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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 13:58
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Der Familie steht also wahrscheinlich eine viele Jahre andauernde "Hängepartie" bevor, um Gewissheit über das Schicksal ihrer Tochter zu erlangen. Auch der schlimmste Fall ist denkbar...Der Fall wird nie geklärt werden können.In dieser vor Ihnen liegenden Zeitspanne, muss die Familie zusätzlich mit dem schwerwiegenden Verdacht gegen ein Mitglied der Familie zurecht kommen.Auch in juristischer Hinsicht, deutet alles auf eine zeitlich nicht befristete "Hängepartie" hin. Die Ermittler sind nicht in der Lage, den TV anzuklagen.
Wie denn aber auch, wenn man die Ermittlungen nicht durch entsprechende Aussagen unterstützt?
Die Ermittler sind schließlich auch keine "Hellseher". Und wenn keine entsprechende Aussagen getätigt werden und auch keine anderweitigen Zeugen vorhanden sind, gestaltet sich die Aufklärung schwierig und zeitaufwendig.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Diesem Fall kann man meiner Meinung nach nur gerecht werden, wenn man kriminalistische und menschliche Aspekte trennt. Was aber bei der speziellen Konstellation dieses Falles ( Opfer und Tatverdächtiger aus einer Familie) eigentlich nicht möglich ist.
Ich denke aber gerade objektiv zu sein und hier zu trennen, ist für die Familie einfach nicht möglich.
Die Ermittler jedoch müssen trennen können, nur so kann objektiv und sachlich ermittelt werden. Diesbezüglich sind sie auch gerade deshalb zu ihrer Einschätzung gelangt.
Zitat von MairaMaira schrieb:Auch das angeblich verschickte Bild aus dem Bad kann ein abfotografiertes sein - sofern es überhaupt existiert. Snapchat ist weder nachprüfbar noch wieder herstellbar wenn es sich gelöscht hat. Das nur zur Anmerkung.
Und wer sollte dann das Bild abfotografiert und verschickt haben?
Zitat von sonar67sonar67 schrieb:Hier liegt der Fall (wie eigentlich immer) umgekehrt: Der RA will von den Ermittlern fundierte Beweise über den Mord in diesem Haus an jenem Morgen haben Oder die Anklage gegen seinen Mandanten.
Ein Anklage kann zurzeit doch überhaupt nicht erfolgen, da die Ermittlung lt. STA noch überhaupt nicht abgeschlossen sind.

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26.02.2020 um 14:02
Mal ganz kurz:

Öffentlich ist die Hauptverhandlung vor dem Gericht. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft findet nach der StPO ohne vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Erst mit der öffentlichen Verlesung der Anklageschrift werden die Ergebnisse öffentlich gemacht.

So sieht es die StPO vor. Die Pressegesetze der Länder geben den Medien nun ein recht allgemein gehaltenes Auskunftsrecht. Weil es in wenigen Fällen schwerer Kriminalität (bei 99% der Ermittlungsverfahren ist das nicht der Fall) ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung schon vor Anklageerhebung geben kann, können die Ermittlungsbehörden die Öffentlichkeit unterrichten, soweit der Untersuchungszweck nicht gefährdet und der Beschuldigte nicht vorverurteilt wird.

Dabei hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sowohl das Medieninteresse verstärkt (seit Einführung privater Rundfunksender und nochmals verstärkt durch digitale Medien), als auch die Bereitschaft zur Information durch die Ermittlungsbehörden. Zudem nutzen auch Strafverteidiger fleißig die Medien, häufig dürften so auch unautorisierte Informationen aus den Ermittlungen ihren Weg in die Medien finden. Nicht nur im Fall Rebecca sind sich dann die StA veranlasst, ihrerseits darauf zu reagieren, um nicht "schlecht dazustehen".

Das muss sie aber nicht. Auch auf den Ausgang des Prozesses dürfte die Berichterstattung keinen großen Einfluss haben, weil Richter extrem darauf geschult sind, nur die Beweismittel zu berücksichtigen - und nicht die BILD-Headlines. Insofern ist die Grenze zwischen Information der Öffentlichkeit und PR manchmal überschritten. Auch hier hat sich die StA auf einem Kampf um die Meinungsführerschaft eingelassen. Ich hätte davon abgeraten. Aber ich wurde nicht gefragt... ;-)
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Nochmal: er ist völlig egal, wie lange F TV ist. Er kann es auch bis zum Lebensende sein.
Nein. Irgendwann müssen alle Hinweise und Spuren abgearbeitet worden sein. Dann ist Anklage zu erheben. Oder wenn kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, sind die Ermittlungen einzustellen (§ 170 Abs. 2 StPO).

Der Verdacht besteht zwar de facto weiter, konnte aber nicht erhärtet werden. Er wird de jure zu den Akten gelegt. Das Verfahren ist beendet. F. ist ein unbescholtener Bürger. Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Dann würde der Verdächtige erneut wieder zum Beschuldigten.


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26.02.2020 um 14:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Nein. Irgendwann müssen alle Hinweise und Spuren abgearbeitet worden sein. Dann ist Anklage zu erheben. Oder wenn kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, sind die Ermittlungen einzustellen (§ 170 Abs. 2 StPO).
Danke sehr für diesen Beitrag, was meinst du aber oben mit 'irgendwann', wie ist das ganz konkret definiert oder ist doch offenes undefiniertes Ende gemeint?


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Wo ist Rebecca Reusch?

26.02.2020 um 14:18
Zitat von sonar67sonar67 schrieb:Danke sehr für diesen Beitrag, was meinst du aber oben mit 'irgendwann', wie ist das ganz konkret definiert oder ist doch offenes undefiniertes Ende gemeint?
Es gab wohl sehr viele Hinweise aufgrund der Öffentlichkeitsfahndung. Von über 2500 war letztes Jahr die Rede. Die werden abgearbeitet. Keine Ahnung, wann das ist. Je nach Kapazität und ob neue Spuren entdeckt werden. Vielleicht im Laufe 2020.

Der Verteidiger kann auch die Einstellung verlangen, wenn es keine Maßnahmen mehr gibt. Denn einfach durch Abwarten darf nicht ermittelt werden. Und jedes Ermittlungsverfahren ist eine Belastung für den Beschuldigten.


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26.02.2020 um 14:24
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Verteidiger kann auch die Einstellung verlangen, wenn es keine Maßnahmen mehr gibt. Denn einfach durch Abwarten darf nicht ermittelt werden. Und jedes Ermittlungsverfahren ist eine Belastung für den Beschuldigten.
JA, das ist exakt der Punkt, als Verdächtigter muss man sich auch irgendwie verteidigen können, ja das ist logisch.


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26.02.2020 um 14:28
@sonar67
Der schnellste Weg ist, meiner Meinung nach, sich zu erklären und mit allen Zweifeln aufzuräumen.
Er ist doch kein Opfer der EB oder Ermittlungen selbst...


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26.02.2020 um 14:44
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Er ist doch kein Opfer der EB oder Ermittlungen selbst...
das Wort 'Opfer' habe ich nie benutzt, er wird verdächtigt u. es geht hier darum, wann (in 5-10-20-Jahren, Zeitgrenze?) er überführt u. angeklagt werden kann oder das Verfahren gegen ihn als Verdächtigter eingestellt wird. Letztlich haben wir festgestellt, das seine RA die Einstellung des Verfahrens beantragen kann. Die interessante Frage ist natürlich, ob sie das auch mal tut


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26.02.2020 um 14:46
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Nochmal: er ist völlig egal, wie lange F TV ist. Er kann es auch bis zum Lebensende sein.
Zitat von monstramonstra schrieb:auch bis zum Lebensende sein.
Nein. Irgendwann müssen alle Hinweise und Spuren abgearbeitet worden sein. Dann ist Anklage zu erheben. Oder wenn kein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, sind die Ermittlungen einzustellen (§ 170 Abs. 2 StPO).
Das hat nichts mit dem Status als TV zu tun.
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Verdacht besteht zwar de facto weiter, konnte aber nicht erhärtet werden. Er wird de jure zu den Akten gelegt. Das Verfahren ist beendet. F. ist ein unbescholtener Bürger.
Dann belege doch mal diese Behauptung. Meiner Meinung nach ändert die Einstellung der Ermittlungen nichts am Status als Tatverdächtiger. Maximal kann sie den Status als Beschuldigter beeinflussen. Aber selbst wenn die Ermittlungen eingestellt werden, heißt das nicht, dass der Beschuldigte damit für „unschuldig“ erklärt wird.
Er war dann weiterhin Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und er kann weiterhin Tatverdächtiger sein. Zeit spielt dabei keine Rolle.
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Ermittlungen können jederzeit wieder aufgenommen werden, wenn es neue Erkenntnisse gibt. Dann würde der Verdächtige erneut wieder zum Beschuldigten.
Damit gibst du mir Recht, denn ich habe eben über den Tatverdacht geschrieben.
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Es ist völlig irrelevant, wie sich die Öffentlichkeit fühlt oder ob es ihr nicht gefällt, wie lange jemand TV ist oder nicht.
Deine Ausführungen zum Beschuldigtenstatus passen überhaupt nicht zu meinem Text und sind insofern irrelevant.


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26.02.2020 um 14:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Verteidiger kann auch die Einstellung verlangen, wenn es keine Maßnahmen mehr gibt. Denn einfach durch Abwarten darf nicht ermittelt werden. Und jedes Ermittlungsverfahren ist eine Belastung für den Beschuldigten.
Bitte belege das doch mal oder hör auf irgendwelche Meinungen von dir als Tatsachen hinzustellen. Das wäre ja noch schöner, da würde jeder Anwalt hingehen und die Einstellung der Ermittlungen gegen seinen Mandanten verlangen.
Zitat von sonar67sonar67 schrieb:JA, das ist exakt der Punkt, als Verdächtigter muss man sich auch irgendwie verteidigen können, ja das ist logisch.
Du verstehst es immer noch nicht. Monstra redet über den Status als Beschuldigter und verbreitet dabei Dinge, die er nicht belegt und mMn falsch sind.
Du redest über den Status als Tatverdächtiger. F kann aber sehr wohl bis an sein Lebensende Tatverdächtiger bleiben, ohne, dass er Beschuldigter in einem laufenden Ermittlungsverfahren ist.

F hat übrigens die Möglichkeit sich zu verteidigen und zwar indem er vollumfänglich nachprüfbare Angaben zum Tagesverlauf macht, die ihn im optimalen Fall entlasten. Das hat er aber bisher nicht getan.


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26.02.2020 um 14:52
Könnte man das auch so sehen, das der Anwalt die Interressen von Rebecca vertritt?
Ich hatte eig. gehofft, dass das Einschalten des Anwalts dazu führen könnte, dass doch noch eine zweckdienliche Kommunikation zwischen EB und Familie stattfindet. Aber nach diesem Einstand ist die Hoffnung auch schon wieder dahin.


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26.02.2020 um 14:56
Zitat von Fritz_D1Fritz_D1 schrieb:Könnte man das auch so sehen, das der Anwalt die Interressen von Rebecca vertritt?
Ich hatte eig. gehofft, dass das Einschalten des Anwalts dazu führen könnte, dass doch noch eine zweckdienliche Kommunikation zwischen EB und Familie stattfindet. Aber nach diesem Einstand ist die Hoffnung auch schon wieder dahin.
Vielleicht musste der Anwalt sich erstmal beweisen und sich das Vertrauen der Familie erarbeiten, bevor er auch auf sie einwirken kann. Eventuell kommt das ja noch.


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26.02.2020 um 14:59
@sonar67
Das war überspitzt von mir gemeint, mit "Opfer"... Sorry es war nicht markiert


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