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Kriminalfall Kim Wall

28.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2017, Dänemark, U-boot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Kriminalfall Kim Wall

Kriminalfall Kim Wall

23.10.2017 um 22:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Moment mal, bisher gibt es gar keine Anklage gegen Madsen. Die StA hat lediglich die Verlängerung der Untersuchungshaft beantragt, und das Gericht hat diesem Antrag stattgegeben. Mehr ist juristisch bisher nicht passiert.

In den meisten europäischen Staaten wird Untersuchungshaft verhängt, wenn der Beschuldigte einer schweren Staftat verdächtig ist (nach Meinung der StA, und das Gericht hält diesen Verdacht für ausreichend) und Haftgründe bestehen. Solche Gründe sind Flucht, Fluchtgefahr und/oder Verdunkelungsgefahr (dh es besteht die begründete Vermutung, dass der Beschuldigte Beweismittel beiseite schafft, Zeugen beeinflusst etc., wenn er bis zur Anklage auf freiem Fuß bleibt).

Gur möglich, dass die StA, wenn sie ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, Madsen wegen eines anderen Delikts als vorher angenommen vor Gericht anklagt. Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.
Passiert ist wohl vor allem, dass die StA in einem Tötungsdelikt ermittelt. Sofern man die Meinung der StA nicht überlesen möchte, wird man, wie das Gericht, welches der Haftverlängerung mehrfach zustimmte, kaum annehmen können, es laufe hier nicht auf eine Anklage hinaus. Zumal der Tatverdächtige bereits in der Angelegenheit "Seebestattung" geständig war, er war also der Letzte, der den Körper von KW gesehen hat und damit hantierte.

Ob es für eine Verurteilung reicht, wird sich schlussendlich zeigen. Eine Anklage wird es definitiv geben, die Zeichen der Justiz solltest du nicht übergehen.
Zitat von tracestraces schrieb: Damit ist das Thema für mich auch erledigt.
Wieso? Weil du meine einfache Frage nicht beantworten willst, weil du schlicht irrst?

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23.10.2017 um 22:47
Wir können hier halt bis zur Anklage erst einmal nur über das diskutieren, was aus den Mitteilungen der StA und ihrer Hilfsbeamten, der Polizei, bekannt ist, und was ggf. die Verteidigung an die Öffentlichkeit gibt, und daraus unsere Schlüsse ziehen. Wer mag, kann ja auch die Statements sog. "Experten" miteinbeziehen.

Es hat aber wenig Sinn, den Anfangsverdacht einer StA, den diese zu Beginn eines jeden Ermittlungsverfahrens hat, zum Maßstab aller Dinge zu machen. StAen nennen sich gerne selbst "die objektivste Behörde der Welt". Dh ausgehend von ihrem Anfangsverdacht sind sie verpflichtet, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und sowohl Belastendes wie Entlastendes zu berücksichtigen. Im Ergebnis kommt am Ende so nicht selten etwas ganz anderes heraus als der Anfangsverdacht war.


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Kriminalfall Kim Wall

23.10.2017 um 22:48
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:10 Stiche im äußeren Genitalbereich (Vulva),
Wenn man sich das einmal anschaulich vorstellt, können es in dieser Vielzahl und auf diesem eng begrenzten Bereich doch eigentlich nur Nadelstiche o.ä. sein, die spätestens auf dem Schambein enden. Oder sehe ich das falsch?


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23.10.2017 um 22:49
Die Untersuchungshaft darf in der Regel für die Dauer des Ermittlungsverfahrens aufrechterhalten werden, auch wenn schon eine Anklage erhoben wurde.


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23.10.2017 um 22:49
Zitat von Sector7Sector7 schrieb: Andante schrieb:
Daher macht es hier wenig Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt ständig die StA als "Autorität" für die juristische Bewertung anzuführen.

Sondern was? Die "Fakten" Verteidigung? Oder die "Fakten" basierend auf einem eigenen Zirkelschluss?
Tja nehmen wir mal an es sind 25 Stiche die der Entlüftung dienen..
Darf man das hier annehmen ? Ja danke..
Davon sind nach Mehrheit der Quellen (?) also 10 im Unterleib und 4 in der Vagina.

Wird der StA die dann als "Entlüftungstiche" gemäss des -polizeilich- veröffentlichen Obduktionsbericht bezeichnen, damit eine Totschlag /Mord nicht belegt werden kann sondern "nur" eine Leichenschändung? 6 Monate max. im Staate Dänemark.. Wohl kaum.

Wird er die unteren Stiche betonen - um ein Sexualldelikt zu unterstellen damit sein TV weiter sicher in Untersuchunghaft bleibt.
Vermutlich schon eher. Der Staatsanwalt ist der "Ankläger" Richtig?
Muss der in seiner Wertung neutral bleiben oder ist das eher die Sache des Richters ?
Zitat von pinkorchidpinkorchid schrieb: Photographer73 schrieb:
10 Stiche im äußeren Genitalbereich (Vulva),

Wenn man sich das einmal anschaulich vorstellt, können es in dieser Vielzahl und auf diesem eng begrenzten Bereich doch eigentlich nur Nadelstiche o.ä. sein, die spätestens auf dem Schambein enden. Oder sehe ich das falsch?
Genau deswegen habe ich die Frage in den Raum geworfen.


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23.10.2017 um 22:55
Zitat von pinkorchidpinkorchid schrieb:Wenn man sich das einmal anschaulich vorstellt, können es in dieser Vielzahl und auf diesem eng begrenzten Bereich doch eigentlich nur Nadelstiche o.ä. sein, die spätestens auf dem Schambein enden. Oder sehe ich das falsch?
Ja, das siehst Du falsch. Vielleicht einfach mal anatomische Bilder googlen?
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Tja nehmen wir mal an es sind 25 Stiche die der Entlüftung dienen..
Darf man das hier annehmen ? Ja danke..
Was soll der Blödsinn? Die PK hast Du doch mitverfolgt und weißt, dass es nur 15 Stiche sind und auch genau, wo diese liegen. Ebenfalls, dass diese im Sterbeprozess zugefügt wurden. Was soll der Unsinn mit der Entlüftung? Wollte er ihr das Sterben erleichtern?
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Genau deswegen habe ich die Frage in den Raum geworfen.
Nein, weil Du verständlicherweise befangen bist.
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Wird der StA die dann als "Entlüftungstiche" gemäss des -polizeilich- veröffentlichen Obduktionsbericht bezeichnen, damit eine Totschlag /Mord nicht belegt werden kann sondern "nur" eine Leichenschändung? 6 Monate max. im Staate Dänemark.. Wohl kaum.
Für sowas gibt es hier eigentlich ne Lampe! Das ist schon dreist, der StA. zu unterstellen, sie würden Fakten verdrehen.


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23.10.2017 um 23:00
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Wird der StA die dann als "Entlüftungstiche" gemäss des -polizeilich- veröffentlichen Obduktionsbericht
Es gibt keinen offiziellen Obduktionsbericht der die Stiche als Entlüftungsstiche ausweist. Anderthalb Tage nach dem Fund des Torsos, hat die Polizei die Stiche auf einer PK so eingeschätzt. Am 05.09. wurde der Obduktionsbericht nicht öffentlich verlesen. Am 03.10. wurde öffentlich die Verortung der Stiche bekannt gegeben. Keine Ahnung welche Verschwörung Du da siehst.


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23.10.2017 um 23:00
desmodium schrieb (Beitrag gelöscht):Du hast recht. Ich hab dir eine Frage gestellt, deren Antwort ich bereits kannte: Die StA ermittelt auch in Hinblick auf ein sexuelles Motiv!
Ja und? Welche Bedeutung hat das nun im Hinblick auf die hiesige Diskussion?


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23.10.2017 um 23:00
Zitat von GermanMerlinGermanMerlin schrieb:Wird er die unteren Stiche betonen - um ein Sexualldelikt zu unterstellen damit sein TV weiter sicher in Untersuchunghaft bleibt.
Vermutlich schon eher. Der Staatsanwalt ist der "Ankläger" Richtig?
Muss der in seiner Wertung neutral bleiben oder ist das eher die Sache des Richters ?
Das Gericht, als neutraler juristischer Bewerter, erkennt die Autorität der StA und deren vorgelegte Fakten derzeit nun mal an und somit ist das Gericht derselben Ansicht wie die StA.

Wo ist das Problem, wenn man primär das diskutiert, was aktuell der Fakten- und Sachlage sowie der Überzeugung des Gerichts und damit auch der StA entspricht? Nämlich den Verdacht auf einen bestialischen Mord...

Ich kann natürlich 14 Stiche in den Genitalbereich erfinden, die in 10 Sekunden per Impulstat ausgeführt wurden, dazu gibt es aber keine Fakten. Die StA kennt den Obuktionsbericht und spricht nicht von einer Impulstat, sondern von einer sexuell o.ä. motivierten Tat. So ist die faktenbasierte Sachlage, der das Gericht derzeit folgt.

Weitere Ermittlungen und das psych. Gutachten können die Sachlage wieder verändern, wird man dann sehen. Herrn Madsen hat der Kopffund jedenfalls offensichtlich die Sprache verschlagen...


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23.10.2017 um 23:03
Zitat von aeroaero schrieb:Die verwaltung hat aber schon öfters mitgeteilt, das sie diese übersetzungen in bestimmten formen nicht möchte.
Sollte man jetzt besser keine dänischen Links mehr einstellen? Oder sollte man nur die Google-Übersetzung nicht mehr benutzen?


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23.10.2017 um 23:05
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Das Gericht, als neutraler juristischer Bewerter, erkennt die Autorität der StA und deren vorgelegte Fakten derzeit nun mal an und somit ist das Gericht derselben Ansicht wie die StA.
Noch mal: das Gericht hat sich zur Strafbarkeit von Madsen NICHT geäußert.

Das Gericht hat, da Untersuchungshaft eine staatliche freiheitsentziehende Maßnahme und damit ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Beschuldigten ist, lediglich darüber zu entscheiden gehabt, ob Gründe dafür bestehen, die Untersuchungshaft zu verlängern. diese Gründe hat das Gericht bejaht.

Aus die Maus. Mehr war bisher nicht.


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23.10.2017 um 23:06
Zitat von IndinaIndina schrieb:Sollte man jetzt besser keine dänischen Links mehr einstellen? Oder sollte man nur die Google-Übersetzung nicht mehr benutzen?
ohne Übersetzung gibt auch Mecker.


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23.10.2017 um 23:07
Zitat von IndinaIndina schrieb:... Oder sollte man nur die Google-Übersetzung nicht mehr benutzen?
Ja, das wäre super! Bitte keine Google-Übersetzungen mehr!


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