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Wo ist Rebecca Reusch?

130.682 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 11:03
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Ich sehe da eine sehr große Möglichkeit, da anzuklagen. Das einzige Problem daran ist, dass es sehr unwahrscheinlich wäre, dass ein Richter den Mordvorwurf sieht. Totschlag wäre da die einzige Option. Die Ermittler wollen aber eine Mordanklage. Und glauben, das noch nachweisen zu können. Mord verjährt nicht.
Erst mal müssen doch die Ermittlungen abgeschlossen sein, bevor überhaupt Anklage erhoben werden kann. Und so weit ist man noch längst nicht.
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Kann es nicht auch sein das die Großmutter der Durchsuchung zumindest bei ihr einfach zugestimmt hat?
Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Denn so, wie sie der Durchsuchung zugestimmt hat, könnte sie diese dann wieder abbrechen, wenn sie meint, jetzt reicht es ihr mit der Unordnung.


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um 11:05
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:ist das sicher? Denn :
gibt es irgendeinen Ansatz dafür, dass das eine Nacht- und Nebelaktion der Ermittler war, die auf der Gutmütigkeit der Großmutter basiert? Dafür gibt es sicher keinerlei valide Hinweise und ich denke, es wäre illegal. Es ist geradezu ausgeschlossen. Keine Ermittlungsbehörde fährt mit der vollen Kapelle, dem LKA, den neuesten Geräten sowie Leichenspürhunden etc. auf blauen Dunst dort hin. Und dann sagt Oma: Och nö, heute hab ich keine Lust dazu. Also bitte!
Und darum wird es einen richterlichen Beschluss dazu gegeben haben. Es ist ja geradezu abenteuerlich, das anzuzweifeln.


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um 11:09
Zitat von emzemz schrieb:Erst mal müssen doch die Ermittlungen abgeschlossen sein, bevor überhaupt Anklage erhoben werden kann. Und so weit ist man noch längst nicht.

Das ist natürlich die Voraussetzung. Ging mir eher um den vorhin diskutierten Ansatz, ob es reiche, um überhaupt irgendeine Anklage zu erheben.


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um 11:13
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:ist das sicher? Denn :
gibt es irgendeinen Ansatz dafür, dass das eine Nacht- und Nebelaktion der Ermittler war, die auf der Gutmütigkeit der Großmutter basiert?
wieso denn Nacht-und Nebel ? Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat und wenn diese zugestimmt hat, warum sollte sie dann auf einmal keine Lust haben? Solche Zustimmung würde doch sicher schriftlich festgehalten werden dann steht das doch auch , egal ob gerade Lust oder nicht.....


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um 11:18
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:wieso denn Nacht-und Nebel
eine Durchsuchung bei einer dritten Person bedarf eines Beschlusses. Ansonsten ist sie niemals zulässig und verwertbar. Nur bei "Gefahr im Verzug" darf es so eine Maßnahme geben.
Kannst du denn bitte mal einen Beleg dafür bringen, dass das so gewesen sein könnte. Wer behauptet, belegt. Und in diesem Fall halte ich ein derartige Procedere für ausgeschlossen.

Und du sagst es ja selber: Wenn die EB Hinweise auf das Grundstück hatte...das erklärt doch eigentlich alles. Diese Hinweise werden sehr präzise gewesen sein. Damit bekommst du diesen Beschluss!


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um 11:40
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:wieso denn Nacht-und Nebel ? Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat und wenn diese zugestimmt hat, warum sollte sie dann auf einmal keine Lust haben? Solche Zustimmung würde doch sicher schriftlich festgehalten werden dann steht das doch auch , egal ob gerade Lust oder nicht.....
Wenn du schon mal gesehen haben solltest, wie es nach so einer Durchsuchung in deiner Wohnung aussieht, allein schon das schwarze Pulver für die Fingerabdrücke überall, und wenn dir dann auch noch der Garten umgegraben wird, da dürfte dir die Lust aber ganz schnell vergehen.
Natürlich wird es da einen Durchsuchungsbeschluss geben, allein schon, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.


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um 13:01
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:Es kann doch sein das die EB auf das Grundstück Hinweise hatte, mit der Großmutter kommunizierte und den Termin für die Durchsuchung vereinbart hat
Wäre das gängige Praxis, dass eine Durchsuchung angekündigt und terminlich vereinbart wird?
Damit würden doch Möglichkeiten geschaffen, das eine oder andere vorab verschwinden zu lassen.


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um 13:09
@emz
Ich glaube auch, bei dieser Größenenordnung wird es sich nicht um eine recht formlose Frage des sich mal Umschauendürfens gehandelt haben.
Die Grundstücks - Gebäudebesitzer haben nun wenigstens Gewißheit, daß keine Leiche im Keller ist.
Ob es einen beweisbaren Ablageort gab, werden die Ermittlungen zeigen.
Es könnte ja auch sein, daß ein neuer Besitzer bereits vor der Durchsuchung etwas gefunden und bei der Polizei abgegeben hat. Dies würde Ausreichen um eine Durchsuchung in der Größenordnung einzuleiten, auch bei Dritten, auf Wunsch alleine geht das wohl nicht.


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um 13:14
Zitat von LilalukLilaluk schrieb:Es könnte ja auch sein, daß ein neuer Besitzer bereits vor der Durchsuchung etwas gefunden und bei der Polizei abgegeben hat.
In dem einen Haus wohnen nach wie vor die Großeltern und das andere Gebäude ist zwischenzeitlich leicht verfallen.
Von einem neuen Besitzer sehe ich da nirgends etwas.


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um 13:21
@emz
Neu war im Sinn des Besitzers gemeint, auch wenn er es schon länger hätte, ich meine mich erinnern zu können, daß dies alte Gebäude und das Grundstück vor doch einigen Jahren in familieren Zusammenhang stand, ich meine es hätte den Großeltern gehört.
Somit darf sich dort jemand familienfremdes bewegen und nach dem Rechten schauen.


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um 13:30
kommt drauf an, wie der garten beisammen ist: ein umgraben kann auch von Vorteil sein, vor allem wenn man weis (oder auch gutmütig annimmt) das eh nicht zu finden ist, weil das Enkerl ein ganz lieber ist. Man kann jederzeit einer freiwilligen Nachschau zustimmen, vielleicht dachte sie auch dem Enkerl damit zu helfen, wenn eben nix gefunden wird, und ist ist wenigstens der Garten schöner dannach


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um 13:34
@Lilaluk
Auch das alte Gebäude gehört nach wie vor den Großeltern bzw. der Großmutter, so wie ich meine es gelesen zu haben.


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um 13:48
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Kannst du denn bitte mal einen Beleg dafür bringen, dass das so gewesen sein könnte.
nein, kann ich natürlich nicht, genausowenig wie du einen Beleg für einen richterlichen Beschluss...für mich wären Durchsuchungen auf freiwilliger Basis der Großmutter eben denkbar und damit ist dieser Aspekt jetzt auch für mich durch....im übrigen werden hier zig Spekulationen angestellt für die es keinerlei Belege gibt und man darf diese durchaus von sich geben solange sie den Forenregeln entsprechen


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um 14:50
:D :D
Zitat von Choron61Choron61 schrieb:nein, kann ich natürlich nicht, genausowenig wie du einen Beleg für einen richterlichen Beschluss.
der ergibt sich aus der umfangreichen Durchsuchung. Das dürfte eigentlich jedem klar sein! Sind wir hier in der Mystery-Abteilung? Man kann das bestehende Justizrecht doch nicht einfach so ummünzen, wie man es gern hätte...


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