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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:41
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Also liegt auch kein hinreichender Tatverdacht vor.
auch, wenn Du es scheinbar nicht verstehen willst; es gibt keine Aussage zum Tatverdacht, es gibt keine Wasserstandsmeldung der Ermittler -außer den bekannten Aussagen.
Der Vergleich wurde nur von mir gepostet, weil es zu einer Erhebung einer Anklage keines zwingenden Tatverdachts bedarf. Es reicht der hinreichende. Das war die Aussage. In welchem Stadium die Ermittlungen stecken, wissen nur die Ermittler. Und es kann sehr bald - oder in Monaten oder Jahren - oder gar nicht, Anklage erhoben werden.
So, und jetzt ist diese Diskussion für mich beendet!

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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:44
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:anwesend
soviel ich verstanden habe , sagen die EB oder STw oder beide? , das F nur Schutzbehauptung bezü. der beiden Fahrten gemacht hat und glauben ihm nicht.
Kann man das irgendwo nachlesen bzw. ansehen?

P.S.: EB ist gleich STw (sofern Du mit STw die Staatsanwaltschaft (StA) meinen solltest. Ansonsten sorry für das Klugscheißern :)


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07.06.2020 um 14:45
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:auch, wenn Du es scheinbar nicht verstehen willst; es gibt keine Aussage zum Tatverdacht, es gibt keine Wasserstandsmeldung der Ermittler -außer den bekannten Aussagen.
Na gut. Du sagst es gibt keine Aussage zum Tatverdacht. Dann muss ich das wohl akzeptieren. Du bist ja scheinbar auch nicht mit entsprechenden Quellen zu überzeugen.

Wenn du mir nicht zustimmst, dann empfehle ich dir den post von @rhapsody3004 von 14.37h. Da ist noch mal alles ausführlich erklärt.
Oder zweifelst du das auch an?


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 14:46
@jule78
ich meine in irgendeinem Bericht gehört zu haben , das sie es als Schutzbehauptung abgetan haben. Aber bei den vielen Beiträgen , weiß ich nicht welcher.


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07.06.2020 um 14:48
Zitat von ChrisHalChrisHal schrieb:Noch wird aber ermittelt und Anklage wird erst nach Abschluss der Ermittlungen erhoben, bzw die Klageschrift erstellt..
das ist der Punkt, ansonsten sehe ich im Post von @rhapsody3004
keinen Widerspruch zu dem von mir geschriebenen...


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07.06.2020 um 14:54
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:ansonsten sehe ich im Post von @rhapsody3004 keinen Widerspruch zu dem von mir geschriebenen...
Naja, du schreibst:
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:keinen dringenden Tatverdacht SAH, März 2019. Seitdem ist viel Wasser die Spree runtergeflossen...
und dann
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oh ja, und man dürfte sich nach wie vor auf selbem Stand wie zu Beginn des Ermittlungsverfahrens befinden.
Ich schließe mich der Meinung von @rhapsody3004 an.


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07.06.2020 um 14:59
Das Problem ist aber, dass die gleiche Indizienlage eben heute nicht mehr für U-Haft reicht. Es können also schon mehr Hinweise für eine Tat des F vorliegen , als zu Beginn, ohne dass es für uns erkennbar ist.


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07.06.2020 um 15:03
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Das Problem ist aber, dass die gleiche Indizienlage eben heute nicht mehr für U-Haft reicht. Es können also schon mehr Hinweise für eine Tat des F vorliegen , als zu Beginn, ohne dass es für uns erkennbar ist.
Auch das zweifele ich nicht an. Es ist aber nun mal eine Tatsache, dass es nicht für einen dringenden Tatverdacht reicht. Aber da du dich ja juristisch auskennst: Kann die StA einen dringenden Tatverdacht "verheimlichen" und zu was sollte das gut sein?


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 15:09
@Juretta

Ich glaube persönlich nicht , dass der F noch „frei“ wäre , wenn dringender Tatverdacht vorliegen würde. Möglicherweise kann die Sta keine U-Haft beantragen wenn man weitere Beteiligte überführen will , kann ich mir aber nicht vorstellen.


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07.06.2020 um 15:39
Was für Indizien gibt es denn eigentlich? Eigentlich keine, oder? Er hat gelogen, was den Morgen angeht, als er angeblich geschlafen hat, aber WhatsApp Nachrichten ausgetauscht hat. Das ist doch eigentlich alles, oder?

Die Fahrt Richtung Polen könnte alles bedeuten. Hat er Drogen eingekauft, um sie in Berlin zu verticken? Hat er ein Verhältnis mit der Schwiegertochter des polnischen Ministerpräsidenten? Hat er irgendwas verkauft, was im Hotel in der Küche übrig war, um sich ein paar Kröten dazu zu verdienen? Hat er Flüchtlinge im Kofferraum des Twingos über die Grenze gebracht?

Er war vermutlich der letzte, der mit Rebecca in dem Haus war, sofern Rebecca überhaupt noch da gewesen ist, das ist eigentlich alles. Über die Fahrt nach Polen könnte man reden, auch wenn es eine pikante Geschichte ist. Aber welche Frau hätte nicht lieber einen Fremdgeher als Partner, als einen Mörder?

Ich stelle mir immer wieder diesen Morgen vor. Der Schwager kommt angetrunken und totmüde gegen 5 an. Die Schwester musste spätestens um 6 aufstehen, um das Kind und sich selbst fertig zu machen. Um 7 ist sie aus dem Haus. Ich kenne Häuser dieser Bauweise. Sie sind extrem hellhörig.

Um 8:30 rief die Mutter die Schwester von Rebecca an, weil sie Rebecca nicht erreichen konnte. Die hatte aber erst um 10 Schule. Ich glaube, meine Tochter würde mir was husten, wenn ich sie an einem solchen Tag nicht ausschlafen lassen würde. Und dann rief die Schwester ihren Partner an, obwohl der ja eigentlich gerade erst ins Bett gegangen ist? Ist ein Mädchen in diesem Alter nicht für sich selbst verantwortlich? Kann es sich keinen Wecker stellen?


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 15:42
FriedrichA.III schrieb (Beitrag gelöscht):Was ist denn das für ein Argument? Natürlich würde ein solcher Täter davon ausgehen, dass die Beseitigung zum gewünschten Erfolg führt und nicht nachgewiesen wird. Jeder Täter geht irgendein Risiko ein.
Autor 77 meinte das glaube ich anders; Das Einräumen eine Leiche verbracht zu haben mit gleichzeitiger Beteuerung auf "nur" einer fahrlässigen Tötung als Grund für die Leichenverbringung könnte die fahrlässige Tötung unglaubwürdig erscheinen lassen.


Also eine Beseitigung der Leiche aufgrund einer fahrlässigen Tötung würde die eigentliche Tötung hinsichtlich der fehlenden Absicht unglaubwürdig erscheinen lassen.
Sprich; Man könnte auf den Trichter kommen, dass bereits die Tötung aus Absicht geschah, wobei das Motiv für die Tötung noch völlig offen bleiben könnte.

Aber man könnte Tötungsabsicht vermuten, wer so dreist ist und eine Leiche fortschaffen würde, obwohl ja angeblich nur fahrlässig (ohne Absicht) gehandelt bzw. getötet.

Ps.
Verdacht auf Tötungsabsicht würde auch schon aufkommen, wenn man nur die grobe Fahrlässigkeit annehmen würde.
Wenn der Täter aufgrund einer Handlung mit einem Erfolg (Tod) hätte rechnen müssen und dann trotzdem diese Handlung vollzogen und den Tod als möglichen Erfolg seiner Handlung in Kauf genommen, ignoriert hätte sozusagen.
Er hat dann bedingt vorsätzlich gehandelt und bedingt vorsätzliches Handeln genügt zumindest auf dem Papier, um damit schon Tötungsabsicht zu begründen, da immerhin das Wissen, die Einsicht auf die Möglichkeit eines Erfolges (Tod) gegeben war.




Was Autor 77 also wohl eigentlich nur sagen wollte, ist das:
Wer dreist eine Leiche fortschaffen würde und das käme heraus oder würde der Betreffende zugeben - so würde die Beseitigung einer Leiche nicht gerade die Glaubwürdigkeit hinsichtlich einer der Beseitigung vorausgegangenen "nur" fahrlässigen Begehungstat (fahrlässige Tötung zb.) steigern - sondern könnte dadurch gerade der Verdacht auf eine vorsätzliche Begehungstat (mindestens Totschlag zb.) aufkommen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 15:44
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Was für Indizien gibt es denn eigentlich? Eigentlich keine, oder?
Darf ich?

Die folgenden Punkte, bzw. Fakten und Indizien, aus denen man Erkenntnisse gewonnen hat,
und an denen man "das Verlautbarte fest macht", lauten vollständig:

1) Allgemeine Ermittlungen
2) Routerdaten
3) Telefonverhalten von R.
4) Widersprüche des TV
5) 2 ungeklärte Fahrten des Twingo, zu denen der TV keine oder falsche Angaben macht
6) und weitere Erkenntnisse, die aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben werden können
7) die forensische Wahrheit passt nicht auf die historische Wahrheit

und nicht zu vergessen:

8) Rebecca war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens alleine mit dem TV, lt. StA.


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07.06.2020 um 15:47
@RedRobin
Punkt 1,2,3, sowie Punkt 4 und 5 führen zu Punkt 7. Punkt 4 und 5 fallen zusammen. Punkt 6 ist nur eine Vermutung. Viel bleibt da nicht. Kannst du Punkt 1,2 und 3 kurz erläutern? Also die forensischen Erkenntnisse daraus....

...bleibt wohl nur Punkt 8...


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 15:59
Kurze Frage an alle. Gibt es von öffentlicher Stelle ein Zeitfenster,welches angibt ab wann F. WA geschrieben hat? Das beschäftigt mich gerade und dazu finde ich auch nichts.


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Wo ist Rebecca Reusch?

07.06.2020 um 16:03
Zitat von LexterLexter schrieb:...bleibt wohl nur Punkt 8...
Hast Du bessere Erkenntnisse, als die Staatsanwaltschaft höchstselbst
verlautbart hat, z.B. beim grossen Interview vor der Treppe?


Hier die Abschrift dieser Pressekonferenz:

Pressekonferenz, Hr. Staatsanwalt Steltner.

Wenn sie kurz was dazu sagen könnten, was sich geändert hat an der Beweislage ...

Also die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang durch das gesamte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heute hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er über die Sache entscheidet, hat dann aufgrund seiner Zweifel am dringenden Tatverdacht - der ist erforderlich für einen Haftbefehl - den Haftbefehl aufgehoben.

Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar. Die Beweislage ist unverändert schwierig und deshalb werden wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.

Herr Steltner, sie haben immer gesagt, dass sie von einem Tötungsdelikt ausgehen. Wie kommen sie denn auf diese Annahme?

Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an, wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden, die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen, auch daran hat sich nichts geändert.

Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja eine hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns - zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss ich betonen - vertretbar.

Wie werden sie denn jetzt weiter verfahren?

Also die Ermittlungen - die Haftfrage ist die eine Frage, da geht es um die Sicherung des Verfahrens - die andere Frage ist der Gang der Ermittlungen. Wir werden mit gleicher Intensität und mit gleichem Aufwand nach Rebecca suchen, das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichem Engagement weiterführen, wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.

Gilt der Schwager immer noch als Tatverdächtiger?

Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert, der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um einen Verdacht, es geht um verschiedene Verdachtsstufen und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht, muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Und nicht mehr und nicht weniger.

Gibt es was Neues, was die Fahrten von dem Schwager angeht?

Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden, das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Und dieses Gesamtbild, dieses Mosaik, reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.

Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äußern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht, das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah, wie das Gesetz es vorsieht, aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen, wer hat den Beschuldigten, den Halter, den Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung.

Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern, da bitte ich um Verständnis.

Hat sich denn der Tatverdächtige schon in irgendeiner Form eingelassen?

Auch zu Einzelheiten des Einlassungsverhaltens können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen nein ...

Hat denn die StA sich zu sehr auf die Person des Schwagers konzentriert und möglicherweise andere [Möglichkeiten] außer Acht gelassen?

Wir haben und wir ermitteln definitiv in alle Richtungen, aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren, sondern wir müssen uns an die Fakten halten. Wir haben verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach, aber wir müssen uns an das halten, was wir haben.

Und aufgrund der Indizien die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich andere Möglichkeiten nicht außer Kraft. Aber wir haben nichts anderes, wir haben auch keine andere Erklärung, wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.

Warum gibt es denn jetzt keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?

Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden, trotz aufwendiger intensiver Suchmaßnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben, das ist der entscheidende Punkt, bislang Rebecca nicht gefunden. Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet im Moment, Stand jetzt. Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht irgendwie in die Zukunft gucken.

Wie kommt es denn zu diesem Paradigmenwechsel von dringend zu nicht dringend?

Es ist kein Paradigmenwechsel, es ist einfach ... es sind ganz schwierige rechtliche Bewertungsfragen, es geht um Verdachtsfragen und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht.

Das heißt, ein Verdachtsgrad oder eine Beweislage die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, begründet ihn dann 2-3 Wochen später möglicherweise nicht mehr. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Es zeigt auch nicht irgendwie ein Hin und Her, sondern im Gegenteil, zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass hier genau und ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt oder eben nicht.

Gibt es denn relevante Einlassungen von der Familie des Schwagers?

Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziehbarer Weise extrem belastenden, angespannten und tragischen Situation, dass ich mich zu der Familie nicht äußern möchte.

Wie geht es weiter?

Es wird weiter ermittelt, aber wir dürfen ja 2 Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen, es geht um die Sicherung des Verfahrens, es geht nicht irgendwie um eine Vorverurteilung. Wir befinden uns im Verdachtsstadium und die Ermittlungen die gehen unverändert fort. Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität, weiter ermittelt. Insbesondere auch nach Rebecca gesucht.

Geht die StA nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?

Daran hat sich nichts geändert. Wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren, sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus, müssen wir leider ausgehen.

Gibt es Auflagen gegen den Schwager, dass er sich bei der Polizei melden muss?

Also wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann bestehen keine Voraussetzungen für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann und unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter. Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.

Wird weiter gesucht, im Wald?

Also zu Einzelheiten ... was nun wie genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden, da will ich mich nicht zu äußern. Aber mit gleicher Intensität, mit gleichem Aufwand wird weiter ermittelt, je nachdem was gerade fachlich geboten ist in der Sache, da kann ich nicht vorgreifen.

Also noch mal, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?

Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.

Ist der Mann jetzt frei?

Also ob er jetzt schon frei ist ... jedenfalls er wird in Kürze frei sein, wenn er nicht schon frei ist. Also er ist frei, muss - ich meine - seine Sachen noch zusammenpacken.

??? (Unverständlich)

Also die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist ein dringender Tatverdacht. Wenn es diesen dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren, ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen, dann gibt es keine Voraussetzungen für einen Haftbefehl und dann gibt es auch keine Auflagen, die wären nicht zu rechtfertigen.

Also er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt einfach schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren. Wir müssen weiter ermitteln und gucken was die Fakten dann in Zukunft hergeben.

Es gibt auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen, sich zu melden bei der Polizei?

Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen - also Auflagen gibt es ja, wenn ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen - wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel. Dann ist das alles obsolet und das ist ja auch gut so.

Aus dem Wiki


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