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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?
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Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 20:32
@Xana

In dem von dir eingestellten zweiten Link wird es besonders schön klar: dort gibt es einen Angeschuldigten, der die Haupttaten begangen haben soll. Weiter gibt es Angeschuldigte, denen vorgeworfen wird, Beihilfe zu den Haupttaten geleistet bzw. Strafvereitelung (Hilfe beim Vergraben der Leiche) bezüglich einer der Haupttaten (Tötungsdelikt, begangen durch den Haupttat-Verdächtigen) begangen zu zu haben.

Je mehr Täter und je mehr Teilnehmer und je mehr Taten (sowohl Haupttaten als auch die von den Teilnehmern begangenen Taten in Form von Beihilfe oder Strafvereitelung) es gibt, die in einer einzigen Anklageschrift genannt werden und die einem Prozess verhandelt werden, desto komplizierter wird es natürlich. Da ist der Fall R mit bisher lediglich einem Haupttat-Verdächtigen, was das Behalten des Überblicks betrifft, geradezu ein Kinderspiel.


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21.07.2019 um 20:33
Zitat von emzemz schrieb:Die Frage an @Edelstoff betraf die von ihm erwähnten Polizeipressemeldungen.
Ich weiss. Das war auch nicht speziell für dich gedacht oder auf deine Frage an Edelstoff bezogen. In so einen Fall zitiere ich idR oder nutze die @ Funktion bzw mache es anderweitig kenntlich. Ich habe zur allgemeinen Info Formulierungen der Zeitungen genommen, welche sich unter anderem auf Aussagen von EB berufen. Vergleichbar mit dem Artikel.


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21.07.2019 um 20:36
@Edelstoff


Was die Stellung des Bindestrichs betrifft, ist nicht die Meinung von juristischen Laien wie Journalisten maßgebend, sondern doch eher die der Rechtswissenschaft und die des Bundesgerichtshofs ;-)

Außerdem geht es nicht bloß um einen Bindestrich, sondern um das grundlegende Verständnis davon, was eine Straftat ist und was der Täter einer Straftat - im Gegensatz zum Teilnehmer an einer Straftat - ist. Das muss man sich halt mal reinziehen, dann wird es auch klar.


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21.07.2019 um 21:17
PS: Wenn der Begriff „Haupttatverdächtiger“ personenbezogen ist, würde es ja auch reichen, immer bloß vom „Hauptverdächtigen“ zu sprechen.

Der Begriff ist aber tatbezogen, weshalb es logischerweise heißt „Haupttat-Verdächtiger“.


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21.07.2019 um 21:25
@Andante

Tipp einfach mal beide Schreibweisen in Google ein, mit dem Bindestrich an der falschen Stelle kommen 6 Treffer raus, einer davon führt hier zu Dir in's Forum.

Bei der "richtigen" Schreibweise sind es 100x mehr Treffer. An dieser Stelle braucht man eigentlich nicht weiterdiskutieren.

Gramatikalisch ganz korrekt ist es übrigens ohne Bindestrich.

Deine ganzen "logischen" Überlegungen zum Thema mit Verweisen auf Urteile, die das Thema überhaupt nicht berühren, führen in die Irre. Du kannst da gerne noch seitenweise lange Geschichten schreiben, Deine Sicht der Dinge hält einer einfachen Prüfung per Google Suche dennoch nicht stand.

Du kannst gerne das letzte Wort haben, da diese faktenfreie Diskussion sich keinen Millimeter mehr vorwärts bewegt und ich an dieser Stelle raus bin.


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21.07.2019 um 21:31
@Edelstoff
Ich denke Andante macht den Bindestrich, im Gegensatz zu den 5 Rechtschreibfehlern im Netz, zur Verdeutlichung des Begriffs in zwei zusammengesetzte Nomen: Haupttat ist die Tat als solche und der Verdächtige ist der Verdächtigte dieser Haupttat.... daher zur Illustration: Haupttat-Verdächtiger, was natürlich so geschrieben ein Rechtschreibfehler darstellt.


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21.07.2019 um 21:39
@imakebesen

Daher habe ich "richtig" in Anführungstriche gesetzt. "Haupt-Tatverdächtige/n" gibt 100x mehr Treffer als "Hauptat-Verdächtige/n"

In Zweifelsfällen mal beide Varianten durch Google jagen ist doch eine so elementare Kulturtechnik geworden, ich dachte jeder kennt das mittleriweile?


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21.07.2019 um 21:41
Die Haupttat ist in unserem Fall die Tötung Rebeccas. Es könnte dieser Haupttat der Tötung eine weitere Straftat vorangegangenen sein, z.B. Vergewaltigung.


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21.07.2019 um 21:56
@Edelstoff
Die bei Google erscheinenden Berichte sind hauptsächlich von Journalisten geschrieben. Ich denke das Problem liegt darin, dass den meisten Nicht-Juristen das Wort Haupttat nicht geläufig ist und sie daher vom Haupt-Tatverdächtigen ausgehen. Viele schreiben auch nur Haupt-Verdächtige.
Der juristische Begriff der Haupttat ist übrigens auch auf Wikipedia zu finden...
oder gibt es auch einen Haupttat-Tatverdächtigen!?
So, jetzt steige ich auch aus... glaube jeder was er /sie wolle...


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21.07.2019 um 22:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Begriff Haupttatverdächtiger bezeichnet also NICHT eine Quantität von Personen (nicht mehrere Tatverdächtige in verschiedenen Abstufungen), sondern den Tatverdächtigen einer Haupttat, bei der andere als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfen) mitgewirkt haben können.
Falls dies schon besprochen wurde, bitte ignorieren ( ich hinke gerade etwas hinterher). Meine Frage: Bei Verwendung des Begriffes " Haupttatverdächtiger" KÖNNEN andere Teilnehmer mitgewirkt haben, MÜSSEN dies aber nicht ( als zwingende Voraussetzung für diesen Begriff). Ist das richtig?


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21.07.2019 um 22:13
Zitat von SchlumsiSchlumsi schrieb:Meine Frage: Bei Verwendung des Begriffes " Haupttatverdächtiger" KÖNNEN andere Teilnehmer mitgewirkt haben, MÜSSEN dies aber nicht ( als zwingende Vorau
Genau richtig erfasst!


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21.07.2019 um 22:14
Man müsste sich doch an dem Wort gar nicht aufhängen, wenn klar wäre, dass es, wenn es einen einzigen Haupttatverdächtigen gibt, es daneben nicht weitere Verdächtige gibt, die derselben Haupttat beschuldigt werden. Genau das aber versuchen einige zu konstruieren: dass die StA plötzlich weitere Personen in der Hinterhand hat, die ebenfalls R umgebracht haben könnten.

Einer (Haupt)Tat verdächtig ist aber nur der, gegen den ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Punkt. Der, gegen den nicht im Sinne der StPO ermittelt wird, ist auch keiner (Haupt)Tat verdächtig, auch nicht so ein bisschen und auch nicht erst mal so ins Unreine.....
Zitat von SchlumsiSchlumsi schrieb:Bei Verwendung des Begriffes " Haupttatverdächtiger" KÖNNEN andere Teilnehmer mitgewirkt haben, MÜSSEN dies aber nicht ( als zwingende Voraussetzung für diesen Begriff). Ist das richtig?
Völlig richtig. An der Haupttat können Teilnehmer, also Anstiftet oder Gehilfen, mitgewirkt haben, die aber dann nicht Täter der Haupttat wären, sondern eben nur Teilnehmer daran.

Ich bin ein bisschen stutzig geworden, dass die Sprecherin der StA vom Haupttatverdächtigen gesprochen hat, und frage mich, ob es da noch einen Teilnehmer gibt. Ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden wegen Beihilfe zu dem F vorgeworfenen Tötungsdelikt an R ist aber bisher nicht eröffnet worden.


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21.07.2019 um 22:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden wegen Beihilfe zu dem F vorgeworfenen Tötungsdelikt an R ist aber bisher nicht eröffnet worden.
Ein Anfangsverdacht und der Start von Ermittlungen gegen eine Person wird ja auch nicht öffentlich gemacht. Es können im Hintergrund Ermittlungen laufen oder auch nicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

21.07.2019 um 22:34
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Genau richtig erfasst!
Zitat von AndanteAndante schrieb:Völlig richtig. An der Haupttat können Teilnehmer, also Anstiftet oder Gehilfen, mitgewirkt haben, die aber dann nicht Täter der Haupttat wären, sondern eben nur Teilnehmer daran.
Ok, danke für die Klarstellung !


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21.07.2019 um 22:41
Die Sprecherin der StA Berlin schätzt die Lage allerdings im konkreten Fall anders ein, andere Personen kommen ebenfalls als Täter in Frage:
Zwar sei „nicht auszuschließen, dass die Tat auch von einer anderen Person begangenen wurde“, so die Sprecherin. „Doch der Schwager von Rebecca ist nach wie vor der Haupttatverdächtige“.



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21.07.2019 um 22:42
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Gramatikalisch ganz korrekt ist es übrigens ohne Bindestrich.
Du meinst vermutlich orthographisch.

Einen Bindestrich kann man setzen, um Wortbedeutungen zu vermitteln und Missverständnisse zu vermeiden, was hier getan wurde.


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21.07.2019 um 22:45
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Ein Anfangsverdacht und der Start von Ermittlungen gegen eine Person wird ja auch nicht öffentlich gemacht. Es können im Hintergrund Ermittlungen laufen oder auch nicht.
Die Festnahme eines weiteren Beschuldigten wegen eines Tötungsdelikts an Rebecca hat es bisher aber nicht gegeben, auch keine Vernehmung eines weiteren Beschuldigten, geschweige denn U-Haft gegen diesen.


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21.07.2019 um 22:46
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Einen Bindestrich kann man setzen, um Wortbedeutungen zu vermitteln und Missverständnisse zu vermeiden, was hier getan wurde.
Was in Polizei- und Medienberichten gelegentlich auch passiert. Siehe die Diskussion weiter oben im Thread. Aber ich möchte das Thema nicht wieder vertiefen.


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