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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.398 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 10:33
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Ich finde in Kombination mit der speziellen Form der Kopfwunden, falls die wirklich unter den Tisch fallen gelassen wurden, kommen die Sachverständigen oder das Institut mit einer Befangenheit noch gut weg.
Naja, weiß jetzt nicht was weniger rufschädigend wäre. Wenn die Kammer fachlich kompetente zusätzliche Gutachter hinzuholt und am Ende eine vernünftige Gesamtwürdigigung anstellt, kann sie eine Entscheidung über entweder Besorgnis der Befangenheit oder Inkompetenz der ersten Gutachter vielleicht einfach umschiffen (wobei man diese dann wohl für das nur bedingt brauchbare Gutachten bezahlen muss...).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:02
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

Frage: gibt es noch einen weiteren Live-Ticker, den man verfolgen kann?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:08
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und ja, ich habe kritisiert, dass sich die Kammer dieses Gutachten voll umfänglich zueigen gemacht und den Angeklagten umgehend auf freien Fuß gesetzt hat - ungeachtet aller weiteren teils schwer wiegenden Indizien gegen Sebastian T.

Warum hat man nicht die Neuauflage des Verfahrens abgewartet? Zum Beispiel steht ja die erneute Vernehmung des umstrittenen JVA-Zeugen Adrian M. gleich in der ersten Prozessphase an.
Du behauptest, dass die Kammer die weiteren Indizien nicht beachtet hätte. Das ist eine schwere Unterstellung und ist nur eine reine Spekulation von Dir. Du glaubst, dass die übrigen Indizien einen dringenden Tatverdacht reichen, hast jedoch diese Vermutung nie anhand der Urteilsbegründung untermauert. Andere beziehen sich gerade auf diese.

Mit Deiner Haltungsweise billigst dem neuen Gericht keine eigene Meinung zu.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Kann man das noch vertiefender erläutern? Und verstehe ich es richtig, dass der zentrale Vorwurf lautet, Frau Mützel habe einen Unfall nicht ausschließen wollen und sei d e s w e g e n von der Institutsleitung vom Prozess ausgeschlossen und durch einen anderen Rechtsmediziner ersetzt worden?
Das weiß man nicht, jedoch kann so ein Austausch die Befürchtung der Befangenheit begründen. So etwas ist in einem laufenden Verfahren ungewöhnlich. Von Seiten der Institutsleitung hätte mit dem Wechsel eine klare Begründung an die Beteiligten geliefert werden müssen. Ob dieser Tausch rechtlich überhaupt möglich ist, bin ich überfragt, @abgelenkt hat da so seine Zweifel.

Auf jeden Fall scheint es da auch auf Seiten des Gerichts Unklarheiten zu geben, so dass der Institutsleiter zur Stellungnahme aufgefordert wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:14
Letztlich läuft aus meiner Sicht alles auf Freispruch aus Mangel an Beweisen hinaus. Das hat die Kammer bereits mit dem Verneinen des dringenden Tatverdachts durchblicken lassen und das ist natürlich auch der Verteidigung klar. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Kammer in der Urteilsbegründung darauf hinweisen wird, dass es gute Gründe gibt, den Angeklagten für den Täter zu halten, aber die Beweislage eben nicht ausgereicht hat. Und damit wird man dann leider leben müssen: In einem Rechtsstaat muss auch ein Täter freigesprochen werden, wenn ihm die Schuld nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:19
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Letztlich läuft aus meiner Sicht alles auf Freispruch aus Mangel an Beweisen hinaus
Aha. Letztens hieß es noch, dass sich das neue Urteil nicht sonderlich vom alten unterscheiden würde:
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb am 21.04.2025:nunmehr zur Entscheidung berufene 1. Jugendkammer des Landgerichts wird natürlich das Urteil sorgfältig studieren und die Argumentation der 2. Jugendkammer überprüfen. Es ist aus meiner Sicht wahrscheinlich, dass das neue Urteil sich nicht grundlegend unterscheiden wird.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:19
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Daraufhin sahen sich die Autoren zu einer von der Anwältin wohl völlig unbeabsichtigten Verknüpfung des Schicksals der beiden Rick-Mandanten veranlasst: „Ist Sebastian T. ein Justizopfer?“…
Ich weiß jetzt nicht, ob du das ironisch meinst - ist aber auch egal, weil:
Natürlich sind die beiden Fälle verknüpft - schon ohne Frau Ricks Zutun.
Ich hab mir, schon seit die Anwältin das Mandat übernommen hat, gedacht, dass sie ständig Dėjàvus haben muss.
Ich persönlich habe noch nie zwei so ähnliche Fälle gesehen (sogar manche der Ermittler/Sachverständigen waren dieselben). Deshalb sicher auch das Interesse von Genditzki - der weiß ja am besten, wie es ist, unschuldig auf der Anklagebank zu sitzen.

Unabhängig davon gibt es aber auch Justizopfee ohne Verknüpfung. Schon deshalb verstehe ich nicht, was genau Du damit sagen willst? Dass der Merkur überhaupt erst auf das Thema "Justizopfer" kam, weil Genditzki im Gerichtssaal saß?


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30.09.2025 um 11:21
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Aha. Letztens hieß es noch, dass sich das neue Urteil nicht sonderlich vom alten unterscheiden würde:
Seitdem ist ja etwas Einschneidendes geschehen: Ein Glaubhaftigkeitsgutachten kam wohl zu dem Schluss, dass die Aussage des Mithäftlings keine gute Qualität aufweist. Dazu kann man stehen, wie man will, aber die Kammer hat ihre Meinung dazu mit dem Aufheben des Haftbefehls durchblicken lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:24
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Kammer in der Urteilsbegründung darauf hinweisen wird, dass es gute Gründe gibt, den Angeklagten für den Täter zu halten, aber die Beweislage eben nicht ausgereicht hat.
Das wiederum glaube ich überhaupt nicht, wie kommst Du denn darauf?
Auch diese Aussage ließe ja eine Befangenheit erkennen.
Abgesehen davon will Frau Will ja anscheinend wirklich die Wahrheit herausfinden und hat jetzt schon mehr Empathie für einen potenziell Unschuldigen gezeigt ais im alten Verfahren alle Beteiligten zusammen.


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30.09.2025 um 11:25
Zitat von emzemz schrieb:Frage: gibt es noch einen weiteren Live-Ticker, den man verfolgen kann?
Naja, Live-Ticker würde ich es jetzt nicht nennen, aber hier gab es gestern offenbar auch alle paar Stunden ne Art Zusammenfassung und es ist mit der Überschrift und dem Update von heute morgen um 5 angedeutet, dass da vielleicht auch heute ähnlich weiter geschrieben wird :
https://www.bayernwelle.de/strafprozess-um-den-tod-von-hanna-beginnt-erneut-192079/


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30.09.2025 um 11:26
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Seitdem ist ja etwas Einschneidendes geschehen: Ein Glaubhaftigkeitsgutachten kam wohl zu dem Schluss, dass die Aussage des Mithäftlings keine gute Qualität aufweist. Dazu kann man stehen, wie man will, aber die Kammer hat ihre Meinung dazu mit dem Aufheben des Haftbefehls durchblicken lassen.
Du siehst, dass es in diesem Fall durchaus zu Bewegungen kommen kann und schon gekommen ist, daher sind solche Prognosen in Wirklichkeit reinste Spekulation, Du kannst nicht in die Zukunft sehen, kannst nicht die neuen Gutachten kennen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:29
Zitat von XluXXluX schrieb:Auch diese Aussage ließe ja eine Befangenheit erkennen.
Nein, gar nicht. Unvoreingenommen muss ein Gericht nur in der Beweisaufnahme sein, nicht nach ihrem Abschluss. Da muss es ja gerade voreingenommen sein, um eine Entscheidung zugunsten oder zulasten des Angeklagten zu treffen. Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Freispruch ist ein Freispruch. Ohne Unterschied. Deshalb gibt es auch keinen Freispruch zweiter Klasse. Das weiß auch Markus Dörlemann, Vorsitzender der Strafkammer. Dennoch nutzte er die Urteilsbegründung für eindringliche Worte und eine juristisch nicht ganz korrekte Einordnung durch seine Kammer: „Das Urteil fällt schwer. Eigentlich ist es ein Freispruch trotz bestehender Schuld. Daran zweifelt hier wohl niemand.“
Quelle: https://www.waz.de/staedte/essen/article214389493/sexueller-missbrauch-freispruch-fuer-den-stiefvater.html

In der Urteilsbegründung ist das Gericht frei und es darf auch ausführen, dass es den Angeklagten für den Täter hält, ihn aber dennoch freisprechen muss, wenn etwa die Beweislage nicht ausgereicht hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:30
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich persönlich habe noch nie zwei so ähnliche Fälle gesehen (sogar manche der Ermittler/Sachverständigen waren dieselben).
Ich erinnere mich noch gut an die beiden Geständnisse im Fall Genditzki. Die waren ja zusammen mit seinem vorzeitigen Wissen, dass es sich um einen Mordfall handelte, wichtige Eckpfeiler der ursprünglichen Verurteilung.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Du siehst, dass es in diesem Fall durchaus zu Bewegungen kommen kann und schon gekommen ist, daher sind solche Prognosen in Wirklichkeit reinste Spekulation, Du kannst nicht in die Zukunft sehen, kannst nicht die neuen Gutachten kennen.
Hat er doch auch so gekennzeichnet, oder? Verstehe das Problem nicht.
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Seitdem ist ja etwas Einschneidendes geschehen: Ein Glaubhaftigkeitsgutachten kam wohl zu dem Schluss, dass die Aussage des Mithäftlings keine gute Qualität aufweist. Dazu kann man stehen, wie man will, aber die Kammer hat ihre Meinung dazu mit dem Aufheben des Haftbefehls durchblicken lassen.
Genau so hatte du es ja auch in deinem vorangegangenen Posting begründet, war zumindest für mich klar ersichtlich, wie du das meintest.


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30.09.2025 um 11:33
Doch auch dem Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universtität München wirft die Verteidigung Voreingenommenheit vor.
https://www.merkur.de/bayern/justiz-zweiter-prozess-im-fall-hanna-die-grosse-abrechnung-mit-der-93960955.html
Bei mir kommen da einige Fragen auf, vielleicht mögen sich derer die Rechtskundigen annehmen.

Gegen die Münchner Uni richtet sich nun seitens der Verteidigung der Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit. Dachte, sowas geht nur gegen Richter? Im vorgenannten Artikel wird jedoch von Voreingenommenheit gesprochen.

Würde den Anträgen der Verteidigung stattgegeben, würden dann sämtliche Gutachten der LMU für nichtig erklärt?
Was wäre dann mit dem Obduktiosbericht von Prof. Mützel? Wäre das dann obsolet?

Würden dann einzig die Gutachten der Verteidigung Eingang in die Verhandlung finden?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:34
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:ungeachtet aller weiteren teils schwer wiegenden Indizien gegen Sebastian T.
Ach ja, welche "schwerwiegenden" Indizien denn?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum hat man nicht die Neuauflage des Verfahrens abgewartet? Zum Beispiel steht ja die erneute Vernehmung des umstrittenen JVA-Zeugen Adrian M. gleich in der ersten Prozessphase an.
Damit ST nicht länger ohne dringenden Tatverdacht in U-Haft sitzt? Könnte ein wirklich schwerwiegender Grund gewesen sein.
Und anscheinend war ja das Gutachten so überzeugend, dass ihm innerhalb weniger Stunden gefolgt wurde und keiner mehr für Haft rechtfertigen konnte. Schon mal daran gedacht?

Es wundert mich wirklich, dass Du hier ständig auf das in Deutschland so unglaublich gut funktionierende Rechzssystem hinweist - und wenn es dann mal wirklich funktioniert wie es sollte (die Indizien reichen nicht mehr, um ihn weiter festzuhalten), dann kritisierst du das!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

30.09.2025 um 11:37
Zitat von XluXXluX schrieb:Es wundert mich wirklich, dass Du hier ständig auf das in Deutschland so unglaublich gut funktionierende Rechzssystem hinweist - und wenn es dann mal wirklich funktioniert wie es sollte (die Indizien reichen nicht mehr, um ihn weiter festzuhalten), dann kritisierst du das!
Das ist ja tatsächlich auch mein Eindrujc. Vergleichbare Vorwürfe gab es seitens @Tiergarten gegen die Alte Kammer kaum:
Beitrag von AusLeipzig (Seite 777)


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30.09.2025 um 11:38
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:In der Urteilsbegründung ist das Gericht frei und es darf auch ausführen, dass es den Angeklagten für den Täter hält, ihn aber dennoch freisprechen muss, wenn etwa die Beweislage nicht ausgereicht hat.
Ist aber ziemlich schlechter Stil und auch umstritten. Das was du zitiert hast war eine ziemlich aus der Norm gefallene mündliche Urteilsbegründung. Wenn etwas derartiges im schriftlichen Urteil stünde, läge ein Beweiswürdigungsfehler vor (denn ein Richter, der nach Beweisaufnahme keine berechtigten Zweifel hat, müsste verurteilen) und der BGH würde bei Revision der Staatsanwaltschaft oder Nebenklage den Freispruch kassieren (vermutlich bestand in dem Fall die Gefahr nicht, weil die StA ggf auch Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt hätte oder schon angedeutet hat, nicht in Revision zu gehen und es keine Nebenklage gab). Zur Kritik an der mündlichen Urteilsbegründung auch im von dir angeführten Beispiel siehe : https://www.lto.de/recht/justiz/j/duerfen-richter-ihre-urteile-kommentieren-wie-sie-wollen


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30.09.2025 um 11:41
Zitat von emzemz schrieb:Gegen die Münchner Uni richtet sich nun seitens der Verteidigung der Vorwurf der Besorgnis der Befangenheit. Dachte, sowas geht nur gegen Richter?
Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden.
Quelle: § 74 StPO Abs. 1


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30.09.2025 um 11:45
Zitat von emzemz schrieb:Würde den Anträgen der Verteidigung stattgegeben, würden dann sämtliche Gutachten der LMU für nichtig erklärt?
Was wäre dann mit dem Obduktiosbericht von Prof. Mützel? Wäre das dann obsolet?
Prof. Mützel dürfte auch bei einer Ablehnung als sachverständige Zeugin (dh zu ihren Wahrnehmungen bei der Obduktion) vernommen werden.

Ob die Gutachten "nichtig" wären? Nun sie würden jedenfalls nicht in die mündliche Verhandlung eingebracht werden dürfen und wären damit nicht Inbegriff der Hauptverhandlung. Soweit sie zB Fotos oder ähnliches enthalten, können die wahrscheinlich weiter in Augenschein genommen werden und auch von neu zu bestellenden Gutachtern verwertet werden.


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