Für mich macht sein Schweigen unter den von mir weiterhin angenommenen gegebenen Umständen auch absolut Sinn und das Gesetzt dem Fall seiner Schuld als auch Unschuld auf Rebecca bezogen.
klarmann schrieb:Jeder gute Anwalt sollte das seinem Mandanten dringend raten
Zu Anfang herrscht da Konsens unter Strafverteidigung. Dann, wenn sich auch Anwälte noch kein genaues Bild über den Sachverhalt machen konnten. Noch keine Akteinsicht oder Teileinsicht erlangt haben und auch noch kein vertrauliches ausführliches Mandantengespräch geführt haben.
Im Verlauf eines Ermittlungsverfahrens kommt es dann drauf an, ob weiterhin zu Schweigen oder auszusagen (vor den Behörden meine ich damit nur) besser für einen jeweiligen Mandanten und Beschuldigten einer Straftat wäre, ohne den Mandanten aber letztendlich auch zu eines von beiden zwingen zu können.
Und ich persönlich würde meinen anwaltlichen Rat (bin ich nicht und werde ich nie sein) dann auch von den jeweils gegebenen Einzelfallumständen abhängig machen.
Und nun zu Tatwaffen speziell und wann man von Tatwaffe oder auch von Tatwerkzeug als Oberbegriff spricht:
Sowas wie eine Decke bspw. ist weder eine rechtlich einzuordnende Waffe noch stellt sie einen gefährlichen Gegenstand eng gefasst dar.
Eine Decke wird aber dann zum Tatwerkzeug, wenn sie entweder Vorbereitung oder zur Tatausführung, Begehung benutzt wird.
(In diesem Fall hier geht man aber in Bezug auf Decke wohl mehr nur von einem mutmaßlichen Tatmittel im Rahmen einen angenommenen Nachtatverhaltens wie Leichenverbringung aus)
Als Tatwaffe kann man sowohl Decke als auch zig andere alltägliche Gebrauchsgestände immer dann ansehen und sie auch so bezeichnen, wenn sie bewusst in der Absicht bei einer Tatbegehung verwendet worden sind, um damit anderen Schaden zuzufügen - einschließlich damit sogar getötet zu haben.
Tatwaffen sind also all jene Gegenstände, die gezielt als Waffe während einer Tatbegehung eingesetzt worden sind, um einen bestimmten Erfolg herbeizuführen.
Naheliegende anzunehmende Tatwaffen im Fall Rebecca Reusch wären auf jeden Fall sowas wie Schnürsenkel, Kabel, Gürtel (auch Bademantelgürtel) oder auch Schals. Nach solchen Gegenständen hat man auch mal gezielt im Haus des Schwagers gesucht, nachdem bekannt gewordenen war, nach was er an dem Morgen Online gesucht hat.
@Lilaluk Nochmal kurz zu Tatwaffe.
Als Tatwaffe oder auch Tatwerkzeug kann letztendlich alles bezeichnet werden, was entweder der Vorbereitung einer Straftat diente als auch zur Tatbegehung, Tatausführung verwendet wurde.
Das Gesetz definiert zwar sehr genau, was nur alles unter Waffen (Schuss- Hieb- und Stichwaffen) fällt, musste mich damit auch schon mal vor langer Zeit im Rahmen der Waffensachkunde beschäftigen, - jedoch können letztendlich fast alle Alltagsgegenstände auch als Tatwaffe eingesetzt werden. Vor allem all solche Gegenstände, die auch unter gefährliche Gegenstände fallen, weil sie aufgrund Form oder je nachdem auch nur je nach Gewicht körperliche Schäden (Verletzungen) bei missbräuchlicher Anwendung verursachen können - einschließlich damit dann auch jemanden töten zu können.
Aber selbst sowas wie Schnürsenkel oder Decken und nicht mal unter gefährliche Gegenstände (anders als bspw. ein Ledergürtel der darunter fallen kann) fallend, kann dann als Tatwaffe bezeichnet werden, wenn sie zur Tatbegehung verwendet wurden bzw. damit auch jemand getötet wurde - entweder damit erdrosselt oder erstickt worden ist oder man solche Gegenstände je nach Einzelfall aufgrund von Ermittlungsergebnissen als Tatwaffe vermutet bzw. je nachdem sogar nur infrage kommen können, sollte ein Gegenstand als Tatwaffe verwendet worden sein.
Und eine Hausdurchsuchung beim Schwager zielte genau darauf ab, potentielle Gegenstände zu finden, die sich zum Erdrosseln hätten eignen können , nachdem bekannt geworden war, nach was der Tatverdächtige an dem Morgen Online gesucht hat.
Dabei kam dann auch raus, dass aus dem Haushalt des Schwagers ein Bademantelgürtel fehlt und dieser, nur angenommen, hätte sich auch zum Erdrosseln eignen können und kann daher auch als potentielle Tatwaffe vermutet werden, auch wenn nicht streng genommen unter gefährliche Gegenstände fallend. Aber das spielt für die Bezeichnung Tatwaffe keine Rolle. Zur Tatwaffe kann vieles werden. Sogar nur Schnürsenkel, weiche Bademantelgürtel, Fleecedecken und sogar Plastiktüten können zu einer Tatwaffe werden.