XluX schrieb:Rn. 641: Das war die Absprache zwischen V und ST zum Federballspiel.
Rn. 639: ggf. Absprache zum Treffen am 3.10. 19 Uhr
rabunsel schrieb:Ich denke die Absprach lag schon vorher vor,
Aber 641 fängt doch so an:
08:20:38 Uhr: …an S.: Mogst heid wos macha?
Das fände ich etwas merkwürdig, wenn man sich am Vorabend (639) schon abgesprochen hätte, heute etwas zu machen.
Hier schreiben sie dann:
11:42:33 Uhr: … an S.: Machma um 7 beim E.
Und du meinst trotzdem, sie hätten sich vielleicht schon am Vortag verabredet sich um 7 zu treffen? Oder verstehe ich dich das falsch.
XluX schrieb:Federball spielt man zwar eher zu zweit, aber ist kein Indiz.
Wobei ich hier noch anmerken würde, wenn Lea spontan mitkam könnten sie auch Tischtennisschläger mitgenommen haben um etwas zu dritt zu machen.
XluX schrieb:Nur wem hat ST dann erzählt, dass in Aschau ein Mädl umgebracht wurde? Nur L? Weil V hat es ja erst am 5.10. erfahren.
XluX schrieb:Nur L? Weil V hat es ja erst am 5.10. erfahren.
Am 5.10. hat sie es doch sicherlich nicht erfahren, oder? Ihr Chat sagt ja schon, dass sie es am 4. erfahren hat. Und L hat ja dann letztendlich auch ausgesagt, dass
11:46:31 Uhr: … an S.: Machma dann später trotzdem was mit … auch!
Das hier bezieht sich ja vermutlich auf R. Aber woraus will man folgern, dass es sich auch nach 19 Uhr bezieht? Später kann auch später am Nachmittag heißen.
Was für mich hier wirklich sehr verwirrend ist, dass man nicht nur die Geodaten von Rs Handy nicht ausgewertet sondern es einfach null Infos über die Kommunikation mit ihm gibt, oder übersehe ich da etwas?
Müsste man wohl so erklären:
rabunsel schrieb:(Die vorherige Absprache mit Raffi liegt uns ja auch nicht vor, wurde wohl nicht als fallrelevant eingestuft).
XluX schrieb:Das Problem ist: Natürlich kann man sich jetzt einzelne Details rauspicken und sagen, ein Teil von Ls Erzählungen könnte stimmen. Es geht ja aber nicht darum, ob nicht vielleicht doch irgendein Punkt stimmt - sondern ob der ganze Ablauf so gewesen sein kann und die Aussage glaubwürdig ist. Man kann doch nicht ein Indiz darauf begründen, dass 30 oder 50% der Aussage stimmen könnte.
Na ja an ihrer Aussage stimmt, dass sie am Abend des 3.10. Corona hatte. Stimmen kann aus meiner Sicht:
1. dass sie am Nachmittag mit dabei war. Für mich ist das in Bezug auf die Absprachen mindestens genauso wahrscheinlich wie dass man sie erst abholen musste.
2. dass R mit dabei war. Hier bleibt das Kommunikationsmysterium. Für mich ist das im Urteil nicht ausreichend begründet, ob es das anhand der Akten war weiß ich nicht.
3. Dass sie Tischtennis spielten.
Problematisch ist hier für mich nur 2.
Dass sie sich richtig erinnert, an welchem Tag sie Corona hatte, aber falsch daran erinnerte, wie das ablief halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ich glaube nicht, dass sie zuhause war als sie Corona hatte, sondern unterwegs war. Aber wenn sie unterwegs war hätte man sich sicherlich abgesprochen, ob sie denn schon wieder zu Hause ist, wenn man sie, wie ihrer vermutet, abholen wollte. Dann wäre aber definitiv klar, dass sie nicht dabei war. Also hat man sich deswegen nicht nochmal abgesprochen, also war sie wohl auch nicht irgendwo anders unterwegs. Also war mit S T und V unterwegs.
Felden/Übersee geraten im Urteil durcheinander. In ihrer Aussage (388) ist von Felden/Übersee die Rede. Vielleicht sollte das einfach nur bedeuten, dass sie nicht mehr genau wusste welches.
Und ich halte es auch generell für wahrscheinlich dass sie wenn sie das Corona richtig erinnert (was sie ja in 691 definitiv tut), sie das auch richtig mit einem Treffen mit S T und V in Erinnerung bringt.
Dann gibt es den angeblichen Widerspruch, ob alle das mitbekommen haben oder nur sie. Dazu verweise ich auf ihre erste Vernehmung:
388
Der Zeuge referierte betreffend die 1. Zeugeneinvernahme am 22.11.2022 (von 15:42 Uhr – 16:40 Uhr) zusammenfassend, dass … geäußert habe, dass sie, ihre Schwester … und S. T. sich am Nachmittag des 03.10.2022 zum Tischtennisspielen beim Strandbad in Felden/Übersee getroffen hätten. Das Treffen habe um etwa 17:00 Uhr stattgefunden. Als die Gruppe gegen 18:00 Uhr/18:30 Uhr zum Fahrzeug de … am Parkplatz zurückgegangen sei, habe S. T. zu ihr … gesagt, dass „in A. eine Frau umgebracht worden ist“, „es in A. einen Mord gegeben hat“. Den Namen des Opfers habe er nicht genannt. Diese Aussage hätten auch ihre Schwester … und der … mitbekommen können. Ob sie (also … und …) das tatsächlich mitbekommen hätten, wisse sie… nicht.
Sie war sich also von vornherein nicht ganz sicher, ob das alle mitbekommen haben. Ein Widerspruch ist also auch das nicht.