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Wo ist Rebecca Reusch?

131.517 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

21.02.2026 um 11:03
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Ich sehe da eine sehr große Möglichkeit, da anzuklagen. Das einzige Problem daran ist, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Richter den Mordvorwurf sieht. Totschlag wäre da die einzige Option. Die Ermittler wollen aber eine Mordanklage. Und glauben, das noch nachweisen zu können. Mord verjährt nicht.
Erst mal müssen doch die Ermittlungen abgeschlossen sein, bevor überhaupt Anklage erhoben werden kann. Und so weit ist man noch längst nicht.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Kann es nicht auch sein das die Großmutter der Durchsuchung zumindest bei ihr einfach zugestimmt hat?
Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Denn so, wie sie der Durchsuchung zugestimmt hat, könnte sie diese dann wieder abbrechen, wenn sie meint, jetzt reicht es ihr mit der Unordnung.


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21.02.2026 um 11:05
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:ist das sicher? Denn :
gibt es irgendeinen Ansatz dafür, dass das eine Nacht- und Nebelaktion der Ermittler war, die auf der Gutmütigkeit der Großmutter basiert? Dafür gibt es sicher keinerlei valide Hinweise und ich denke, es wäre illegal. Es ist geradezu ausgeschlossen. Keine Ermittlungsbehörde fährt mit der vollen Kapelle, dem LKA, den neuesten Geräten sowie Leichenspürhunden etc. auf blauen Dunst dort hin. Und dann sagt Oma: Och nö, heute hab ich keine Lust dazu. Also bitte!
Und darum wird es einen richterlichen Beschluss dazu gegeben haben. Es ist ja geradezu abenteuerlich, das anzuzweifeln.


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21.02.2026 um 11:09
Zitat von emzemz schrieb:Erst mal müssen doch die Ermittlungen abgeschlossen sein, bevor überhaupt Anklage erhoben werden kann. Und so weit ist man noch längst nicht.

Das ist natürlich die Voraussetzung. Ging mir eher um den vorhin diskutierten Ansatz, ob es reiche, um überhaupt irgendeine Anklage zu erheben.


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21.02.2026 um 11:13
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:ist das sicher? Denn :
gibt es irgendeinen Ansatz dafür, dass das eine Nacht- und Nebelaktion der Ermittler war, die auf der Gutmütigkeit der Großmutter basiert?
wieso denn Nacht-und Nebel ? Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat und wenn diese zugestimmt hat, warum sollte sie dann auf einmal keine Lust haben? Solche Zustimmung würde doch sicher schriftlich festgehalten werden dann steht das doch auch , egal ob gerade Lust oder nicht.....


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21.02.2026 um 11:18
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:wieso denn Nacht-und Nebel
eine Durchsuchung bei einer dritten Person bedarf eines Beschlusses. Ansonsten ist sie niemals zulässig und verwertbar. Nur bei "Gefahr im Verzug" darf es so eine Maßnahme geben.
Kannst du denn bitte mal einen Beleg dafür bringen, dass das so gewesen sein könnte. Wer behauptet, belegt. Und in diesem Fall halte ich ein derartige Procedere für ausgeschlossen.

Und du sagst es ja selber: Wenn die EB Hinweise auf das Grundstück hatte...das erklärt doch eigentlich alles. Diese Hinweise werden sehr präzise gewesen sein. Damit bekommst du diesen Beschluss!


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21.02.2026 um 11:40
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:wieso denn Nacht-und Nebel ? Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat und wenn diese zugestimmt hat, warum sollte sie dann auf einmal keine Lust haben? Solche Zustimmung würde doch sicher schriftlich festgehalten werden dann steht das doch auch , egal ob gerade Lust oder nicht.....
Wenn du schon mal gesehen haben solltest, wie es nach so einer Durchsuchung in deiner Wohnung aussieht, allein schon das schwarze Pulver für die Fingerabdrücke überall, und wenn dir dann auch noch der Garten umgegraben wird, da dürfte dir die Lust aber ganz schnell vergehen.
Natürlich wird es da einen Durchsuchungsbeschluss geben, allein schon, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.


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21.02.2026 um 13:01
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat
Wäre das gängige Praxis, dass eine Durchsuchung angekündigt und terminlich vereinbart wird?
Damit würden doch Möglichkeiten geschaffen, das eine oder andere vorab verschwinden zu lassen.


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21.02.2026 um 13:09
@emz
Ich glaube auch, bei dieser Größenenordnung wird es sich nicht um eine recht formlose Frage des sich mal Umschauendürfens gehandelt haben.
Die Grundstücks - Gebäudebesitzer haben nun wenigstens Gewißheit, daß keine Leiche im Keller ist.
Ob es einen beweisbaren Ablageort gab, werden die Ermittlungen zeigen.
Es könnte ja auch sein, daß ein neuer Besitzer bereits vor der Durchsuchung etwas gefunden und bei der Polizei abgegeben hat. Dies würde Ausreichen um eine Durchsuchung in der Größenordnung einzuleiten, auch bei Dritten, auf Wunsch alleine geht das wohl nicht.


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21.02.2026 um 13:14
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Es könnte ja auch sein, daß ein neuer Besitzer bereits vor der Durchsuchung etwas gefunden und bei der Polizei abgegeben hat.
In dem einen Haus wohnen nach wie vor die Großeltern und das andere Gebäude ist zwischenzeitlich leicht verfallen.
Von einem neuen Besitzer sehe ich da nirgends etwas.


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21.02.2026 um 13:21
@emz
Neu war im Sinn des Besitzers gemeint, auch wenn er es schon länger hätte, ich meine mich erinnern zu können, daß dies alte Gebäude und das Grundstück vor doch einigen Jahren in familieren Zusammenhang stand, ich meine es hätte den Großeltern gehört.
Somit darf sich dort jemand familienfremdes bewegen und nach dem Rechten schauen.


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21.02.2026 um 13:30
kommt drauf an, wie der garten beisammen ist: ein umgraben kann auch von Vorteil sein, vor allem wenn man weis (oder auch gutmütig annimmt) das eh nicht zu finden ist, weil das Enkerl ein ganz lieber ist. Man kann jederzeit einer freiwilligen Nachschau zustimmen, vielleicht dachte sie auch dem Enkerl damit zu helfen, wenn eben nix gefunden wird, und ist ist wenigstens der Garten schöner dannach


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21.02.2026 um 13:34
@Lilaluk
Auch das alte Gebäude gehört nach wie vor den Großeltern bzw. der Großmutter, so wie ich meine es gelesen zu haben.


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21.02.2026 um 13:48
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Kannst du denn bitte mal einen Beleg dafür bringen, dass das so gewesen sein könnte.
nein, kann ich natürlich nicht, genausowenig wie du einen Beleg für einen richterlichen Beschluss...für mich wären Durchsuchungen auf freiwilliger Basis der Großmutter eben denkbar und damit ist dieser Aspekt jetzt auch für mich durch....im übrigen werden hier zig Spekulationen angestellt für die es keinerlei Belege gibt und man darf diese durchaus von sich geben solange sie den Forenregeln entsprechen


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21.02.2026 um 14:50
:D :D
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:nein, kann ich natürlich nicht, genausowenig wie du einen Beleg für einen richterlichen Beschluss.
der ergibt sich aus der umfangreichen Durchsuchung. Das dürfte eigentlich jedem klar sein! Sind wir hier in der Mystery-Abteilung? Man kann das bestehende Justizrecht doch nicht einfach so ummünzen, wie man es gern hätte...


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21.02.2026 um 17:40
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Sämtlich aufgefundene DNA Spuren sind komplett erklärbar und haben daher wenig Aussagekraft.
Nein; wir wissen erstens gar nicht, welche Spuren sie gefunden haben. Und diese Spuren und Indizien greifen ineinander. Das ganze ergibt eine schlüssige Indizienkette.
Ich weis nicht ob Du meinen Beitrag richtig verstanden hast.
Es ging lediglich um das Auffinden von DNA im Haus , Auto, usw.
Und eine schlüssige Indizienkette, wie Du schreibst , scheint es auch nicht zu geben.
Auf jeden Fall keine , die für eine Anklage oder weitere Verhaftung ausreicht.


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21.02.2026 um 17:58
Sowohl einem Betreten als auch dem viel schwerwiegenderen Eingriff einer Durchsuchung kann man selbstverständlich (auch Dritte) auch freiwillig zustimmen, dann wäre streng genommen weder ein Beschluss noch der begründete Gefahr im Verzug notwendig.

Das ist Allgemeinwissen.


Betroffenen ist nur dringlichst davon abzuraten (selbst Dritte könnten sich dadurch belasten, würde man irgendwas verdächtiges finden würde).

Aber auch die EB wissen, welche rechtlichen Tücken das bergen kann, würden sie sich nur auf freiwillige Zustimmung verlassen.

Daher werden sich auch die EB in den meisten Fällen immer absichern und ohne begründetem und später auch mal nachweisbare machen könnenden Gefahr im Verzug werden sie immer einen richterlichen Beschluss einholen, geht es um mehr als nur ein Betreten und Umschauen. Und dann spielt es keine Rolle, ob jemand freiwillig zustimmen würde oder nicht, mit Beschluss oder mit begründeter Gefahr im Verzug darf auch ohne Einverständnis und dann gegen den Willen durchsucht (aber auch nur all das, was der Beschluss erfasst hätte) und mit Beschlagnahmeanordnung Sachen beschlagnahmt werden.
Zitat von emzemz schrieb:Auch das alte Gebäude gehört nach wie vor den Großeltern bzw. der Großmutter, so wie ich meine es gelesen zu haben.
Dann wäre das ja geklärt.

Also selbst wenn nicht bewohnt, ist es damit definitiv nicht herrenlos.

Herrenlos in Bezug auf Grundstücke und Häuser dürften eh selten in Deutschland sein. Meistens steht immer jemand im Grundbuch.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:du verstehst den Sinn einer Anklage nicht richtig. Es ist egal, auf was du anklagst. Das Gericht stuft den Tatverdacht im Laufe des Prozesses dann eben runter auf Totschlag. Falls kein Tatmotiv und keine Mordmerkmale nachweisbar sind, läuft es auf Totschlag hinaus. Das wollen die EB verhindern - und sehen klar noch Ermittlungsansätze
Das ist mir ja klar, dass ein Gericht später mal keine ausreichenden Mordmerkmale sehen muss. Nicht mal eines.

Völlig egal ist es aber auch nicht, auf was die StA anklagen würde, müssen immerhin bei der Anklageschrift bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie überhaupt zugelassen werden würde.

Wollen sie auch auf Mord von vornherein schon anklagen, muss das schon auch begründet in der Anklageschrift ersichtlich und mit Ermittlungsergebnissen untermauert werden, warum, denn völlig an Haaren können sie sich auch nichts ziehen, nur um auf Teufel komm raus auf Mord anklagen zu können.



Und die Ermittlungen dürften Hauptsächlich noch laufen, weil halt noch Ermittlungsansätze da sind und nicht, um auf Teufel komm raus durch weitere Ermittlungen auch noch Mordmerkmale finden zu können. Ergeben sie sich dann trotzdem, dann ist es halt so und umso besser für die StA.


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21.02.2026 um 18:23
@fortylicks

Stell dir das auch mal nicht so leicht nur mit dem Totschlag vor, von diesem ein Gericht später mal überzeugen zu können. Vor allem sollte sie wirklich immer noch nicht wissen, was aber auch warum sich genau in dem Haus zwischen den Beiden abgespielt und letztendlich zu Rebeccas Tod geführt haben könnte und ob tatsächlich auch vorsätzlich?

Weitere Ermittlungen können auch nur für Totschlag vorteilhafter sein, um nur darauf bei hinreichendem Tatverdacht anklagen und letztendlich auch ein Gericht davon auch überzeugen zu können - ein Schwurgericht mitsamt Berufsrichtern und Schöffen wenn mal...

Umso mehr und stichhaltiger die Ermittlungsergebnisse, vor allem die Gesamtbewertung am Ende nach Ende der Ermittlungen - also bei Abschluss, umso besser auch nur eine Verurteilung wegen Totschlags erreichen zu können.


Zudem müssen die EB auch entlastend arbeiten und ermitteln und dürften nicht nur belastend gegen Beschuldigte ermitteln, nur um auf Teufel komm raus auch eine Mordanklage anstreben zu können.


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21.02.2026 um 20:12
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Zudem müssen die EB auch entlastend arbeiten und ermitteln und dürften nicht nur belastend gegen Beschuldigte ermitteln, nur um auf Teufel komm raus auch eine Mordanklage anstreben zu können.
das tun sie doch seit Beginn der Ermittlungen. Aber es gibt keine Hinweise auf andere Geschehen. Und auf "Teufel komm raus" wird nie gehandelt. Die Ermittler fallen besonders in diesem Fall durch ihre bedachten Handlungen und ihre Beharrlichkeit aus. Die Aussagen des Sprechers der StA bei den letzten Durchsuchungen war sehr eindeutig.


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22.02.2026 um 18:54
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:das tun sie doch seit Beginn der Ermittlungen. Aber es gibt keine Hinweise auf andere Geschehen.
Richtig und offiziell und so viel wir auch nur wissen.

Mit entlastend meinte ich übrigens auch konkret nur auf schon offiziell Beschuldigte bezogen. Entlastendes müsste da auch immer berücksichtig werden und das gilt dann auch für den Fall einer Anklagerhebung.
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Und auf "Teufel komm raus" wird nie gehandelt.
Richtig.

Und darum würde da auch niemals auf Biegen und Brechen im Falle einer Anklagerhebung irgendwann mal irgendwas konstruiert werden, nur um auch wegen Morden anklagen zu können.

Für mich ganz ehrlich auch weiterhin fraglich, ob in naher oder mittlerer Zukunft überhaupt mit einer Anklage auch nur wegen Totschlags zu rechnen ist wäre.
Entweder nur oder auch schon in der Anklageschrift als Wahlfeststellung. Und diese ginge wenn ohnehin nur zwischen Totschlag und Mord und aufgrund des Vorsatzes vergleichbar.

Aber könnte die StA überhaupt sicher von Vorsatz ausgehen und das auch untermauern? Und wäre bereits auch nur wegen Totschlags anzuklagen wesentlich.


Ja, Rebecca hat das Haus nicht mehr lebend verlassen. Davon muss man zumindest ausgehen. Ok. Und dann?

Was es bräuchte, wären Tatspuren, aus denen man wenn auch nur Vorsatz, vorsätzliches getötet zu haben, ableiten könnte. Und seis auch nur per Eventualvorsatz.

Oder die Leiche von R bräuchte es und je nachdem könnte die auch Rückschlüsse noch liefern. Bei einem gebrochenen Zungenbein bspw. ließe sich sicherlich irgendwie Vorsatz, wenigstens der bedingte Vorsatz, daraus ableiten, weil ein gebrochenes Zungenbein eigentlich nur auf heftigste Fremdgewalteinwirkung gegen den Hals schließen lassen dürfte und wer sowas getan hat, muss in meiner Vorstellung den Erfolgseintritt des Todes wenigstens mindestens Billigend in Kauf genommen haben, wenn nicht sogar fest beabsichtigt.






PS.

Ich bin übrigens ganz bei dir und anderen, die in seiner nachweislich gezielten Onlinesuche (nach was) an dem Morgen ein Indiz nicht für Tötungsvorsatz, sondern auch für das Mordmerkmal zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, weil ihm das Erdrosseln Befriedigung verschafft haben könnte und da würde es auch schon genügen, hätte er zur Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse den Tod auch nur Billigend in Kauf genommen.

Aber davon müsste auch ein Schwurgericht überzeugt werden können und fraglich, ob es denen genüge würde, nur weil F an dem Morgen nach Fesselsexpornos und Strangulierungspraktiken beim Sex gesucht hat.

Aus diesem Umstand nur Vorsatz und zusätzlich sogar ein Mordmerkmal ableiten zu können, erachte ich als zu dürftig.

Oder auch Verdeckungsabsicht (auch ein Mordmerkmal), weil er beabsichtigt haben könnte vorangegangene Handlungen gegen den Willen seiner Schwägerin durch die Tötung zu verdecken oder anders gesagt sie damit am Reden und ihn anzuzeigen zu hindern.

PS.


Was auch in diesem Fall hier sehr hilfreich wäre, aber kann man nun mal auch nicht herbeizaubern, hätte der TV Online gezielt nach Tötungsarten, wie töte ich einen Menschen gesucht. Aber dem war hier natürlich nicht so.

In einem anderen Fall einer getöteten Jugendlichen war es so, dass der Haupttäter zuvor schon gezielt nach Tötungsarten Online gesucht hat und daraus lässt sich natürlich sehr viel leichter Vorsatz auf die dann tatsächlichen ausgeführten Tat und die dann dann einigen Versuchen auch zum Tod geführt hat ableiten.
Genauso wie auch das Mordmerkmal Verdeckungsabsicht in dem Fall leichter nachzuweisen war, aufgrund vorangegangenen Umständen das Opfer ohne Masken in seine Gewalt gebracht zu haben, um damit Geld zu erpressen.



So eindeutige Ermittlungsergebnisse, um von Verdeckungsabsicht als Tötungsmotiv ausgehen zu können, dürfte in diesem Fall hier in Bezug auf F nicht vorliegen.

Ist ja bereits fraglich, was vor einer mutmaßlichen Tötung im Haus überhaupt genau passiert sein könnte und ob F deshalb auch aus Verdeckungsabsicht heraus seine Schwägerin getötet haben könnte.

Klar, nehmen die meisten ja mindestens den Versuch eines sexuellen Übergriffs an dem Morgen an oder vielleicht wollte er auch nur ganz bestimmte gefährlichere atemreduzierende Praktiken an seiner Schwägerin gegen ihren Willen ausprobieren und ließe dann natürlich auch sie aus Verdeckungsabsicht getötet haben zu können, vermuten, - aber streng genommen und zumindest nur nach unserem Informationsstand sprechen dafür nur statistische Wahrscheinlichkeiten und seine morgendlichen Online-Suchanfragen, die ihn natürlich an dem Morgen hätte triggern können, etwas an Rebecca gegen ihren Willen und bei passender Gelegenheit mit ihr alleine im Haus sein zu können zu versuchen.

(Aus statistischen Wahrscheinlichkeiten übrigens lässt sich aber auch nichts auf für den Einzelfall ableiten.) Dann schon nur eher aufgrund seiner gezielten Onlinesuche an dem Morgen.



Aso, übrigens:


Auch wenn für mich das von mir angenommene Nachtatverhalten und was ja auch die EB annehmen eine vorsätzliche Tötung (auch im Affekt) im Haus durch F wahrscheinlicher machen, so muss ich aber auch ganz ehrlich sagen, dass ich mir auch genauso vorstellen könnte, dass er das angenommene Nachtatverhalten genauso abgezogen hätte, hätte er sich bspw. nur einer fahrlässigen Tötung oder einer vorsätzlichen KV mit unbeabsichtigter Todesfolge schuldig gefühlt und bereits durch sowas könnte ihm der Arsch auf Grundeis gegangen sein und sein Selbsterhaltungstrieb ihn zu einem Nachtatverhalten wie Leichenverbringung und persönliche Gegenstände verschwinden zu lassen getrieben haben.

Wäre wenn aus seiner Sicht sogar auch unter solchen Umständen nachvollziehbar, denn neben logisch strafrechtlichen Konsequenzen hätte ihm das auch niemals die Familie von Rebecca verziehen.

Worauf sein mutmaßliches Nachtatverhalten übrigens gar nicht hinweist, meiner meiner Meinung nach zumindest, an einen Unfall in dem Haus und an dem Morgen und das komplett ohne schuldhaftes Handeln seitens des Schwagers. Unter solchen Umständen hätte jeder vernünftige Mensch den Rettungsdienst gerufen und auch die Familie informiert und hätte das ganze sicherlich nicht verschleiern wollen und um dann auch noch die geliebte Schwägerin würdelos zu verbringen und sie damit sogar ihren Eltern zu entziehen, die ein Anrecht auf eine würdevolle Bestattung ihrer verunglückten Tochter gehabt hätten.


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Wo ist Rebecca Reusch?

22.02.2026 um 20:10
@fortylicks


Oder was natürlich auch schon hilfreich wäre, um gleich vorwegzugreifen, würde man sowas wie einen Bademantelgürtel irgendwo finden mit Hautschuppen (vielleicht auch Hautfetzen) vom Schwager und dann natürlich mitsamt Hautfetzen von Rebecca. Und Hautfetzen im Gegensatz zu nur Hautschuppen wären auch sehr viel schwerer anders erklärbar, würden Hautfetzen nämlich auf Gewalteinwirkung hinweisen und das der TV auf jeden Fall wenn fester zugezogen haben muss.

Zudem könnten sich dann vielleicht auch noch Abwehrspuren von Rebecca an so einem Gürtel befinden, was dann auch nur darauf schließen würde, dass sie sich gewehrt haben muss (wäre auch ein natürlicher Schutzreflex mit den Händen unter so einen Gürtel zu kommen, um ihn zu lockern).

Dass man so etwas von Relevanz gefunden haben könnte, glaube ich übrigens nicht. Zumindest nicht bei den Durchsuchungen der beiden Grundstücke der Großeltern.

Ermittler sollen ja dem Focus aus meiner Erinnerung mitgeteilt haben, dass man bei den Durchsuchungen weder persönliche Gegenstände von R noch Tatgegenstände gefunden hat.

Sollten das offizielle Ermittler gewesen sein, dann gilt für sie nämlich das Prinzip die Medien nicht bewusst anzulügen. Hätten sie einfach noch keine weitere Auskünfte geben dürfen oder können, wäre das dann auch nur so mitgeteilt worden und damit hätten sie dann nicht gelogen.

Wobei ob Gegenstände wirklich auch Tatwerkzeuge gewesen sind, ließe sich ja eh erst später nach der Analyse und Auswertung feststellen.

Zudem könnte die EB nach den Durchsuchungen bei der Großmutter ja auch noch in irgendwelchen alten Kindheitsverstecken von Florian fündig geworden sein.
Zumindest will man Personen nach Kindheitsverstecken befragt haben.


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