@GrillageWas in der Urteilsbegründung steht ist nicht ganz unwichtig, denn es beschreibt die Annahmen des Gerichts. Wenn es dort den "Tatort" genau an dieser Einmündung sieht, auf den Karten jedoch an einem anderen Punkt eingezeichnet sein sollte, ist erst mal ein Unterschied gegeben. Ob das Gericht wirklich von diesem Punkt ausgegangen war, ist nicht belegbar. Es ist schon ein starker Unterschied, wenn der Angeklagte direkt auf das Opfer zugelaufen wäre oder erst das Opfer durch ein Blick nach rechts hätte sehen können. Durch das Hotel wird der Blick nach rechts sehr spät freigegeben. Hätte das Gericht auf die Karten geschaut, hätte es sich fragen müssen, ob der Angeklagte das Opfer bei diesem Blick nach rechts überhaupt gesehen hätte. Es war dunkel, das Opfer war schwarz gekleidet und auf den Bildern sehe ich keine Straßenbeleuchtung! Bei dem kurzen Blick nach rechts hätte er das Opfer wahrscheinlich gar nicht gesehen.
Und damit ist dieser Unterschied schon sehr entscheidend. Das Gericht musste schon einen unwahrscheinlichen Weg annehmen, den Abstecher über den Burgweg, zusätzlich hätte es einen weiteren Abstecher annehmen müssen, der ihn weiter von seinem Zuhause weggeführt hätte, erst am Buckwinkl wäre die letzte Möglichkeit gewesen. Irgendwann ist dann einfach Schluss mit lustig.
Mit diesen Dingen beschäftigt sich das Gericht in der Begründung überhaupt nicht.Es ist eher anzunehmen, dass es wirklich einem Irrtum unterlegen war. Die vom LKA-Mitarbeiter behauptete Linkskurce gab jedenfalls nicht am von
@Tiergarten angenommenen Tatort.
An der vom Gericht beschriebene Stelle gab es jedoch keinen Bärbach, es wäre ein schwerer Fehler gewesen.
Ich muss daher
@Tiergarten vollkommen recht geben, eine Ortsbesichtigung hätte sicher sehr viel gebracht.
Grillage schrieb:Und dann möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass in dem Urteil explizit auf die Fundstelle von Hannas Ring als entscheidende Spur für die Festlegung des Tatortes genannt wird. Es ist also nicht so, wie hier ständig behauptet wird, dass es am angenommenen Tatort keinerlei Spuren der Tat gibt.
Dass Hanna den Ring verloren hat ist meiner Meinung nach nur durch einen handgreifliche Auseinandersetzung mit dem Täter zu erklären. Wie sollte sie den Ring denn bei einem Unfall verloren haben?
Die Ringe können nur den nördlichsten Bereich des Geschehens eingrenzen, mehr nicht. Bei einem Unfall kann das Opfer die Ringe später verloren haben, auch bei einem Kapitaldelikt können die Ringe noch mit der Strömung etwas mitgerissen worden sein.
Außerdem spricht der Fundort der Ringe (im Bach) nicht für ein Kapitaldelikt, eher für einen Unfall. Es waren keine wirklichen Ringe, sie waren nur auf die Finger aufgesteckt. Sie werden dann recht leicht abgestreift. Ähnlich ist es dem Holzuhren-Besitzer mit seiner Uhr gegangenen, dabei wurde sogar das Armband zerrissen.
Hätte das Opfer die Ringe bei einer tätlichen Auseinandersetzung verloren, wären sie irgendwo am Tatort selbst gelandet, kaum im Fluss. Im dunkeln die dann zu finden, ist dann sehr schwierig. Wenn sie im Gras gelandet sind fast unmöglich Die Suche hätte dann die benötigte Zeit weiter erhöht, das Zeitfenster war schon so sehr knapp. Und was hätte es gebracht?
Wären die Ermittler bei einem Verlust bei einem tätlichen Angriff ausgegangen, dann hätten sie diese Suchzeit berücksichtigen müssen. Wahrscheinlich waren selbst die Ermittler von einem Verlust im Bach ausgegangen.