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Wo ist Rebecca Reusch?

130.682 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 22:26
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:ch würde Herrn Petermann gerne fragen, ob er dies ( Option des Auffindens der Tatwaffe) unüberlegt gesagt hat.
Ein Profiler ist doch der Worte bedacht, denn auch dies gehört zum Profiling.
Das istr kein Profiler, der mit dem Fall unmittelbar zu tun hat.
Der weis gar nichts , was nicht auch öffentlich verlautbart wurde

Petermann zeigt halt einige Beispiele auf, was man eventuell für Spuren finden könnte, wenn mann denn die Leiche finden würde.
Natürlich kann auch ein Gürtel eine Mordwaffe sein, der dann zum Täter führt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

gestern um 22:33
Ebenso würde ich persönlich unabhängig der EB auch nicht ausschließen wollen, dass die mit R verschwundene Fleecedecke nicht nur im Rahmen eines mutmaßlichen Nachtatverhaltens reines Verbringungsmittel gewesen sein könnte, sondern auch Tatmittel bzw. Tatwaffe. Hätte sich diese ja schließlich auch zum Ersticken eignen können.

Offiziell, so viel wir wissen, wird die Decke aber vorrangig wohl nur als reines Verbringungsmittel nach einer mutmaßlichen Tat vermutet und dass Rebecca eingewickelt in diese Decke in der Himbeere transportiert worden sein könnte.

Immerhin konnte man ja auch Faserspuren dieser Decke im Kofferraum der Himbeere finden, die einzeln betrachtet natürlich anders erklärbar sind, aber unter Berücksichtigung der Grundumstände schon verdächtig erscheinen.


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gestern um 23:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Immerhin konnte man ja auch Faserspuren dieser Decke im Kofferraum der Himbeere finden, die einzeln betrachtet natürlich anders erklärbar sind, aber unter Berücksichtigung der Grundumstände schon verdächtig erscheinen.
Das ist ein Problem in diesem Fall.
Sämtlich aufgefundene DNA Spuren sind komplett erklärbar und haben daher wenig Aussagekraft.
Da hat man dann die digitalen Spuren, die hier ziemlich eindeutig sind.
Aber das reicht juristisch eben nicht.
So wie die Verbringungsfahrten auch nicht, weil sie theoretisch auch anders erklärbar sind.


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um 07:47
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sämtlich aufgefundene DNA Spuren sind komplett erklärbar und haben daher wenig Aussagekraft.
Nein; wir wissen erstens gar nicht, welche Spuren sie gefunden haben. Und diese Spuren und Indizien greifen ineinander. Das ganze ergibt eine schlüssige Indizienkette. Alle Erklärungsversuche fallen dagegen ab...logischer ist diese stringente Erklärung der Ermittler. Anfang dieser Kette: Mann kommt angetrunken nach Hause, ist irgendwann allein mit der Schwägerin im Haus, schaut Hardcore-Pornos. Dann ist die Schwägerin spurlos! verschwunden. Der digitale Tod tritt ein, ihr Handy wird nie wieder in einer anderen Funkzelle eingeloggt, nachdem es mindestens 2 x ausgeschaltet wird (siehe die vor kurzem von mir eingestellte Doku) Rebecca hat ihr Handy nie ausgeschaltet . Er behauptet, geschlafen zu haben. Fährt aber bald wieder los - kommt wieder zurück, um kurz danach wieder loszufahren. KESY-Erfassung, Zeugenaussage - etwas Großes lag im Auto, mit einer Decke abgedeckt. Decke fehlt. Ist klassisch für eine Leichenverbringung.
Zeugen sehen sein Auto im Wald und weitere Zeuginnen sehen ihn im Wald. Er will nicht gesehen werden, läuft in den Wald zurück.
Welche weiteren Zeugenaussagen es noch gibt, ob und wo es Funde von Gegenständen von Rebecca gab, ist nicht öffentlich bekannt. Die Durchsuchungen im Oktober in Lindenberg müssen genehmigt werden. Stellen eine sehr große Hürde dar. Was da gefunden wurde, ist wieder nicht öffentlich gemacht worden.
Ich sehe da eine sehr große Möglichkeit, da anzuklagen. Das einzige Problem daran ist, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Richter den Mordvorwurf sieht. Totschlag wäre da die einzige Option. Die Ermittler wollen aber eine Mordanklage. Und glauben, das noch nachweisen zu können. Mord verjährt nicht.

Und DAFÜR gibt es momentan nicht genügend Beweise. Wie will man beweisen, WAS am Morgen im Haus passiert ist? Wahrscheinlich wäre es, dass der TV nach dem Weggang von J. und dem Konsum von den Filmchen runterging, um R. sexuell zu bedrängen. Aber es gibt da viel Spielraum: es könnte Streit gegeben haben, sie könnte unglücklich gestürzt sein etc. pp.

Oder in der Kurzform: die Ermittler können beweisen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat (nicht nur durch die digitalen Spuren). Aber sie können nicht beweisen, warum das so ist...


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 08:34
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Die Durchsuchungen im Oktober in Lindenberg müssen genehmigt werden.
Kann es nicht auch sein das die Großmutter der Durchsuchung zumindest bei ihr einfach zugestimmt hat? Und das andere Grundstück sah doch eher verlassen aus...


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 08:56
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Die Ermittler wollen aber eine Mordanklage.
Dafür hätte ich jetzt gerne mal einen Beleg.

Die Ermittler, konkreter die StA, wollen ganz sicher nicht auf Teufel komm raus eine Mordanklage.

Und selbst für den normalen Fall des Totschlags bliebe ihnen ja auch noch Zeit.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sämtlich aufgefundene DNA Spuren sind komplett erklärbar und haben daher wenig Aussagekraft.
Das Gesamtbild kann mal sehr überzeugend sein.

Außerdem kennen wir nicht die Ermittlungsergebnisse. Weder in Gänze noch im Detail.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Ich sehe da eine sehr große Möglichkeit, da anzuklagen.
Echte Wahlfestellung bestünde ja auch mal und wäre denke ich wenigstens zwischen Totschlag und Mord möglich, da durch die vorsätzliche Tötung immerhin miteinander vergleichbar.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Kann es nicht auch sein das die Großmutter der Durchsuchung zumindest bei ihr einfach zugestimmt hat?
Und der Beschlagnahme dann auch gleich mit.

Anwälte raten davon eh ab.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Und das andere Grundstück sah doch eher verlassen aus...
Verlassen muss nicht zwangsläufig auch herrenlos bedeuten und kein Eigentümer mehr im Grundbuch stehen.

Auch verlassene Grundstücke können noch einen Eigentümer haben. Private als auch der Staat.


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um 09:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Und der Beschlagnahme dann auch gleich mit.
warum nicht?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Anwälte raten davon eh ab.
weshalb?
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Verlassen muss nicht zwangsläufig auch herrenlos bedeuten und kein Eigentümer mehr im Grundbuch stehen.

Auch verlassene Grundstücke können noch einen Eigentümer haben. Private als auch der Staat.
klar, aber das gilt doch auch für z.B.Wälder, da wird doch sicher auch nicht ewig nach dem Eigentümer vor Durchsuchungen gesucht, oder?


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 09:07
Zitat von emzemz schrieb:Es tut ja nicht weh, in den Akten der Staatsanwatschaft als Beschuldigter geführt zu werden.
Na, jahrelang muss man davon ausgehen das die eigene Kommunikation überwacht wird, also das macht es schon sehr schwer finde ich.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Mann kommt angetrunken nach Hause, ist irgendwann allein mit der Schwägerin im Haus, schaut Hardcore-Pornos. Dann ist die Schwägerin spurlos! verschwunden
Ob sie erst "Dann" spurlos verschwunden ist, weiß keiner. Jessica ist die letzte Person (aus diesem Haushalt) die sie lebend gesehen haben will und das war Stunden vor seiner Heimkehr.


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um 09:09
@Choron61
Warum sollte die Oma nicht zugestimmt haben?
Warum soll sie auch einer Beschlagnahme nicht zugestimmt haben?
Es dient der Wahrheitsfindung, eine negative Durchsuchung ist doch für Florian positiv.
Und auch bei dem anderen Grundstück, dann weiß man sicher, daß dort keine Leiche vergraben ist,
Vielleicht auch gut.


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um 09:12
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:klar, aber das gilt doch auch für z.B.Wälder, da wird doch sicher auch nicht ewig nach dem Eigentümer vor Durchsuchungen gesucht, oder
Sollten sich die Durchsuchungen auch auf besonders geschützte (Art. 13 GG) Räumlichkeiten erstreckt haben, kann man das nicht mehr mit Wäldern vergleichen.
Dazu zählen Häuser und deren Zimmer auf Grundstücken. Garagen, Schuppen usw...
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:weshalb?
Weil dadurch schwerer anfechtbar.

Mit Zustimmung gibt man ja quasi seine Rechte ab.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:warum nicht?
Ja klar, aber könnten ja auch was mitnehmen, dem man gar nicht zugestimmt hat.


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um 09:15
@rhapsody3004
Man bekommt die beschlagnahmten Sachen ja wieder, ohne Bezug zu Rebecca und einer Tat bleiben die nicht bei der Staatsanwaltschaft. Ärgerlich, wenn man sie brauch, aber auch der Wahrheitsfindung Wert.


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um 09:19
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Oder in der Kurzform: die Ermittler können beweisen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat (nicht nur durch die digitalen Spuren). Aber sie können nicht beweisen, warum das so ist...
Hier geht es ja hoch her.
Die EB wollen auf teufel komm raus eine Anklage wegen Mord, totschlag reicht nicht ?
Rebecca könnte aufn Friedhof in einem ausgehobenen Grab verbracht worden sein ?
Die Ermittler haben Säcke weise Beweise ?
Auch wenn ich denke dass ihr die Dokus alle bereits kennt, RTL hat diese 3 teilige Doku, wo unter anderem Herr Steltner einiges erklärt. Besonders den 2. Teil lege ich hier einigen Personen ans Herz
Youtube: Schwager unter Verdacht – Festnahme im Fall der vermissten Rebecca Reusch Teil 2 (2021) | RTL DOKU
Schwager unter Verdacht – Festnahme im Fall der vermissten Rebecca Reusch Teil 2 (2021) | RTL DOKU
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Hoffe der link funktioniert noch


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 09:45
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:klar, aber das gilt doch auch für z.B.Wälder,
Wälder, auch Privatwälder, sind zudem für die Öffentlichkeit zugänglich.

Jeder darf sie betreten und sich in ihnen aufhalten.

Nicht vergleichbar mit befriedeten Grundstücken und Geländen.

Und was sich auf Grundstücken befinden kann, ist dann wie gesagt sogar nochmal besonders durch Art 13. GG geschützt.


@Lilaluk

Am besten ihr fragt die Großmutter, ob sie zugestimmt hat. Auch hinsichtlich Beschlagnahmung.

Natürlich kann einer freiwilligen Zustimmung einer schnelleren Wahrheitsfindung dienen.

Und ich persönlich würde wohl auch zustimmen, wüsste ich definitv, dass ich nichts zu verbergen hätte und man mir auch nichts anlasten könnte und darüber hinaus mir auch kein materieller Schaden durch Umgrabungen bspw. entstehen würde. Obwohl mir dann sicherlich auch Entschädigung zustehen würde, wäre ich kein Beschuldigter.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 09:50
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Am besten ihr fragt die Großmutter, ob sie zugestimmt hat. Auch hinsichtlich Beschlagnahmung.
was soll dieser abwegige Vorschlag ? Nur weil dir die Idee einer freiwilligen Zustimmung der Großmutter nicht gefällt musst du nicht unsachlich werden....nirgends ist zu lesen auf welcher Grundlage die Durchsuchungen im Oktober stattfanden oder weißt du mehr?


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um 09:51
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Am besten ihr fragt die Großmutter, ob sie zugestimmt hat. Auch hinsichtlich Beschlagnahmung.
Verstehe die Debatte darum nicht. Es wurde doch berichtet, dass sie kooperativ war. Dazu gehören die jeweiligen Einwilligungen, nehme ich schwer an.


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um 10:04
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Die EB wollen auf teufel komm raus eine Anklage wegen Mord
Da warte ich ja auch noch auf einen Beleg.


Davon ab, weiß ich auch nicht, wie es sich genau verhalten würde, würden die Ermittlungsergebnisse schon genügend Anlass für eine Anklage aufgrund hinreichenden Tatverdachts nur wegen Totschlags bieten, ob die StA dennoch mit Anklagerhebung warten dürfte, um eventuell doch noch auf nachzuweisende Mordmerkmale zu hoffen.

Denke, nur denke, so lange das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen wäre, könnten sie mit einer Anklage warten. Bei Abschluss der Ermittlungen und weitere Ermittlungsansätze auch nicht mehr in naher Zukunft zu erwarten sind/wären, müssten sie dann aber glaube ich definitiv Anklage bei hinreichendem Tatverdacht auf ein Kapitaldelikt (Totschlag bspw.) erheben und dann nicht auch noch mit Anklageerhebung warten, weil sich vielleicht doch nochmal konkrete Hinweise auf Mordmerkmale ergeben könnten.

Entweder es reicht spätestens bei Abschluss der Ermittlungen für eine Mordanklage oder nicht. Falls es nur für Totschlag reicht/reichen würde - dann würde man halt wegen Totschlags nur anklagen. So denke ich mir das.
Zitat von soomasooma schrieb:Es wurde doch berichtet, dass sie kooperativ war. Dazu gehören die jeweiligen Einwilligungen, nehme ich schwer an.
Kann sich auch bei einem Beschluss mit darin enthaltender Beschlagnahmeanordnung kooperativ und helfend verhalten haben.


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um 10:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dafür hätte ich jetzt gerne mal einen Beleg.
den gibt es doch nicht öffentlich; das weißt du auch!
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Ermittler, konkreter die StA, wollen ganz sicher nicht auf Teufel komm raus eine Mordanklage.
du verstehst den Sinn einer Anklage nicht richtig. Es ist egal, auf was du anklagst. Das Gericht stuft den Tatverdacht im Laufe des Prozesses dann eben runter auf Totschlag. Falls kein Tatmotiv und keine Mordmerkmale nachweisbar sind, läuft es auf Totschlag hinaus. Das wollen die EB verhindern - und sehen klar noch Ermittlungsansätze.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Kann es nicht auch sein das die Großmutter der Durchsuchung zumindest bei ihr einfach zugestimmt hat?
Nein, ganz sicher wird man keine Durchsuchung mit derartigen aufwendigen Mitteln auf Verdacht, dass die Oma zustimmt, starten. Das muss richterlich genehmigt sein, die Hürden sind hoch und es muss dafür gute Anhaltspunkte geben, dass man was findet. Und die Großmutter muss nicht zustimmen, da hat @rhapsody3004
schon recht. Es wurde auch nicht berichtet, dass sie das hat - sondern sie war "kooperativ".
Im übrigen wird ihr ein Durchsuchungsprotokoll ausgehändigt, in dem die Gegenstände aufgeführt sein müssen, die man konfisziert hat und die ihr gehören: z.B. eine Schubkarre, die im Schuppen stand, Gartengeräte etc.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 10:18
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Nein, ganz sicher wird man keine Durchsuchung mit derartigen aufwendigen Mitteln auf Verdacht, dass die Oma zustimmt, starten. Das muss richterlich genehmigt sein, die Hürden sind hoch und es muss dafür gute Anhaltspunkte geben, dass man was findet. Und die Großmutter muss nicht zustimmen, da hat
sie kann ja VORHER zugestimmt haben muss doch nicht am Tag der Durchsuchung gewesen sein....


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um 10:51
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:sie kann ja VORHER zugestimmt haben muss doch nicht am Tag der Durchsuchung gewesen sein....
das glaube ich zwar nicht, aber wenn es so gewesen wäre, ändert das nichts daran, dass die Durchsuchung auch ohne ihr Zustimmung erfolgt wäre.


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um 10:56
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:ändert das nichts daran, dass die Durchsuchung auch ohne ihr Zustimmung erfolgt wäre.
ist das sicher? Denn :
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Das muss richterlich genehmigt sein, die Hürden sind hoch und es muss dafür gute Anhaltspunkte geben, dass man was findet.
vielleicht wären die Hürden einfach zu hoch gewesen?


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