emz schrieb:Es geht um Gesetzestexte und die sind wörtlich zu nehmen. Das ist keine Wortklauberei.
Ich habe dir aber nicht Wortklauberei vorgeworfen, weil du Gesetztestexte wörtlich nimmst, inhaltlich kann man ja gerne diskutieren.
Sondern, weil du lediglich, weil ich das Wort „Recht“ benutzt habe, daraus schließen willst, ich hätte erzählt,, dass nicht jeder Zeuge das Recht auf Paragraph 55 genießt. Du benutzt ein Alltagswort um daraus irgendeine juristische Diskussion zu spinnen.
Jeder Mensch der das liest, müsste ich kapieren, wie das von mir gemeint war. Ob ich damit richtig liege (fast hätte ich geschrieben „recht habe“) kann man ja gerne diskutieren.
Und im
emz schrieb:Er kann auf bestimmte Fragen die Aussage verweigern, wenn er sich dabei selbst einer Straftat beschuldigen würde
Grillage schrieb:Das stimmt, der Gesetzestext ist da ja eindeutig, da ist explzit gesagt, dass er auf "solche Fragen" die Auskunft verweigern darf. Da würde ich auch annehmen, dass er nicht einfach pauschal nachdem er die Personalien angegeben hat, sagen kann: "So, jetzt sag ich nichts mehr wegen §55!". Sondern dass er sich jede einzelne Frage anhören muss und dann sagen kann, dass er sie nicht beantwortet.
Habe ich auch nie bestritten, dass das nur für Fragen gilt, bei denen man sich selbst belasten kann.
Ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich dabei bleibe, dass es diese Szenarien gibt.
Was meint ihr, wie oft es das in BTM-Verfahren gibt, dass jemand komplett die Auskunft verweigert, also Zeugen. Die stehen nach 10 Sekunden auf und gehen.
emz schrieb:Ein Link, wo diese Linie des BGH nachzulesen ist, wäre hilfreich
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zur-mosaiktheorie-bgh-1-bjs-46-86-5-i-bgs-286-87/
emz schrieb:s ist zu knapp gefasst, da müsste man schon genauer wissen, was da für Gründe eine Rolle spielten.
Wüsste auch nicht, wo man da irgendwo etwas nachlesen könnte.
Ob man dann die Rechtslage dieser Zeuginnenaussage mit der des Knastzeugen vergleichen kann, das wäre nochmal eine ganz andere Frage.
Das ist immer die Frage. Ich meine es wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zugestanden werden, sollte ich falsch liegen, ist es so.
Und ich finde den Gedankengang nicht absurd. Ich hätte als Zeuge die Befürchtung, wenn ein Gutachten gegen mich vorliegt, wildromantisch steht, dass die Meinung nicht mehr revidiert wird und das Gericht dem Gutachten vorläufig schon gefolgt ist, würde ich mir denken „in was habt ihr mich da reingeritten?“ Falls ich danach ein Strafverfahren am Hals habe.
Aber du hast dich ja erst drüber lustig gemacht, dass es das generell geben soll. Obwohl du ja selbst weißt, dass es bei Verena so ist.
Und weder der Zeitungsartikel, noch der Paragraph, steht meiner Aussage entgegen.