Tiergarten schrieb:Desweiteren deutet @abgelenkt an, die Polizei habe ST Beschuldigtenrechte vorenthalten; daher stelle sich die Frage eines Beweisverwertungsverbots.
Es ist schon ziemlich zu nahe tretend
@abgelenkt zu unterstellen, er/sie würde der Verteidigung „nachplappern“, nir weil er die selbe Meinung vertritt. Das Mitglied hat durch seine Beiträge nicht gerade den Anschein erweckt, als könne es sich selbst keine Meinung bilden.
Also nach deinen Maßstäben, plapperst du der Staatsanwaltschaft nach?
Tiergarten schrieb:Fakt ist, dass ST anfänglich nicht als Tatverdächtiger eingestuft war und ihm somit formell der Beschuldigtenstatus nicht zustand.
Das ist Fakt? Also meines Wissens gibt es da noch keine Entscheidung der Kammer drüber.
Aber mal unabhängig davon, könntest du mal näher ausführen, warum diese Idee so absurd ist. Ob ein Beweisverwertungsverbot vorliegt entscheidet sich eben gerade nicht einfach allein danach, ob ein Ermittler sagt, für ihn war er kein Beschuldigter, sondern
objektiv Und das hat man nicht ohne Grund so geregelt.
Tiergarten schrieb:Es musste doch für die Polizei nach einer Phase ohne jedwede Erkenntnisse alarmierend wirken, als plötzlich Hinweise auf einen ominösen Jogger auftauchten, der mitten in der Nacht just zur Tatzeit im Bereich des Verschwindens von Hanna W. herumgekurvt war
Und warum genau? Also eigentlich geht man bei Tötungsdelikten erstmal von Tötungen im näheren Personenkreis aus. Kommt natürlich auch auf die Spurenlage an.
Die Lager, ob Joggen in der Dunkelheit normal ist oder nicht, werden sich hier nicht mehr einig werden.
Dennoch ist es für mich immer schwer zu lesen, dass man sofort ominös wirkt oder gar verdächtig eines möglicherweise in der Nähe stattfindend Tötungsdelikt ist, weil man in der Nacht joggt. Das entspringt für mich einem Weltbild, das mir immer verschlossen bleiben wird. Nicht ganz umsonst hat das nicht mal die 2. Jugendkammer und zumindest später auch nicht die Staatsanwaltschaft als Indiz gewertet. Und auch hier, es hat einen Grund, warum das keine Kammer im Lande als Indiz heranziehen kann.
Tiergarten schrieb:er sich nach dem Zeugenaufruf nicht selbst als Jogger geoutet hatte, auf jeden Fall ausgesprochen suspekt erschienen.
Auch nicht ganz ungefährliche Haltung. Trifft dann eben auch durchaus mal unschuldige junge Leute, die ihre Eltern für alles vorschicken. Und davon gibt es viele.
Tiergarten schrieb:Vielmehr hätten es die Umstände aus meiner Sicht gerechtfertigt, den Jogger nicht als bloßen Zeugen zu betrachten, sondern ihn gleich als Verdächtigen auf Herz und Nieren zu checken
Und aus welchen Anhaltspunkten, nimmst du die Sicherheit, dass ihnen ST nicht vllt schon früher verdächtig war. Muss ja noch ein bisschen mehr geben, als dass sie es sagen.
ziegelrot schrieb:Merkwürdig das er gerade an dem Tag im Gerichtssaal sitzt als seine Kollegen Aussagen
Man weiß halt gar nicht, was für ein Polizist er ist und wo er wirkt. Also ob das wirklich Kollegen im engeren Sinne sind.