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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2019 um 21:57
@emz
Nein, sagen muss er natürlich nichts! Mir geht es darum, dass durch wiederholte Vorladungen, in denen der Beschuldigte beispielsweise mit einem neuen Sachstand konfrontiert wird, Druck auf den Beschuldigten ausgeübt werden kann. Auf der anderen Seite könnten die EB erneut darauf hinweisen, dass sich ein Gespräch/eine Kooperation je nach neuer Faktenlage möglicherweise strafmildernd auswirken könnte.

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03.09.2019 um 22:10
Zitat von DritterZwilliDritterZwilli schrieb:Auf der anderen Seite könnten die EB erneut darauf hinweisen, dass sich ein Gespräch/eine Kooperation je nach neuer Faktenlage möglicherweise strafmildernd auswirken könnte.
Niemals wird der TV auch nur ein weiters Wort aussagen, ehe nicht eindeutige Beweise vorliegen gegen ihn


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03.09.2019 um 22:14
Zitat von hoptimistinhoptimistin schrieb:Niemals wird der TV auch nur ein weiters Wort aussagen, ehe nicht eindeutige Beweise vorliegen gegen ihn
Selbst dann ist Schweigen das Mittel der Wahl - auch wenn es der Masse ziemlich "gegen den Strich" geht... - denn was sind "eindeutige Beweise" der EB? Schlussendlich befindet ein Gericht über Schuld und Unschuld.


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03.09.2019 um 22:20
Zitat von DritterZwilliDritterZwilli schrieb:Mir geht es darum, dass durch wiederholte Vorladungen, in denen der Beschuldigte beispielsweise mit einem neuen Sachstand konfrontiert wird, Druck auf den Beschuldigten ausgeübt werden kann.
Das wird seine Anwältin schon zu verhindern wissen, dass man auf den Tatverdächtigen Druck versucht auszuüben, das ist nämlich nicht gestattet.


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Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2019 um 22:39
Ich habe jetzt mal eine ernsthafte Frage


Wie sieht es in der knallharten Realität wirklich damit aus, wenn ein "Beschuldigter" (also weder Angeschuldigter noch Angeklagter im laufenden Prozess) im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bereits ein Geständnis ablegen würde oder zumindest irgendwie hilfreich mitarbeiten würde - könnte sich das tatsächlich bei einem späteren Urteil/Schuldspruch strafmildernd (Strafmaß fällt geringer aus, die Jahre zb) auswirken? Wie wahrscheinlich ist das in der Realität, also dieses zu Gunsten auslegen. Pro und Kontra bei der Strafzumessung?


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03.09.2019 um 22:39
https://www.morgenpost.de/berlin/article226162825/Rebecca-Reusch-Berlin-Polizei-mit-neuer-Suche-bei-Kummersdorf-Storkow.html

Laut diesem Artikel /Staatsanwaltschaft geht die Suche morgen weiter.
Über Ergebnisse von heute wurde keine Auskunft gegeben.


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03.09.2019 um 23:05
Zitat von emzemz schrieb:Das wird seine Anwältin schon zu verhindern wissen, dass man auf den Tatverdächtigen Druck versucht auszuüben, das ist nämlich nicht gestattet.
Na da gibt es doch bestimmt auch Möglichkeiten, in denen die Anwältin zwar protestieren könnte, die EB sich aber trotzdem noch im gesetzlich zulässigen Rahmen bewegen würden. Druck ausüben ist ja nicht gleich Druck ausüben. Das psychische sowie körperliche Gewalt natürlich strengstens untersagt ist, das ist natürlich klar.

Aber können bzw. dürfen die EB so gar keinen Druck auf den TV ausüben, Zb. während einer Vernehmung?

Ich weiß, ist in der StPO glaube ich geregelt, aber nicht in wie weit welche Art von Druck ausüben noch zulässig wäre.


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03.09.2019 um 23:10
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Aber können bzw. dürfen die EB so gar keinen Druck auf den TV ausüben, Zb. während einer Vernehmung?
Dazu muss es doch erst einmal zu einer erneuten Vernehmung kommen... - Und dies kann ein Anwalt mit dem Hinweis auf das Schweigerecht insofern verhindern, dass wenn im vorhinein klar ist, dass der Beschuldigte nichts sagen wird, es doch absolut unsinnig wäre, eine erneute Vernehmung anzusetzen... - auch wirtschaftlich unsinnig, oder?


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03.09.2019 um 23:18
Zitat von 1802201918022019 schrieb:Dazu muss es doch erst einmal zu einer erneuten Vernehmung kommen... - Und dies kann ein Anwalt mit dem Hinweis auf das Schweigerecht insofern verhindern, dass wenn im vorhinein klar ist, dass der Beschuldigte nichts sagen wird, es doch absolut unsinnig wäre, eine erneute Vernehmung anzusetzen... - auch wirtschaftlich unsinnig, oder?
Na ja, dass es zu einer erneuten Vernehmung des TV kommen muss, habe ich jetzt einfach mal vorausgesetzt bei meiner Frage.

Ok, dass die Anwältin bereits diese Vernehmung verhindern kann und die EB den TV erst gar nicht vernehmen können, nicht mal den Versuch, das wusste ich nicht.


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Wo ist Rebecca Reusch?

03.09.2019 um 23:21
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ok, dass die Anwältin bereits diese Vernehmung verhindern kann und die EB den TV erst gar nicht vernehmen können, das wusste ich nicht.
Naja, klar könnten sie ihn vorladen. Nur dann käme der Anwalt ins Spiel. Und eine Vorladung bei der klar ist, dass der Beschuldigte nichts sagen wird, macht doch keinen Sinn. Insofern formal sicherlich möglich, aber unter der Annahme, dass der Beschuldigte nichts sagt - die ja realistisch ist - nicht wirklich sinnvoll, oder profan ausgedrückt: reine Zeitverschwendung...


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03.09.2019 um 23:23
@18022019
Wie kann es denn "im Vorhinein" klar sein, dass der Beschuldigte nichts sagt? Die konkrete Situation, in der er befragt wird, ist doch immer wieder neu und anders! Die Ermittlungslage ist - wenn auch nur in Details - eine andere und die Verfassung des Beschuldigten ist ebenfalls immer anders. Der Beschuldigte hat doch kein Schweigegelübde auf Lebenszeit abgelegt. Und selbst wenn - : es muss doch weiterhin und immer wieder der Versuch unternommen werden, den Beschuldigten zum Reden zu bringen! Wahrscheinlichkeit würde die Anwältin auf jeden Versuch dieser Art mit 'mein Mandant äußert sich nicht zu dem Fall' reagieren, aber das darf die Ermittler doch nicht vom direkten Gespräch(sversuch) mit dem Beschuldigten abhalten!


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03.09.2019 um 23:27
Klar ist, das in der Familie Reusch in medial ruhigen Zeiten über das verschwinden Rebeccas ebenso gesprochen wird wie in Phasen heißer Berichterstattung.

Hätte eine Ermittlungsbehörde in Bild und Ton sowohl bei RR Eltern, als auch am vermuteten Tatort die Möglichkeit der überwachung, ließe sich ein Psychogramm des TV bei Belastungs und im entspannten situationen erstellen.

Diese könnte man im ausschlußverfahren bei medial präsentierten erneuten suchen katalogisieren.

Ich bin überzeugt, da es kein cold case ist, das sich die Schlinge um den vermeintlichen Täter schon dermaßen zugezogen hat, das eine erneute festnahme und eine damit verbundene Aufklärung der eventuellen Tat unmittelbar bevorsteht.

In der Haut der Opferfamilie möchte ich zu der Zeit ( und auch in der vergangenen Zeit der ungewißheit ) nicht stecken, hätten sie doch durch evtl. geäußerte Verdachtsmomente zur frühzeitigen Aufklärung des verschwinden beitragen können.


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03.09.2019 um 23:28
Zitat von DritterZwilliDritterZwilli schrieb:Wie kann es denn "im Vorhinein" klar sein, dass der Beschuldigte nichts sagt? Die konkrete Situation, in der er befragt wird, ist doch immer wieder neu und anders! Die Ermittlungslage ist - wenn auch nur in Details - eine andere und die Verfassung des Beschuldigten ist ebenfalls immer anders. Der Beschuldigte hat doch kein Schweigegelübde auf Lebenszeit abgelegt. Und selbst wenn - : es muss doch weiterhin und immer wieder der Versuch unternommen werden, den Beschuldigten zum Reden zu bringen! Wahrscheinlichkeit würde die Anwältin auf jeden Versuch dieser Art mit 'mein Mandant äußert sich nicht zu dem Fall' reagieren, aber das darf die Ermittler doch nicht vom direkten Gespräch(sversuch) mit dem Beschuldigten abhalten!
Ich schrieb das vorhin schon mal und auch schon vor Monaten.
Es gibt in unserem Rechtsstaat das Schweigerecht für Beschuldigte. Und das ist auch gut so. Und jeder Anwalt wird zum Schweigen raten. Auch das ist gut so.
Insofern macht eine erneute Vernehmung keinen Sinn.
Nicht mehr und auch nicht weniger.


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03.09.2019 um 23:32
Hier im Thread wurde schon einmal unterschieden von wem man zum "Gespräch" gebeten wird. Zur Polizei muß man nicht gehen, zur Staatsanwaltschaft schon.


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03.09.2019 um 23:32
Es ist eindeutig erkennbar, dass die Ermittler auch weiterhin rege ihren Job erledigen werden, bis es zur Anklageerhebung gegen den Tatverdächtigen reichen wird.


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03.09.2019 um 23:33
@18022019
Doch, eine wiederholte Vernehmung macht natürlich Sinn! Ich habe in meinem vorherigen post dargelegt, wieso und weshalb.
Bitte gründlich (nach-)lesen!


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03.09.2019 um 23:33
Zitat von 1802201918022019 schrieb:Ich schrieb das vorhin schon mal und auch schon vor Monaten.
Es gibt in unseren Rechtsstaat das Schweigerecht für Beschuldigte. Und das ist auch gut so. Und jeder Anwalt wird zum Schweigen raten. Auch das ist gut so.
Insofern macht eine erneute Vernehmung keinen Sinn.
Nicht mehr und auch nicht weniger.
Und genau deswegen, in dieser Situation des verstellend und verschweigens, greift ein psychologisches Gutachten auf Basis Langzeitlagerung Beobachtung.

Schließlich gibt es sowas im Rahmen der Feststellung der Zurechnungsfähigkeit in zahlreichen Gerichtsverfahren.


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03.09.2019 um 23:34
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Hier im Thread wurde schon einmal unterschieden von wem man zum "Gespräch" gebeten wird. Zur Polizei muß man nicht gehen, zur Staatsanwaltschaft schon.
Das mag auf eine Zeigenbefragung ja zutreffen, aber nicht wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist.


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