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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.398 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 15:21
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Spielen wir jetzt Wortklauberei (wobei das darüber hinaus geht) ?

Ich rede von dem Recht, nach seinen Personalien schon jegliche Auskunft zu verweigern.

Ich frag mich, was dieser Quatsch immer soll.

Und immer dieses runterbeten dieser drei lumpigen Sätze.

Mittlerweile weiß jeder, was hier drin steht.
Es geht um Gesetzestexte und die sind wörtlich zu nehmen. Das ist keine Wortklauberei.
Nein, er kann nicht schon nach der Feststellung der Personalien die weitere Aussage verweigern.
Er kann auf bestimmte Fragen die Aussage verweigern, wenn er sich dabei selbst einer Straftat beschuldigen würde.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Lies du lieber mal die Linie des BGH ab wann dieser überall zu tragen kommt. Ist halt ein bisschen umfangreicher und da hast du wahrscheinlich keinen Bock drauf.
Ein Link, wo diese Linie des BGH nachzulesen ist, wäre hilfreich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 16:17
Auch der Münchner Merkur berichtet über den Start des neuen Prozesses und legt den Fokus dabei auf die Familie von H., für die der neue Prozess eine erhebliche Belastung darstellen dürfte.

Holderle gibt sich weiterhin kämpferisch und kündigt schon den ersten Beweisantrag an.
Nebenkläger-Anwalt Walter Holderle hält die Unfallthese nach wie vor für „nicht haltbar“. Dazu passe beispielsweise nicht, dass Hanna kurz vor ihrem Tod noch versucht habe, bei ihren Eltern anzurufen. Das zeigen Daten von ihrem Handy. Auch dass die Verletzungen erst nach ihrem Tod entstanden seien, hält er für ausgeschlossen. Im neuen Verfahren werde er einen entsprechenden Beweisantrag stellen.
Für die Familie von H. beginnt erneut eine schwere Zeit.
„Ich merke, dass die Familie im zweiten Anlauf stärker in Mitleidenschaft gezogen wird“, sagt Holderle unserer Zeitung. Das liege auch daran, dass die Trauerarbeit bereits fortgeschritten war, dass Hannas Familie den Verlust ein Stück weit verarbeitet hatte. Nun werden laut Holderle erneut Wunden aufgerissen. Noch sei unklar, ob beide Elternteile die Kraft haben, den neuen Prozess persönlich zu verfolgen
Zudem ein kurzer Ausblick auf die ersten Prozesstage.
Ab 29. September 2025 wird nach Angaben von Wolfgang Beckstein, Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wiederholt – als hätte der erste Prozess nicht stattgefunden. Am Montag werden Polizisten gehört, Anfang Oktober dann ein Mithäftling von Sebastian T., der im ersten Verfahren als Hauptbelastungszeuge galt. Er hatte behauptet, dass T. ihm gegenüber die Tat gestanden hatte. Auf dieser Grundlage erfolgt eine neue Beweiswürdigung.
Anwalt von Hannas Familie: „Das reißt Wunden auf“ (Münchner Merkur)


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28.09.2025 um 16:21
Zitat von emzemz schrieb:Er kann auf bestimmte Fragen die Aussage verweigern, wenn er sich dabei selbst einer Straftat beschuldigen würde.
Das stimmt, der Gesetzestext ist da ja eindeutig, da ist explzit gesagt, dass er auf "solche Fragen" die Auskunft verweigern darf. Da würde ich auch annehmen, dass er nicht einfach pauschal nachdem er die Personalien angegeben hat, sagen kann: "So, jetzt sag ich nichts mehr wegen §55!". Sondern dass er sich jede einzelne Frage anhören muss und dann sagen kann, dass er sie nicht beantwortet.

Aber bei Verena wurde das ja nicht so gehandhabt, wenn ich mich recht erinnere. Ich meine, sie sei zu ihrer dritten Zeugenladung mit dem Zeugenbeistand erschienen und hätte verkündet, dass sie nichts mehr sagt. Und das wurde auch so akzeptiert. Oder erinner ich mich da falsch?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 16:40
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aber bei Verena wurde das ja nicht so gehandhabt, wenn ich mich recht erinnere. Ich meine, sie sei zu ihrer dritten Zeugenladung mit dem Zeugenbeistand erschienen und hätte verkündet, dass sie nichts mehr sagt. Und das wurde auch so akzeptiert. Oder erinner ich mich da falsch?
Das ist zu knapp gefasst, da müsste man schon genauer wissen, was da für Gründe eine Rolle spielten.
Wüsste auch nicht, wo man da irgendwo etwas nachlesen könnte.

Ob man dann die Rechtslage dieser Zeuginnenaussage mit der des Knastzeugen vergleichen kann, das wäre nochmal eine ganz andere Frage.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 17:08
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Ab 29. September 2025 wird nach Angaben von Wolfgang Beckstein, Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, die Beweisaufnahme mit allen Sachverständigen, Zeugen und weiteren Beweismitteln wiederholt – als hätte der erste Prozess nicht stattgefunden. Am Montag werden Polizisten gehört, Anfang Oktober dann ein Mithäftling von Sebastian T., der im ersten Verfahren als Hauptbelastungszeuge galt. Er hatte behauptet, dass T. ihm gegenüber die Tat gestanden hatte. Auf dieser Grundlage erfolgt eine neue Beweiswürdigung.
Interessant, dass Adrian M. schon so früh gehört wird, das wundert mich.
Laut Wiki gibt es Prozesstage am

29.09.2025
30.09.2025
08.10.2025
09.10.2025
13.10.2025
14.10.2025
[...]

Wenn der 29.9.2025 die Anklageverlesung zzgl. Polizistenzeugen dann würde ich aus der Info, dass Adrian M. für "Anfang Oktober" geplant ist, schließen, dass er am 8.10. oder 9.10. dran ist. 13./14. Oktober ist für mich schon eher "Mitte Oktober" und nicht mehr "Anfang Oktober".

Im ersten Prozess ist ja eher chronologisch vorgegangen worden, d.h. nach Hannas Eltern als Zeugen, die als Nebenkläger an den Anfang gestellt wurden, weil sie ja nicht von der Verhandlung ausgeschlossen werden können, kamen die Zeugen, die Aussagen zum Verlauf des Abends im Eiskeller gemacht haben, dann der Leichenfinder, dann die Ermittler der ersten Tage und die Rechtsmedizinerin und dann erst ging es mit den Ermittlungen rund um dem Basti los, also Zeugen, die den Jogger gesehen hatten oder die dem Basti sein Verhalten nach der Tat schildern sollten.
Adrian M. kam ja eh ziemlich spät ins Spiel, weil er erst nachträglich überhaupt auf die Zeugenliste gesetzt wurde, nach dem seine Aussage bekannt wurde.

Was kann man jetzt daraus schließen, dass er so weit vorne schon gehört wird?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 17:53
Zitat von emzemz schrieb:Es geht um Gesetzestexte und die sind wörtlich zu nehmen. Das ist keine Wortklauberei.
Ich habe dir aber nicht Wortklauberei vorgeworfen, weil du Gesetztestexte wörtlich nimmst, inhaltlich kann man ja gerne diskutieren.

Sondern, weil du lediglich, weil ich das Wort „Recht“ benutzt habe, daraus schließen willst, ich hätte erzählt,, dass nicht jeder Zeuge das Recht auf Paragraph 55 genießt. Du benutzt ein Alltagswort um daraus irgendeine juristische Diskussion zu spinnen.

Jeder Mensch der das liest, müsste ich kapieren, wie das von mir gemeint war. Ob ich damit richtig liege (fast hätte ich geschrieben „recht habe“) kann man ja gerne diskutieren.

Und im
Zitat von emzemz schrieb:Er kann auf bestimmte Fragen die Aussage verweigern, wenn er sich dabei selbst einer Straftat beschuldigen würde
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das stimmt, der Gesetzestext ist da ja eindeutig, da ist explzit gesagt, dass er auf "solche Fragen" die Auskunft verweigern darf. Da würde ich auch annehmen, dass er nicht einfach pauschal nachdem er die Personalien angegeben hat, sagen kann: "So, jetzt sag ich nichts mehr wegen §55!". Sondern dass er sich jede einzelne Frage anhören muss und dann sagen kann, dass er sie nicht beantwortet.
Habe ich auch nie bestritten, dass das nur für Fragen gilt, bei denen man sich selbst belasten kann.

Ändert dennoch nichts an der Tatsache, dass ich dabei bleibe, dass es diese Szenarien gibt.

Was meint ihr, wie oft es das in BTM-Verfahren gibt, dass jemand komplett die Auskunft verweigert, also Zeugen. Die stehen nach 10 Sekunden auf und gehen.
Zitat von emzemz schrieb:Ein Link, wo diese Linie des BGH nachzulesen ist, wäre hilfreich
https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zur-mosaiktheorie-bgh-1-bjs-46-86-5-i-bgs-286-87/
Zitat von emzemz schrieb:s ist zu knapp gefasst, da müsste man schon genauer wissen, was da für Gründe eine Rolle spielten.
Wüsste auch nicht, wo man da irgendwo etwas nachlesen könnte.

Ob man dann die Rechtslage dieser Zeuginnenaussage mit der des Knastzeugen vergleichen kann, das wäre nochmal eine ganz andere Frage.
Das ist immer die Frage. Ich meine es wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zugestanden werden, sollte ich falsch liegen, ist es so.

Und ich finde den Gedankengang nicht absurd. Ich hätte als Zeuge die Befürchtung, wenn ein Gutachten gegen mich vorliegt, wildromantisch steht, dass die Meinung nicht mehr revidiert wird und das Gericht dem Gutachten vorläufig schon gefolgt ist, würde ich mir denken „in was habt ihr mich da reingeritten?“ Falls ich danach ein Strafverfahren am Hals habe.

Aber du hast dich ja erst drüber lustig gemacht, dass es das generell geben soll. Obwohl du ja selbst weißt, dass es bei Verena so ist.

Und weder der Zeitungsartikel, noch der Paragraph, steht meiner Aussage entgegen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 18:18
Zitat von emzemz schrieb:Was für ein Unsinn. Das Recht hat er und keiner muss ihm das zugestehen.
Im § 55 StPO steht hierzu: "Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren."
Ob AM zugestanden wird die komplette Aussage zu verweigern, liegt doch nicht an der Auslegung des Gesetzestextes, sondern am praktischen Umgang damit, den das Gericht zu bestimmen hat.
Bei Verena muss man doch davon ausgehen, dass sie zu allen relevanten Themenbereichen die Aussage verweigert hatte und anstatt sie zu zwingen jede Frage einzeln zu verweigern, hat man auf ihre Aussage komplett verzichtet.
Wenn AM die Aussage zum Themenbereich „Geständnis“ verweigern würde, könnte man ihn zwar zwingen jede Frage dazu zu verweigern, oder man verzichtet halt auf die Aussage, da dieser Themenbereich das einzige von Interesse wäre.

Ob er letztendlich bei der Aussage bleiben, diese abändern oder verweigern wird, hängt meiner Meinung nach daran, wie die Verhandlungstage vor seinem Termin ablaufen werden.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wär schon gut, wenn die korrigierte Zeitleiste im Wiki ständ, weil man sie dort einfach finden kann. Wenn der Prozess wieder so daneben läuft, kann man dem Gericht dann einfach einen Link auf das Wiki schicken mit einem Hinweis, dass die da die korrigierte Zeitleiste finden können.
Könntest du bitte im Detail sagen, welche Punkte der Zeitleiste deiner Meinung nach nicht stimmen?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hat mich sehr erstaunt, dass Verena sich da so einfach aus der Zeugenpflicht winden konnte, zumal es bei ihr eigentlich offensichtlich war, dass sie nicht absichtlich gelogen hat, sondern einfach nur total durch den Wind war und zudem nicht die hellste Kerze, weswegen sie bei ihren ersten Auftritten alles durcheinander gewurstelt hatte.
Ganz so einfach würde ich es nicht sehen, es gibt immerhin den Nachweis, dass sie schon nach der ersten Vernehmung durch die Polizei wusste, dass sie ein falsches Datum angegeben hatte, aber dennoch danach immer wieder darauf beharrte.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das Gericht muss natürlich konkrete Anhaltspunkte haben, dass sich der Zeuge in die Strafbarkeit reiten könnte.
Was heißt „konkrete Anhaltspunkte“ in dem Zusammenhang? Muss der Zeuge bekannt geben, womit er sich strafbar machen würde?
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das stimmt natürlich. Und auch ich gehe davon aus, dass ihm das theoretisch in Anbetracht der Umstände zustünde. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass er es nutzt. Selbst wenn er tatsächlich falsch ausgesagt haben sollte, denke ich, dass er eher seine Falschaussage wiederholen würde. Aber wir werden sehen.
Es wird jedenfalls spannend, ich denke man muss bei AM auch mitbedenken, dass er schon einmal damit davon kam, dass er seine Aussage im Prozess gegen seine Mutter einfach geändert hat und dafür von dem zuständigen Richter sogar gelobt wurde. Deshalb könnte ich mir sogar vorstellen, dass er einfach was anderes aussagt als beim ersten Mal.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Schrecklich wäre es jedoch, wenn in diesem Fall ein Mörder nicht zur Rechenschaft gezogen würde und der Tod von Hanna ungesühnt bliebe. Gift auf dem Weg zu einem sachgerechten, objektiven Urteil können Pressionen von außen und unangemessene Interessen behördlicher oder sonstiger Art sein.
Absolut, genauso schrecklich wäre es, wenn ein Unschuldiger für einen Unfall noch mehr Jahre ins Gefängnis muss. Ich denke in diesem Prozess ist der Druck auf die Richter gleichmäßiger verteilt.


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28.09.2025 um 18:39
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Was heißt „konkrete Anhaltspunkte“ in dem Zusammenhang? Muss der Zeuge bekannt geben, womit er sich strafbar machen würde?
Das natürlich nicht, das würde sich beißen.

Bei Verena werden es die Widersprüche gewesen sein und die WhatsApps, wenn das da schon behandelt wurde. Da habe ich jetzt die Reihenfolge gerade nicht im Kopf.

Bei AM könnte ich es mir aufgrund des Gutachtens vorstellen und etwaiger Widersprüche und Unwahrheiten in Bezug auf den Fall. Wir wissen ja hier nicht alle möglichen neuen Entwicklungen bzw. Können sie nicht diskutieren.


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28.09.2025 um 18:50
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Obwohl du ja selbst weißt, dass es bei Verena so ist.
Das lässt du aber jetzt hübsch bleiben, hier darüber zu befinden, was ich weiß. Das steht dir absolut nicht zu.
Wenn in § 55 StPO auch nur von der Auskunftsverweigerung in Bezug auf einzelne Fragen die Rede ist, so kann ein Zeuge die Auskunft auch insgesamt verweigern, wenn seine Aussage mit seinem etwaigen strafbaren Verhalten in so engem Zusammenhang steht, daß eine Trennung nicht möglich ist.

https://www.ferner-alsdorf.de/bgh-zur-mosaiktheorie-bgh-1-bjs-46-86-5-i-bgs-286-87/
Adrian kann sich bei einer Aussage aber nicht mit Straftaten belasten, die er im Zusammenhang mit dem angeklagten Fall begangen hat, denn er hat nichts mit dem Mord an Hanna zu tun.


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28.09.2025 um 19:06
Zitat von emzemz schrieb:Das lässt du aber jetzt hübsch bleiben, hier darüber zu befinden, was ich weiß. Das steht dir absolut nicht zu.
Ok, du weißt möglicherweise nicht, dass Verena nicht ein drittes Mal ausgesagt hat. Tut mir leid, dass ich einfach davon ausgegangen bin, da du von Anfang an dabei bist. Das ist natürlich ungehöriges Verhalten.
Zitat von emzemz schrieb:Adrian kann sich bei einer Aussage aber nicht mit Straftaten belasten, die er im Zusammenhang mit dem angeklagten Fall begangen hat, denn er hat nichts mit dem Mord an Hanna zu tun
Macht nichts. Die Mosaiktheorie gilt nicht nur, wenn man an Anklagepunkten beteiligt gewesen sein könnte, die verhandelt werden. Die gilt allgemein. Sonst hätte sie wahrscheinlich auch einen anderen Namen bekommen.

https://ungereimtheiten.wordpress.com/2024/02/02/mal-wieder-%c2%a7-55-stpo-und-die-mosaiktheorie/


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28.09.2025 um 19:07
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Jetzt übertreibst Du meiner Meinung nach. Der Basti ist ja nicht allein auf Basis der Aussage vom Adrian verurteilt worden, insofern wird man ihm wohl keine Freiheitsberaubung anhängen können.
Auf welcher Basis ist er denn sonst verurteilt worden? Und warum besteht dann derzeit kein dringender Tatverdacht mehr und warum wurde umgehend der Haftbefehl aufgehoben? Weil die anderen Indizien so stark sind?
Nein, im Gegenteil. Pornokonsum und Spaßgeständnisse reichen nicht mal mehr, um den dringenden Tatverdacht aufrecht zu erhalten.

Natürlich war AMs Aussage entscheidend dafür, dass ST verurteilt worden ist. Und natürlich wäre es eine schwere Straftat, wenn man jemandem gezielt etwas anhängen und ihn damit ins Gefängnis bringen würde. Ich verstehe gar nicht, wie man sowas noch verteidigen kann?! (ganz unabhängig davon, ob es noch weitere Indizien gegeben hätte oder nicht).


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28.09.2025 um 19:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich meine es wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zugestanden werden, sollte ich falsch liegen, ist es so.
Ich denke nicht, dass das Gericht da überhaupt eine Wahl hat, wenn er sich darauf beruft, ob es ihm das zugestehen will oder nicht. Es ist immerhin sein gesetzlich verbrieftes Recht.
Zitat von emzemz schrieb:Das lässt du aber jetzt hübsch bleiben, hier darüber zu befinden, was ich weiß. Das steht dir absolut nicht zu.
Er weiß ja auch, was jeder Mensch verstehen muss:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Jeder Mensch der das liest, müsste ich kapieren, wie das von mir gemeint war.
Insofern wird er ja auch einschätzen können, wer hier was weiß!

Ich habs jedenfalls nicht kapiert, was gemeint war. Und auch, was hiermit gemeint ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich hätte als Zeuge die Befürchtung, wenn ein Gutachten gegen mich vorliegt, wildromantisch steht, dass die Meinung nicht mehr revidiert wird und das Gericht dem Gutachten vorläufig schon gefolgt ist, würde ich mir denken „in was habt ihr mich da reingeritten?“ Falls ich danach ein Strafverfahren am Hals habe.
Zitat von XluXXluX schrieb:Nein, im Gegenteil. Pornokonsum und Spaßgeständnisse reichen nicht mal mehr, um den dringenden Tatverdacht aufrecht zu erhalten.
Das ist ja dann ganz famos für den Basti! Adrian M. wird ja offensichtlich schon recht früh im Prozess aussagen, das bedeutet ja dann für den Basti nur drei, vier Porzesstage und der Drops ist endlich gelutscht!
Wieso man vorher noch die Polizisten hören will, ist mir schleierhaft. Ich meine, was sollen die denn da erhellendes erzählen. Wenn die Aussage von Adrian M. wegfällt, was sie ja de facto schon ist, weil ja jetzt bewiesen ist, dass er ein Lügner ist, dann könnte man sich das doch auch sparen und den Basti schon am 29. freisprechen, finde ich als Steuerzahler dieses Landes.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 20:04
Zitat von GrillageGrillage schrieb:dann könnte man sich das doch auch sparen und den Basti schon am 29. freisprechen, finde ich als Steuerzahler dieses Landes.
Wow, 772 Seiten hat es gedauert, bis wir endlich mal einer Meinung sind. Ist doch auch mal schön.


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28.09.2025 um 20:06
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Insofern wird er ja auch einschätzen können, wer hier was weiß!

Ich habs jedenfalls nicht kapiert, was gemeint war. Und auch, was hiermit gemeint ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht:
Es ist doch ganz einfach.

Ich muss als Zeuge vor Gericht aussagen.

Wenn ein Gericht aber ernste Anzeichen dafür sieht, dass ich eine Falschaussage begehe, sobald ich nur den Mund zu einer Thematik aufmache, mir aber nicht von Anfang an den 55 zugesteht, würde ich mich reingeritten fühlen. Und das ist vom Gesetzgeber nicht so gewollt.

Du siehst diese Gefahr bei AM nicht, ist ja gut. Aber ich weiß nicht, was daran nicht zu verstehen ist.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist ja dann ganz famos für den Basti! Adrian M. wird ja offensichtlich schon recht früh im Prozess aussagen, das bedeutet ja dann für den Basti nur drei, vier Porzesstage und der Drops ist endlich gelutscht!
Wieso man vorher noch die Polizisten hören will, ist mir schleierhaft. Ich meine, was sollen die denn da erhellendes erzählen. Wenn die Aussage von Adrian M. wegfällt, was sie ja de facto schon ist, weil ja jetzt bewiesen ist, dass er ein Lügner ist, dann könnte man sich das doch auch sparen und den Basti schon am 29. freisprechen, finde ich als Steuerzahler dieses Landes
Das sehe ich anders. Sagst doch selbst, dass er nicht nur wegen AM verurteilt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

28.09.2025 um 20:38
PNP hat einen Blog erstellt und verspricht den Prozess zu begleiten, bisher scheint es hauptsächlich eine chronologische Reihung der Paywall-Artikel zu sein.
Wir begleiten den Prozess im Blog. Alle aktuellen Entwicklungen und Hintergrundinfos hier zum Mit- und Nachlesen:
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535


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28.09.2025 um 20:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das ist natürlich ungehöriges Verhalten.
Da möchte ich deiner Selbsteinschätzung nicht widersprechen.


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28.09.2025 um 21:57
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Wenn die Aussage von Adrian M. wegfällt, was sie ja de facto schon ist, weil ja jetzt bewiesen ist, dass er ein Lügner ist, dann könnte man sich das doch auch sparen und den Basti schon am 29. freisprechen, finde ich als Steuerzahler dieses Landes.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wow, 772 Seiten hat es gedauert, bis wir endlich mal einer Meinung sind. Ist doch auch mal schön.
Warum ist Sebastian T. aus der Haft entlassen worden?

1.
Weil die neu zuständige Kammer bei Prof. Max Steller ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen Adrian M. bestellt hat.

2.
Weil Prof. Steller daraufhin -ohne AM je gesehen oder gesprochen zu haben- geurteilt hat, dieser Zeuge sei ein notorischer Lügner. Dass ST ihm den Mord an Hanna W. geschildert habe, könne man absolut nicht glauben.

3.
Weil die Kammer sich diese Einschätzung voll umfänglich zueigen gemacht und somit AM noch vor Prozessbeginn als derart miserablen und unbrauchbaren Zeugen eingestuft hat, dass man seine belastende Aussage als gegenstandslos erachtete und so den dringenden Tatverdacht gegen ST kurzerhand vom Tisch fegte.

Bei solch klarer Festlegung erscheint es mir wie @Grillage und @XluX unverständlich, warum zum Beispiel jetzt noch eine erneute Einvernahme von AM statt eines kurzfristigen Freispruchs von ST notwendig sein soll.

Deutlicher als gegen Adrian M. kann sich doch ein Gericht im Vorfeld gar nicht positionieren und zu erkennen geben, wozu es in puncto Schuld oder Unschuld des Angeklagten tendiert. Sonst hätte doch nie die Entlassung aus der Haft verfügt werden dürfen.


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28.09.2025 um 22:18
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bei solch klarer Festlegung erscheint es mir wie @Grillage und @XluX unverständlich, warum zum Beispiel jetzt noch eine erneute Einvernahme von AM statt eines kurzfristigen Freispruchs von ST notwendig sein soll.
Weil es offenbar gar nicht eine solche Festlegung gibt, welche Du dem Gericht und dem Gutachter unterstellst.

Wie Du weist, hat Prof. Steller nur ein vorläufiges Gutachten erstellt. Er hatte dabei auch eine Prognose getroffen, es ist nicht endgültig. Ein endgültiges wird er erst erstellen können, wenn er bei der gerichtlichen Befragung anwesend gewesen war. Entsprechend seiner Prognose ist eine Änderung seiner Sichtweise recht unwahrscheinlich. Vielleicht hat der JVA-Zeuge aber doch noch Ergänzungen, die das Ganze in einem anderen Licht erscheinen lassen könnte.

Wie das Gericht im Dezember die Beweislage sieht, das steht aktuelle in den Sternen. Eine gewisse Richtung ist natürlich schon erkennbar.


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28.09.2025 um 22:19
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bei solch klarer Festlegung erscheint es mir wie @Grillage und @XluX unverständlich, warum zum Beispiel jetzt noch eine erneute Einvernahme von AM statt eines kurzfristigen Freispruchs von ST notwendig sein soll.
Dann kann man sich jeden Prozess und jede Aufklärung sparen, sobald bei einem Angeklagten der dringende Tatverdacht wegfällt. Das fände ich aber ein unglückliches Rechtssystem.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:2.
Weil Prof. Steller daraufhin -ohne AM je gesehen oder gesprochen zu haben- geurteilt hat, dieser Zeuge sei ein notorischer Lügner. Dass ST ihm den Mord an Hanna W. geschildert habe, könne man absolut nicht glauben
Er vertritt nun mal die Meinung, dass man jemanden nicht ansieht, ob er lügt. Und Live sieht er ihn ja wahrscheinlich in der Hauptverhandlung, falls er aussagt. Das ist auch viel kriminalistische Arbeit mit Abgleichen von Aussagen und generell Akten lesen.

Und Steller selbst, macht ja keine Gespräche mit Zeugen mehr. Trotzdem wird er von Gerichten regelmäßig beauftragt. Was mir auch aufzeigt, dass Aussagepsychologe nicht so funktioniert, wie man sich das im ersten Moment natürlich vorstellt.


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28.09.2025 um 22:37
Vor einer Viertelstunde, ist noch ein Bild-Artikel online gegangen. Im Moment zumindest in der Free-Version.

https://www.bild.de/regional/bayern/eiskeller-mord-gericht-rollt-mysterioesen-fall-neu-auf-68d554a171df402ba8af3d97

Ist aber ziemlich kompakt und man erfährt nichts Neues.


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