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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

23.07.2019 um 23:35
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Die Ermittler legen keine Listen tatverdächtiger Personen offen, der Schwager wird unzweifelhaft als einziger Tatverdächtiger benannt, was vielleicht auch ein ermittlungstaktischer Fehler war, mal nebenbei bemerkt.
Klat, wenn du Polizeipräsident wärst, wäre alles anders.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Dies bedeutet aber nicht, daß gegen niemanden sonst ermittelt wird. Es ist in Ermittlungen insbesondere nicht üblich, Verdächtige zu benennen, gegen die lediglich ein Anfangsverdacht besteht.
Falsch. Der Anfangsverdacht ist das, was in § 152 Abs. 2 StPO geregelt ist und den Anfang der Ermittlungen bedeutet. Und da haben wir hier nur F, gegen den ein Anfangsverdacht angenommen wurde und gegen den inzwischen ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Mein Punkt war aber ein ganz anderer. Aus der Tatsache, daß die StA nur einen Verdächtigen öffentlich benannt hat, kann man weder im Allgemeinen, noch in diesem speziellen Fall folgern, daß die Ermittler von der Schuld des TV überzeugt sind und "nur noch" die Beweise finden müssen.
Die StA hat im Fall F den Sachverhalt zu ermitteln, dabei sowohl belastende wie entlastende Momente zur berücksichtigen und irgendwann zu entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Ermittlungsverfahren gegen F einstellt. Nicht mehr und nicht weniger.

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23.07.2019 um 23:36
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Das ist schlichtweg falsch. Die Ermittler legen keine Listen tatverdächtiger Personen offen, der Schwager wird unzweifelhaft als einziger Tatverdächtiger benannt, was vielleicht auch ein ermittlungstaktischer Fehler war, mal nebenbei bemerkt.

Korrekt! Nennt sich Gefangenendilemma.

Dies bedeutet aber nicht, daß gegen niemanden sonst ermittelt wird. Es ist in Ermittlungen insbesondere nicht üblich, Verdächtige zu benennen, gegen die lediglich ein Anfangsverdacht besteht.

Mein Punkt war aber ein ganz anderer. Aus der Tatsache, daß die StA nur einen Verdächtigen öffentlich benannt hat, kann man weder im Allgemeinen, noch in diesem speziellen Fall folgern, daß die Ermittler von der Schuld des TV überzeugt sind und "nur noch" die Beweise finden müssen. Das ist einfach ein Fehlschluss, es wird durch ständige Wiederholung auch nicht richtiger. Der Fall ist völlig offen.
Der Fall ist nicht völlig offen. Die Anzal möglicher Tatbeteiligter sowie auch die des Tatherganges ist recht beschränkt.


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24.07.2019 um 00:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:Falsch. Der Anfangsverdacht ist das, was in § 152 Abs. 2 StPO geregelt ist und den Anfang der Ermittlungen bedeutet. Und da haben wir hier nur F, gegen den ein Anfangsverdacht angenommen wurde und gegen den inzwischen ein hinreichender Tatverdacht besteht.
Das meinte ich weiter oben mit meinem Beitrag zu Vorratsdatenspeicherung und Links auf Gesetzestexte, Fachartikel oder Urteile, die nur einen vagen Bezug zum Diskussionsfaden haben. Wie kommst Du denn bitte auf die Idee, daß ein Anfangsverdacht öffentlich gemacht würde? Das ist in §152 nicht geregelt und auch sonst nirgendwo.

PS: Wann wurde denn das Ermittlungsverfahren gegen FR öffentlich gemacht? Am 28.2. bei der (fälschlichen) Annahme eines dringenden Tatverdachtes. Ein Anfangsverdacht bestand mal spätestens am 26.2. als er sein Smartphone zur Auswertung übergeben hat.


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24.07.2019 um 00:34
@Edelstoff

In der StPO ist natürlich nicht geregelt, wie weit die Erfüllung der Informationspflicht staatlicher Behörden zu gehen hat, wann wie die Öffentlichkeit über was informiert wird etc. Es gibt da Regeln und Richtlinien über die Informationsarbeit von Behörden einschließlich der Strafverfolgungsbehörden. Da derlei Ländersache ist, ist das von Bundesland zu Bundesland anders gefasst. Manchmal steht in den Pressegesetzen der Bundesländer auch was dazu.

Ich erinnere mich, dass verschiedene User hier schon dazu gepostet haben, was dazu in Berlin gilt.


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24.07.2019 um 00:40
@Andante

Danke für Deine Allgemeinen Ausführungen zum Thema Informationspflichten.

Meine Frage an Dich war allerdings, warum Du der Meinung bist, über einen Anfangsverdacht in einem Ermittlungsverfahren zu erfahren? Weiter oben hast Du ja behauptet, daß mangels Deiner Kenntnis eines Anfangsverdachtes gegen andere Verdächtige überhaupt keine anderen Verdächtigen existieren.

Über eine Antwort würde ich mich freuen, ich fürchte, es wird aber keine kommen, wie so oft wenn man Dir konkrete Fragen stellt.


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24.07.2019 um 00:48
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb: überhaupt keine anderen Verdächtigen existieren.
Lt. Sprecherin der StA gibt es nur einen Haupttatverdächtigen. Möchtest du jetzt wirklich immer weiter darauf herumreiten, dass JR insgeheim verdächtigt wird?


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