Erneut fasst Michael Weiser für die
Ippen.Media-Leserschaft einen langen Verhandlungstag zusammen: heute wurde versucht zu rekonstruieren, wie Sebastian T. zum dringend Tatverdächtigen wurde.
Die Fragen, die S. bei seiner zweiten Vernehmung gestellt bekommen hatte, werfen neue Fragen auf - und ließen heute auch die Vorsitzende Richterin Heike Will aufhorchen.
Laut Verteidigung hat die Frau gefragt, ob Sebastian T. eine „feste Freundin“ habe, „und welcher Typ Mädchen gefällt Ihnen denn?“ Und noch was: Wann er von Hannas Tod erfahren habe, und von wem.
Möglicherweise war Sebastian T. zu diesem Augenblick in den Augen der Ermittler schon mehr als ein Zeuge. Wie auch Richterin Heike Will am zweiten Tag der Prozess-Neuauflage (...) sagte. Ob die Fragen so gestellt worden seien, weil die Polizei sich fragte, „ob es der junge Mann gewesen sein könnte“? Das wollte Will vom Ermittlungsleiter wissen.
Die Antwort darauf könnte noch wichtig werden. Ein Zeuge, der sich fortan selbst belasten könnte, müsste darauf hingewiesen werden. „Das ist rechtswidriges Vorenthalten der Beschuldigtenstellung“, sagte Verteidiger Dr. Yves Georg auf Anfrage des OVB. Keinem anderen Zeugen seien diese Fragen gestellt worden.
Den Verdacht gegen ihn begründet haben, könnte u.a. das Ergebnis der Operativen Fallanalyse, das bereits gestern holzschnittartig vorgestellt worden ist.
Dass ein sexuelles Interesse des Täters nicht ausgeschlossen werden und die Begegnung mit Hanna die „situative Überforderung des Täters” ausgelöst haben könnte, dass der Täter wohl unerfahren und etwas jünger sei, zwischen 18 und 25 Jahre alt, so hatte es der als Zeuge geladene Ermittlungsbeamte die Beobachtungen des bekannten Fallanalytikers Alexander Horn (...) zusammengefasst. Deutungen, die auf den damals 20-jährigen, unerfahrenen und introvertierten Jogger zu passen schienen.
Ins Gefängnis brachte S. im Spätherbst '22 die Aussage einer Schulfreundin - eine Aussage, die mittlerweile als wertlos eingestuft wird.
Dass die Aussage der jungen Frau objektiv nichts über Täterwissen besagen könne, weil sie offenbar nicht auf einem Gespräch am 3. Oktober beruht: das stellte Richterin Heike Will am Dienstag fest. Die Verteidigung sieht das mit Wohlwollen.
Spannung verspricht die kommende Woche, wenn der JVA-Zeuge am Amtsgericht Laufen aufschlagen wird. Denn:
Hat er vielleicht doch die Wahrheit gesagt, als er behauptete, Sebastian T. habe ihm gegenüber den Mord gestanden? Die Staatsanwaltschaft hat angedeutet, dass er über Täterwissen verfüge
Wann wurde Sebastian T. vom Zeugen zum Verdächtigen? Verteidigung attackiert Polizei-Vernehmungen (Ippen.Media)