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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.409 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 17:51
Michael Weiser hat für Ippen.Media den ersten Verhandlungstag zusammengefasst.

Das Verfahren begann mit einem von Richterin Heike Will abgegebenen Versprechen, indem sie sorgfältige Nachforschungen garantierte.
„Der Tod eines jungen Menschen ist immer eine Tragödie“, sagte Richterin Heike Will zum Auftakt des Prozesses. Die Umstände seien nun zu klären. Sebastian T. sei drei Jahre lang in Untersuchungshaft gesessen, habe sich einer Hauptverhandlung aussetzen müssen, sein Leben sei verändert worden. Sollte er zu Unrecht verurteilt worden sein, sei das nicht mehr gutzumachen. Ihre Kammer werde das Verfahren nach „bestem Wissen und Gewissen, mit allen Kräften“ führen, versprach Will, es würden „alle Erkenntnisquellen“ genutzt werden
Angriffslustig zeigte sich Verteidiger Dr. Georg sowohl gegenüber Gericht...
Vor allem Richterin Aßbichler, die Vorsitzende des Erstgerichts, kritisierte er hart. Sie sei befangen gewesen und habe mangelhafte Kenntnis der Strafprozessordnung bewiesen. Ihr vor laufender Kamera geäußertes Bedauern, als sie in einem anderen Verfahren einen Angeklagten wegen problematischer Beweislage freizusprechen musste, verrate, dass sie „keinen Schimmer von Wahrheitsfindung“ habe und „nicht geeicht auf den Rechtsstaat“ sei.
...als auch Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft griff er auch deswegen an, weil sie von „Täterwissen“ bei Adrian M. spreche, von Details also, die er nur von einem Täter erfahren haben konnte. Dergleichen hatte etwa Wolfgang Beckstein im OVB-Interview geäußert.
Regina Ricks Befangenheitsanträge richten sich gegen...
Wasser-Experte Andreas Malcherek, gegen Biomechaniker Prof. Dr. Jiri Adamec und gegen Rechtsmediziner Dr. Prof Oliver Peschel. Ihre Stellungnahmen aus der ersten Verhandlung stehen einer Unfallthese entgegen.
Mord oder Unfall? Erster Tag im Hanna-Prozess mit einigen Attacken – und einem Versprechen (Ippen.Media)

Morgen wird die Beweisaufnahme mit weiteren Ermittlungsbeamten fortgesetzt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 17:53
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum sollte sie austreten, wo sie doch gerade vorher zur Toilette war?
Ihr war eventuell schlecht. Sie könnte sich auf der Toilette übergeben haben. 10 min sind für Pinkeln rel. lang. Und ihr könnte auf dem Nachhauseweg weiterhin schlecht gewesen sein.


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29.09.2025 um 17:58
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Womöglich ist es dann eine Premiere für dich, wer weiß.
Prof. Graw ist 65, bevor der sich von der Rick ans Bein pinkeln lässt, dann geht der halt in Pension.


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29.09.2025 um 18:01
Zitat von XluXXluX schrieb:Ihr war eventuell schlecht. Sie könnte sich auf der Toilette übergeben haben. 10 min sind für Pinkeln rel. lang. Und ihr war auf dem Nachhauseweg weiterhin schlecht.
Und wenn einem schlecht ist, tritt man ausgerechnet an einen extremes Hochwasser führenden, reißenden Gebirgsbach?

Außerdem: Ich könnte mir vorstellen, dass Hanna sich auch deswegen solange auf der Toilette aufhielt, weil sie versucht haben könnte, den Defekt an ihrer Hose zu beheben.

Wie auch immer: Austreten am Bärbach fällt für mich als Ursache für einen Unfall flach.


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29.09.2025 um 18:26
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn ich mich richtig erinnere, spielte dieses Detail im ersten Verfahren keine Rolle und tauchte auch im Urteil nicht auf. Ist es unter den Tisch gefallen?
Das scheint schon neu zu sein, denn im Urteil heißt es:
Anhand der 9 Kameras, welche die „E.-Räumlichkeiten“ überwachen würden, und den gefertigten Videos in der Nacht vom 02. auf den 03.10.2022 habe bestätigt werden können, dass H. W. und ihre Gruppe um 23:15 Uhr in den Club gegangen seien. Soweit H. auf den Videos zu sehen sei (lückenlos sei sie natürlich nicht zu sehen, der Toilettenbereich sei etwa nicht kameraüberwacht), seien keinerlei Auffälligkeiten festzustellen gewesen, insbesondere keine Streitigkeiten/Konflikte oder Auseinandersetzungen, in die H. W. involviert gewesen sei. Sie habe sich halt mit Bekannten und Freunden getroffen, gefeiert, auch Alkohol konsumiert. Anhand der Videos sei festzustellen gewesen, dass sie um 02:19 Uhr an der Garderobe des Clubs ihre Jacke geholt, um 02:21 Uhr den Club verlassen, (...)
Quelle: Urteil, Rn 84

Aber immerhin wurde im 1. Prozess folgendes festgestellt:
In der Harnblase sei wenig Urin gewesen, konkret 1 ml. Die Blase könne sich aber neben einer kurz vor Todeseintritt erfolgten bewussten Entleerung auch nach Todeseintritt passiv entleert haben.
Quelle: Urteil, Rn 902


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29.09.2025 um 18:34
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Angriffslustig zeigte sich Verteidiger Dr. Georg sowohl gegenüber Gericht...
Wohlgemerkt, gegenüber dem 1. Gericht, und (noch) nicht gegenüber dem aktuellen Gericht. Man kann über seine Wortwahl diskutieren, aber ich denke, wir alle können es als Fakt sehen, dass Aßbichler vom BGH eine schallende Ohrfeige erhalten hat. Nicht nur für den deplatzierten und heimlichen E-Mail-Austausch über eine Verurteilung während der Beweisaufnahme, sondern auch für ihre unaufgeforderten und letztlich gescheiterten Erklärungsversuche dem BGH gegenüber.

Auch finde ich es ehrlicherweise befremdlich, wenn eine Richterin über einen vergangenen Fall sagt, dass die Beweislage zu dünn war, um einen Angeklagten zu verurteilen, aber sie sich sicher war, dass er es war. Entweder war die Beweislage sehr dünn und dann kann man nicht sicher sein, oder sie war sich sicher, aber dann kann die Beweislage nicht dünn gewesen sein.

So oder so wird die Ausführung von RA Georg eine Retourkutsche gewesen sein für Aßbichlers Behauptung, dass RAin Rick im vergangenen Verfahren den Rechtsstaat in Gefahr gebracht hätte. Inzwischen wissen wir, wessen Urteil nicht rechtsstaatlich zusammengekommen ist.


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29.09.2025 um 19:10
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Außerdem: Ich könnte mir vorstellen, dass Hanna sich auch deswegen solange auf der Toilette aufhielt, weil sie versucht haben könnte, den Defekt an ihrer Hose zu beheben.
Zumindest heißt es im Urteil:
Um ein Abrutschen der Hose über das Gesäß zu verhindern, musste H. W. die Hose im Verlaufe des Abends wiederholt nach oben ziehen bzw. festhalten.
Quelle: Urteil, Rn 24

Die Kunstlederhose war daher wahrscheinlich schon deutlich vor dem Toilettengang beschädigt. Wenn sie einen Versuch unternommen haben sollte, die zu reparieren, dann wahrscheinlich nicht erst am Ende.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und wenn einem schlecht ist, tritt man ausgerechnet an einen extremes Hochwasser führenden, reißenden Gebirgsbach?
Zumindest wäre ich versucht, mich nicht mitten auf dem Gehweg zu übergeben.

Ohne irgendjemanden zu nahe treten oder verurteilen zu wollen, aber man darf sollte Alkoholkonsum nicht verharmlosen:
1,0 bis 2,0 Promille: Rauschstadium

- weitere Verschlechterung der Sehfähigkeit, des räumlichen Sehens
- gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit
- Reaktionsfähigkeit erheblich gestört
- Gleichgewichtsstörungen
- Verwirrtheit, Sprechstörungen
- Orientierungsstörungen

2,0 bis 3,0 Promille: Betäubungsstadium

- starke Gleichgewichts- und Konzentrationsstörungen
- Gedächtnis- und Bewusstseinsstörungen
- kaum noch Reaktionsvermögen, Muskelerschlaffung
- Verwirrtheit
- Erbrechen
Quelle: https://www.drugcom.de/haeufig-gestellte-fragen/fragen-zu-alkohol/was-passiert-bei-wie-viel-promille/

Hanna war mit 2,06 Promille als schon am Anfang des Betäubungsstadiums. (Siehe auch hier: https://www.gesundheitsinformation.de/wie-wirkt-alkohol-und-wie-schnell-wird-er-abgebaut.html)

Man muss also nicht mehr jede Handlung bei dem Alkoholpegel rational erklären können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

29.09.2025 um 19:28
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:So oder so wird die Ausführung von RA Georg eine Retourkutsche gewesen sein für Aßbichlers Behauptung, dass RAin Rick im vergangenen Verfahren den Rechtsstaat in Gefahr gebracht hätte. Inzwischen wissen wir, wessen Urteil nicht rechtsstaatlich zusammengekommen ist.
Ich glaube das war auch sinnvoll. Es ist wichtig sämtlichen Richtern der aktuellen Kammer klar zu machen, dass das erste Verfahren nicht zum Finden der Wahrheit beigetragen hat.

Die vorherige Kammer darf keinen Bonus mehr besitzen. Ein Bonus, den es bei die aktuelle Kammer noch in der Frage der Befangenheit unrechtmäßig gehabt hatte. Dadurch hat die aktuelle Kammer eine Verfahrensverzögerung von mehr als 1 Jahr bewirkt.


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29.09.2025 um 19:58
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die vorherige Kammer darf keinen Bonus mehr besitzen. Ein Bonus, den es bei die aktuelle Kammer noch in der Frage der Befangenheit unrechtmäßig gehabt hatte. Dadurch hat die aktuelle Kammer eine Verfahrensverzögerung von mehr als 1 Jahr bewirkt.
Immerhin hat die Vorsitzende Richterin angekündigt, dass die Kammer "nach besten Wissen und Gewissen" und nach allen Möglichkeiten den Sachverhalt aufklären will. Ich glaube der Kammer, dass sie das Verfahren ergebnisoffen angeht.

Ich finde es außerdem sehr gut, dass die Staatsanwaltschaft Traunstein andere Staatsanwälte als Sitzungsvertreter ins Rennen geschickt hat. Das wird hoffentlich auch eine bessere Stimmung im Gerichtssaal ermöglichen, wo dann alle Beteiligten sich auf die Aufklärung des Geschehens fokussieren können. (Laut Fassbinder ist StA Fiedler damals teilweise von sich aus aggressiv aufgetreten, was nicht gerade hilfreich ist.)


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29.09.2025 um 19:59
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und wenn einem schlecht ist, tritt man ausgerechnet an einen extremes Hochwasser führenden, reißenden Gebirgsbach?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zumindest wäre ich versucht, mich nicht mitten auf dem Gehweg zu übergeben.
Warum? Wenn da doch keiner war?
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Hanna war mit 2,06 Promille als schon am Anfang des Betäubungsstadiums (…)

Man muss also nicht mehr jede Handlung bei dem Alkoholpegel rational erklären können.
Erstens:
Es ist überhaupt nicht erwiesen, und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Hanna auf dem Heimweg übel geworden ist oder dass sie austreten musste.

Zweitens:
Natürlich war sie stark alkoholisiert. Aber Zeugen haben bei Hanna keinerlei Ausfallerscheinungen bemerkt während des Aufenthalts im Eiskeller bemerkt. Und auch bei Auswertung des Videos, das die Studentin beim Weg vom Eiskeller zur Kampenwandstrasse zeigt, wurden bei ihr keine Ausfallerscheinungen (Torkeln etc.) festgestellt.


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29.09.2025 um 20:23
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist überhaupt nicht erwiesen, und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Hanna auf dem Heimweg übel geworden ist oder dass sie austreten musste.
Das kann man selten beweisen. Es kommt auf das Bild insgesamt später an. Wenn das Gericht einen Unfall für wahrscheinlich oder gar sicher hält, wird es auf die anderen Umstände ankommen. Es darf in diesem dabei durchaus auch offen lassen, warum das Opfer in den Bach gerutscht ist. Es gibt an dem Ausfahrt des Kampenwandparkplatzes auch einen kurzen ungesicherten Bereich.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Natürlich war sie stark alkoholisiert. Aber Zeugen haben bei Hanna keinerlei Ausfallerscheinungen bemerkt während des Aufenthalts im Eiskeller bemerkt. Und auch bei Auswertung des Videos, das die Studentin beim Weg vom Eiskeller zur Kampenwandstrasse zeigt, wurden bei ihr keine Ausfallerscheinungen (Torkeln etc.) festgestellt.
Das kennt man doch von sich selbst Wenn man über den Durst getrunken hat, dann versucht man das mit hoher Konzentration zu verbergen. Das schafft man nur zeitlich begrenzt. Daher bringen solche Aussagen in Wirklichkeit kaum etwas. Festgehalten ist wohl schon ein Schwanken. Bei dem Alkoholpegel glaube ich nicht, dass es ein Freudentaumel war.


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29.09.2025 um 20:23
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum? Wenn da doch keiner war?
Ich habe nur gesagt, wie ich mich verhalten würde: ich hasse es, Kotze am Gehweg zu sehen, d.h. wenn ich mal müssen sollte, würde ich mich wenigstens am Rand oder auf einer Wiese daneben übergeben.
Das ist allerdings nur ein persönlicher Gedanke, der mir bei deiner Frage gekommen ist. Aber es ist nichts, was unseren Erkenntnisgewinn erhöht.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Erstens:
Es ist überhaupt nicht erwiesen, und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Hanna auf dem Heimweg übel geworden ist
Es ist aber erwiesen, dass sie 2,06 Promille im Blut hatte.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:oder dass sie austreten musste.
Das halte ich auch für unwahrscheinlich.
Zweitens: Natürlich war sie stark alkoholisiert. Aber Zeugen haben bei Hanna keinerlei Ausfallerscheinungen bemerkt während des Aufenthalts im Eiskeller bemerkt.
Im Club ist es laut, voll, Menschen tanzen. Keine Ahnung, wie gut man das merken kann. Außerdem: Im Club ist es stickig, wenig Sauerstoff, es ist warm. Wenn man dann den Club verlässt, können die Kälte, der Sauerstoff außerhalb der Clubräume dazu beitragen, dass der Kreislauf belastet wird.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und auch bei Auswertung des Videos, das die Studentin beim Weg vom Eiskeller zur Kampenwandstrasse zeigt, wurden bei ihr keine Ausfallerscheinungen (Torkeln etc.) festgestellt.
Immerhin waren zwei "leichtere" Schlenkerer auf dem Video um 02:27 zu sehen. Wie lange die Kamera sie erfasst hat, geht aus dem Urteil leider nicht hervor. Es ist allenfalls eine Momentaufnahme.


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29.09.2025 um 21:06
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Warum? Wenn da doch keiner war?
Also ich kenne glücklicherweise niemanden, der sich einfach auf den Gehsteig übergeben würde. Das macht man vielleicht auf der Wiesn (unbeabsichtigt), aber doch nicht im Heimatort.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist überhaupt nicht erwiesen, und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Hanna auf dem Heimweg übel geworden ist oder dass sie austreten musste.
Es ist überhaupt nicht erwiesen, dass ST den Umweg gemacht hat. Und dessen Bedeutung und Relevanz sind viel höher. Und trotzdem sind hier einige überzeugt davon. Warum?


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29.09.2025 um 21:07
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Anwälte, die einen Verurteilten "raushauen", gelten bei Laien als Götter in Robe.
Ne, ganz so einfach ist das nicht. Sie gelten dann als Götter und Robin Hood in Personalunion in Robe!
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das interessante an dem Fall ist: Die Gutachten schließen sich nicht gegenseitig aus. Adamec hat für die Schulterbrüche eine Theorie genannt, ohne dass sie von der Litetatur belegt wurde. Die Gutachter der Verteidiger nennen eine andere also weitere Möglichkeit.

Auch bei den Kopfwunden ist es nicht anders, Mützel nannte einen Stein als denkbare Möglichkeit, schloss andere gar nicht aus. Sollte die Form der Wunde nun auf den Schütz deuten, dann läge kein Gutachter wirklich falsch. Die Gutachten ergänzen sich nur.
Könntest Du bitte mal den Link liefern, wo man diese Gutachten einsehen kann? Du scheinst sie ja alle - sowohl die alten als auch die neuen - schon gelesen zu haben.
Ich bin jetzt allerdings doch etwas enttäuscht, dass in den neuen Gutachten nur drinsteht, dass es neben einer menschlichen Gewalteinwirkung noch eine andere Möglichkeit als Ursache für die Schulterdachfrakturen gibt. Die Rick hatte doch angekündigt, dass sie beweisen kann, dass es ein Unfall war.
Zitat von XluXXluX schrieb:Also ich kenne glücklicherweise niemanden, der sich einfach auf den Gehsteig übergeben würde. Das macht man vielleicht auf der Wiesn (unbeabsichtigt), aber doch nicht im Heimatort.
Aber das sagt ja jetzt eher etwas über die Kriterien, nach denen Du Deinen Freundes- und Bekanntenkreis erwählst aus, als darüber, ob es Menschen gibt, die sowas tun. Schön jedenfalls , dass Du so einen putzsauberen Bekanntenkreis zu haben scheinst. Ehrlich, mit jemandem, der mitten auf die Straße kotzt würde ich auch nichts zu tun haben wollen, so jemanden würde ich auch sofort canceln.


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29.09.2025 um 21:16
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Es ist wichtig sämtlichen Richtern der aktuellen Kammer klar zu machen, dass das erste Verfahren nicht zum Finden der Wahrheit beigetragen hat.
Sicher, die erste Verhandlung führte zu einem Urteil, das wegen eines schweren Verfahrensfehlers vom BGH zerrissen wurde. Aber hat hat wirklich nichts zum Finden der Wahrheit beigetragen?

Haben etwa die Gutachten der Sachverständigen dazu gedient, die Wahrheit zu verschleiern? Ist die Vernehmung sämtlicher Zeugen für die Katz gewesen, weil alle nur gelogen haben? Und waren die Aktivitäten etwa der Verteidigung kontraproduktiv für das Finden der Wahrheit?

In fände es angemessen, das differenzierter zu betrachten.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Die vorherige Kammer darf keinen Bonus mehr besitzen. Ein Bonus, den es bei die aktuelle Kammer noch in der Frage der Befangenheit unrechtmäßig gehabt hatte. Dadurch hat die aktuelle Kammer eine Verfahrensverzögerung von mehr als 1 Jahr bewirkt.
Wenn ich das richtig deute, monierst Du, dass die 1. Jugendstrafkammer damals der 2. Jugendstrafkammer insofern einen Bonus gewährte, als sie den Befangenheitsantrag gegen das Assbichler-Gericht als unbegründet verworfen hat. Das sei unrechtmäßig gewesen, wie ja die später vom BGH sehr wohl attestierte Besorgnis der Befangenheit bewies.

Diese Analyse teile ich. Gleichwohl: Man stelle sich einmal vor, welche Konsequenzen eine gegenteilige Entscheidung gehabt hätte. Dann hätte die 1. Kammer der 2. Kammer wegen Verdachts der Befangenheit aus dem Verfahren kippen müssen - um dann mangels eines anderen Gremiums (es gibt ja nur zwei Jugendstrafkammern in Traunstein) selbst den Fall zu übernehmen. Eine pikante Konstellation…

Aber noch ein Gedanke: Könnte der damalige Beschluss, die Assbichler-Kammer gegen die Befangenheitsantrag-Attacke in Schutz zu nehmen, im neu aufgerollten Verfahren noch eine Rolle spielen? Indem bei unbefriedigendem Verlauf mit Ablehnung bestimmter Anträge die Verteidigung den Spieß umdreht und ihrerseits die aktuelle Kammer auch mit dem Hinweis auf den einstigen Beschluss in Sachen Assbichler mangelnde Objektivität bescheinigt?


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29.09.2025 um 21:27
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sicher, die erste Verhandlung führte zu einem Urteil, das wegen eines schweren Verfahrensfehlers vom BGH zerrissen wurde. Aber hat hat wirklich nichts zum Finden der Wahrheit beigetragen?

Haben etwa die Gutachten der Sachverständigen dazu gedient, die Wahrheit zu verschleiern? Ist die Vernehmung sämtlicher Zeugen für die Katz gewesen, weil alle nur gelogen haben? Und waren die Aktivitäten etwa der Verteidigung kontraproduktiv für das Finden der Wahrheit?

In fände es angemessen, das differenzierter zu betrachten.
Ja, leider tun hier einige so, als wäre das die Konsquenz aus der erfolgreichen Revision: alles was im ersten Prozess gelaufen ist ist erstunken und erlogen und von der befangenen Kammer im Bündnis mit dem verfolgungseifrigen StA so zurechtegebogen worden, dass der arme Basti als Bauernopfer einfahren musste.

Tatsächlich hat der BGH ja aber nur festgestellt, dass der Basti Gründe hatte besorgt zu sein, dass die vorsitzende Richterin ihm gegenüber befangen sein könnte. Das enthält weder eine Ausage über die anderen vier Richter, gegen die auch Ablehnungsanträge gestellt wurde, die abgelehnt wurden. Noch enthält es eine Wertung geschweige denn eine Beurteilung, ob Frau Aßbichler tatsächlich befangen war.
Hier wird aber jetzt pauschal alles was im ersten Prozess verhandelt und aufgezeigt wurde als hinfällig abgetan, immer mit der Begründung, die Kammer (!) sei ja befangen gewesen, das habe schließlich der BGH festgestellt, womit es einer Tatsache gleichkommt.

Dem ist aber nicht so. Es ging lediglich um die vorsitzende Richterin und nur darum, dass der Basti einen Grund hatte, sich um ihre Neutralität Sorgen zu machen.


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29.09.2025 um 21:36
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ja, leider tun hier einige so, als wäre das die Konsquenz aus der erfolgreichen Revision: alles was im ersten Prozess gelaufen ist ist erstunken und erlogen und von der befangenen Kammer im Bündnis mit dem verfolgungseifrigen StA so zurechtegebogen worden, dass der arme Basti als Bauernopfer einfahren musste.
Nein, weder hier noch im Prozess tut man so.
Die Konsequenz aus der Revision ist der erneute Prozess, der einem nun die Möglichkeit gibt, darauf zu verweisen. Dass "alles was im ersten Prozess gelaufen ist ist erstunken und erlogen" war, um es in deinen Worten zu sagen, ergibt sich aus der Lektüre des Urteils und der weiteren Recherche der Verteidigung.


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29.09.2025 um 21:38
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hier wird aber jetzt pauschal alles was im ersten Prozess verhandelt und aufgezeigt wurde als hinfällig abgetan, immer mit der Begründung, die Kammer (!) sei ja befangen gewesen, das habe schließlich der BGH festgestellt, womit es einer Tatsache gleichkommt.
Meinen Eindruck nach wird da doch eher meist anhand der Prozessberichte und der Urteilsverkündung argumentiert. Dem muss man ja nicht immer zustimmen. Aber die Vielzahl an Argumenten einfach so zu übergehen scheint mir etwas absurd.
Im Gegenteil ist es doch sogar @Tiergarten der hier argumentiert, das Glaubwürdigkeitsgutachten habe die neue Kammer vielleicht nur aus Publicity-Gründen beauftragt und sich ihm vielleicht auch nur deswegen angeschlossen.


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29.09.2025 um 22:15
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Meinen Eindruck nach wird da doch eher meist anhand der Prozessberichte und der Urteilsverkündung argumentiert. Dem muss man ja nicht immer zustimmen. Aber die Vielzahl an Argumenten einfach so zu übergehen scheint mir etwas absurd.
Ich weiß beim besten Willen nicht, was Du damit sagen willst. Kannst Du das bitte noch mal präzisieren?
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Im Gegenteil ist es doch sogar @Tiergarten der hier argumentiert, das Glaubwürdigkeitsgutachten habe die neue Kammer vielleicht nur aus Publicity-Gründen beauftragt und sich ihm vielleicht auch nur deswegen angeschlossen.
Wo habe ich jemals argumentiert, dass die neue Kammer das Glaubwürdigkeitsgutachten “nur aus Publicity-Gründen“ in Auftrag gegeben und inhaltlich befürwortet habe?

Tatsächlich weiß ich nicht, was das Gericht zu diesem Vorstoß bewogen hat. Dazu hat es sich ja meines Wissens auch noch nicht eingehend erklärt.

Und ja, ich habe kritisiert, dass sich die Kammer dieses Gutachten voll umfänglich zueigen gemacht und den Angeklagten umgehend auf freien Fuß gesetzt hat - ungeachtet aller weiteren teils schwer wiegenden Indizien gegen Sebastian T.

Warum hat man nicht die Neuauflage des Verfahrens abgewartet? Zum Beispiel steht ja die erneute Vernehmung des umstrittenen JVA-Zeugen Adrian M. gleich in der ersten Prozessphase an.


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29.09.2025 um 22:22
Hallo Fassbinder, hast du heute einen Platz bekommen und kannst du uns berichten. Gruß


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