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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.873 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:54
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Du meinst, jemand, der wegen Mordes verurteilt wird, hat einen Flüchtigkeitsfehler-freien Urteilstext verdient?
Entlarvend! Für dich darf das Urteil also gern fehlerbehaftet sein so lange es dein (warum auch immer) so vehement gewünschtes Ergebnis liefert?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:21
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Meinst Du damit zum Beispiel den Umstand, dass Hanna noch kurz vor ihrem Tod versucht hat, einen Notruf an ihre Eltern abzusetzen? Sprach dieser Notruf eher für einen Unfall und gegen ein Tötungsdelikt? Haben die Ermittler das falsch gewertet?
Es erscheint für mich nicht sehr plausibel, statt zu schreien, ein Handy rauszuholen. Und was hätte es in einer wirklichen Angriffssituation geholfen? Nichts. Wenn die Kopfverletzungen weitaus besser mit dem Schütz zu vereinbaren sind, dann wird auch diese Theorie anders gesehen werden müssen. Sie hat dann an Plausibilität weiter stark verloren. Man kann nicht mehr von einer bewusstlosen Person sprechen, die zum Bärbach geschleift wurde. Es gibt dann für ein Kapitaldelikt keinen Grund mehr für die die fehlenden Abwehrspuren. Ich nehme an, es wird sich dann ein Bild ergeben, der zum Unfall weitaus besser passen wird.

Dann wird der Anruf nur zu einem einzelnen Details, der sich auch anders erklären lässt. Für mich ist ein LKA-Mitarbeiter, der für die Auswertung der Handy-Logs zuständig war, nicht der Spezialist ist, der die Möglichkeiten kennt, wie ein solches Display auf den Wasserkontakt reagiert. Wenn überhaupt werden das Hard- und Softwareentwickler der Firma Apple wissen. Vielleicht benötigt man dazu auch ein 100%iges baugleiches Modell mit dem identischen Softwarestand. Es wird auch weitere Erklärungsmöglichkeiten geben.

Ich glaube, dass der zentrale Punkt in der neuen Verhandlung die Erklärung der Kopfverletzungen werden wird. Wenn es sich wirklich herausstellt, dass Frau Mützel die besondere Form der Wunden nicht beachtet hat, dann ist das schon ein Fehler, der nicht hätte passieren dürfen.Diese neue Erklärung hat dann wesentliche Folgen auf die Bewertung des Falles insgesamt.

Wie gesagt, die künftigen Wochen werden sicher sehr interessant werden..


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:26
Zitat von GrillageGrillage schrieb:den Basti
Bitte.
Sebastian T. ist ein junger Mann. Er hat sein Leben noch vor sich. Vielleicht ist er unschuldig. Vielleicht auch nicht.

Er muss sich erneut einem Verfahren stellen, indem es um den schrecklichen Tod einer jungen Frau geht.

Meinst du nicht, dass es angebracht ist, den korrkten Namen des Verdächtigen zu verwenden, als permanent einen völlig unpassenden verniedlichenden Spitznamen zu wählen?

Auch wenn wir hier aus der bequemen Beobachterposition schreiben: es geht um das Leben eines Menschen und dessen Familie.
Ein klein wenig Respekt sollte doch möglich sein, oder?

Er heißt Sebastian. Und auch nur ganz evtl. hat er nichts mit dem Tod von Hanna zu tun.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 03:25
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Nein, es gibt nicht nur einen BILD-Artikel als einzige Quelle, sondern die Nachricht des StA an die Richterin, die @fassbinder1925 hier wörtlich wiedergegeben hat:

fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:
Der Staatsanwalt schreibt:

„Hallo Jacqu , der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen. Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf) dort trifft er auf Hanna und
Sorry und das soll jetzt eine Quelle dafür sein, dass es irgendeinen mehr oder weniger objektiven Anhaltspunkt (Einlassung, Zeugenaussage?) für den angeblichen Stress gab? M. E. ist das nur ein Beleg dafür, dass der StA diesen Ablauf für plausibel hält und diese Hypothese seinem Plädoyer zu Grunde legen will, sich aber selbst so unsicher ist, dass er bei der Duz-Freundin "Jaqu", also der Richterin, mal nachfragen muss, ob er damit Gehör findet.

Ein Anhaltspunkt für eine tatsächliche Grundlage für diese Geschichte (die ja im Bereich des Möglichen liegt, deshalb ist ein derartiges Plädoyer - über die Email - Absprache rede ich mal nicht - erstmal nicht verwerflich, wenn auch nicht unbedingt überzeugend) ist die Tatsache, dass sich der StA mit der Richterin hierüber austauschen will aber offensichtlich nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 03:31
Zitat von emzemz schrieb:Hat das denn keiner gelesen?
Landgericht Traunstein
Die Vorsitzende der 1. Jugendkammer
AZ.: 1 KLs 402 is 40276/22 jug(2) Strafverfahren gegen T...... Sebastian
wegen versuchten Mordes
Irgendwie meine ich mich zu erinnern, die seinerzeitige Anklage lautete ein bisschen anders :D
Aber wer wird schon so kleinlich sein.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wegen versuchten Mordes würde ja bedeuten, er hat es versucht, ist gescheitert, sie hat überlebt - und ist dann selbst in den Bach gefallen! Oder wie soll man das verstehen?
Könnte man. Ich halte es für einen (ganz harmlosen oder Freud'schen) Schreibfehler der Pressestelle, denn, wie schon diskutiert, kann der Anklagevorwurf zu diesem Zeitpunkt nicht außerhalb der Hauptverhandlung reduziert werden.

Auch in der Sache wäre ein solcher Ablauf, wäre er denkbar/feststellbar wohl eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf und der eingetretene Tod ihm dennoch zuzurechnen (dazu zB kürzlich der BGH: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-5str688-24-mord-unwesentliche-abweichung-kausalverlauf).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:34
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Auch in der Sache wäre ein solcher Ablauf, wäre er denkbar/feststellbar wohl eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf und der eingetretene Tod ihm dennoch zuzurechnen (dazu zB kürzlich der BGH:
Ich habe auch keinen Fall gefunden zum Thema "versuchter Mord mit Todesfolge". Insofern muss man wahrscheinlich wirklich davon ausgehen, dass das sich ein Fehler ist.
Insgesamt verwundert es schon, wie bei solchen offiziellen Schreiben solche Fehler passieren können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 08:20
Zitat von XluXXluX schrieb:Insgesamt verwundert es schon, wie bei solchen offiziellen Schreiben solche Fehler passieren können.
Es scheint sich ja um eine Verfügung der Vorsitzenden zu handeln. Wahrscheinlich wurde der Anklagevorwurf unzutreffend von der Registratur oder der Geschäftsstelle in das EDV-System eingegeben, bei Erstellung der Verfügung wird das dann automatisch so unzutreffend übernommen und beim Verfassen/unterzeichnen der Verfügung hat die Vorsitzende das dann vermutlich übersehen. Sowas kommt schon mal vor, sollte es aber gerade bei öffentlichswirksamen Dokumenten natürlich nicht und hätte auch von der Pressestelle gegengecheckt werden müssen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:15
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Es scheint sich ja um eine Verfügung der Vorsitzenden zu handeln. Wahrscheinlich wurde der Anklagevorwurf unzutreffend von der Registratur oder der Geschäftsstelle in das EDV-System eingegeben, bei Erstellung der Verfügung wird das dann automatisch so unzutreffend übernommen und beim Verfassen/unterzeichnen der Verfügung hat die Vorsitzende das dann vermutlich übersehen. Sowas kommt schon mal vor, sollte es aber gerade bei öffentlichswirksamen Dokumenten natürlich nicht und hätte auch von der Pressestelle gegengecheckt werden müssen.
Aber würde das nicht bedeuten, dass es auch auf allen Schriftstücken zu diesem Verfahren dann so stehen würde?
Da müssen doch im Vorfeld des Prozesses jede Menge Schriftstücke zwischen den Parteien des Verfahrens ausgetauscht werden, zudem müssen Zeugen geladen werden etc.
Dann würde da ja auch wieder dieser Anklagepunkt drüber stehen. Und das wäre ja schon kritisch, denn der Angeklagte (und auch die anderen Prozessparteien) müssen doch die Möglichkeit haben, sie auf das Verfahren und die erhobenen Anschuldigungen vorzubereiten.
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die Gerichtssekretärin, die Sekretäin der StA oder die Fachgehilfen in den Anwaltskanzleien sowas bei jedem Schriftstück händisch in die Betreffzeile reinschreiben. Ist schon naheliegend, dass es auch bei Gerichten eine Art CR-Tool gibt, über die die Dokumente so eines Verfahrens verwaltet und Schriftsätze dann eben automatisch mit Aktenzeichen, Anklage-Kurzsatz, Namen des Angeklagten etc. vorausgefüllt werden.

Klar kann man argumentieren, dass der und seine Verteidiger doch schließlich genau wissen, worum es in dem Verfahren geht und sich an einer Hand abzählen können, dass das nur ein Tippfehler/Flüchtigkeitsfehler/Übertragungsfehler oder was auch immer sein kann.
Aber formaljuristisch stelle ich mir das schwierig für das Gericht zu verargumentieren vor, wenn sich ein Angeklagter oder ein Nebenkläger darauf als Grund für die Aussetzung der Verhandlung oder noch schlimmer als Grund für eine Revision beruft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:35
@Grillage

Die Anklage ist aber immer noch die selbe wie zuvor, und da steht wegen Mordes drauf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:23
Zitat von emzemz schrieb:@Grillage

Die Anklage ist aber immer noch die selbe wie zuvor, und da steht wegen Mordes drauf.
Auf der ersten Seite der von Dir verlinkten Sicherheitsverfügung vom 15.09.2025 steht "wegen versuchten Mordes".
Seite 8 ist eine Korrektur vom 22.09.2025, welche sich auf die Anzahl der Plätze im Sitzungsaal bezieht, dort steht wiederum "wegen Mordes".

Es handelt sich hierbei nicht um die Anklageschrift, sondern um eine Sicherheitsverfügung mit Anweisungen für alle Personen, die Zutritt zum Sitzungssaal haben. Nicht mehr und nicht weniger.
Fehler können passieren. Ist menschlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:27
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Meinst du nicht, dass es angebracht ist, den korrkten Namen des Verdächtigen zu verwenden, als permanent einen völlig unpassenden verniedlichenden Spitznamen zu wählen? (…). Er heißt Sebastian
Es ist ja vergleichsweise eine Petitesse.

Sebastian T. wird in seiner Familie „Basti“ gerufen.
Im Freundeskreis redet man ihn (etwas befremdlich, wie ich finde) nicht mit Vor-, sondern nur mit Hausnamen an.

Andere und auch ich haben ihn ebenfalls schon mal Basti genannt - etwa dann, wenn es allzu überhand nahm mit der Inschutznahme des ach so braven, über jeden Verdacht erhabenen Angeklagten ging.

Im Übrigen: Jemanden nur mit dem Vornamen zu benennen, kann auch distanzlos, verniedlichend oder anbiedernd wirken. Allerdings verbietet es sich natürlich aus guten Gründen, ganz korrekt zu sein und den vollen Namen auszusprechen. Deswegen ja auch die oft ein wenig schroff erscheinen Abkürzungen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:49
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. wird in seiner Familie „Basti“ gerufen.
Im Freundeskreis redet man ihn (etwas befremdlich, wie ich finde) nicht mit Vor-, sondern nur mit Hausnamen an.

Andere und auch ich haben ihn ebenfalls schon mal Basti genannt - etwa dann, wenn es allzu überhand nahm mit der Inschutznahme des ach so braven, über jeden Verdacht erhabenen Angeklagten ging.

Im Übrigen: Jemanden nur mit dem Vornamen zu benennen, kann auch distanzlos, verniedlichend oder anbiedernd wirken. Allerdings verbietet es sich natürlich aus guten Gründen, ganz korrekt zu sein und den vollen Namen auszusprechen. Deswegen ja auch die oft ein wenig schroff erscheinen Abkürzungen.
Wie kommst du darauf? Also ich finde es ja grundsätzlich auch eher unwichtig, wie er nun genannt wurde.

Habe aber ja vor ein paar Seiten geschrieben, dass ich dieses ständige wiederholen von „Basti“ unter anderem deswegen ein bisschen witzlos finde, weil er meiner Meinung nach eben nicht mal in den Sprachnachrichten und auch sonst nicht von seinen Freunden oder Familie je so genannt wurde.

Und der Meinung bin ich nach wie vor.

Aber du sagst das so selbstverständlich.

Hast du da irgendwelche Belege die darauf hindeuten?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:15
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. wird in seiner Familie „Basti“ gerufen.
Das ist doch auch völlig okay.
@Grillage nennt ihn jedoch penetrant ausschließlich DER BASTI … und das klingt leider weder wertschätzend noch sachlich neutral, sondern etwas herablassend oder als ob er von einem Kleinkind spräche.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:34
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:nennt ihn jedoch penetrant ausschließlich DER BASTI … und das klingt leider weder wertschätzend noch sachlich neutral, sondern etwas herablassend oder als ob er von einem Kleinkind spräche.
Da wurden schon unsachlichere Sachen rausgehauen.

Ich habe viel mehr das Gefühl, dass dieses „Basti“ weniger dazu dient, den Angeklagten schlecht dastehen zu lassen, da werden eben härtere Mittel benutzt, sondern es geht natürlich darum, die Leute, die hier die Schuld stark in Zweifel ziehen, blinde Sympathie vorzuwerfen und somit jeder Argumentation schon zu Anfang, die Ernsthaftigkeit abzusprechen.

Währenddessen ich das andersherum wirklich selten gelesen habe, zumindest in so einer Form.

Man kann ja sagen, dass man die Argumentation des Anderen für Müll hält, aber man ist nicht gezwungen, den Anderen in diese Ecke zu stellen.

Und in Phasen wo das halt mal wieder besonders penetrant geschieht, fällt es halt schwer ständig darüber hinweg zu lesen. Gleichzeitig beschwert sich dann die Moderation über „Userbezug“, was zwar verständlich ist, man aber den Leuten auch nicht immer verdenken sollte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:04
Ein Glück, dass das Urteil aufgehoben wurde aufgrund des Verfahrensfehlers (dank Jaqui und Wolfgang) und ich bin gespannt auf die Neuverhandlung.

Eigentlich ist es skandalös…
Man weiß weder wo es passiert sein soll, noch was überhaupt passiert ist.
Der unglaubwürdige Knastzeuge und Lea, deren Aussage sich als totaler Müll erwiesen hat setzen dem ganzen noch die Krone auf.

Ich sage nicht, dass er unschuldig ist, aber DAS ist doch keine Grundlage für eine Verurteilung wegen Mordes.
Alles so schwammig, „Er hätte doch evtl. dort gewesen sein können und „er hat doch Gewaltpornos geschaut und besoffen auf einer Party gesagt „dann war ichs halt“.
Sorry, das sind doch keine Indizien um jemanden jahrelang einzubuchten.

Im Zweifel für den Angeklagten - und hier habe ich doch erhebliche Zweifel.


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