abgelenkt schrieb:Nur die Einführung. "Der Täter ist der gleichaltrige Sebastian..." "verurteilt - und dann doch wieder frei gelassen. Nicht weil er es nicht war. Sondern, weil die Justiz einen schweren formellen Fehler begangen hat..." klingt halt, als würde wegen eines Formfehlers ein eindeutig schuldiger Mörder frei rumlaufen und ist so schon sehr reißerisch und auch prozessual unzutreffend /zu stark verkürzt.
Man darf dabei auch nicht vergessen, es ist fraglich, ob man den Podcast überhaupt so lange hört, bis der Grund der Freilassung aufgeklärt wurde. Da muss man schon 5 Minuten am Ball bleiben, ehe die Aufklärung beginnt. Es wird viele geben, die dann schon weiter gezappt haben. Auch wenn es im PodCast selber aufgeklärt wird, das hätte niemals in dieser Form in der Zusammenfassung stehen dürfen. Daher finde ich das ebenfalls als höchst unseriös.
Außerdem wird die Rolle des JVA-Zeugen nicht richtig wiedergegeben. Im PodCast wird behauptet (um 15:00), dass der Zeuge kein Nutzen davon gehabt hätte, weil es ja kein Deal im deutschen Recht gäbe und er keine Erleichterungen bekommen habe. Einmal weiß man nicht, ob das Gericht, das ihn verurteilt hat, das doch (evtl. auch unbewusst) bei der Straffestsetzung berücksichtigt hat.
Zum anderen steckt dahinter ein grundsätzlicher Denkfehler. Es kommt nicht auf die rechtlichen Fragen an sondern was der Zeuge subjektiv sich davon versprochen hat. Und da wissen wird, dass er sich definitiv auch für sich etwas positives versprochen hat.und nur darauf kommt es an.
Eigentlich sollte man meinen, dass so etwas StA klar sein sollte, aber offenbar weit gefehlt!
Auch die alte Kammer macht fast den identischen Denkfehler bei der Bewertung des "Geständnisses" vom 17.22.22 (ab 1305 im Urteil). Dort hat die Kammer ebenfalls behauptet, dass es keinen objektiven Anfangsverdacht gegeben habe und es daher keinen Grund für einen externen Druck gegeben hätte. Das ist der gleiche Denkfehler, denn es kommt nicht auf den Stand der Ermittlungen an, sondern die subjektive Sichtweise des Angeklagten.
Da er an diesem Abend mit Sicherheit über Verena mehr über ihre Befragung gehört hat und schon Verena in den WhataApps von Verdächtigungen in dramatischer Weise gesprochen hat (Urteil ab 698), ist klar, dass ein starker äußerer Druck vorgelegen hat. Aber kein Wort darüber von diesem Gericht. Klar, verstänlich, wenn man diesem Denkfehler unterliegt. Dann ist die Bewertung eben falsch bzw. zumindest schwerwiegend unvollständig.
Sollte so ein Denkfehler mit der sogenannten "freien richterlichen Beweiswürdigung" vereinbar sein, dann leben wir in keinem Rechtsstaat. Ich denke, dieser gedankliche Fehler (und weitere) hätte mit zu einer erfolgreichen Revision geführt, zumindest hoffe ich es.
Davon abgesehen, verstehe ich immer noch nicht, dass da ewig über das nicht vorliegen der DNA-Spuren geredet wird. Auch hier steckt ein Denkfehler dahinter, fehlende DNA-Spuren sind keine Täterwissen sondern reines Ermittlerwissen.
Auch das sollte einer StA klar sein. Warum ist das einfaches so schwer zu verstehen?