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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.398 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 22:22
Interessante Information aus dem Münchner Merkur:
Doch auch dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universtität München wirft die Verteidigung Voreingenommenheit vor. So habe ein Mitglied der Institutsleitung vor dem Rotary Club Chiemsee noch während des laufenden Verfahrens einen Vortrag gehalten, in dem er das Gericht für seine „akribische“ Arbeitsweise im Fall Hanna lobte. Eine Gutachterin des Instituts, die einen Unfall nicht ausgeschlossen hatte, sei für die zweite Verhandlung ersetzt worden.
Prozess um Tod von Hanna aus Aschau: Schwere Vorwürfe gegen Richterin (Merkur)

Bei besagter Gutachterin dürfte es sich um die Rechtsmedizinerin Mützel handeln; hatte mich schon gefragt, warum diese bei den gestellten Befangenheitsanträgen nicht aufgelistet war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 22:32
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Bei besagter Gutachterin dürfte es sich um die Rechtsmedizinerin Mützel handeln; hatte mich schon gefragt, warum diese bei den gestellten Befangenheitsanträgen nicht aufgelistet war.
Danke, mir ging es auch so, zumal sich Frau Mützel ja mit Diana U ausgetauscht haben soll, da war ich mir sicher, dass die Verteidigung das beanstanden wird. Das bedeutet dann auch, dass es neben dem rechtsmedizinischen Gutachten von der Verteidigung, so es denn zugelassen wird, auch ein ganz neues Gutachten aus dem rechtsmedizinischen Institut der LMU geben wird, oder?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 22:44
Zitat von ziegelrotziegelrot schrieb:Hallo Fassbinder, hast du heute einen Platz bekommen und kannst du uns berichten. Gruß
Ja habe ich und ich hatte sich schon ein gutes Viertel von eurem Bericht geschrieben, aber haben uns verführt und sind ein bisschen versumpft. Ich werde dann halt beide Tage auf einen Schlag schreiben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 23:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Könntest Du bitte mal den Link liefern, wo man diese Gutachten einsehen kann?
Schau, das ist der Vorteil, wenn man das Urteil gelesen hat: Man kann daraus zitieren, ohne das Gutachten selbst zu kennen. Hat ja niemand behauptet, dass er das Gutachten gelesen hat.

Rn. 954-956
Einseitige Akromionfrakturen hätten die Sachverständigen Prof. … und Prof. … schon gesehen (dokumentiert bei Ski-Unfällen oder vergleichbaren Ereignissen), noch nie aber eine derart symmetrische, beidseitige Fraktur der Schulterknochen

Die Verursachung durch Menschenkraft sei möglich, eine Berechnung des Kraftaufwandes mangels vorhandener Vergleichs-/Referenzdaten und hochgradig individueller Bedingungen jedoch ausgeschlossen.

Die Fraktur der beiden Schulterdächer lasse sich mit stumpfer Gewalteinwirkung erklären. In Zusammenschau mit den Obduktionsbefunden, insbesondere den mäßigen Einblutungen im Bereich der Schulterblätter und den kräftigen Einblutungen im Nacken, v.a. aber an der Körperrückseite (v.a. links flächenhaft und sehr kräftig ausgeprägt – eindrucksvoll auf den während der Obduktion gefertigten Lichtbilder zu erkennen (Ziff. D. II. 17.2.2.) – und entlang der gesamten Wirbelsäule (von der Nackenregion bis zum Steiß) sei am ehesten von einer stumpfen Gewalteinwirkung von hinten oben nach vorne
(Anm. von mir: "gesehen" schließt die Literatur mit ein).

Rn. 980
Schließlich hat Prof. … ausgeführt, dass mehrfache Schläge mit einem Stein oder einem vergleichbaren stumpfen Gegenstand
Vielleicht wäre es mal an der Zeit, sich auf den aktuellen Stand zu bringen. Anhand Deiner Beiträge merkt man leider an vielen Stellen, dass Du nicht drin bist im Thema.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 00:10
Zitat von XluXXluX schrieb:Schau, das ist der Vorteil, wenn man das Urteil gelesen hat: Man kann daraus zitieren, ohne das Gutachten selbst zu kennen. Hat ja niemand behauptet, dass er das Gutachten gelesen hat.
Aber woher weiß er denn dann, was in den neuen Gutachten steht?


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30.09.2025 um 07:21
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Doch auch dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universtität München wirft die Verteidigung Voreingenommenheit vor. So habe ein Mitglied der Institutsleitung vor dem Rotary Club Chiemsee noch während des laufenden Verfahrens einen Vortrag gehalten, in dem er das Gericht für seine „akribische“ Arbeitsweise im Fall Hanna lobte.
Interessant, was die Verteidigung hier macht. Bisher dachte ich, man kann nur einem Menschen Voreingenommenheit vorwerfen. Wenn Institute voreingenommen sein können, können dann auch Restaurants oder Lokomotiven voreingenommen sein (Ironie off)?
Der zitierte Beitrag von Rigel92 wurde gelöscht. Begründung: Enthält unbelegte Behauptung
Aha! Weil die Verteidigung dem Institut hier Voreingenommenheit vorwirft, ist das also für @Rigel92 ein Beweis (Zitat: "Das zeigt, ... ") dafür, dass es eine Abhängigkeit gibt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 07:22
Am zweiten Verhandlungstag wird der Ermittler seine gestern begonnene Aussage fortsetzen, zudem soll eine weitere Ermittlungsbeamtin aussagen.
Erneut steht in Laufen ein Ermittler der Kripo Rosenheim im Zeugenstand, dessen Aussage gestern bereits begonnen hatte. Außerdem soll eine weitere Beamtin aussagen. Zum Auftakt schilderte der Kriminalhauptkommissar die ersten Ermittlungen nach dem Leichenfund sowie Hannas Verletzungen. Die Verteidigung wiederholte gestern ihren Standpunkt, dass es sich bei Hannas Tod um einen Unfall handelt. Der Angeklagte bestreitet laut Verteidigung die Mordvorwürfe, will aber weiter schweigen.
Weitere Zeugenaussagen im Hanna-Prozess erwartet (Radio Charivari)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 08:22
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Interessant, was die Verteidigung hier macht. Bisher dachte ich, man kann nur einem Menschen Voreingenommenheit vorwerfen. Wenn Institute voreingenommen sein können, können dann auch Restaurants oder Lokomotiven voreingenommen sein (Ironie off)?
Bisher dachte ich allerdings auch, dass ein Gericht nur Menschen (Einzelpersonen) zu Sachverständigen bestellen kann?

Wer hat den bereits erfolgten "Austausch" der einen Sachverständigen (Münzel?) veranlasst? Gericht oder Institut? Kann der Institutsleiter einfach bestimmen, wer einen gerichtlichen Auftrag übernimmt? Fände ich ungewöhnlich.

Gelten die Sachverständigen eigentlich noch als bestellt oder muss das die neue Kammer neu machen?

Natürlich kann man einen Ablehnungsantrag gegen jeden bestellten Sachverständigen eines bestimmten Instituts wegen Besorgnis der Befangenheit stellen , weil man - vielleicht nicht unberechtigt - Einfluss des Institutsleiters fürchtet, der sich nicht zu schade war, gemeinsam mit einer Richterin durch die Altherrenclubs der Region zu tingeln um die Güte eines dann vom BGH aufgehobenen Urteils und der zugrundeliegenden Begutachtung zu bewerben. Nach dieser Aktion bestünde mE wirklich Besorgnis, dass Gutachter dieses Instituts noch weniger als andere in derartigen Situationen in der Lage wären, zuzugeben, falls doch was wichtiges damals übersehen wurde.


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30.09.2025 um 08:51
@Sherlock_H
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Interessant, was die Verteidigung hier macht. Bisher dachte ich, man kann nur einem Menschen Voreingenommenheit vorwerfen. Wenn Institute voreingenommen sein können, können dann auch Restaurants oder Lokomotiven voreingenommen sein (Ironie off)?
Weiß du am Anfang war ich überzeugt, das es Mord war bis zu diesem einen Satz, wo ein Gutachter sagte, das er überzeugt ist, das jeder Knochen im Körper, mit einem Werkzeug zu brechen ist.
Ich fand diesen Satz so seltsam, das in einem Mordprozess so eine Aussage gemacht wurde. Braucht man einen Werkzeug dafür oder reicht auch einfache Körperliche Gewalt aus?
Als ich in der Datenbank der Internationaler Forensik googelte, fand ich nichts. ich musste einige Zeit googeln, um festzustellen, das es keinen einzigen Bericht darüber gibt.
Es ist ziemlich einfach, die Akromiale gehört in die Antrophologie, sie ist ein zuverlässiger Indikator für die Altersbestimmung eines Skeletts. Unter 25 Jahren ist die Akromalie geöffnet, sie sieht aus wie ein Bruch. Schließt es sich nicht ab, ist es entweder einer Ossification oder ein Bruch.( Os Acromiale)
In der Medizin ist das ganze Schulterblatt eine Fachgebiet. Und die Akromialbruch bei einem Verletzten, darf nur ein Chirurg in einem Röntgen feststellen, weil zwischen einem "unter 25 jährigen," einer Os akromiali " über 25" und einem echten Bruch, eine Unterscheidung sehr schwer ist.
Vor allem weil die Akromiale, weil gesunde Akromiale in 4 formen vorkommen, die studiert werden.

Entweder ist es eine große Bildungslücke der Rechtsmedizin und somit erfüllt die nicht den Internationalen Standard oder eine Voreingenommenheit und das muss angesprochen werden. Es wurde zur keiner Zeit die Akromialenform bestimmt.


Übrigens ist die häufigste Ursache einer Bilateralen Akromalie, eine simple OP am Schulterblatt. Sie bricht nach der OP, synchron, wenn der Deltaband unter Anspannung steht.
Es ist nicht die punktuelle Kraft oder Gewalt, die einen Akromiale brechen lässt. Es ist die Dynamik und die Überdehnung des Deltaband, die zu einer Bilateralen Akromiale führt.
Eine Os Akromiale ist genetisch bedingt. Sie bricht leichter.
Viele Menschen haben schmerzen, aber wissen nicht, das ihre Schmerzen auf die Akromalie zurückzuführen ist. Sie nehmen regelmäßig Schmerzmedikation.


Das ist mein Beitrag, mit Links zu den Studien.

Beitrag von Mevsim (Seite 640)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 08:52
Der Punkt ist juristisch für mich interessant, vielleicht ist es in der Presse auch nur missverständlich wiedergegeben und jemand kann es einordnen (@fassbinder1925 vielleicht, da du vor Ort warst?) also nochmal zwei Punkte /Fragen hierzu:
Doch auch dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universtität München wirft die Verteidigung Voreingenommenheit vor. So habe ein Mitglied der Institutsleitung vor dem Rotary Club Chiemsee noch während des laufenden Verfahrens einen Vortrag gehalten, in dem er das Gericht für seine „akribische“ Arbeitsweise im Fall Hanna lobte. Eine Gutachterin des Instituts, die einen Unfall nicht ausgeschlossen hatte, sei für die zweite Verhandlung ersetzt worden.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/justiz-zweiter-prozess-im-fall-hanna-die-grosse-abrechnung-mit-der-93960955.html

1. Erstens verstehe ich die Kritik an dem Institut nicht als Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen im eigentlichen Sinne sondern nur als Warnung, mit den Aussagen der Sachverständigen und den Gutachten des ersten Prozesses besonders kritisch umzugehen. Weil nach meinem Verständnis erst noch durch die Kammer über die Beweisaufnahme zu beschließen ist und Sachverständige zu bestellen sind. Oder blieben diese über die Urteils-Aufhebung hinaus bestellt?

2. Was ist mit "Eine Gutachterin des Instituts, die einen Unfall nicht ausgeschlossen hatte, sei für die zweite Verhandlung ersetzt worden." gemeint? Findet eine neue Begutachtung der dokumentierten Wunden statt? Durch jemand anders? Wer hat das wann wie veranlasst? Oder wurde einfach eine andere Person geladen, um mündlich das alte Gutachten zu erstatten /erklären (wäre auch aus Unmittelbarkeitsgesichtspunkten fragwürdig)? Die Ladung erfolgt doch durch das Gericht und zwar betreffend konkreter Personen und nicht des Instituts, das Institut kann ja nicht einfach jemand anderes schicken?


Steht denn schon fest welche Gutachter wann geladen sind und kann man es erfahren?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 08:58
@Mevsim

Danke für die medizinischen Infos.

Vielleicht wurde das alles geklärt (Ausschluss von nur altersbedingter Öffnung der Akromiale und von OP oder sonstiger frühere Anspannung des Deltabandes, wenn ich es richtig verstehe), ein/zwei Sätze in Verhandlung und Urteil dazu wären aber sicher angebracht gewesen, wenn es denn so war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 09:15
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Danke für die medizinischen Infos.

Vielleicht wurde das alles geklärt (Ausschluss von nur altersbedingter Öffnung der Akromiale und von OP oder sonstiger frühere Anspannung des Deltabandes, wenn ich es richtig verstehe), ein/zwei Sätze in Verhandlung und Urteil dazu wären aber sicher angebracht gewesen, wenn es denn so war.
Dann hatte es ein Zusatz Gutachter, wie ein Antrophologe, ein Orthopäde oder ein Schultergelenk Chirurg geben müssen.
Ich denke die Verteidigung, hat keine andere Wahl, als Konfrontative zu agieren. Sie vermeidet dabei, der Institution vorzuwerfen, das sie nicht den Internationalen Standards entspricht. Sie kann ihnen nur noch, Voreingenommenheit vorwerfen.
Ich hätte eine Studie gefunden, die in Norddeutschland, die Os Acromiale? untersuchte, um festzustellen wieviele Menschen davon betroffen sind. Aber die müsste ich suchen.
Die Os Acromiale kommi in manchen Ländern häufiger vor als in anderen Ländern.

Ich muss darüber nachdenken, ob ich meinen Beitrag, noch Mal überarbeitete, weil ich im Eifer des Gefechtes, ziemlich viele Schreibfehler gemacht habe.


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30.09.2025 um 09:29
Zitat von MevsimMevsim schrieb:In der Medizin ist das ganze Schulterblatt eine Fachgebiet. Und die Akromialbruch bei einem Verletzten, darf nur ein Chirurg in einem Röntgen feststellen, weil zwischen einem "unter 25 jährigen," einer Os akromiali " über 25" und einem echten Bruch, eine Unterscheidung sehr schwer ist.
Vor allem weil die Akromiale, weil gesunde Akromiale in 4 formen vorkommen, die studiert werden.
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung, mich hat neben der Aussage, dass man jeden Knochen mit einem geeigneten Werkzeug brechen könne, auch die Aussage, dass dieser Bruch so selten sei, dass es keine Literatur gäbe, so irritiert. Weder ein Angriff noch ein Sturz, noch das Geraten in ein reißendes Gewässer sind seltene Ereignisse, wäre diese Verletzung für eines davon typisch, müsste es Literatur geben. Mich wunderte, wieso dieser Bruch nicht Dreh- und Angelpunkt im Verfahren war. Schon dass die beiden medizinischen Sachverständigen bereit waren Angaben zur Entstehen dieses Buches zu machen, die sie weder belegen können noch aus eigener Erfahrung kannten, aber auch dass dem Gericht eine derartige Erklärung reichen konnte?
Ich finde in Kombination mit der speziellen Form der Kopfwunden, falls die wirklich unter den Tisch fallen gelassen wurden, kommen die Sachverständigen oder das Institut mit einer Befangenheit noch gut weg.


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30.09.2025 um 09:47
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich weiß beim besten Willen nicht, was Du damit sagen willst. Kannst Du das bitte noch mal präzisieren?
Dass die Leute, die hier für STs Unschuld oder zumindest für berechtigte Zweifel an seiner Schuld plädieren, sich nicht in erster Linie auf die festgestellte Besorgnis der Befangenheit, sondern vielmehr auf die Urteilsbegründung (hier ein Fehler in meinem ursprünglichen Posting) und die Prozessberichte berufen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wo habe ich jemals argumentiert, dass die neue Kammer das Glaubwürdigkeitsgutachten “nur aus Publicity-Gründen“ in Auftrag gegeben und inhaltlich befürwortet habe?
Ich finde das hast du schon angedeutet:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 09.09.2025:Wie wäre hier wohl getrommelt worden, wenn die neu zuständige Kammer nicht das Gutachten bei Professor Steller in Auftrag gegeben hätte, das die Möglichkeit schuf, Sebastian T. kurzerhand freizulassen? Und wenn stattdessen der Antrag der Verteidigung abgeschmettert worden wäre, mit neu vorgelegten Erkenntnissen über einen möglichen Unfalltod von Hanna die Haftentlassung von ST zu erwirken?

Meine Vermutung: Es hätte Kritik gehagelt an der 1. Jugendstrafkammer, die offenkundig nichts aus dem ersten Verfahren mit dem Einkassieren des Urteils durch den BGH wegen Besorgnis der Befangenheit der damaligen Vorsitzenden gelernt habe und nun augenscheinlich den Weg zu einer erneuten Verurteilung beschreite.

Und mehr noch: Der 1. Kammer wäre wohl auch der Vorwurf nicht erspart geblieben, dass sie es ja war, die damals im Prozessverlauf den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die 2. Jugendstrafkammer unter Assbichler wegen des zwielichtigen Mailverkehrs mit Staatsanwalt Fiedler als ungerechtfertigt abgeblockt hat. „Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus“, hätte es dann wohl geheißen.

Aber nun ist ja alles anders. Das Landgericht am Chiemsee scheint bemüht, sein zuletzt doch ramponiertes Image aufzubessern. Immerhin hatte der BGH in kleineren Verfahren unverhältnismäßig viele Entscheidungen des LG Traunstein ganz oder teilweise annulliert, und dann war man in Traunstein mit der spektakulären Aufhebung des Urteils im Fall Hanna sogar bundesweit in mieses Rampenlicht gerückt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 09.09.2025:Zum Ausdruck bringen wollte ich mit dem Hinweis, dass es Gründe hat, warum das LG Traunstein offenkundig Bedarf verspürt, sein Image aufzupolieren.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 15.09.2025:Natürlich wird man für diese Initiative immer hehre Motive anführen wie das alleinige Bestreben, Gerechtigkeit (wieder) herzustellen. Und man wird energisch dementieren, dass auch nur am Rande die Überlegung eine Rolle gespielt haben könnte, dem arg gebeutelten Landgericht Traunstein -gerade nach dem Desaster mit der spektakulären Aufhebung des Urteils im ersten Hanna-Prozess- über neue Akzentsetzungen im zweiten Verfahren wieder mehr Reputation zu verschaffen.
Hervorhebungen durch mich.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Tatsächlich weiß ich nicht, was das Gericht zu diesem Vorstoß bewogen hat. Dazu hat es sich ja meines Wissens auch noch nicht eingehend erklärt.
Von behauptetem "Wissen" deinerseits habe ich auch nicht gesprochen, vielmehr habe ich in dem Satz zweimal das Wort "vielleicht" verwendet.


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30.09.2025 um 09:51
Der zitierte Beitrag von Rigel92 wurde gelöscht. Begründung: Enthält unbelegte Behauptung
Wieso zeigt es das? Das zeigt doch erstmal allenfalls die Sichtweise der Institutsleitung.


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30.09.2025 um 10:26
Doch auch dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universtität München wirft die Verteidigung Voreingenommenheit vor. So habe ein Mitglied der Institutsleitung vor dem Rotary Club Chiemsee noch während des laufenden Verfahrens einen Vortrag gehalten, in dem er das Gericht für seine „akribische“ Arbeitsweise im Fall Hanna lobte. Eine Gutachterin des Instituts, die einen Unfall nicht ausgeschlossen hatte, sei für die zweite Verhandlung ersetzt worden
Quelle:https://www.merkur.de/bayern/justiz-zweiter-prozess-im-fall-hanna-die-grosse-abrechnung-mit-der-93960955.html]

Hier scheint es ja, nicht nur beim Münchner Merkur, sondern auch in diesem Forum, Insiderwissen zu geben. So wurde beispielsweise darauf verwiesen, dass es sich bei der Gutachterin um die Rechtsmedizinerin Mützel handele, und es wurde angedeutet, dass bei mindestens einem der Vorträge des LMU-Institutsleiters auch Richterin Assbichler mit von der Partie gewesen sei.

Kann man das noch vertiefender erläutern? Und verstehe ich es richtig, dass der zentrale Vorwurf lautet, Frau Mützel habe einen Unfall nicht ausschließen wollen und sei d e s w e g e n von der Institutsleitung vom Prozess ausgeschlossen und durch einen anderen Rechtsmediziner ersetzt worden?

Im Kern würde das ja heißen: Die Spitze des Rechtsmedizinischen Instituts wollte (gar im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der Kammer?) partout die Mord- statt der Unfallversion durchdrücken, um so eine Verurteilung des Angeklagten zu ermöglichen? Starker Tobak - so oder so…

Im selben Bericht des Münchner Merkurs gibt es übrigens noch einen interessanten Hinweis: Wieder einmal war Manfred Gendizki im Prozess präsent; Regina Rick umarmte den von ihr im Badewannenfall Freigekämpften im Publikum. Daraufhin sahen sich die Autoren zu einer von der Anwältin wohl völlig unbeabsichtigten Verknüpfung des Schicksals der beiden Rick-Mandanten veranlasst: „Ist Sebastian T. ein Justizopfer?“…
Ist Sebastian T. ein Justizopfer? Einer, der fast 12 Jahre unschuldig wegen Mordes an einer Seniorin hinter Gittern war, sitzt am Montag im Zuschauerraum: Manfred Genditzki. Regina Rick hatte seinen Freispruch erkämpft, vor Beginn der Verhandlung begrüßt sie ihn mit einer Umarmung.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/justiz-zweiter-prozess-im-fall-hanna-die-grosse-abrechnung-mit-der-93960955.html]


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 10:31
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Ich fand diesen Satz so seltsam, das in einem Mordprozess so eine Aussage gemacht wurde. Braucht man einen Werkzeug dafür oder reicht auch einfache Körperliche Gewalt aus?
Für mich waren der Tatablauf bzw. die Verletzungen auch das erste Indiz dafür, dass es so nicht gewesen sein kann. In Verbindung mit der Aussage, dass die Hose nicht durch Treiben verloren gegangen sein kann (was aus meiner Sicht schlichtweg falsch ist).

Gerade das Acromion, das im größten Querschnitt durch einfaches Draufknien gebrochen sein soll? Und dann die Aussage mit dem Werkzeug, völlig absurd. Natürlich kann man mit dem richtigen Werkzeug rein theoretisch alles brechen - aber ST wird kaum mit einem Werkzeugkasten durch die Gegend gerannt sein. Zumal ja eh das "Draufknien" ursächlich gewesen sein soll.Und

Dann die Schläge auf den Kopf. Von oben? Wie schlägt man, wenn man auf einem Körper kniet, jemandem von oben gleichmäßig auf den Kopf??

Dass es kein Bruch, sondern das Os acromiale o.ä. gewesen ist, würde ich dagegen nicht vermuten, weil es auf der rechten Seite eine Stückfraktur war. Und weil ich den Rechtsmedizinern einer Uniklinik zumindest zutraue, dass sie den Unterschied zw. Normabweichungen und pathologischen Veränderungen kennen.
Andererseits gab es in diesem Fall schon so viele Überraschungen, dass mich nichts mehr wundern würde leider.


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