MarylinM schrieb:Wenn von Anfang an ein Verbrechen mit in Erwägung gezogen worden wäre, hätte eingangs viel mehr Ermittlungsarbeit geleistet werden müssen.
Ich vermute, dass das hier schon öfter erklärt worden ist - aber trotzdem: Scarlet ist volljährig. Sie darf ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen. Die Polizei DARF also gar nicht im Rahmen eines offiziellen Ermittlungsverfahrens nach ihr suchen. Von dieser Regel gibt es nur zwei Ausnahmen:
1. Es besteht Gefahr für Leib und Leben (der vermissten Person) oder 2. Es gibt KONKRETE ANHALTSPUNKTE dafür, dass ein für ein Verbrechen geschehen ist. Der erste Punkt dürfte klar sein: Solange man noch damit rechnen musste, dass Scarlet irgendwo schwer verletzt im Wald liegt (aber noch gerettet werden kann), solange darf und muss die Polizei nach ihr suchen - und das hat sie ja auch gemacht. Aber nach zwei Wochen oder so war ja klar, dass Scarlet entweder gar nicht gerettet werden muss, weil sie an der Copacabana sitzt - oder dass sie eben bereits verstorben ist - durch Unfall oder etwas Anderes. Also musste die Polizei die Suche nach ihr - unter Anwendung von Punkt 2 - einstellen.
2. Punkt 2 wird sehr oft missverstanden - es reicht für die Einleitung eines offiziellen Ermittlungsverfahrens eben nicht, dass ein Verbrechen denkbar ist oder im Bereich des Möglichen liegt. Es muss, wie gesagt, konkrete Anhaltspunkte für ein Verbrechen geben. Also z. B. einen Tatort mit Kampf- oder Blutspuren, oder Hilferufe, die jemand gehört hat, oder Abhebungen von Scarlets Konto durch einen Fremden oder Klagen Scarlets über einen Stalker in den Tagen vor dem Verschwinden und so weiter. Es gibt viele Möglichkeiten, was im Einzelfall ein konkreter Anhaltspunkt sein kann. Und hier gab es definitiv keinen.
Und selbstverständlich hat die Polizei in den ersten Tagen nach dem Verschwinden Scarlets nach solchen konkreten Anhaltspunkten gesucht, weil sie natürlich schon ein Verbrechen "in Erwägung" gezogen hat. Die Legende, die hier von manchen verbreitet wird, nämlich dass die Polizei sich von Anfang an auf einen Unfall versteift und an nicht anderes mehr gedacht hat, stimmt natürlich nicht und stimmt vermutlich in vergleichbaren Fällen auch nicht.
Unter anderem hat die Polizei sich ja nachweislich mit den 3 Mit-Campern von Scarlet und deren Alibis beschäftigt. Sie hat auch mit Scarlets Eltern und Schwester gesprochen, um (zum Beispiel) herauszufinden, ob Scarlet vielleicht im Vorfeld Drohungen erhalten hat oder im Streit mit einem cholerischen Ex-Partner lag - was dann beides eventuell als konkreter Anhaltspunkt für ein Verbrechen hätte gewertet werden können. Die Polizei hat sicher auch noch mit weiteren potenziellen Zeugen gesprochen (z. B. Gast- und Pensionswirte), von denen wir nichts wissen. Das können Zeugen sein, die sich von selbst gemeldet haben, aber auch solche, die von der Polizei aufgesucht wurden und freiwillig mitgemacht haben. (Vorladen kann die Polizei bei solchen inoffiziellen Vorermittluingen natürlich niemden).
Aber ja, am Ende hat die Polizei eben keine konkreten Anhaltspunkte gefunden, und ihr waren damit die Hände gebunden. Dazu kommt noch der Punkt: Was und wie genau hätte die Polizei ohnen irgendeinen Anhaltspunkt - vor allem - ohne Tatort denn überhaupt ermitteln sollen? Und wann genau wären die Ermittlungen denn abgeschlossen gewesen? Selbst nach dreijährigen, intensiven Ermittlungen hätten hier doch immer noch Leute geschrieben, dass die Polizei weitermachen muss, weil Scarlet ja immer noch nicht gefunden wurde ...