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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.409 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 10:44
@Küchenpsych
Genau. Verständlicher mit dem Absatz davor zusammen ( @Schneewi77chen)
Sollten die Vorwürfe gegen den Angeklagten zu Unrecht erhoben worden sein“, hätte der Angeklagte Sebastian T. demnach einen Schaden erlitten, „der durch nichts wiedergutzumachen“ sei, sagte die Vorsitzende Richterin zu Beginn des Prozesses.

Sie wirkt bemüht, dieses Verfahren als komplett unabhängigen Prozess zu betrachten – und die Vorgeschichte rund um das wieder einkassierte Urteil auszublenden.
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

(PNP und Donaukurier posten den Newsblog wortgleich)

Ein versöhnliches und den neuen Prozess gut einleitendes Statement der Richterin finde ich. Egal ob am Ende Schuld oder Unschuld steht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 10:47
Die Staatsanwaltschaft hat im Übrigen neue Sitzungsvertreter am Start (Ticker-Eintrag um 08.26 Uhr):

Newsblog zum zweiten Hanna-Prozess: Hektische Wortgefechte – Angeklagter schweigt (PNP)
In einer Stunde beginnt der Prozess gegen Sebastian T. vor dem Landgericht Traunstein, das aus Platzgründen die Verhandlung im Amtsgericht Laufen unter Vorsitz von Richterin Heike Will führt. Zu Beginn werden die Staatsanwälte Pia Dirnberger und Christian Merkel die Anklage vortragen.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 10:59
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ein versöhnliches und den neuen Prozess gut einleitendes Statement der Richterin finde ich. Egal ob am Ende Schuld oder Unschuld steht.
Ja, seh ich auch so. Ich weiß auch nicht, ob es sinnvoll ist, gleich am Anfang 30 min über den früheren Prozess zu referieren - auch wenn ich das Bedürfnis durchaus sehr gut nachvollziehen kann und ich ja selbst das Täterwissen" ebenfalls für völlig absurd halte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:00
Dr. Georg scheint gegen Jaqueline Aßbichler aber mal so richtig ausgeteilt zu haben:
Das Wort ging dann an Rechtsanwalt Yves Georg. Sein Mandant sei zu Unrecht zum Mörder gemacht worden, und zwar von einer voreingenommenen Vorsitzenden und Staatsanwaltschaft. Richterin Jacqueline Aßbichler habe im ersten Prozess gegen Sebastian T. einen Sachverhalt „einseitig mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft erörtert, der einer geheimen Kammerberatung vorzubehalten wäre“, so der Verteidiger. Am Ende seien die Urteilsgründe damals „durch und durch kontaminiert“ gewesen durch eine voreingenommene Vorsitzende.

Der Verteidiger gab dann eine lange und ausführliche Analyse des vermeintlich mangelhaften Fachwissens der damaligen Richterin Aßbichler zum Besten. Der Hauptbelastungszeuge M. leide an einer Borderline und dissoziativen Persönlichkeitsstörung. „Auf einmal fiel ihm ein, dass Sebastian T. ihm gegenüber einen Mord gestanden habe“, so der Verteidiger. Angesichts eines solchen Hauptbelastungszeugen habe eine gute Richterin durchaus auf die Idee kommen können, ein Glaubwürdigkeitsgutachten in Auftrag zu geben.
Urteilsgründe „kontaminiert“: Mordprozess um Hanna W. startet neu – Verteidiger erhebt schwere Vorwürfe (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:20
15 Minuten lang ging es weiter, jetzt hat die Verteidigung eine erneute Unterbrechung beantragt. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin dem Antrag des Nebenanklagevertreters stattgegeben, dass die Verteidigung keine Teile aus der Beweisaufnahme im Eröffnungsstatement vorwegnehmen darf.

Doch genau das droht nun erneut zu passieren. Verteidigerin Regina Rick hat angekündigt, in einer Präsentation ihre Sicht aus der Nacht des 3. Oktober 2022 zu schildern. Dabei gehe es neben Skizzen auch um Bilder mit Verletzungen von Hanna W. Staatsanwaltschaft und Nebenanklage sehen auch das als Teil der Beweisaufnahme an.
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

Vielleicht doofe Frage, aber worüber könnte man denn in einem Eröffnungsstatement reden, das nicht die Beweisaufnahme vorwegnehmen würde?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:31
Wow, im Moment echt viel ohne paywall.

Auch wenn ich Georg nicht widersprechen würde, so direkte Worte hätte ich nicht erwartet. Trotz der Befürchtung, dass man es sich eventuell mit der neuen Kammer schon zu Beginn verscherzt, finde ich das Zeichen an die StA, dass man mit großer Gegenwehr zu rechnen hat, schon angebracht.
Anwalt Georg nutzte ein sogenanntes Opening Statement zu Beginn der Verhandlung, um mit der Vorsitzenden Richterin abzurechnen, warf ihr das „Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz“ vor, „Unkenntnis, Hybris und Befangenheit“ sowie „grotesken Unfug“.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/eiskeller-fall-in-oberbayern-angeklagter-schweigt-im-prozess-um-tod-von-hanna-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-250929-930-97935


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:37
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Auch wenn ich Georg nicht widersprechen würde, so direkte Worte hätte ich nicht erwartet. Trotz der Befürchtung, dass man es sich eventuell mit der neuen Kammer schon zu Beginn verscherzt, finde ich das Zeichen an die StA, dass man mit großer Gegenwehr zu rechnen hat, schon angebracht.
Naja, die Situation ist für die Verteidigung ja blendend. Da bietet sich es an, auf die Pauke zu hauen und sich selbst darzustellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:42
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:auf die Pauke zu hauen und sich selbst darzustellen.
Dass es bei der Verteidigung immer Selbstdarstellung sein soll, wenn sie ihren Job machen, ist mir nicht ganz einleuchtend. Zumal diese Verteidiger doch eher zuviele Klienten-Anfragen haben als zu wenig.
Denkst du wirklich Staatsanwälte sind frei von Geltungsbedürfnis?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 11:44
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Naja, die Situation ist für die Verteidigung ja blendend. Da bietet sich es an, auf die Pauke zu hauen und sich selbst darzustellen.
Das stimmt, weiß aber nicht, ob es psychologisch besonders klug ist im Sinne des Mandanten. Bei Publikum, Presse und ggf noch den Schöffen mag das zwar zunächst einen Pflock einhauen/Anker setzten im Sinne von: Was die frühere Kammer festgestellt hat, muss man mit großem Argwohn betrachten.

Auch wenn ich davon ausgehe, dass die Berufsrichter sich um maximale Unvoreingenommenheit bemühen, kann man aber vielleicht nicht ausschließen, dass so eine Kritiktirade eine Art unterbewussten Verteidigungsreflex für die Arbeit ihrer Kollegen auslösen könnte.


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29.09.2025 um 12:04
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das muss man fallweise sehen. Ich glaube nicht, dass man den §55 so restriktiv anwenden darf, dass ein Zeuge nur genau die Beantwortung der Fragen verweigern darf, bei denen er vielleicht gelogen hat.
Es geht nicht um lügen, es geht darum, er muss sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Denkst du wirklich Staatsanwälte sind frei von Geltungsbedürfnis?
Ich habe noch keinen gesehen, der sich mit den Angeklagten in den Medien hat ablichten lassen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 12:11
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe noch keinen gesehen, der sich mit den Angeklagten in den Medien hat ablichten lassen.
Vermutlich weil das seinem Ansehen eher schaden würde.


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29.09.2025 um 12:14
Zitat von emzemz schrieb:Es geht nicht um lügen, es geht darum, er muss sich nicht selbst einer Straftat bezichtigen.
Wenn er zum angeblichen Knastgeständnis wiederholt aussagen soll, ist naheliegend, dass er sich
die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Quelle : §55 StPO

, weil er entweder ungefähr das gleiche wie damals wiederholen würde oder angeben müsste, dass es ggf doch anders war. Letzteres wäre eindeutig ein Geständnis einer begangenen Straftat (vorsätzliche uneidliche Falschaussage - ein versehentlich falsch erinnertes "Geständnis" ist nämlich lebensfern), sodass §55 StPO gegen die Bredoullie ohne Weiteres schützt. Aber auch bei ersterem bestünde die Gefahr, da angesichts des Glaubwürdigkeitsgutachten seine Aussage nochmals besonders kritisch hinterfragt würde und etwaige auftretende auch kleinere Widersprüche oder Ungenauigkeiten einen entsprechenden Anfangsverdacht wecken können. Nach meinem Verständnis genügte das schon, er muss nicht wirklich einer Straftat verdächtig sein ("Gefahr zuziehen"). Kurz gesagt : Wenn er nach den Personalien angibt, lieber nichts mehr zu sagen (oder allenfalls noch, woher er den Angeklagten kennt, das schien ja soweit zu stimmen), wird man dagegen kaum was einwenden können.


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29.09.2025 um 12:16
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Auch wenn ich davon ausgehe, dass die Berufsrichter sich um maximale Unvoreingenommenheit bemühen, kann man aber vielleicht nicht ausschließen, dass so eine Kritiktirade eine Art unterbewussten Verteidigungsreflex für die Arbeit ihrer Kollegen auslösen könnte.
Das kann man nicht wissen.

Klar kann es sein, dass da ein Verteidigungsreflex ausgelöst wird, vielleicht bewirkt es auch etwas anderes.

Der folgende Fachartikel zeigt, dass das Vorlesen der Anklageschrift schon eine negative Einstellung gegenüber dem Angeklagten auslösen kann (Die Macht es ersten Eindrucks).

https://strafverteidigertag.de/wp-content/uploads/2024/09/43-SchrRStVV-Effer-Uhe.pdf

Wenn man da einen etwas anderen Ablauf erreicht, ist das vielleicht gar nicht so verkehrt. In diesem Fall muss man dem Angeklagten vielleicht auch zugestehen, dass er das erste Gericht und natürlich auch die StA kritisieren darf, bevor die Anklage vorgelesen wird. Nur er hat in Wirklichkeit diese Fehler auszubaden gehabt.Es ist auch eine Aufforderung an die StA endlich mal ihrer wirklichen Aufgabe nachzukommen und nicht einfach auf alten Standpunkten zu beharren. Sicher ist hier auch Fingerspitzengefühl angesagt.


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29.09.2025 um 12:17
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Da bietet sich es an, auf die Pauke zu hauen und sich selbst darzustellen.
Ich glaube, am allerwenigsten geht es ihnen um Selbstdarstellung.
Mit diesem Statement riskieren sie auch etwas (und wenn es nur eine ungewollte Abwehrhaltung ist). Aber ich will es mal deutlich sagen: Für jemanden, der alle Akten kennt und sich wahrscheinlich ungleich mehr mit dem Fall beschäftigt hat als alle anderen Beteiligten zusammen (und davon gehe ich aus bei den Persönlichkeiten der beiden Anwälte), ist es kaum möglich, komplett von vorne zu beginnen, ohne darauf hinzuweisen, wie viele Fehler im ersten Prozess gemacht wurden. Immerhin geht es um ihren Mandanten.
Sie sind davon überzeugt, dass er unschuldig ist. Und damit hier überhaupt keine Missverständnisse aufkommen, ist das ggf. der aus ihrer Sicht beste Zeitpunkt für eine "Abrechnung" - zumal es danach ja nicht mehr groß um die alte Kammer gehen kann, diese Thematik müssen sie also eigentlich am Anfang präsentieren. Der "Pflock" ist glaube ich hier ein gutes Sinnbild.


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29.09.2025 um 12:18
@abgelenkt

Dann hätte man mit dem Gaubwürdigkeitsgutachten eine Einschüchterung der Angeklagten erreicht.


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29.09.2025 um 12:19
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:In diesem Fall muss man dem Angeklagten vielleicht auch zugestehen, dass er das erste Gericht und natürlich auch die StA kritisieren darf, bevor die Anklage vorgelesen wird. Nur er hat s schließlich in Wirklichkeit diese Fehler auszubaden gehabt. Sicher ist hier auch Fingerspitzengefühl angesagt.
Das ist richtig, auch die Idee des Setzen eines "Gegenankers" gegen die Anklageverlesung durch das Eroffnungsplädoyer.

Wir kennen natürlich nicht den genauen Wortlaut, in dem Bericht klang es nicht nach besonders viel "Fingerspitzengefühl" finde ich.


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29.09.2025 um 12:22
Zitat von emzemz schrieb:Dann hätte man mit dem Gaubwürdigkeitsgutachten eine Einschüchterung der Angeklagten erreicht.
Du meinst des Zeugen? Kann sein. Aber was willst Du dran ändern? War ja auch kein Gutachten der Verteidigung. Natürlich muss das Gericht die Motive für eine (etwaige - vielleicht kommt es ja so nicht) Ayssageverweigerung hinterfragen, aber vielmehr als nochmal gut zureden seh ich da nicht als Möglichkeit.


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29.09.2025 um 12:23
Zitat von emzemz schrieb:Ich habe noch keinen gesehen, der sich mit den Angeklagten in den Medien hat ablichten lassen.
Was für ein absurder Vergleich. Du weißt wahrscheinlich selbst, dass Ankläger und Angeklagter eher selten auf einer Seite stehen.


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29.09.2025 um 12:24
Regina Rick hat gegen mehrere Gutachter aus dem ersten Prozess Befangenheitsanträge gestellt.
Rick startete anschließend eine 20-minütige Auflistung und Erklärung zu ihren Befangenheitsanträgen gegen mehrere Gutachter aus dem ersten Prozess. Diese richten sich sowohl gegen Rechtsmediziner der LMU München als auch gegen Prof. Dr. Malcharek. Letzterer habe einen gewissen „Verfolgungseifer“ gezeigt. Staatsanwalt Merkel entgegnete, dass das Gutachten Malchareks eigens von der Verteidigung gewünscht wurde. Richterin Heike Will erklärte anschließend, dass Stellungnahmen der Gutachter dazu eingeholt würden.
Weitere Befangenheitsanträge: Verteidigung schießt gegen Gutachter im ersten Prozess


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29.09.2025 um 12:29
Zitat von XluXXluX schrieb:Für jemanden, der alle Akten kennt und sich wahrscheinlich ungleich mehr mit dem Fall beschäftigt hat als alle anderen Beteiligten zusammen (und davon gehe ich aus bei den Persönlichkeiten der beiden Anwälte), ist es kaum möglich, komplett von vorne zu beginnen, ohne darauf hinzuweisen, wie viele Fehler im ersten Prozess gemacht wurden. Immerhin geht es um ihren Mandanten.
Nein, als Sachkundige wissen sie ja, in welchen Teil der Hauptverhandlung dies gehört. Insofern ist das Kapern der Eröffnungsstatements dafür natürlich Selbstdarstellung. Sie wissen ja, dass die Medienaufmerksamkeit am ersten Tag am größten ist.
Zitat von XluXXluX schrieb:Sie sind davon überzeugt, dass er unschuldig ist.
Das ist nicht mehr als eine Behauptung. Einem Strafverteidiger ist es völlig egal, ob sein Mandant schuldig ist oder nicht. Die Frage ist einzig, ob der Staat seine Schuld beweisen kann.


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