich nicht verteidigen.
Es bliebe nur die Behauptung, dass er es war.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 21:48
Wenn es die DNA erst seit 2016 gibt, stellen sich mir Fragen. Wieso durfte man aus der Blutprobe dann 2016 noch eine DNA gewinnen und wieso durfte diese mit den anderen verglichen werden? Mit welchem Argument? Und dürfte dieses Argument auch in anderen Fällen angewandt werden?
Demnach war KWW´s DNA nie im System/Datenbank. Was wäre denn aber, wenn sie drin gewesen wäre? Müsste sie dann entfernt werden?


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

22.04.2018 um 23:35
Also wird auch bei Brigitte Erdmann damals kein Abgleich erfolgt sein.
@spookytooth

Vielleicht sollten wir abermals die Kripo auf den Fall Brigitte Erdmann aufmerksam machen, da sich der damalige Polizeibeamte Venezuela getäuscht haben könnte. Denn die DNA muss wie nun erwiesen jedes Mal einzelnd angefragt werden.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.04.2018 um 06:07
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Ist Dir bekannt in welchem Gefängnis Kurt Werner Wichman seine Jugendstrafe zu verbüßen hatte?
Nein, darüber habe ich nirgendwo etwas gefunden.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.04.2018 um 11:08
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Inwiefern man da eine Petition einreichen könnte, um den Opferschutz und das Opferinteresse und das gesellschaftliche Interesse dem Täterschutz und Verdächtigenschutz gleichzustellen, weiß ich nicht.
"Täterschutz" ist bei einem Toten eigentlich absurd.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ein Toter kann sich nicht mehr zur Wehr setzen.
Stimmt natürlich. Aber er hat ja auch nichts mehr zu befürchten.


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Die mutmaßlichen Taten des Kurt-Werner W.

23.04.2018 um 12:55
darkstar69 schrieb:
Inwiefern man da eine Petition einreichen könnte, um den Opferschutz und das Opferinteresse und das gesellschaftliche Interesse dem Täterschutz und Verdächtigenschutz gleichzustellen, weiß ich nicht.

"Täterschutz" ist bei einem Toten eigentlich absurd.

frauzimt schrieb:
Ein Toter kann sich nicht mehr zur Wehr setzen.
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb: Stimmt natürlich. Aber er hat ja auch nichts mehr zu befürchten.
Nein, das finde ich nicht. Er hat schon noch etwas zu befürchten- und seine Angehörigen auch.

Ich möchte nicht, dass man mir nach meinem Tod nachsagt, ich sei eine Mörderin gewesen.

Menschen tun und oPfern viel, um ein gutes Andenken, über ihren Tod hinaus zu erreichen:

Sie lassen ihre Kinder gut ausbilden, gründen Stiftungen, hinterlassen ein Erbe etc.

Das Leben ist nach dem Tod zwar zu Ende, aber wir sprechen oft noch lange über die Taten eines Mensch - gut oder schlecht.

Außerdem haben die Meisten Menschen Angehörige.
Und wenn von einer Familie gesagt wird, "euer Onkel, Bruder etc war ein Mörder," wird es den Angehörigen damit nicht gut gehen.

Das ist EIN Aspekt, den man bedenken muss.
Mir ist klar, dass man durch ein Genanalyse evtl. einen Unschuldigen entlasten kann.

Darum wird wohl im Einzelfall entschieden werden.


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