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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 22:33Meinst Du damit zum Beispiel den Umstand, dass Hanna noch kurz vor ihrem Tod versucht hat, einen Notruf an ihre Eltern abzusetzen? Sprach dieser Notruf eher für einen Unfall und gegen ein Tötungsdelikt? Haben die Ermittler das falsch gewertet?Rigel92 schrieb:Es ist noch Zukunftsmusik, wenn sich das so raus stellt, dann haben sie wesentliche Dinge ignoriert, die eher für einen Unfall sprechen und schon bei richtiger Auswertung einem Tötungsdelikt widersprochen hätten.
Damit hast Du vollkommen Recht. Dann wäre vielleicht eher eine präzise Festlegung des Tatorts möglich und nicht eine so verquaste wie durch die Assbichler-Kammer in ihrem Urteil unter der Randnummer 1415, die @XluX hier kürzlich zitiert hat:Rigel92 schrieb:Du hattest damals auch einen Ortstermin für das Gericht als sinnvoll angesehen, ja ich glaube das wäre dem neuen Gericht auch anzuraten.
Ich habe versucht, dass mal so zu übersetzen, dass es einen Sinn ergeben könnte. Es gelingt einfach nicht. Der Tatort liegt da (Ecke Burgweg/ Kampenwandstrasse) beziehungsweise dort (gegenüberliegender Gehsteigbereich). Aber auf jeden Fall ist er (der Tatort) von dort aus (???) gar nicht einsehbar. Häh???XluX schrieb am 20.09.2025:Der Tatort, d.h. der Ort, an dem der Angeklagte auf H. W. traf (Ecke X. Weg/K.-Straße 94 a bzw. gegenüberliegender Gehsteigbereich) ist von dort aus gar nicht einsehbar (vgl. Karte Nr. 1, Anlage zum Urteil).
Nicht einsehbar wäre von der Kreuzung das Brückerl, weil es hinter einer Kurve liegt. Und im Übrigen: An der besagten Kreuzung gibt es gar keinen Bärbach (der biegt ein paar Meter hinter dem Brückerl nach rechts ab). Schleierhaft, wie Hanna in diesem Kreuzungsbereich ertrunken sein soll - völlig losgelöst von der Frage, ob das nun durch Gewalteinwirkung oder per Unfall geschah.
Meine Vermutung: ST ist an der Kreuzung auf Hanna getroffen, hat sie verfolgt und am Brückerl überfallen.
Der zitierte Beitrag von AusLeipzig wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragAch, das war gar kein Vorwurf? Der Polizei zu unterstellen, sie habe den Tatort verlegt, um ein Indiz gegen ST zu konstruieren, war nur eine sachliche Feststellung?
Nach dem Motto: „Honi soi qui mal y pense“ - ein Schelm, der Böses dabei denkt?