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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:02
Zitat von suki04suki04 schrieb:Kriminalfall Kim Wall. Unfall, Totschlag oder gar Mord?
heute um 12:48
@trailhamster
Wie würdest du dir denn eine gelungenere Verteidigung vorstellen, konkret in diesem Fall?
Auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren. Das wäre in meinen Augen die einzige Option gewesen, einigermaßen glimpflich aus der Sache raus zu kommen für Madsen.

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04.04.2018 um 13:03
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Nur Anhand dessen was man sich am PC anschaut oder speichert ist keine Täterschaft begründbar
Mit was ist denn ueberhaupt eine Taeterschaft begruendbar wenn es zu jedem Fakt eine Alternativthese gibt?


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Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:03
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Und das ist auch der Grund, weshalb man die Rechtsprechung Profis überlässt und nicht irgendwelchen Forumsmitgliedern, die in ihrem "rechtschaffenden Zorn" jedwedes Recht außen vor lassen.
Das ist hier regelmäßig zu hören. Wo, wann und womit wurde denn hier konkret "jedwedes Recht außen vorn gelassen"?


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Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:06
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Kriminalfall Kim Wall. Unfall, Totschlag oder gar Mord?
heute um 12:58

Nur anhand dessen was man sich am PC anschaut oder speichert ist keine Täterschaft begründbar.
Nur anhand dessen nicht. Aber Du benutzt schon wieder ein Strohmannargument, weil es jede Menge andere Indizien und Sachbeweise gibt, die auf Madsen als Täter deuten. Und in dem Zusammenhang (Du weisst, der Wald, der Baum, die Rine), also in dem Gesamtzusammenhang aller Indizien und Beweise sind seine sexualsadistischen Phantasien sehr belastend.


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04.04.2018 um 13:06
@fleetwood
Wenn die Verteidigerin möchte, dass dargestellt wird, dass PM nicht nur auf grausamen und sexistischen Seiten war, sondern auch Katzenvideos liebte, dann ist das das gleiche, als würde sie Zeugen aufrufen, die darstellen, dass PM ihnen zugelächelt hat, sie gegrüßt hat und mit ihnen über das Wetter geplaudert hat.


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04.04.2018 um 13:07
Zitat von Maxi05Maxi05 schrieb:als würde sie Zeugen aufrufen, die darstellen, dass PM ihnen zugelächelt hat, sie gegrüßt hat und mit ihnen über das Wetter geplaudert hat.
Macht sie ja auch. ;-)


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04.04.2018 um 13:07
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:und nicht irgendwelchen Forumsmitgliedern, die in ihrem "rechtschaffenden Zorn" jedwedes Recht außen vor lassen.
So nehme ich weder die Diskussion hier im Allgemeinen noch insbesondere die Beiträge von @InMemoriam wahr.


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04.04.2018 um 13:07
@trailhamster
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb: Interested schrieb:
Nur, was für den Fall relevant ist, sollte Beachtung finden.

wie hier geschrieben darum sollte es gehen.Katzenvideos und Pornos haben nichts mit der Tat zu tun.
Das habe ich geschrieben.Es ist eine Unart etwas aus dem Zusammenhang zu reissen,dadurch entsteht ein komplett anderer zusammenhang.Das nennt man selektive Auswahl.Nur was man lesen will und in seine Meinung passt wird genommen.


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04.04.2018 um 13:10
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Nur anhand dessen was man sich am PC anschaut oder speichert ist keine Täterschaft begründbar
Dieses Argument lässt völlig außer Acht, dass es in jedem Strafprozess ganz wesentlich auch darum geht, dass das Gericht sich ein schlüssiges Bild des Charakters des Angeklagten bildet.


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04.04.2018 um 13:10
@trailhamster

Hier wird der Verteidigung gerade das Recht abgesprochen, möglicherweise für den Angeklagten sprechende Argumente vorzutragen. Für die Hintergründe der Tat, die Schuldfähigkeit oder aber für die Strafzumessung können solche Dinge relevant sein. Hierzu mal eine der zentralen Normen aus dem deutschen StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/46.html Eine ähnliche Norm wird es wohl, davon gehe ich aus, auch in Dänemark geben. Und hierauf zielt gerade die Verteidigung.


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04.04.2018 um 13:13
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Normen
Es geht doch gar nicht um Rechtsnormen, sondern um die kläglichen Versuche der Verteidigung, durch Gegenüberstellung von Katzenbildern mit dem ansonsten gefundenen Videomaterial, ein ausgeglicheneres Charakterbild evozieren zu wollen.


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04.04.2018 um 13:14
@Wozzeck
Zitat von WozzeckWozzeck schrieb: fleetwood schrieb:
Nur anhand dessen was man sich am PC anschaut oder speichert ist keine Täterschaft begründbar

Dieses Argument lässt völlig außer Acht, dass es in jedem Strafprozess ganz wesentlich auch darum geht, dass das Gericht sich ein schlüssiges Bild des Charakters des Angeklagten bildet.
stimmt,aber man wird nicht wegem einem scheiß Charakter verurteilt.
Wenn Gruselvideos dazu gehören,sollten die Katzenvideos auch dazu gehören.


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04.04.2018 um 13:14
@Wozzeck

Dass die konkrete Formulierung möglicherweise süffisant gemeint war, ist einigen hier wohl noch nicht aufgegangen ...


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04.04.2018 um 13:15
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Und das ist auch der Grund, weshalb man die Rechtsprechung Profis überlässt und nicht irgendwelchen Forumsmitgliedern, die in ihrem "rechtschaffenden Zorn" jedwedes Recht außen vor lassen.
Darüber bin ich auch erleichtert, zum Glück hat Fr. Engmark nichts mit der Rechtssprechung zu tun..Frau Anette Burko wird bestimmt ein gerechtes Urteil fällen....
Nachdem sie heute mal in die Tiefen von Madsens Psyche sehen konnte...
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb: DoctorWho schrieb:
Und das ist auch der Grund, weshalb man die Rechtsprechung Profis überlässt und nicht irgendwelchen Forumsmitgliedern, die in ihrem "rechtschaffenden Zorn" jedwedes Recht außen vor lassen.

Das ist hier regelmäßig zu hören. Wo, wann und womit wurde denn hier konkret "jedwedes Recht außen vorn gelassen"?
Ich kann das mittlerweile auch schon auswendig vorbeten...


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04.04.2018 um 13:15
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Dass die konkrete Formulierung möglicherweise süffisant gemeint war, ist einigen hier wohl noch nicht aufgegangen ...
Das war mir tatsächlich entgangen.


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04.04.2018 um 13:16
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Hier wird der Verteidigung gerade das Recht abgesprochen, möglicherweise für den Angeklagten sprechende Argumente vorzutragen. Für die Hintergründe der Tat, die Schuldfähigkeit oder aber für die Strafzumessung können solche Dinge relevant sein. Hierzu mal eine der zentralen Normen aus dem deutschen StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/46.html Eine ähnliche Norm wird es wohl, davon gehe ich aus, auch in Dänemark geben. Und hierauf zielt gerade die Verteidigung
Aendert aber nix an der Tatsache dass das Erwaehnen von Katzenvideos im Angesicht solcher grausamen und bestialischen Foltermethoden an Zynismus nicht zu uebertreffen ist und somit genau das Gegenteil bewirkt, naemlich den Abscheu und Ekel vor diesem Monster nur noch weiter zu schueren. Das duerfte eigentlich nicht im Sinne der Verteidigung sein.


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Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:20
Zitat von fleetwoodfleetwood schrieb:Wenn Gruselvideos dazu gehören,sollten die Katzenvideos auch dazu gehören.
Naja - darin werden wir wohl nicht mehr zu einer Übereinkunft gelangen. Es erscheint mir allerdings wenigstens ungewöhnlich, die Auffassung zu vertreten, es sei in Hinblick auf einen Angeklagten von gleicher Relevanz, festzustellen, dass er einerseits Videodaten mit der Darstellung von schwersten körperlichen Misshandlungen besitzt und dass er andererseits ein Katzenfreund ist.


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Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:22
Zitat von passatopassato schrieb: fleetwood schrieb:
Nur Anhand dessen was man sich am PC anschaut oder speichert ist keine Täterschaft begründbar

Mit was ist denn ueberhaupt eine Taeterschaft begruendbar wenn es zu jedem Fakt eine Alternativthese gibt?
Begründbar wäre es,wenn er z.b. den Mord von KW als Film auf seinen PC gespeichert hätte.


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Kriminalfall Kim Wall

04.04.2018 um 13:23
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb:Hier wird der Verteidigung gerade das Recht abgesprochen, möglicherweise für den Angeklagten sprechende Argumente vorzutragen
Nö.

Aber man darf ein bestimmtes Verhalten der Verteidigung als geschmacklos und/oder kontraproduktiv bewerten, ohne "das Recht außen vor zu lassen". Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Natürlich hat jeder Verteidiger das Recht, seinen Mandanten geschmacklos und kontraproduktiv zu verteidigen. Das stellt doch keiner hier in Frage.

In gewisser Weise begrüße ich sogar das Vorgehen von Madsens Verteidigerin.


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04.04.2018 um 13:23
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Auf Unzurechnungsfähigkeit plädieren.
Ah ja ... und wie genau soll das vonstatten gehen? Und hat der Rechtsanwender vielleicht auch überlegt, ob eine solche Strategie nicht erst Recht den Weg zu einer lebenslangen Unterbringung ebnet? Und hat der Rechtsanwender auch den Mandanten ins Kalkül genommen? Ob dieser überhaupt eine solche Verteidigung wünscht?

Das hier ist keine amerikanische Anwaltsserie ...


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