Ahmose schrieb:Selbst wenn er jetzt noch gesteht, und diesmal überprüfbar die Wahrheit sagt, wird man dies kaum strafmildernd auslegen können.
Wahrscheinlich folgen gleich viele Halbwahrheiten. Ich setze ein großes Fragezeichen, weil ich nicht sicher bin...
Strafmildernd wirkt sich im deutschen Strafrecht z.B aus, wenn den geschädigten (z.B. in einem Vergewaltigungsprozess- oder Kindern, die missbraucht worden sind), durch ein umfassendes Geständnis die Aussage vor Gericht erspart wird.
Das kommt hier ja nicht in Frage. Das Opfer lebt nicht mehr.
Strafmilderung bei umfassender Aussage, weil den Ermittlern eine langwierige Untersuchung erspart wird? - Dafür wäre es nun wohl zu spät.
Strafmilderung:
Ist das nicht eine entscheidung, die am ende vom gericht getroffen wird?
Die StaA kann einen deal anbieten,- aber das ist hier offenbar nicht passiert.
Und auch ein deal geht nicht ohne Einbeziehung des Richters.