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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.576 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.05.2025 um 23:07
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Meiner Meinung nach ist das Zitat nur ein weiterer Beleg für die „fehlende Distanz“ der Richterin, sie reagiert sauer auf die Zeugen die nicht das sagen, was sie hören will oder gibt ihnen Hausaufgaben auf, während sie für Zeugen deren Aussagen in die richitge Richtung gehen das größte Verständnis hat und sogar Ausreden für ihre Fehler liefert.
Ich lese ja tatsächlich gerade alle Prozessberichte nochmal von vorne. Heute war ich bei diesem hier: Beitrag von fassbinder1925 (Seite 170)
Und auch hier finde ich es unfassbar, wie A mit den teilweise sogar noch Minderjährigen umspringt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.05.2025 um 23:29
Zitat von Port_CharlottePort_Charlotte schrieb:als sie 2023 von Gerhard Strate in einem denkwürdigen Text erwähnt wurde, den ich dringend zum Lesen empfehle:
Danke für das Verlinken des Textes hier. Ich kannte ihn schon, aber finde es gut, dass auch mal diese Seite der Anwältin angesprochen wird (hier in diesem Thread wurde ja teilweise sehr verächtlich über sie gesprochen).
Man darf auch nicht vergessen, dass sie lange pro bono für Genditzki gearbeitet hat.

Überhaupt lohnt es sich, sich auch in den Fall Genditzki einzulesen, weil die Parallelen zu "unserem" Fall teilweise frappierend sind aus meiner Sicht.
Hier ist noch die Laudatio anlässlich der Preisverleihung ihres Ehrenpreises:
https://www.ag-strafrecht.de/media/1503/laudatio2023.pdf


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 00:21
Die Laudatio kenne ich auch :)
Ihr müsst mir nachsehen, wenn ich womöglich blöde Fragen stelle, die Eure aktelle Diskussion vielleicht stören. Ich fräse mich seit Stunden durch alle Artkel...
Ich habe (Original in BILD ist paywall) folgendes gefunden:

Focus (4.10., wobei die Info wohl nicht vom 4.10. ist, sondern später, BILD ist 6.10.22)


"
Bekannter wollte Studentin abholen, doch sie war schon weg

Laut „Bild“ wollte ein Bekannter die junge Frau abholen. Als der jedoch am „Eiskeller“ eintraf, war sie einem Nachbarn zufolge schon weg. Mutmaßlich hatte sich die 23-Jährige alleine auf den Heimweg gemacht.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/prien-am-chiemsee-junge-frau-tot-aus-fluss-geborgen-gewalttat-nicht-ausgeschlossen_id_159075589.html

Der "Nachbar" ist wohl Ph*** (der als zeuge aussagte) - aber wer ist dann der Bekannte??? Oder war das eine Falschmeldung???
Ich frage mich immer noch, warum der Jogger mit seiner Stirnlampe erst so spät genannt wird (14.10.22), vor allem frage ich mich, warum keiner der mehreren Anwesenden bei der ominösen Tischtennisrunde darüber gesprochen hat, egal, ob die jetzt am 3.10. oder 4.10. stattfand - das ist natürlich wegen der Frage nach "ausgeplaudertem Täterwissen" interessant - aber warum hat keiner von denen irgendwem erzählt? Wenn die den ST kannten, v.a. die gute Freundin, hätte doch sein nächtliches Joggen bekannt sein müssen, ebenso wie auch seine Leidenschaft für CoC...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 00:22
Info ist hier aus dem Thread
Beitrag von Schneewi77chen (Seite 11)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 00:36
Zitat von Port_CharlottePort_Charlotte schrieb:Info ist hier aus dem Thread
Beitrag von Schneewi77chen (Seite 11)
Wenn ich mich recht erinnere, wurde das nur ganz am Anfang etwas ungenau berichtet. Der junge Mann ("P."), der eigentlich mit Hanna nach Hause gehen wollte, hatte sie kurz warten lassen, um seiner Freundin Bescheid zu geben. Als er wieder am Ausgang war, wurde ihm gesagt, Hanna sei schon gegangen.

P. wäre in dem Fall der "Bekannte" und derjenige, der ihm am Ausgang gesagt hat, Hanna sei schon weg, der "Nachbar".

Ich würde Dir auf jeden Fall auch das wiki und v.a. die Prozessberichte von @fassbinder1925 empfehlen - da hast Du eigentlich die wichtigsten Infos auf einen Blick. :)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 01:01
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Mir geht es auch gar nicht darum, zu behaupten, ein Gericht hat immer Recht und wenn nicht, dann gilt, dass es Recht hat. Weit gefehlt. Im hier immer mal erwähnten Badewannenfall habe ich von Anfang an, seit dem ersten Urteil, die Meinung vertreten, dass die Gerichte hier komplett auf Abwegen gewesen sind.
Es waren weniger die Gerichte sondern die Gutachter. DIe Gutachter hatten einen Unfall ausgeschlossen. Wenn das wirklich zugetroffen hätte, wäre der Hausmeister fast als einziger als Täter in Frage gekommen.

Hier ist es anders. Hier gibt es es nicht einen einzigen wirklichen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten. Wenn es ein Tötungsdelikt war, dann kommen viele in Frage, nicht nur Leute aus dem Eiskeller..
Der Angeklagte ist auschließlich auf dem Nachhauseweg gesehen worden. Der Weg führte nicht am Unfall-/Tatort vorbei. Hier gibt es gute Zeichnungen, die das zeigen. Kurze Zeit später soll ein Spiel auf dem Smartphone gespielt worden sein, was durch Logs ermittelt werden konnte. Belastend ist nur der JVA-Zeuge und andere widersprüchliche Zeugenaussagen, die teilweise durch den WhatsApps und auch Mobilfunktbewegungen widerlegt wurden. Die letzte Widerlegung der Zeuguin Lea, hat das Gericht verhindert.
Ist das zu Recht erfolgt? Würdest Du das an Stelle des Gericht genauso handhaben? Wir haben hier schon die verschiedenen Möglichkeiten durchdiskutiert. Es hätte zumindest eine Möglichkeit gegeben, den Angeklagten weiter zu belasten, aber eben auch bzgl. der Zeugenaussage Leas stark zu entlasten. Möglich wäre natürlich auch gewesen, dass die Untersuchung keine weiteren Erkenntnisse gebracht hätten.
Du siehst dadurch sehr deutlich, dass wir bei unseren Überlegung gar nicht einseitig die Sache betrachten. Wir haben hier sehr deutlich die verschiedneen Möglichkeiten durchdacht und haben die unterschiedlichen Fälle betrachtet. Wir können eben nicht wissen, was die Untersuchung von dem Handy des Zeugen gebracht hätte. Für uns ist daher auch bei bestem Willen nicht nachvollziehbar, warum das Gericht diesen Beweis nicht erhoben hat. Daraus müssen wir schließen, dass das Gericht die Beweise nicht ausreichend erhoben hat.
Ich glaube es sollte Dir klar sein, dass der Dein Vergleich der hier diskutiernden mit dem Böhjringer-Fall in meinen Augen verfehlt war.

Dann gibt es die Sache mit dem JVA-Zeugen. Dass Gericht hat hier rechtliche Hinweise unterlassen, mit der Begründung, dass sich Frau Rick auf einen Unfall fixiert habe.
Ich bin bzgl. rechtliche Hinweise nicht ganz unbewandert. Ich habe vor vielen Jahren ein Rechtsstreit bzgl. Bau geführt. Da wurde der Gegenseite rechtliche Hinweise gegeben. Ich weiß noch, als wäre es gestern gewesen, für mich erschien es vom Gericht unfair. Ich hatte gedacht, das Gericht will zu meinem Nachteil der Gegenseite helfen. Ich rief daher meinen Anwalt an und teilte ihm meine Sicht mit. Er erklärte es mir dann sehr genau. Das muss erfolgen, wenn eine Partei entscheidendes übersehen haben könnte. Die Gegenseite soll nicht erst im Urteil die Sichtweise des Gerichts sehen. Die Gegenseite muss vorher darauf aufmerksam gemacht werden.
Frau Rick soll sich laut Frau Aßbichler auf einen Unfall fixiert haben. Aus ihrer Sicht hat Frau Rick die Wichtigkeit dieses Zeugen nicht erkannt. Daher wäre es ihre Aufgabe gewesen, entsprechende Hinweise zu geben. Das hat sie jedoch laut ihren eigenen Angaben bewusst unterlassen. Hätte sie das wirklich gemacht, dann hätte wahrscheinlich Frau Rick schon damals ein psychologisches Gutachten verlangt. Das hast Du selbst im neuen Verfahren als Begründung für die Handlungsweise des aktuellen Gerichts vermutet.
Ich denke, auch Dir wird klar sein, dass rechtlich notwendiges ganz bewusst unterlassen wurde. Das wirft für mich jedenfalls ein extrem negatives Licht auf das Gericht. Hättest Du den Teil dieses BGH-Beschlusses (Randnummer 13) gelesen, wäre das wahrscheinlich auch Dir klar geworden. Es ist nicht nur eine Befürchtung der Befangenheit dahinter steckt deutlich mehr.
Nicht nur Frau Aßbichler wäre aufgefordert gewesen solche Hinweise zu geben, sondern auch die anderen Berufsrichter. Dass mehreren Richtern solche elemenare Fehler unterlaufen, dass hätte ich nie gedacht.

Für mich ist das alles deutlich zuviel und einem solchen Gericht kann man nicht mehr trauen.
Vor diesem Hintergrund kann man Deiner Argumentation nicht mehr folgen. Wenn diese Fehler nicht erfolgt wären, könnte man es anders sehen, aber so ...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 01:12
Danke! Über Fassbinder fand ich dieses Forum und wenn noch jemand das wiki sucht
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 03:17
Zitat von XluXXluX schrieb:Wie kam sie da hin?
Am besten liest du dich ein. Das wurde hier schon diskutiert und ich hab mich dazu auch geäussert.
Zitat von XluXXluX schrieb:Welches Spurenbild meinst Du?
Es gab die Verletzungen. Daran ist sie aber nicht gestorben, sie ist ertrunken.
Eben. Ihr Ertrinken muss der Täter nicht beabsichtigt und auch nicht billigend in Kauf genommen haben. Das kann sein, muss aber nicht. Wenn es sich um ein hochdynamisches Tatgeschehen gehandelt hat, das ihren Sturz ins Wasser und ihr Ertrinken zur folge hatte, fällt das Mordmerkmal der Heimttücke ebenso weg wie da der Verdeckungsabsicht.

STs Aussagen bei der Polizei, Sichtungen seiner Person in Tatortnähe, kein Alibi, das sind alles Sachen, die für mich reichen, um ihn als Täter in Erwägung zu ziehen. Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen, langt das aber nicht.

Das Theater um die Zeugen, denen er später was erzählt haben soll, sowohl seine Freunde, als auch der Gefängnisinsasse, vernachlässige ich absichtlich, weil darüber zu wenig bekannt ist.
Für mich hat seine Aussage bei der Polizei ( Töterwissen) und sein Gejogge in Tatortnähe, wohlmöglich auf genau dieser Route, das größe Geschmäckle.


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01.06.2025 um 08:16
Zitat von capslockcapslock schrieb:Am besten liest du dich ein. Das wurde hier schon diskutiert und ich hab mich dazu auch geäussert.
Fertig, ging schnell.
(ich hatte ja davor schon 99,9% aller veröffentlichten Beiträge inkl. komplettem Urteil gelesen).

Ich wiederhole meine Frage:
Zitat von XluXXluX schrieb:Wie kam sie da hin?
Ich habe zur Sicherheit auch Deine 20 (?) Beiträge zum zweiten Mal gelesen, falls ich doch was übersehen habe.
Du schreibst was von einem Kampfgeschehen und folgendes:
Zitat von capslockcapslock schrieb am 02.04.2024:Der Täter hat das Opfer überfallen, zu Boden gebracht, wehrlos auf diese Brücke geschlagen und dann ohne nachzudenken das Opfer über das Brückengeländer gestoßen/geschoben/gezogen.
Ich habe Dich gefragt, wie sie auf die Brücke kam.
Was Du mit "wehrlos auf diese Brücke geschlagen" meinst, verstehe ich nicht.

Ich muss aber zugeben, meine Frage ist insgesamt etwas gemein. Weil die Frage könnte man allen hier stellen, die von dem Mord (oder in Deinem Fall Totschlag) überzeugt sind.

Eins vorab: Ich bin mir gar nicht sicher, ob das Gericht den Tatort wirklich direkt auf der Brücke angenommen hat - zumindest habe ich das während und nach der Urteilsverkündung nie mehr irgendwo so gelesen. Aber falls doch, muss H ja irgendwie dort hingekommen sein. Hier wurde spekuliert, es könnte "zum Erbrechen" oder auch "zum Pinkeln" gewesen sein. Gleichzeitig wurde aber vehement ein Unfallgeschehen aufgrund genau dieser zwei Umstände ausgeschlossen. Also wie kam H auf die Brücke?

Wir lassen diese Frage mal unbeantwortet und gehen weiter: Du hast geschrieben, es könnte (als sie schon auf der Brücke war) ein dynamisches Kampfgeschehen erfolgt sein. Die fehlenden Abwehrverletzungen sprechen zwar dagegen - wenn man das aber erstmal ignoriert und auch weglässt, dass Du das Opfer anfangs noch am Boden gesehen hast (der Täter hat es "zu Boden gebracht"), klingt es für mich nicht weniger plausibel als der vom Gericht angenommene Tathergang.

Das Gericht sagt, ST ist auf sie draufgesprungen oder -gekniet und hat Kopf und Schulterdächer verletzt. Hier fehlt mir die Erklärung: Wie kam sie anschließend in den Bärbach? (insbesondere, wenn es wirklich auf der Brücke geschehen wäre - ST hätte sie ja nicht einfach so über das Geländer hieven können, dass ist quasi unmöglich).

Du sagst, es war ein dynamisches Kampfgeschehen und dabei ist H gestürzt oder ST hat sie geschubst. Hier fehlt mir die Erklärung: Wie kam sie zu ihren Verletzungen?

Ich vertrete ja die Unfalltheorie, weil mir die Fantasie insgesamt für ein Tötungsdelikt fehlt, insofern kann ich dir die fehlenden Puzzleteile nicht liefern.

Was ich aber vielleicht ergänzen kann zum Thema Mord vs. Totschlag: Das Gericht nimmt ja die Draufspringtheorie an mit Bewusstlosschlagen und dem anfänglichen Ziel der Vergewaltigung. Das Ganze leitet es eben genau aus o.g. Verletzungsbild her. Wenn der Täter das Opfer liegengelassen hätte, wären eventuell gar keine Mordmerkmale erfüllt gewesen. Sind sie aber schon dadurch, dass das Gericht annimmt, dass der Täter das Opfer danach zur Verdeckung in den Fluss gezogen hat und riskiert hat, dass sie ertrunken ist (Verdeckungsabsicht ist per se ein Mordmerkmal).
Also Mord vs. Totschlag liegt allein am angenommenen Tatablauf - und in Deiner Tathergangstheorie fehlen die Verletzungen (die laut Gericht nicht durch Treiben entstanden sein können), deshalb wäre der Ablauf für das Gericht so nicht möglich.


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01.06.2025 um 08:34
Zitat von Port_CharlottePort_Charlotte schrieb:Ich hing heute für Stunden allein an der Frage der Joggingrunde...
Das ist keine Einsteigerfrage, damit bist Du definitiv im Expertenteil angelangt 😉.
Ich würde nämlich behaupten, 99% der hier Diskutierenden haben keine Ahnung, welche Wegstrecke ST hin und zurück gelaufen ist und wie die 3,36 km zustande kommen. Und auch ich selbst kann es nicht mit 100%iger Sicherheit sagen, bin aber zumindest auf ein Ergebnis gekommen, das einigermaßen hinkommt - wenn auch die angenommenen Zeiten nicht an allen Stellen plausibel sind aus meiner Sicht.
Leider kann ich die Wegstrecke hier nicht aufzeigen, weil ich dafür nicht-zitierfähige Quellen nennen müsste.


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01.06.2025 um 08:55
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:P. wäre in dem Fall der "Bekannte" und derjenige, der ihm am Ausgang gesagt hat, Hanna sei schon weg, der "Nachbar".
P ist aus meiner Sicht der Nachbar. Das spielt aber letztendlich keine große Rolle. Fakt ist, P wollte mit H heimgehen, ist aber nochmal zurück und H dann allein los.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 09.11.2023:Der Erste Zeuge des Tages, ist der Nachbar, mit dem es geplant war, den Nachhause Weg anzutreten.



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01.06.2025 um 09:04
Zitat von XluXXluX schrieb:r".
P ist aus meiner Sicht der Nachbar. Das spielt aber letztendlich keine große Rolle. Fakt ist, P wollte mit H heimgehen, ist aber nochmal zurück und H dann allein los.
Ja, P. Ist der Nachbar. Es ging aber um die von @Port_Charlotte hinterfragte Zuordnung in einem frühen Zeitungsartikel:
Zitat von Port_CharlottePort_Charlotte schrieb:Laut „Bild“ wollte ein Bekannter die junge Frau abholen. Als der jedoch am „Eiskeller“ eintraf, war sie einem Nachbarn zufolge schon weg. Mutmaßlich hatte sich die 23-Jährige alleine auf den Heimweg gemacht.
Und da wäre P. eben der "Bekannte" und der "Nachbar" der, der ihm gesagt hat, H. sei schon weg.


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01.06.2025 um 09:08
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Und da wäre P. eben der "Bekannte" und der "Nachbar" der, der ihm gesagt hat, H. sei schon weg.
Das, was die BILD da geschrieben hat, stimmt eh nicht. P war ja mit im Eiskeller, der wollte H nicht abholen. Er hat sie nur, bevor sie zum Eiskeller gegangen sind, zuhause abgeholt.


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01.06.2025 um 09:11
Zitat von XluXXluX schrieb:r ihm gesagt hat, H. sei schon weg.
Das, was die BILD da geschrieben hat, stimmt eh nicht. P war ja mit im Eiskeller, der wollte H nicht abholen. Er hat sie nur, bevor sie zum Eiskeller gegangen sind, zuhause abgeholt.
Ja, das weiß ich, deshalb schrieb ich ja, da wurde am Anfang ungenau berichtet. Der Artikel ist halt schon Anfang Oktober 2022 erschienen, also kurz nach Auffindung der Leiche. Da war der Infostand der Medien eben noch ein anderer.

Das ändert aber nichts daran, dass ein User nach einer Einschätzung zu diesem alten Zitat gefragt hat.

Das ist doch jetzt aber auch gar nicht weiter wichtig. Ich denke, für @Port_Charlotte hatte sich die Frage so bereits beantwortet.


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01.06.2025 um 09:16
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die Gegenseite soll nicht erst im Urteil die Sichtweise des Gerichts sehen. Die Gegenseite muss vorher darauf aufmerksam gemacht werden.
Frau Rick soll sich laut Frau Aßbichler auf einen Unfall fixiert haben. Aus ihrer Sicht hat Frau Rick die Wichtigkeit dieses Zeugen nicht erkannt. Daher wäre es ihre Aufgabe gewesen, entsprechende Hinweise zu geben. Das hat sie jedoch laut ihren eigenen Angaben bewusst unterlassen. Hätte sie das wirklich gemacht, dann hätte wahrscheinlich Frau Rick schon damals ein psychologisches Gutachten verlangt.
Deine persönlichen Erfahrungen betreffen einen Zivilrechtsstreit (dafür alles zutreffend, gut dass sein RA es erklärt hat), da gilt der Beibringungsgrundsatz, dass heißt, das Gericht kann nur über das entscheiden, was die Parteien selbst vortragen und beweisen. Der rechtliche Hinweis dient da, u. A. dazu klarzumachen, wozu noch Vortrag fehlt.

Im hier zu beurteilenden Strafrechtsstreit ist das anders, weil das Gericht von Amts wegen die Wahrheit so gut es geht zu ermitteln hat. Ob die Verteidigung ein Glaubwürdigkeitskeitsgutachten beantragt (hatte sie vermutlich auch, oder?) oder nicht, dürfte keinen wesentlichen Unterschied machen, das Gericht würde /müsste ein solches einholen (ggf auch ohne Antrag, von Amts wegen), wenn es die Glaubhaftigkeit nicht ohne beurteilen kann (wie es die neue Kammer vorsorglich macht).

Die Kritik im Zusammenhang mit dem Befangenheitsantrag, der zur Urteilsaufhebung führte, betraf entsprechend nicht das Unterlassen eines rechtlichen Hinweises zu dem Zeugen und dessen Bedeutung. Vielmehr ging es wohl uA darum, dass für die Tat eher nicht das Mordmerkmal Heimtücke sondern Verdeckungsabsicht angenommen werden könnte (wohl etwas abweichend vom Anklagevorwurf), wenn man der Darstellung des Zeugen zum Tatablauf folgte, wozu sie offenbar neigte. Das hat die Vorsitzende im Duzton mit dem StA per Email besprochen, ohne die Verteidigung einzubeziehen, und der spätere wohl an alle gerichtete rechtliche Hinweis war deutlich formeller und unkonkreter.
Das - einigermaßen hanebüchene - Argument der Richterin war dazu, dass es der Verteidigerin eh nichts gebracht hätte, an diesen Besprechungen mit der StA zum MordMerkmal beteiligt zu werden, weil die RAe ohnehin (egal welches Mordmerkmal) die Unfallthese und auf Freispruch plädieren würden (vgl. S. 7 des BGH-Beschlusses: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=141309&anz=1164&pos=0).

Nur nochmal zur Klarstellung worum es bei der Frage der Hinweise ging.


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01.06.2025 um 09:38
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Das ist doch jetzt aber auch gar nicht weiter wichtig. Ich denke, für @Port_Charlotte hatte sich die Frage so bereits beantwortet.
Also nochmal zusammengefasst: P war der Nachbar. Er kam mit H zum Eiskeller, war mit ihr dort und wollte auch wieder mit ihr heimgehen. Als sie zusammen heimgehen wollten, ist er nochmal kurz zurück in den Eiskeller. Als er wieder draußen war, war H schon weg.
Und es gab keinen zweiten Nachbarn, der P erzählt hätte, dass H schon weg ist. Das hat sich die BILD anfangs zusammengereimt. Wurde hier aber auch schon ausführlich diskutiert.


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01.06.2025 um 09:47
(Es gab nur einen Nachbarn, der der BILD erzählt hat, dass es einen Bekannten gab, der .. etc.... Der hat mit P aber nie gesprochen. Aber das führt jetzt eh zu weit, die Zusammenfassung sollte reichen).


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01.06.2025 um 10:40
Danke! Ich habe jetzt das Wiki entdeckt und ich habe alle Seiten dieser Diskussion gespeichert, muss sie aber noch aufarbeiten, um sie der KI zugänglich zu machen (bisher durchsuche ich sie händisch nach Stichworten).

"
STs Aussagen bei der Polizei, Sichtungen seiner Person in Tatortnähe, kein Alibi, das sind alles Sachen, die für mich reichen, um ihn als Täter in Erwägung zu ziehen. Um jemanden wegen Mordes zu verurteilen, langt das aber nicht. (...)
Für mich hat seine Aussage bei der Polizei ( Töterwissen) und sein Gejogge in Tatortnähe, wohlmöglich auf genau dieser Route, das größe Geschmäckle.
Quelle: Beitrag von capslock (Seite 697)

Das ist genau der Punkt: Als ST tatverdächtig wurde, war der Superprofiler Alexander Horn schon tätig. Er muss also eine wichtige Rolle gespielt haben... Wenn - das ist eine Hypothese - dieser Mann die Täterschaft von ST annimmt, ist davon auszugehen, dass untergeordnete Beamte sich dieser Sichtweise anschließen. Eine legitime Sichtweise der Ermittler wäre gewesen, ST als Täter für möglich zu halten. Ich habe aber deutlich den Eindruck, dass es bereits frühzeitig darum ging, diesen Schritt zu übergehen und seine Täterschaft zu beweisen.

DAS ist das Problem in diesem Fall, wie es auch bei Genditzki das Problem war und bei zwei ähnlichen Fällen, die ich mir gerade anschaue, von denen der eine völlig unbekannt ist und der andere ein Riesenfall ist, den aber kaum jemand bsher aus Sicht eines möglichen Justizskandals betrachtet. Zunächst einmal sehe ich in allen solchen Fällen auch noch keinen Skandal, sondern eine falsche Weichenstellung innerhalb der Ermittlungsbehörden, die nicht korrigiert wird. Häufig deshalb nicht, weil sogenannte "Autoritäten" eingeschaltet werden (das ist ein gemeinsames Merkmal fast aller solcher Fälle, siehe Mollath).

Ob man solche "falschen Weichenstellungen" schon als "Justizskandal" sieht, das hängt vom Einzelfall ab. Hier wurde Alexander Horn frühzeitig involviert, also definitiv nicht, nachdem man einen "Tatverdächtigen" hatte. Das Verhalten der Richterin - nach allem, was ich gelesen habe - ist mindestens "auffällig" und teilweise wurden hier quasi Wortprotokolle gepostet mit klaren verzerrten Elementen. Wenn unsere Gerichte nicht a priori mögliche falsche Weichenstellungen in Betracht ziehen, erfüllen sie ihren gesetzlichen Auftrag nicht. Das geht dann eben in die Richtung dessen, was Gerhard Strate in seinem Kommentar schrieb: Da verbünden sich zwei gewalten, die sich kontrollieren müssten (Staatsanwaltschaft, Richter). Auch dieses Phänomen findet sich in allen derartigen Fällen.

Mir geht es darum, dass wir in Deutschland dringend eine Diskussion genau über dieses Phänomen brauchen!

Eine weitere Ebene sind die Medien: Diesen konkreten Fall kannte ich bis gestern zwar besser als viele andere, weil der in Aschau spielte und ich daher einen persönlichen Bezug hatte, deshalb hatte ich bereits vergleichsweise viel dazu gelesen. Was aber in den Medien stand, entsprach nicht der Realität. Das ist die nächste Ebene des Problems.

Sorry für die Sonntagspredigt, aber ich vertrete die Auffassung, dass wir natürlich die Einzelfälle mit großer Vehemenz diskutieren müssen, dass wir aber auch das größere Bild diskutieren müssen! Wenn ein Fall wie ST systematisch ist, muss das Thema werden. Ich spreche nicht von einer verschwörerisch angehauchten Theorie einer "korrupten" Justiz - dazu gibt es hier doch keinen Grund, weder Opfer noch Täter waren irgendwie politisch oder sozial aufgeladen, mir geht es darum, dass unsere Justiz und die Medien problemblind sind!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.06.2025 um 10:56
Sorry für drei Beiträge in Folge, die auch noch den Diskussionsfluss stören, der wo ganz anders ist, aber ich kann mich nicht so leicht beruhigen...

Die "Printvorlage" für diese Art der systematischen Justizfehler ist der Fall "Hurricane" aus den Sechziger Jahren, der Bob Dylan zu seinem gleichnamigen Protestsong veranlasst hat. Da der zu Unrecht beschuldigte Täter schwarz war, wurde der Fall als "rassistisch" aufgeladen, wurde von einer "rassistischen Justiz" gesprochen. Das Problem selbst ist aber verblüffend ähnlich zu einem ST oder anderen. Wer mag:

https://www.boeckler.de/de/magazin-mitbestimmung-2744-22894.htm


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