Kriminalfall Kim Wall
23.03.2018 um 10:40Anzeige
Grasmücke schrieb:Ich denke, hier hat er ausnahmsweise einmal die Wahrheit gesagt. Alle seine perversen Träume konnte er endlich in die Tat umsetzen, ein Gipfelpunkt in seinem Leben. Und da er krankhaft von sich auf andere schließt, denkt er auch, KW habe die "beste Nacht ihres Lebens" gehabt. Ich glaube, er meint das wirklich so. Meine Meinung.Da stimme ich dir 100% zu.
Alex0503 schrieb:Staatsanwalt: "Könnte das ein Gurt gewesen sein?" GM:"Das kann nicht ausgeschlossen werden." "Der Kopf könnte zurückgehalten oder festgeschnallt gewesen sein ....Nach diesen Aussagen des GM steht wohl fest, dass gegen KW Gewalt ausgeübt wurde, vor ihrem Tod.
Maxi05 schrieb:Aber es gibt doch eine viel näher liegende und traurigere Erklärung für die vielen schweren Verletzungen, die zeitlich sehr eng um den Todeszeitpunkt liegen: er wollte sie (bei einem sexuell-sadistisch geprägtem Mordmotiv) möglichst lange leben lassen, um ihre Qualen zu erleben.Ich gebe Dir im grunde Recht, dass das ein sehr wahrscheinliches Tatszenario darstellt. Aber in der Debatte ging es ja gerade um die Frage, ob a) die Verletzungen aus sadistischen bzw. sexuellen Motiven zugefügt wurden (vor/während/nach dem Tod), oder b) (wie M behauptet) die Verletzungen aus anderen Motiven bzw. im Zusammenhang mit nicht sadistisch oder sexuell motivierten Handlungen zustande kamen. M gibt ja zu, die Leiche zerteilt zu haben, um sie aus dem Boot schaffen zu können. In diesem Kontext könnten einige der Verletzungen (postmortem) entstanden sein. Außerdem behauptet er, er habe die Leiche absichtlich perforiert, um ein Auftreiben im Wasser zu verhindern. Zu beiden der "harmloseren" Erklärungen, die M uns nahelegen möchte, hat die GM gestern interessantes gesagt: 1. Die Verletzungen wurden keinesfalls, wie M behauptet hat, erst viele Stunden nach der Tat und im Kontext der Verbringung des Leichnams ins offene Meer verursacht und 2. die Verletzungen, die M. zum Zweck der Perforierung und gegen das Auftreiben vorgenommen haben will, würden diesem Zweck nicht gedient bzw. effektiv nicht das Auftreiben verhindert haben.
Maxi05 schrieb:Die vielen Verletzungen kurz um den Todeszeitpunkt herum, sind also kein Beleg für eine geringere Schuld PMs. Unter Umständen sind sie genau das Gegenteil.Danke, @Maxi05, das sehe ich auch so. Zerstückelt hat er sie erst Stunden nach dem Tod, das hat die GM nachgewiesen und das sagt PM selbst, weil er an diesem Fakt nun mal nicht vorbei kommt.
Wozzeck schrieb:Zu beiden der "harmloseren" Erklärungen, die M uns nahelegen möchte, hat die GM gestern interessantes gesagt: 1. Die Verletzungen wurden keinesfalls, wie M behauptet hat, erst viele Stunden nach der Tat und im Kontext der Verbringung des Leichnams ins offene Meer verursacht und 2. die Verletzungen, die M. zum Zweck der Perforierung und gegen das Auftreiben vorgenommen haben will, würden diesem Zweck nicht gedient bzw. effektiv nicht das Auftreiben verhindert haben.Die Indizien für ein sadistisch geprägtes Mordmotiv sind äußerst gehäuft. Das wird natürlich einen Einfluss auf die Einschätzung aller anderen Spuren haben. PMs Lügengeschichten bezüglich der Unfallszenarien wird ihr übriges beitragen.
Talte om snuffÜber snuff geredet
- Har han nogensinde talt om snuff?
- Ja. Det er, at man filmer, at nogen bliver dræbt. Og eventuelt sælger det.
- Var det noget, I havde talt om?
- Ja.
Der er pause til klokken 13 - her er paragraffen:http://nyheder.tv2.dk/2018-03-23-foelg-retssagen-mod-peter-madsen-fjerde-dag
§ 185. Bevisførelse om et vidnes almindelige troværdighed må kun finde sted på den måde og i den udstrækning, som retten bestemmer. Spørgsmål om, hvorvidt vidnet er under tiltale eller har været straffet, stilles og besvares skriftligt. Kun retten og parterne gøres bekendt med svaret.
Stk. 2. Bestemmelsen i stk. 1, 1. pkt., finder i sager vedrørende overtrædelse af straffelovens § 210 og kapitel 24 tilsvarende anvendelse med hensyn til bevisførelse om den forurettedes tidligere seksuelle adfærd. En sådan bevisførelse kan kun tillades, hvis den kan antages at være af væsentlig betydning for sagen.
Es gibt eine Pause bis 13 Uhr - hier ist der Abschnitt:Nach der Pause wird die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage stellen.
§ 185. Der Nachweis der allgemeinen Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann nur in der Art und Weise erfolgen, wie das Gericht entscheidet. Fragen, ob der Zeuge unter Strafe steht oder bestraft, gefragt und schriftlich beantwortet wurde. Nur das Gericht und die Parteien werden über die Antwort informiert.
Unterabschnitt . 2. Die Bestimmung in Unterabschnitt Absatz 1 Satz 1 gilt in Fällen des Verstoßes gegen § 210 und § 24 des Strafgesetzbuches hinsichtlich des früheren sexuellen Verhaltens des Opfers. Ein solcher Nachweis ist nur zulässig, wenn er für den Fall von erheblicher Bedeutung ist.
Interested schrieb:Und die Zeugin ist nicht Deidre King, wie hier fälschlicherweise angenommen wird.Ok, Danke hat sich für mich zu Anfang so angehört..
Indina schrieb:Hört sich nach Deirdre King an...die hat aber eigentlich erst Montag ihren Termin..
Am 26. März wird Deirdre Elisabeth King um 14 Uhr 45 vor Gericht gegen Peter Madsen aussagen. Die Vorladung liegt der «NZZ am Sonntag» vor.
https://nzzas.nzz.ch/gesellschaft/tod-auf-dem-u-boot-was-auf-der-wirklich-nautilus-geschah-ld.1359748
Heute, Kl. 00.00
Plötzlich eine Pause
Der Verteidiger übernimmt den Zeugen. Es wird eine Weile dauern, sagt sie. Sie wird auch einige Fragen zu Abschnitt 185 der Verfahrensordnung stellen, die die Glaubwürdigkeit des Zeugen betreffen können.
Die Frage wird nach dem Mittagessen verschoben - wo der Verteidiger den Zeugen übernimmt.
Es gibt eine Pause bis 13 Uhr - hier ist der Abschnitt:
§ 185. Der Nachweis der allgemeinen Glaubwürdigkeit eines Zeugen kann nur in der Art und Weise erfolgen, wie das Gericht entscheidet. Fragen, ob der Zeuge unter Strafe steht oder bestraft, gefragt und schriftlich beantwortet wurde. Nur das Gericht und die Parteien werden über die Antwort informiert.
Unterabschnitt. 2. Die Bestimmung in Unterabschnitt Absatz 1 Satz 1 gilt in Fällen des Verstoßes gegen § 210 und § 24 des Strafgesetzbuches hinsichtlich des früheren sexuellen Verhaltens des Opfers. Ein solcher Nachweis ist nur zulässig, wenn er für den Fall von erheblicher Bedeutung ist.
FadingScreams schrieb:die hat aber eigentlich erst Montag ihren Termin..Ja, @Interested hat das auch gerade richtig gestellt, Sorry!
Clark schrieb:Gott das ist Alles so krank ... da fällt mir nichts mehr ein:Ja, es tun sich Abgründe auf, dieser Madsen ist eine kranke Gestalt, hoffentlich lassen die ihn niemals mehr frei...