Rick_Blaine schrieb:Mir geht es auch gar nicht darum, zu behaupten, ein Gericht hat immer Recht und wenn nicht, dann gilt, dass es Recht hat. Weit gefehlt. Im hier immer mal erwähnten Badewannenfall habe ich von Anfang an, seit dem ersten Urteil, die Meinung vertreten, dass die Gerichte hier komplett auf Abwegen gewesen sind.
Es waren weniger die Gerichte sondern die Gutachter. DIe Gutachter hatten einen Unfall ausgeschlossen. Wenn das wirklich zugetroffen hätte, wäre der Hausmeister fast als einziger als Täter in Frage gekommen.
Hier ist es anders. Hier gibt es es nicht einen einzigen wirklichen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten. Wenn es ein Tötungsdelikt war, dann kommen viele in Frage, nicht nur Leute aus dem Eiskeller..
Der Angeklagte ist auschließlich auf dem Nachhauseweg gesehen worden. Der Weg führte nicht am Unfall-/Tatort vorbei. Hier gibt es gute Zeichnungen, die das zeigen. Kurze Zeit später soll ein Spiel auf dem Smartphone gespielt worden sein, was durch Logs ermittelt werden konnte. Belastend ist nur der JVA-Zeuge und andere widersprüchliche Zeugenaussagen, die teilweise durch den WhatsApps und auch Mobilfunktbewegungen widerlegt wurden. Die letzte Widerlegung der Zeuguin Lea, hat das Gericht verhindert.
Ist das zu Recht erfolgt? Würdest Du das an Stelle des Gericht genauso handhaben? Wir haben hier schon die verschiedenen Möglichkeiten durchdiskutiert. Es hätte zumindest eine Möglichkeit gegeben, den Angeklagten weiter zu belasten, aber eben auch bzgl. der Zeugenaussage Leas stark zu entlasten. Möglich wäre natürlich auch gewesen, dass die Untersuchung keine weiteren Erkenntnisse gebracht hätten.
Du siehst dadurch sehr deutlich, dass wir bei unseren Überlegung gar nicht einseitig die Sache betrachten. Wir haben hier sehr deutlich die verschiedneen Möglichkeiten durchdacht und haben die unterschiedlichen Fälle betrachtet. Wir können eben nicht wissen, was die Untersuchung von dem Handy des Zeugen gebracht hätte. Für uns ist daher auch bei bestem Willen nicht nachvollziehbar, warum das Gericht diesen Beweis nicht erhoben hat. Daraus müssen wir schließen, dass das Gericht die Beweise nicht ausreichend erhoben hat.
Ich glaube es sollte Dir klar sein, dass der Dein Vergleich der hier diskutiernden mit dem Böhjringer-Fall in meinen Augen verfehlt war.
Dann gibt es die Sache mit dem JVA-Zeugen. Dass Gericht hat hier rechtliche Hinweise unterlassen, mit der Begründung, dass sich Frau Rick auf einen Unfall fixiert habe.
Ich bin bzgl. rechtliche Hinweise nicht ganz unbewandert. Ich habe vor vielen Jahren ein Rechtsstreit bzgl. Bau geführt. Da wurde der Gegenseite rechtliche Hinweise gegeben. Ich weiß noch, als wäre es gestern gewesen, für mich erschien es vom Gericht unfair. Ich hatte gedacht, das Gericht will zu meinem Nachteil der Gegenseite helfen. Ich rief daher meinen Anwalt an und teilte ihm meine Sicht mit. Er erklärte es mir dann sehr genau. Das muss erfolgen, wenn eine Partei entscheidendes übersehen haben könnte. Die Gegenseite soll nicht erst im Urteil die Sichtweise des Gerichts sehen. Die Gegenseite muss vorher darauf aufmerksam gemacht werden.
Frau Rick soll sich laut Frau Aßbichler auf einen Unfall fixiert haben. Aus ihrer Sicht hat Frau Rick die Wichtigkeit dieses Zeugen nicht erkannt. Daher wäre es ihre Aufgabe gewesen, entsprechende Hinweise zu geben. Das hat sie jedoch laut ihren eigenen Angaben bewusst unterlassen. Hätte sie das wirklich gemacht, dann hätte wahrscheinlich Frau Rick schon damals ein psychologisches Gutachten verlangt. Das hast Du selbst im neuen Verfahren als Begründung für die Handlungsweise des aktuellen Gerichts vermutet.
Ich denke, auch Dir wird klar sein, dass rechtlich notwendiges ganz bewusst unterlassen wurde. Das wirft für mich jedenfalls ein extrem negatives Licht auf das Gericht. Hättest Du den Teil dieses BGH-Beschlusses (Randnummer 13) gelesen, wäre das wahrscheinlich auch Dir klar geworden. Es ist nicht nur eine Befürchtung der Befangenheit dahinter steckt deutlich mehr.
Nicht nur Frau Aßbichler wäre aufgefordert gewesen solche Hinweise zu geben, sondern auch die anderen Berufsrichter. Dass mehreren Richtern solche elemenare Fehler unterlaufen, dass hätte ich nie gedacht.
Für mich ist das alles deutlich zuviel und einem solchen Gericht kann man nicht mehr trauen.
Vor diesem Hintergrund kann man Deiner Argumentation nicht mehr folgen. Wenn diese Fehler nicht erfolgt wären, könnte man es anders sehen, aber so ...