Gameboy01 schrieb:Mag sein. Mag aber auch sein, dass sie sich einfach nur zu weit aus dem Fenster gelehnt haben.
Denn vielleicht haben ihnen die Widersprüche auch ausgereicht, um anzunehmen, dass das Mädchen tot ist.
Und gemessen an den Fakten ist es im Moment auch so.
Alles andere ist schon wieder ein könnte, hätte, würde und vielleicht, ggfs., evtl.
Das was wir ja jetzt schon viele Tage rauf und runter diskutiert haben. Wie unglaublich viel diese Herren Ermittler doch in der Hand haben müssten....
Deine 100%-Behauptung ist daher mit etwas Vorsicht zu geniessen.
Sie haben zu 100% mehr als wir, das ist wohl sehr sicher, aber, ob sie einen Täterbezug zur Tat, aktuell beweisen können, dort bin ich dann eben auch der Meinung das es wohl nicht so zu sein scheint bzw. man es anzweifeln kann. Das sind 2 sehr wichtige Dinge, die ich hier fett unterstreichen will.
Tat, ja, da werden sie wohl etwas in der Hand haben, aber Täter, da haben sie vermutlich noch zu wenig, zumindest nach Ansicht des Richters und wie die GStA Berlin sagte, "es ist vertretbar", was für mich bedeutet, ja wir können die Zweifel akzeptieren, sind aber anderer Meinung.
https://twitter.com/GStABerlin/status/1109029660862672897 (Archiv-Version vom 23.03.2019)Man muss ein wenig zwischen den Zeilen lesen, ist aber wie ich finde relativ gut zu sehen.
Lari_Fari schrieb:Ich finde es irgendwie bedrückend, dass die Polizei immer wieder Pausen macht, anstatt weiter nach Rebecca zu suchen. Dieses Gebiet ist riesig und sicherlich ist das vergleichbar mit der Stecknadel im Heuhaufen. Und es gibt ja noch viele weitere Hinweise, denen sie nachgehen können oder imho schnellstens müssten! Was ist wenn Rebecca noch lebt? Wenn vielleicht irgendwo eingesperrt ist? Würde da nicht jeder Tag zählen?
Ich versuche es mal so zu erklären. Die Beamten und Hunde arbeiten rund um die Uhr, nach tagelanger Suche ohne Pause, finden sie wirklich etwas, nun sind sie aber so übermüdet, das sie Fehler begehen und die dort gesicherten Beweismittel, nicht mehr zugelassen werden können. Nun hätten sie zwar den Beweis das xy etwas getan hat, aber dieser Beweis ist nicht mehr vor Gericht zugelassen, weil natürlich der Täter das nicht erlauben würde.
Aufgrund dieses Problems, muss man in aller Ruhe vorgehen, vielleicht vergleichbar mit einem Notarzt, der auch genau überlegen muss was er tut und auf keinen Fall, total müde oder krank zum Einsatzort fahren sollte.
suki04 schrieb:Das bedeutet doch, dass Sie, die Anwältin, die Ermittlungsergebnisse nicht kritisiert, weil Sie sie nicht kritisieren kann oder?
Die formalen Abläufe kann Sie aber generell kritisieren, wie wir ja hier auch schon bereits festgestellt haben?!
Da man hier etwas weiter gegangen ist als gewöhnlich.
Ja, vieles scheitert vor Gericht in der Tat an formalen Mängeln, die meisten "Freisprüche" sind auch so begründet bzw. viele Anwälte stürzen sich auf diese Dinge, weil es dort klare Vorschriften gibt und wenig Spielraum für Interpretation. Denn wenn Jemand etwas getan hat, wird er nicht vor Gericht auf einmal nicht Täter sein, aber die Art wie man den Beweis erlangt hat (Folter, Drohung) oder aber wie man den Beschuldigten belehrt hat, ist oft ein Angriffspunkt, in der Strafverteidigung.
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f22_s377.htmDas ist recht interessant, dort wird über verschiedene Aspekte gesprochen, sowohl Fehler in der Beweisaufnahme, aber auch Verwertung dieser bis hin zur Vernehmung.
Hier im Fall scheint die Anwältin den Ablauf zu kritisieren, das könnte nun in der StPO begründet sein, wo die Vorrausetzungen für die U-Haft und auch Öffentlichkeitsfahndung geregelt sind, oder es geht um die 1. Untersuchung, vielleicht fehlte dort eben der Beschluss des Richters und sie greift die "Gefahr im Verzug" an, welche es nach ihrer Auslegung nicht gab.
Ist relativ komplex und ich will mich da nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, aber wenn sie so argumentiert, wird sie wohl gute Gründe haben. Das sie aber über die Tat oder nicht Tat informiert ist, davon gehe ich aus, weil man nur so eine gute Verteidigung aufbauen kann. Er wird ihr sicher mehr erzählt haben, als der Polizei, sie ist ja auch keine "Pflichtverteidigerin" sondern auf Wunsch seine Anwältin. (bitte korrigieren, wenn das nicht so ist)