AusLeipzig schrieb:So sehe ich es grundlegend auch. Vielleicht ist das mit dem "sexuellen Bewusstsein" aber auch keine Schlussfolgerung, sondern kommt einfach nur im Sinne von "ja dann hätte er ihr ja deswegen die Hose ausziehen können, was physisch natürlich möglich wäre" vor. Das scheint mir dann schon weniger problematisch.
Wir kennen natürlich nicht das Gutachten. Jedoch hat schon Deine Formulierung einen Hacken. "Deswegen" würde sich auf etwas beziehen. Und wenn das einen Beweiswürdigung des "sexuellen Bewusstseins" bezieht, dann bleibt das Problem bestehen.
Er hat die Fragen des Gerichts zu beantworten. Die sexuellen Dinge sind in keiner Weise seine Aufgabe. Er hat nur die Frage zu beantworten, können die Verletzungen aus dem Fluss stammen oder kann die Kleidung durch das Treiben abgezogen worden sein. Nur das wäre seine Aufgabe gewesen, nichts weiter.
Wenn man sein Gutachten (soweit es das Urteil wiedergibt) betrachtet, ist die Darstellung auch zu dem Punkt Kleider auch sehr einseitig. Er hat danach nur die Fälle betrachtet, bei der ein einzelnes Ereignis im Fluss die Hose oder Jacke vom Körper abgestreift hätte. Bei einem 12km langen Treiben wird es jedoch nicht nur ein Ereignis geben. Man weiß z.B. dass das Opfer an der Halskette sich wahrscheinlich verfangen hatte. Ich würde gerne wissen, was dann mit einer klaffenden Hose passiert. Wird diese durch den Wasserdruck abgestreift, vielleicht noch nicht komplett über die Stiefel, aber soweit, dass die Hose über den Boden der Prien schleift? Wenn das passiert, dann kann sich natürlich die Hose im Schritt an einem Gegenstand verfangen. So etwas gibt es in der Prien an vielen Stellen. Sie könnte dann komplett über die Stiefel gezogen werden. Es treten dann deutlich größeren Kräfte auf, da der ganze Körper plötzlich abgebremst wird. Solche Überlegungen sind dem Urteil nicht zu entnehmen. Ob sie im Gutachten sind, das weiß ich nicht.
Auch findet man im Urteil nichts, was ein solches "Aha-Erlebnis" sein soll.
All diese Dinge wirklich komplett zu untersuchen und auszuschließen ist für mich ein Ding der Unmöglichkeit. Deshalb fand ich die EMail viel ehrlicher als er sagte: "Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“ Diese 180°-Wende ist und bleibt auffällig.
Ich bin bzgl. auf seiner Stellungnahme sehr interessiert. Sie müsste wahrscheinlich im Gerichtssaal vorgelesen werden, denn sonst wäre die Öffentlichkeit des nicht mehr gegeben. Nur wenn sämtliche Betroffene darauf verzichten, kann man es sein lassen.