@emz Ich glaube auch, bei dieser Größenenordnung wird es sich nicht um eine recht formlose Frage des sich mal Umschauendürfens gehandelt haben.
Die Grundstücks - Gebäudebesitzer haben nun wenigstens Gewißheit, daß keine Leiche im Keller ist.
Ob es einen beweisbaren Ablageort gab, werden die Ermittlungen zeigen.
Es könnte ja auch sein, daß ein neuer Besitzer bereits vor der Durchsuchung etwas gefunden und bei der Polizei abgegeben hat. Dies würde Ausreichen um eine Durchsuchung in der Größenordnung einzuleiten, auch bei Dritten, auf Wunsch alleine geht das wohl nicht.