Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 18:20Woher weißt Du, dass er zur Tatzeit im Tatortbereich joggen war?Lindström schrieb:genau im Tatortbereich joggen?
Woher weißt Du, dass er zur Tatzeit im Tatortbereich joggen war?Lindström schrieb:genau im Tatortbereich joggen?
Er bringt zur ersten Vernehmung die falsche Kleidung mit und zur zweiten dann einen ganzen Sack voll Kleidung, auch alles nicht die aus der Tatnacht.Lindström schrieb:Ernsthaft? Der TV geht in dieser Nacht nach Gewaltpornos genau im Tatortbereich joggen?
Da soll man keinen Druck ausüben?
Na, das hatte die Mutter doch schon der Polizei gemeldet, als sie ihren Sohn als den gesuchten Jogger meldete.XluX schrieb:Woher weißt Du, dass er zur Tatzeit im Tatortbereich joggen war?
Quatsch, sie hatte gesagt, ihr Sohn war zur (vermuteten) Tatzeit joggen. Wo steht, dass sie der Polizei genau gesagt hat, welche Wegstrecke er gelaufen ist und wann er wo war??Grillage schrieb:Na, das hatte die Mutter doch schon der Polizei gemeldet, als sie ihren Sohn als den gesuchten Jogger meldete.
Laut Urteil ging der TV in dieser Nacht Joggen, nachdem er sich wohl ein Fitness-Video[/u] angesehen hat.Da er in der Folgezeit nicht schlafen konnte, begab er sich zu einem nicht genauer eingrenzbaren Zeitpunkt am 03.10.2022, nachdem er um 01:24 Uhr nicht ausschließbar ein YouTubeFitnessVideo für maximal 3 min angesehen hatte, von seiner Wohnanschrift, …, zum Joggen nach draußen.[/quote]Lindström schrieb:Der TV geht in dieser Nacht nach Gewaltpornos genau im Tatortbereich joggen?
@Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Nochmal: meine Frage war, woher @pinkj die Info zur psychischen Auffälligkeit hat.
Vielleicht hab ich mich unklar ausgedrückt.abgelenkt schrieb:Kannst du das erläutern? Welche CAM? Er hat nach dem Ereignis gegoogelt, als Verena dabei war? Hab ich jetzt gerade alles nicht so auf dem Schirm.
fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Der Komissar schildert, dass diese erklärt hat, dass Verena sich mit dem Angeklagten am 3. 10 getroffen hat und er hierbei von einer toten Frau in der Prien erzählt hat. Das wurde als eindeutiges Täterwissen gewertet.
Er erklärt, dass sie sagte, dass man sich am 3. und am 4. 10 am Festhallenparkplatz getroffen hat. Wobei es leider für den 3.10 keine Aufnahmen von der Webcam gibt, da sie ihr Auto direkt hinter einem Baum parkte
Ich habe wirklich gesucht und konnte kein Bericht von Fassbender finden, daher muss dir das aufgehobene Urteil und der Link zum Focus reichen.fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Die Diskrepanz ist uns natürlich schon aufgefallen“,erwidert der Beamte. Aber das habe sich dadurch wieder ins Lot gebracht, dass sich die Beiden am 3. und 4. getroffen hätten.
Die Beisitzerin sagt, dass sich ihr die Logik nicht erschließt, da es keinen objektiven Beweis gibt, dass es am 3. gesagt wurde
Nun geht es darum, wann auf dem Oukitel ein Artikel von „rosenheim24“, der den Todesfall Hanna abbildet, zum ersten Mal aufgerufen wurde. Das war offenbar am 4. Oktober - dem Tag nach dem mutmaßlichen Mord - um 19.56 Uhr der Fall. (Ticker-Eintrag um 13:01 Uhr)Aus dem aufgehobenen Urteil:
Der Artikel beim „Spiegel“ wurde ebenfalls am 04. Oktober um 20.48 Uhr auf dem Handy aufgerufen. (Ticker-Eintrag um 13:08 Uhr)
646Der lange Spaziergang von Verena und S war am 04.10.2022.
Der Zeuge KOK …, der die erste grobe Auswertung des Handys Oukitel WP7 vornahm, legte bezüglich des
Handys Oukitel WP7, einem Outdoor Handy, welches zwar GPS habe, dieses sei jedoch ausgeschaltet
géwesen, dar, dass sich ergeben habe, dass zwischen dem 04.10.2022-13.10.2022 Presseberichte zum
Thema „H.“ aufgerufen worden seien, erstmals am 04.10. 2022 um 19:56:18 Uhr über Rosenheim24.
Warst Du schon mal in der Situation?Sherlock_H schrieb:Im übrigen halte ich es auch nicht normal, so auf eine Wand einzuschlagen, dass man sich ernsthaft verletzt. Auch das verbuche ich unter psychischer Auffälligkeit.
An die Aussage des Leiters der Jugendgruppe, in der ST einige Zeit lang war, kann ich mich sehr gut erinnern. Da sind die sozialen Auffälligkeiten mehr als deutlich geworden. Psychische Auffälligkeiten kann man davon jedoch meiner Meinung nicht valide abhalten.Sherlock_H schrieb:Soweit ich mich erinnere, gab es den Bericht seines Ausbilders bei der Bergwacht, dass ST psychisch verlangsamt war und unfähig war, sich in sein Gegenüber hineinzuversetzen. Das sind meiner Meinung nach sehr wohl psychische Auffälligkeiten.
Und dieser Ausbilder konnte den ST im Lauf der Zeit sicher viele Stunden erleben, noch dazu in Alltagssituationen, während der psychiatrische Gutachter den ST vielleicht eine Stunde erlebt hat in einer Gesprächssituation.
fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Als letzter Zeuge, kam der Leiter einer Jugendgruppe der Bergwacht,die der Angeklagte bis 2017 besucht hat. Dieser schilderte, dass es schwer möglich war den Angeklagten in die Gruppe zu integrieren. Was aber weniger an der Gruppe lag, diese hätten versucht Sebastian mitzunehmen. Er schilderte ihn als distanziert und er hätte sich „autistisch“ verhalten. Er sei auch immer in sehr kindliche Verhaltensweisen abgedriftet. So seien sie mal auf einen Ausflug gefahren und der Angeklagte hätte anstatt an Gruppengesprächen teilzunehmen sich lieber entfernt und in den Schnee geschmissen. Trotz Gesprächen hätte sich das nicht verbessert. Auch meinte der Zeuge auf Nachfrage, dass man ihm angemerkt hat, dass er es wahrscheinlich auch aus kognitiven Gründen nicht könne. Sein theoretisches Wissen und auch Handgriffe hätten sich mit der Zeit schon verbessert, auch merkte man ihm an, dass er Erfahrung beim Klettern und alpinen Sportarten mitbringt und sehr fit sei, traute ihm aber nicht zu, dass man sich auf ihn in brenzligen Situationen verlassen kann und er Verantwortung für andere übernehmen kann. So entschlossen sie sich, ihm von der Ausbildung als freiwilliger Retter abzuraten.
Genau deshalb werden Experten herangezogen, die Auskunft über die psychische Verfassung einer Person geben.Sherlock_H schrieb:Ich verstehe nicht, warum solche Sache immer wieder geleugnet bzw. bagatellisiert werden.
Seltsamerweise gibt es für den 3.10. nicht nur keine Webcam-Aufnahme, sondern auch sonst keinerlei Hinweise darauf, dass sie sich am Eiskellerparkplatz getroffen haben.fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Er erklärt, dass sie sagte, dass man sich am 3. und am 4. 10 am Festhallenparkplatz getroffen hat. Wobei es leider für den 3.10 keine Aufnahmen von der Webcam gibt, da sie ihr Auto direkt hinter einem Baum parkte
11:59:38 Uhr: … an S.: Ok wo treffma uns dann? E.?Rn. 692
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12:00:37 Uhr: S. an … Ja wan bist da
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12:00:53 Uhr: … an S.: Ja so um halb Dreiviertel
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12:01:01 Uhr: S. an … Ok
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12:16:22 Uhr: S. an …: Holst du mich doch bei mir sonst muss ich das Zeug so weit schleppen
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12:16:44 Uhr: … an S.: Ok basd
14:49 Uhr: Geodaten in A., …(Wohnanschrift von T.) und Funkzelle A.Da fragt man sich schon: Sind daran jetzt die plötzlichen Erinnerungslücken schuld oder doch schlampige Ermittlungsarbeit?
@XluXXluX schrieb:Warst Du schon mal in der Situation?
Bist Du medizinisch versiert?
Beides nicht?
Um sich einen Mittelhandnochen zu brechen, braucht man keinen Boxerschlag, der alle ausknockt. Wenn man mit der Faust senkrecht auftrifft, geht das auch mit einem minder schweren Schlag.
"Psychisch auffällig" wäre angesichts der absoluten Ausnahmesituation eher jemand, dem das alles egal ist.
@rabunselrabunsel schrieb:Was meinst du denn mit bagatellisieren? Es ist halt einfach nicht relevant für den Fall, denn er ist weder wegen Sachbeschädigung noch wegen fehlender Eignung zum Bergwachtler angeklagt.
Ich muss sagen, @AusLeipzig hat die Statistik irgendwie nachvollziehbarer drauf. Und ich dachte immer, medizinische Statistik gehört zum Medizinwissen dazu.Sherlock_H schrieb:1. Man muss nicht medizinisch versiert sein (im Übrigen bin ich es), um beurteilen zu können, dass eine ungewollte Selbstverletzung in diesem Maß nicht normal ist. Da reicht ein ganz einfacher statistischer Check im eigenen Umfeld: Wieviele Personen haben sich da schon den Mittelhandknochen gebrochen, weil sie völlig unbeherrscht auf die Wand eingeschlagen haben? In meinem Umfeld kein einziger.
Hier zitiere ich mich einfach mal selbst:Sherlock_H schrieb:"normale" Reaktion
XluX schrieb am 03.02.2024:Üblich ist per definitionem etwas, was der überwiegende Teil der Betroffenen in der gleichen Situation tun würde. Glücklicherweise war wahrscheinlich noch nie jemand hier in genau dieser Situation.
XluX schrieb am 10.07.2025:Nehmen wir mal an, es stellt sich raus, dass ST unschuldig ist. Neue Handyauswertung, neues Treibgutachten, widerlegter Tatablauf o.ä. Kann man dann wirklich sagen, dass alle Beteiligten völlig unnormal reagiert haben? Oder ist es nicht eher so, dass so viele widrige Umstände zusammengekommen sind, dass es ein "normal" hier gar nicht mehr gibt?
Diese Verhaltensweisen sprechen eben nicht für eine "psychische Auffälligkeit".Sherlock_H schrieb:Ich erinnere daran, es ging um die psychischen Auffälligkeiten bei ST! Und die sind sehr wohl wichtig für die Beurteilung des Gerichts, ob es dem Angeklagten die Ausführung der Tat zutraut.
Dass hier die psychische Disposition des Angeklagten sehr wohl eine Rolle spielt, wird wohl auch nicht von denen bestritten, die ST für unschuldig halten, sonst würden sie nicht die Beurteilung des psychologischen Gutachters so betonen.
@XluXXluX schrieb:Wie viele Personen aus Deinem Umfeld haben sich, weil unschuldig in U-Haft, den Mittelhandknochen gebrochen?
Im Gespräch mit dem psychologischen Dienst am 25.01.2023 und gegenüber Dr. H. gab S. T. an, dass er aufgrund einer Thematik aus der Vergangenheit im Rahmen der Begutachtung durch Dr. H. emotional sehr angespannt war und sich deshalb für einen kurzen Moment nicht unter Kontrolle hattet. Grund für den Schlag gegen die Wand war, dass er zuvor recht viel an eine gewisse „Janina“ dachte und, wenn er über Mädels nachdenkt, über sich selbst zornig ist.Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699
Vielelicht ganz einfach, weil Täter dazu neigen, zu lügen, wenn man sie nach Indizien fragt, die sie belasten.XluX schrieb:Warum glaubst Du ihm nicht, wenn er sagt, er ist keine Extrarunde gelaufen (und es auch keine Indizien dafür gibt) - aber glaubst ihm dafür aufs Wort, wenn er einen banalen Grund für seinen Schlag nennt (es dafür aber objektiv viel mehr Gründe gibt)?
Ja genau dasselbe gilt doch wohl auch für den Faustschlag, welchen Grund sollte er haben sich reinzureiten, indem er den richtigen Grund nennt. Wenn man sich also so sicher ist, dass ST der Täter ist und deswegen lügt. Wieso beharrt man dann bei manchen Dingen auf seine eigenen Angaben und bei anderen wieder nicht? Genau das ist die Frage die @XluX in den Raum gestellt hat.Grillage schrieb:Nimm Du doch einfach mal an, er ist die Extrarunder gelaufen, auf der er Hanna umgebracht hat. Welchen Grund sollte er denn dann haben, zuzugeben, dass er die gelaufen ist? Um sich selbst noch mehr reinzureiten, oder wieso sollte er das tun?