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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 13:09
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Auch das die U-Haft bzw der dringende Tatverdacht vom Richter nicht länger anerkannt wurde, liegt mMn an der fehlenden Smoking gun - die den TV direkt als Täter belegt und der fehlenden Leiche - die eine sehr kleine Restwahrscheinlichkeit eines alternativen Geschehens zulässt - diese aber auch nur weil die EB es wissenschaftlich nicht beweisen können - StA Steltner
Eine Smoking Gun, die "nur" als Indizienbeweis, als mittelbaren Beweis für eine Tatbegehung seitens F fungiert hätte, hätte damals ja vermutlich schon ausgereicht, um eine Fortführung/Aufrechterhaltung der U-Haft rechtfertigen zu können.
Dazu hätte es keinen unmittelbaren "direkten" Beweis gebraucht, denke ich mal, den es eh selten gibt.

Leider wurde damals überhaupt nichts konkretes mehr ermittelt. Nichts konnte den Tatverdacht erhärten.
Das Resultat, den Verdacht nicht erhärtet bekommen zu haben, was rein rechtlich gesehen vollkommen verständlich war, kennen wir ja. Das akzeptierte auch die Staatsanwaltschaft und nahm die richterliche Entscheidung hin.

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07.06.2020 um 13:22
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Vermutlich gibt's es nur einen Grund warum er schweigt, weil er sich sonst um Kopf und Kragen reden würde, es istvsein Recht und seine Anwältin wird es im auferlegt haben- nicht davon abzuweichen... aber es wäre das erste Mal wo ein unschuldiger sich 16 Monaten mit Vorwürfen wie Totschlag oder Mord konfrontiert sieht ohne es nicht klarzustellen bzw zu erklären ...und wäre er nicht beteiligt würde auch seine Anwältin eine andere Strategie verfolgen
Exakt - Seine Anwältin hat Akteneinsicht, weiß also was die EB haben (bzw. was wichtiger ist, was sie n i c h t haben) und rät ihrem Mandanten zu schweigen. Sie erhofft sich, dass er so ungeschoren davon kommt (ist ihr Job) - und wie man sieht, ist ihre Strategie bisher absolut erfolgreich gewesen. Ob einem persönlich das nun gefällt oder nicht.


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07.06.2020 um 13:23
Zitat von TritonusTritonus schrieb:Das verstehe ich nicht. Kannst du das erklären? Ärger mit der Mutter wäre schlimmer als für einen Mörder gehalten zu werden? Ist wohl ironisch gemeint.
Es kommt natürlich darauf an, wer ihn für einen Mörder hält. Bei manchen Leuten wird ihm das sicher auch egal sein. Aber ich bin sehr überzeugt, mit Mutter und Anwältin wird er es sich nicht verscherzen wollen. Nicht dass er irgendwann allein dasteht, sollte die Stimmung in der Familie umschwenken.


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07.06.2020 um 13:27
Zitat von autor77autor77 schrieb:Exakt - Seine Anwältin hat Akteneinsicht, weiß also was die EB haben (bzw. was wichtiger ist, was sie n i c h t haben) und rät ihrem Mandanten zu schweigen. Sie erhofft sich, dass er so ungeschoren davon kommt (ist ihr Job) - und wie man sieht, ist ihre Strategie bisher absolut erfolgreich gewesen. Ob einem persönlich das nun gefällt oder nicht.
Ein Anwalt der vom Mord des Mandanten weiß macht sich imo der Strafvereitelung schuldig wenn er seine Strategie so gestaltet, daß dies verschleiert wird.
Der Job eines Anwalts ist nicht, daß sein Mandant ungeschoren davon kommt, sondern das dem Mandanten das Recht zuteil wird was ihm zusteht.
Ein Anwalt vertritt das Recht, nicht die Tat.


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07.06.2020 um 13:27
Zitat von autor77autor77 schrieb:Exakt - Seine Anwältin hat Akteneinsicht, weiß also was die EB haben (bzw. was wichtiger ist, was sie n i c h t haben) und rät ihrem Mandanten zu schweigen. Sie erhofft sich, dass er so ungeschoren davon kommt (ist ihr Job) - und wie man sieht, ist ihre Strategie bisher absolut erfolgreich gewesen. Ob einem persönlich das nun gefällt oder nicht
Ihre Strategie ist auch empfehlenswert, wenn er tatsächlich unschuldig sein sollte, aber dzbgl. Nichts Entlastendes gegen seine Person vorbringen könnte.

Gäbe es Entlastendes für ihren Mandanten, würde sie ihm zur Offenlegung raten - Beweislast auf Seiten des Staates hin oder her. Es gibt aber nichts, was ihn entlasten könnte - also warum reden?
Es gibt auch nichts weiteres Belastendes gegen ihn - also warum reden?

Ihre Strategie "unter den gegebenen Umständen", so behaupte ich mal, ist also "sowohl als auch" förderlich für F.


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07.06.2020 um 13:33
Zitat von autor77autor77 schrieb:Exakt - Seine Anwältin hat Akteneinsicht, weiß also was die EB haben (bzw. was wichtiger ist, was sie n i c h t haben) und rät ihrem Mandanten zu schweigen.
Da das in vorherigen Beiträgen immer wieder thematisiert wurde und hier teilweise suggeriert wird, die Anwältin hätte Einsicht in die gesamte Akte: das ist in aller Regel nicht der Fall. Erst nachdem die Ermittlungakte mit einem Abschlussvermerk versehen wurde, also nachdem die Ermittlungen ABGESCHLOSSEN wurden, ist eine uneingeschränkte Akteneinsicht durch den Verteidiger im Strafverfahren möglich. Vorher gibt es sehr viele Beschränkungen und Ausnahmen, z.B. wenn die Akteneinsicht den Ermittlungserfolg beeinträchtigen würde usw. Die Aussage, dass die Anwältin weiß, was die Ermittlungsbehörden an Beweisen/Indizien haben, stimmt so also keinesfalls.
Burhoff schrieb:Nach Anbringung des Abschlussvermerks besteht ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht des Verteidigers, das nun auch nicht mehr beschränkt werden kann (BGH NStZ 1998, 97), auch nicht bei Wiederaufnahme der Ermittlungen (KLEINKNECHT/MEYER-GOßNER, § 147 StPO Rn. 27). Das Akteneinsichtsrecht darf auch dann nicht (mehr) beschränkt werden, wenn sich aus dem Akteninhalt Anhaltspunkte über den Beschuldigten betreffende Zwangsmaßnahmen ergeben sollten (OLG Hamburg NStZ 1992, 50 = StV 1991, 551).
Quelle: Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers

Also merke: Uneingeschränkte Akteneinsicht gibt es erst nach Abschluss der Ermittlungen


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07.06.2020 um 13:35
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Gäbe es Entlastendes für ihren Mandanten, würde sie ihm zur Offenlegung raten - Beweislast auf Seiten des Staates hin oder her. Es gibt aber nichts, was ihn entlasten könnte - also warum reden?
Es gibt auch nichts Belastendes gegen ihn - also warum reden?
Teilweise sehe ich es auch so, wenn er vollkommen unbeteiligt wäre, würde kein Verteidiger seinem Mandaten so ein langen Zeitraum mit diesen Vorwürfen in der Öffentlichkeit stehen lassen.? , wäre völlig unverhältnismäßig mMn
Vermutlich hast du aber recht denn z. Z. Gibt es wohl für das Eine wie auch für das Andere gute Gründe zu schweigen..


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07.06.2020 um 13:38
Zitat von tituzzztituzzz schrieb:Also merke: Uneingeschränkte Akteneinsicht gibt es erst nach Abschluss der Ermittlungen
Rosinenpicken ist nicht förderlich. Ich lese in dem Aufsatz etwas Anderes
Nämlich KANN!
Im Ermittlungsverfahren kann dem Verteidiger bis zu dem Zeitpunkt, in dem gem. § 169a StPO der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist – spätestens bis zur Erhebung der Anklage – die Akteneinsicht insgesamt oder in einzelne Teile versagt werden, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann.


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07.06.2020 um 13:43
soviel ich verstanden habe , sagen die EB oder STw oder beide? , das F nur Schutzbehauptung bezü. der beiden Fahrten gemacht hat und glauben ihm nicht.Impliziert mir das er was gesagt hat oder besser das die EB schon wissen wo er angeblich war , es ihm aber nicht glauben.
Das weiß auch seinen Anwältin. Und wenn er das nicht beweisen kann und sie ihm eh nicht glauben, warum sollte er sich weiter darauf einlassen? Wenn ich was falsch verstanden hab , möge man mich verbessern.


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07.06.2020 um 13:43
Zitat von autor77autor77 schrieb:xakt - Seine Anwältin hat Akteneinsicht, weiß also was die EB haben (bzw. was wichtiger ist, was sie n i c h t haben) und rät ihrem Mandanten zu schweigen. Sie erhofft sich, dass er so ungeschoren davon kommt (ist ihr Job) - und wie man sieht, ist ihre Strategie bisher absolut erfolgreich gewesen. Ob einem persönlich das nun gefällt oder nicht.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sie vermutlich nur Einsicht in die Hauptakte.

In die sogenannten Handakten wird sie keinen Einblick gehabt haben,
weil das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen war und noch immer nicht ist...

Erbitte von Experten, bzw. Juristen, bessere Beschreibung.

@Andante evtl.? Danke.

Na bitte: @tituzzz hat bereits etwas eingestellt.


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07.06.2020 um 13:45
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:In die sogenannten Handakten wird sie keinen Einblick gehabt haben,weil das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen war und noch immer nicht ist...
Und was steht in diesen "Handakten", die die Anwältin dann nicht gesehen hat?

Wenn die Anwältin Haftbeschwerde einlegt, sollte man dann nicht davon ausgehen, dass sie uneingeschränkt weiß, was ihrem Mandanten vorgeworfen wird?


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07.06.2020 um 13:45
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Zu diesem Zeitpunkt hatte sie vermutlich nur Einsicht in die Hauptakte.

In die sogenannten Handakten wird sie keinen Einblick gehabt haben,
weil das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen war und noch immer nicht ist...
Trifft das auch für den Haftrichter zu?
Der hat den TV ja aus der U-Haft entlassen.


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07.06.2020 um 13:48
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Vermutlich hast du aber recht denn z. Z. Gibt es wohl für das Eine wie auch für das Andere gute Gründe zu schweigen.
Für im Falle seiner tatsächlichen Unschuld nicht zu reden und wie ein Anwalt denkend, gibt es eigentlich nur einen Grund, er könnte sich nur mit einer Aussage nicht entlasten, würde aber gleichzeitig sein Schweigen brechen, was dann wiederum Verwertung nicht zu seinen Gunsten finden "könnte".
Mit Nachweis Richtung für ihn entlastend, sähe die Sache natürlich anders aus. Dann macht Reden, Offenlegung für einen Beschuldigten durchaus Sinn.

Im Falle seiner tatsächlichen Schuld, "ohne" dass die Anwältin davon Kenntnis hat, ist es nochmals verständlicher nicht zu reden, denn dann kann man sich mit gutem Gewissen auf dem Grundsatz im Strafrecht Beweislast liegt auf Seiten des Anklägers/Staates ausruhen.


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07.06.2020 um 13:59
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Rosinenpicken ist nicht förderlich. Ich lese in dem Aufsatz etwas Anderes
Nämlich KANN!
Im Ermittlungsverfahren kann dem Verteidiger bis zu dem Zeitpunkt, in dem gem. § 169a StPO der Abschluss der Ermittlungen in den Akten vermerkt ist – spätestens bis zur Erhebung der Anklage – die Akteneinsicht insgesamt oder in einzelne Teile versagt werden, wenn die Einsicht den Untersuchungszweck gefährden kann.
Es "pickt" hier niemand "Rosinen"...

Mir erscheint es vollkommen logisch, dass wenn die Ermittlungen
nicht abgeschlossen sind, dass sich die EB nicht die Butter vom
Brot nehmen lassen, in so einem heiklen Verfahren...

Sie haben der Anwältin sicher nicht die komplette Akte zur
Verfügung gestellt, sondern Teile davon, wie im Link von @tituzzz beschrieben.

Und schliesslich ist das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen.


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07.06.2020 um 14:01
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Sie haben der Anwältin sicher nicht die komplette Akte zur
Verfügung gestellt, sondern Teile davon, wie im Link von @tituzzz beschrieben.

Und schliesslich ist das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen.
Na dann kannst du an Hand des Aufsatzes sicher erläutern warum diese (Nicht Standart) Massnahme getroffen wurde.
Trotzdem bleibt noch immer der Haftrichter, der den TV entlassen hat. Oder hatte der auch keine volle Akteneinsicht?


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07.06.2020 um 14:03
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Trifft das auch für den Haftrichter zu? Der hat den TV ja aus der U-Haft entlassen.
Ob es nun stimmt, dass die Anwältin nur Einblick in die Hauptakte erhält, nicht aber in Handakten (oder was es sonst noch für Akten gibt), weiß ich nicht und weiß hier auch keiner.

Aber ich gehe schwer davon aus, dass der Haftrichter Einblick in alle Akten hatte. Und der hat entschieden, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt.


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07.06.2020 um 14:04
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Wenn die Anwältin Haftbeschwerde einlegt, sollte man dann nicht davon ausgehen,
dass sie uneingeschränkt weiß, was ihrem Mandanten vorgeworfen wird?
Möglich oder wahrscheinlich, dass sie weiss, was dem Mandanten
vorgeworfen wird, aber die Fakten und Indizien, die man dafür
hat, die wird man ihr erst bei einer evtl. Anklage aushändigen.


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07.06.2020 um 14:04
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Aber ich gehe schwer davon aus, dass der Haftrichter Einblick in alle Akten hatte. Und der hat entschieden, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt.
hm, ist über 1 Jahre her; neue Anträge, die ein Ermittlungs/Haftrichter entscheiden muss, wurden ja wohl seitdem nicht mehr gestellt.


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07.06.2020 um 14:05
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:hm, ist über 1 Jahre her; neue Anträge, die ein Ermittlungs/Haftrichter entscheiden muss, wurden ja wohl seitdem nicht mehr gestellt.
Was meinst du mit "neue Anträge" und wer sollte die stellen?


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07.06.2020 um 14:06
Zitat von strellnikoffstrellnikoff schrieb:Trifft das auch für den Haftrichter zu?
Der hat den TV ja aus der U-Haft entlassen
So viel ich aus der Erinnerung weiß, sind dem Richter alle Ermittlungsergebnisse zu präsentieren, um daraus einen für sich eigenständigen Schluss zu fassen, eine Entscheidung zu treffen.

Der Anwältin hingegen sind nur die Punkte, die den dringenden Tatverdacht und somit den Haftbefehl begründet haben offenzulegen.

Volles Akteneinsichtsrecht hat die Anwältin erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Vorher besteht kein vollumfängliches Akteneinsichtsrecht, sondern kann man ihr Einsicht in Teile der Ermittlungsakte verwehren, wenn das noch laufende Ermittlungsverfahren dadurch erschwert werden - oder den Abschluss und eine Anklagerhebung gänzlich zu Nichte machen könnte.

Die Anwältin kann also bereits volles Akteneinsichtsrecht bekommen haben - muss es aber noch nicht. Das volle Akteneinsichtsrecht besteht erst nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens.


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