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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 13:51
Zitat von XluXXluX schrieb:Wie ist das eigentlich zu werten? Wie weit geht die Schweigepflicht, wenn es wie in diesem Fall um ein schweres Kapitaldelikt geht und AM die Zeugin nicht entbindet (warum sollte er auch, wenn dann seine Diagnosen ausgebreitet werden)?
Die Schweigepflicht würde hier schon gelten, ausgenommen sind eigentlich nur Kindeswohlgefährdungen und geplante Straftaten.
Aber das Gericht hatte wohl nicht das Recht den Antrag mit dieser Begründung abzulehnen, denn eine Aussage der Psychologien wäre verwertbar gewesen, selbst wenn sich die Psychologin durch die Aussage strafbar gemacht hätte. Wenn sie keine Aussage machen hätte wollen, weil sie nicht von der Schweigepflicht entbunden wurde, würde ihr ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen.
Steht einem Arzt nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweige-
rungsrecht zu, so obliegt es ausschließlich seiner freien Entscheidung, ob er
sich nach Abwägung der widerstreitenden Interessen zu einer Zeugenaussage
entschließt. Lehnt der Patient es ab, den Arzt von der Schweigepflicht zu ent-
binden, oder widerruft er eine frühere Entbindungserklärung, so hat er keinen
strafprozessualen Anspruch darauf, dass der Arzt die Aussage verweigert (vgl.
BGH, Urteile vom 20. November 1962 - 5 StR 426/62, BGHSt 18, 146, 147;
vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 76). Das gilt auch dann, wenn
sich dieser durch seine Angaben nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar macht
(vgl. BGH, Urteile vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60, BGHSt 15, 200, 202;
vom 20. November 1962 - 5 StR 426/62, aaO, S. 147 f.). Auch dann bleibt die
Aussage grundsätzlich verwertbar (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1995
- 1 StR 571/95, BGHR StPO § 53 Schweigepflicht 1; vom 7. April 2005 - 1 StR
326/04, BGHSt 50, 64, 79 mwN; KK-Senge, StPO, 7. Aufl., § 53 Rn. 9;
einschränkend - allerdings ohne Auswirkung auf den vorliegenden Fall -
LR/Ignor/Bertheau, StPO, 27. Aufl., § 53 Rn. 12 f.). Für das Tatgericht kommt
es somit nicht darauf an, ob der Berufsgeheimnisträger befugt oder unbefugt
handelt, sondern nur darauf, ob er sein Zeugnis verweigert oder nicht
(vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 375/60, aaO; Meyer-
Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 53 Rn. 45; KK-Senge aaO, Rn. 7).
Quelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=736b3cd05e8812acbdb61f3bbd66962c&nr=81939&anz=15&pos=4


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 15:50
Noch ein kleiner Nachtrag zu diesem gestern diskutierten Fall:
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:
Ein Freispruch ist ein Freispruch. Ohne Unterschied. Deshalb gibt es auch keinen Freispruch zweiter Klasse. Das weiß auch Markus Dörlemann, Vorsitzender der Strafkammer. Dennoch nutzte er die Urteilsbegründung für eindringliche Worte und eine juristisch nicht ganz korrekte Einordnung durch seine Kammer: „Das Urteil fällt schwer. Eigentlich ist es ein Freispruch trotz bestehender Schuld. Daran zweifelt hier wohl niemand.“
Quelle: https://www.waz.de/staedte/essen/article214389493/sexueller-missbrauch-freispruch-fuer-den-stiefvater.html

In der Urteilsbegründung ist das Gericht frei und es darf auch ausführen, dass es den Angeklagten für den Täter hält, ihn aber dennoch freisprechen muss, wenn etwa die Beweislage nicht ausgereicht hat.
Es gibt einen sehr ähnlichen Fall aus Essen, der vor dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet ist (das BVerfG hatte diesen Fall nicht angenommen).

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/09/48144-09.php
https://dejure.org/ext/8fff5c6e4e7c7a688a9fec55c6cc0291

Damit wird klar, dass Deine Behauptung nicht zutreffend ist. Es kann sein, das dies das Gericht so nur in der mündlichen Urteilsbegründung gesagt hat (wie @abgelenkt angenommen hat) und er sich im Bewusstsein dieser Rechtsprechung seine Aussage im schriftlichen Urteil verkniffen hat. Das ändert nichts daran, dass es nicht den europäischen Gesetzen entspricht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 18:01
Bericht 29.09.2025-Teil2

Der Sachbearbeiter,schloss den Laptop an und sollte nun eine Zusammenfassung über den Ermittlungsverlauf geben.

Es wurden 2200 Zeugen vernommen, darunter 750 aus dem Eiskeller.

Der Zeuge G. meldete sich am 03.10.2022 um 14:26 bei der Zentrale in Rosenheim und meldete einen leblosen Körper bei Kaltenbach.

Es werden Bilder von der Bergung gezeigt, diese gestalteten sich schwierig, wegen dem Hochwasser.

Nun wird die Geschädigte Hanna auf einer Trage in der angrenzenden Wiese gezeigt. Ich glaube, was den Bekleidungszustand etc. bei der Bergung angeht, gibt es ja glaube ich nichts unklares.

Es kamen mehrere Frauen in Frage, die es sein könnten. Aber durch den Eiskellerstempel, hat man sich mit den Clubbetreibern verabredet und konnte H. durch Partyfotos identifizieren. Das war um 22:08 Uhr. Um 22:37 meldete der Vater sie als vermisst.

Man verbrachte den Körper ins Institut der Rechtsmedizin und begann mit der Obduktion.

Es wurden Videos der Überwachungskameras und der Webcams gesichert. Es gab eine Anwohnerermittlzng und man befragte das soziale Umfeld der Hanna.


Die Geschädigte war damals 23 Jahre alt und wuchs in Aschau auf. Die Jugend gestaltete sich als problemlos, 2018 begann sie ein Studium der Medizin in Rumänien.

Am 2.10.2022 verbrachte sie den Tag zu Hause und sie verabredete sich mit dem Nachbarn Philipp S. und man ging zum Vorglühen bei der Freundin Johanna H.

Man verlagerte sich ab 23:15 in den Eiskeller, dort gibt es Überwachungskameras.

Die Vorsitzende fragt, ob man den durchgehenden Aufenthalt Hannas nachvollziehen kann. Der Zeuge meint, dass durch die Kameras nahtlos geht, aber in den Toiletten gibt es natürlich keine Kameras. Dort hielt sie sich 10 Minuten von 2:09 bis 2:19 auf.

Nun werden die Videos aus dem Gang und vom Außenbereich gezeigt. Um gleich mal größeren Diskussionen vorzubeugen, will ich betonen, dass ich nur meinen persönlichen Wahrnehmungen und Empfindungen schildern kann. Und natürlich nur insofern, was ich erkennen konnte.

Man sieht das aufheben der Garderobenmarke und das sich Unterhalten vor dieser.

Meiner Meinung nach , balanciert sie sich manchmal aus und macht Schritte nach hinten. Ich würde es schon als torkeln bezeichnen, wenn auch nicht gerade wie in einer Komödie.

Man sieht, dass sich Hanna die Hose hält. Diese ist defekt und man sieht einen nicht unerheblichen Teil der Beine seitlich, sowie die Unterwäsche.

Im Verlauf hält sie sich draußen auf. Der Nachbar Philipp ist nochmal nach unten gegangen, um seiner Freundin den Heimgang anzukündigen.

In der Zeit, sprechen zwei Freundinnen Hanna an und bieten ihr an mitzukommen, das lehnt sie ab, da sie auf Philipp S. warten will.

Das Gericht fragt, ob die Hose schon vor dem Toilettengang defekt war. Der Ermittler meint, dass man nicht so gut hinsehen würde, aber sie da noch nicht gehalten wurde.

Man hat auch nach dem Tod Suchmaßnahmen gestartet, Besonders in Hohenaschau. Am Kampenwandparkplatz, am Eiskellerparkpkatz.

Im Bärbach stieß man auf den Gürtel und den Ring der Toten und hierbei auch auf die Holzkern Uhr Marke „Charly“ von der es 1964 Bestellungen gab. Insofern rückte die Uhr natürlich in den Fokus.

Noch im Ortsgebiet von Aschau fand man die Handtasche und im Weiteren Lauf die Lederjacke. In Wildenwart (Rainermühle), die Hose.

Später in den Ermittlungen, meldete sich eine Zeugin, die sich im Wasser befand und den Ausweis und das Handy von H. entdeckte.

Es werden Fotos von Höhe der Kampenwandstraße 94 gezeigt. Dort konnte man durch die Zeugin K., einen Schrei lokalisieren. Dieser hörte sich für die an, als würde man jemanden an den Haaren ziehen. Das war laut der Zeugin gegen 2:30.

Es wurde eine Spurenkonferenz einberufen. Entweder am 13.10.2022 oder am 19.10.2022. Das war ein hin und her.

An dieser waren beteiligt: Der Soko-Chef, Staatsanwalt Fiedler, Prof. Mützen und Adamec. Auch Spurensicherer und der Fallanalytiker Alexander Horn waren dabei. Der Zeuge kam mit einer Kollegin nach.

Die operative Fallanalyse kam zu dem Schluss, dass aufgrund der Hose ein sexuelles Motiv nicht auszuschließen sei.

Es handelt sich, um einen 18-25 Jahre alten Täter, der durch das Fixieren auf dem Rücken Kontrolle über das Opfer erlangen wollte und dann die Kopfschläge setzte und das Opfer in den Bach verbracht hat. Hierbei kam es zu dem tötlich Angriff. Das Opfer hat noch 4-5 Minuten gelebt. Der Täter sei unerfahren und mit der Situation überfordert gewesen.

Dr. Yves Georg, schaltet sich ein. Er könne doch das nicht einfach im Indikativ schildern, er muss im Konjunktiv reden. Es mag kleinlich erscheinen, aber hier sitzen viele Leute, die nicht täglich im Gerichtssaal sind, dazu gehören auch die Schöffen.

Staatsanwalt Merkel sagt, er war Schöffenrichter und hat durch seine Erfahrungen so großen Respekt vor Schöffen, dass er das ihnen zutraut einzuordnen.

Der Verteidiger sagt, er findet das unmöglich, wenn ihm abgesprochen wird, dass er nicht mindestens genauso großen Respekt vor Schöffen hat, ändert aber nichts an der Tatsache.

Die Vorsitzende sagt, dass das in Bayern so ist. Der Verteidiger sagt, die Gerichtssprache ist Amtsdeutsch. Man muss doch von einem Ermittler erwarten können, dass er die Grammatik beherrscht.

Richterin Will fragt, ob das Auffinden des Handys, den Tatort eher bestätigt hat oder nicht? -„Eher bestätigt“, sagt der Zeuge.

Wurden zu der Zeit schon Wasserkraftwerke untersucht? Der Zeuge verneint.

Ob es am Tatort selbst ein objektives Spurenbild gab? -„Nein.“

Man kommt nochmal auf die Holzkernuhr zu sprechen. Am 29.9.22 ließ sich ermitteln, dass der Besitzer auf einer Firmenfeier war und austreten wollte, dabei ist es zu dem Verlieren der Uhr gekommen. Am 13.02.23 konnte dieser ermittelt werden als Besitzer, er hatte aber ein Alibi durch Ehefrau und Freunde.

Es gab auch noch weitere priorisierte Personen. Darunter ein Zeuge, bei dem man auf Video sehen konnte, wie er 6 Minuten nach Hanna die Schlossbergstraße runter geht und deshalb von besonderem Interesse war. Es konnte aber nachvollzogen werden, dass er zu seinem parkenden Auto ging.

Die Sitzung wird unterbrochen und am nächsten Tag fortgesetzt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 19:14
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die Kritik von RA Georg am alten Prozess war sicherlich in der Sache richtig und angebracht, daraus dann in eine allgemeine Kritik des LG Traunstein (Aufhebungsstatistik etc) und der Qualifikation und Qualität bayrischer Juristen abzudriften und das Ganze auf die Ebene des alten Bayern vs. Norddeutschland - Konflikts zu heben, war vielleicht nicht so taktisch klug, um sich beim Gericht Freunde zu machen? Aber sei's drum, vielleicht wollte er ein bisschen provozieren, um auszutesten, wie neutral die neue Kammer bleiben kann. Scheint bestanden zu haben, oder was ist dein Eindruck @fassbinder1925 ?
Also bisher kann ich nichts schlechtes sagen.

Zwei der Berufsrichterinnen, kommen selbst nicht aus Bayern, haben sie gesagt. Bei der Dritten glaube ich auch, dass die nicht ursprünglich aus Bayern ist. Bei den Schöffen weiß ich es nicht. Aber insofern, wird ein Bayern vs. Norddeutschland Konflikt schwer. Ich glaube sogar, dass die Vorsitzende aus Wolfsburg stammt.


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01.10.2025 um 20:47
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Vorsitzende fragt, ob man den durchgehenden Aufenthalt Hannas nachvollziehen kann. Der Zeuge meint, dass durch die Kameras nahtlos geht, aber in den Toiletten gibt es natürlich keine Kameras. Dort hielt sie sich 10 Minuten von 2:09 bis 2:19 auf.

Nun werden die Videos aus dem Gang und vom Außenbereich gezeigt. Um gleich mal größeren Diskussionen vorzubeugen, will ich betonen, dass ich nur meinen persönlichen Wahrnehmungen und Empfindungen schildern kann. Und natürlich nur insofern, was ich erkennen konnte.

Man sieht das aufheben der Garderobenmarke und das sich Unterhalten vor dieser.

Meiner Meinung nach , balanciert sie sich manchmal aus und macht Schritte nach hinten. Ich würde es schon als torkeln bezeichnen, wenn auch nicht gerade wie in einer Komödie.

Man sieht, dass sich Hanna die Hose hält. Diese ist defekt und man sieht einen nicht unerheblichen Teil der Beine seitlich, sowie die Unterwäsche.
Gab es diese Aufnahmen schon im ersten Prozess und wurden diese damals thematisiert?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“

Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.

Wenn man das erstattete Gutachten anschaut, sei davon auszugehen, dass der Hydromechaniker bemüht war, die Erwartungen der Vorsitzenden zu erfüllen. Es muss Gespräche gegeben haben, die beinhalten, dass normale Verletzungen unerwünscht sind.
Ah aufeinmal Verletzungen im Wasser möglich. Und dann wieder Gemauschel?

Danke @fassbinder1925 an dieser Stelle einmal gesagt für diese super zeitnahen Berichte, wofür du dir im Nachklang noch die Mühe machst, nachdem du vorher vermutlich genug Anstrengungen hast um dem Prozess beiwohnen zu können


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 21:10
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Später in den Ermittlungen, meldete sich eine Zeugin, die sich im Wasser befand und den Ausweis und das Handy von H. entdeckte.
Dieselbe Zeugin hat beides entdeckt? Wurde gesagt, ob die beiden Gegenstände im der Nähe voneinander gefunden wurden? Laut dem alten Urteil wurde das Handy am 28.05.23 und der Ausweis am 09.06.23 gefunden.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Schöffenrichter
Sorry, was ist denn ein Schöffenrichter?


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01.10.2025 um 21:10
Zitat von LanzaLanza schrieb:Gab es diese Aufnahmen schon im ersten Prozess und wurden diese damals thematisiert?
Also die Aufnahmen kenne ich schon vom ersten Prozess. Jedoch, war mir neu, dass sie vor den Aufnahmen länger außerhalb der Kameras war.

Weder hätte ich mitbekommen, dass es thematisiert wurde, noch hätte ich irgendwo davon gelesen.


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01.10.2025 um 21:18
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dieselbe Zeugin hat beides entdeckt? Wurde gesagt, ob die beiden Gegenstände im der Nähe voneinander gefunden wurden?
Laut meinen Notizen, wurde das in einem Atemzug genannt. Und als Fundort, auf Höhe der Zillbillerstraße 21.

Aber stimmt, im Urteil sind es so unterschiedliche Tage, dass es eigentlich nicht die selbe Finderin gewesen sein kann.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Sorry, was ist denn ein Schöffenrichter?
Das Wort „Schöffenrichter“ könnte generell einen Richter beschreiben, der mit Schöffen verhandelt, also keinen Einzelrichter.

Theoretisch, könnte man auch so einen Richter am Landgericht bezeichnen.

Wenn er sich als Schöffenrichter bezeichnet, wird er aber damit gemeint haben, als Richter am „Schöffengericht“.

Und ein Schöffengericht gibt es beim Amtsgericht und besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Also dreiköpfig.


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01.10.2025 um 21:54
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Laut meinen Notizen, wurde das in einem Atemzug genannt. Und als Fundort, auf Höhe der Zillbillerstraße 21.

Aber stimmt, im Urteil sind es so unterschiedliche Tage, dass es eigentlich nicht die selbe Finderin gewesen sein kann.
Danke, mich wundert irgendwie eher, dass zwei Gegenstände, die sich so unterschiedlich im Wasser verhalten, gleich weit abgetrieben sind. Dass es eine Finderin ist, die sich vielleicht regelmäßig dort aufhält, kann ich mir hingegen schon ganz gut vorstellen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Und ein Schöffengericht gibt es beim Amtsgericht und besteht aus einem Berufsrichter und zwei Schöffen. Also dreiköpfig.
Vielen Dank!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 22:03
.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Danke, mich wundert irgendwie eher, dass zwei Gegenstände, die sich so unterschiedlich im Wasser verhalten, gleich weit abgetrieben sind. Dass es eine Finderin ist, die sich vielleicht regelmäßig dort aufhält, kann ich mir hingegen schon ganz gut vorstellen.
Kannst du mir noch die Randnummer im Urteil sagen? Beziehungsweise ist da die Örtlichkeit angegeben? Ich brauche da immer ewig, dieses Mal konnte es mir auch Chatgpt nicht raussuchen. Ein Inhaltsverzeichnis wäre bei dem Umfang eigentlich gut gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 22:17
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kannst du mir noch die Randnummer im Urteil sagen? Beziehungsweise ist da die Örtlichkeit angegeben? Ich brauche da immer ewig, dieses Mal konnte es mir auch Chatgpt nicht raussuchen. Ein Inhaltsverzeichnis wäre bei dem Umfang eigentlich gut gewesen.
Ja, da hast du recht, ein Inhalstverzeichnis wär top.

An dieser Stelle steht, das mit den Tagen, aber die Auffindeorte sind nicht sehr eingegrenzt.
162
Bei der Absuche seien schließlich folgende, H. W. zuzuordnende Gegenstände aufgefunden worden:
* die auf links gedrehte Kunstlederhose der H. W. in der Prien, Bereich Rainermühle/Fluss Prien kurz vor
dem Auffindeort des Leichnams (am 04.10.2022 gegen ca. 14:00 Uhr)
* goldfarbener Ring (am 12.10.2022) sowie ein Kunstledergürtel (am 04.10.2022), aufgefunden im Bärbach
auf Höhe Parkplatz der Kampenwandbahn
* Handtasche (am 06.10.2022) sowie die Lederjacke (ein Ärmel auf links gedreht) der Verstorbenen (am
04.10.2022), aufgefunden in der Prien flussabwärts noch im Gemeindebereich von A. im C.
* Handy der Verstorbenen in der Prien flussabwärts noch im Gemeindebereich von A. im C. (am
28.05.2023)
* Ausweis der Verstorbenen in der Prien flussabwärts noch im Gemeindebereich von A. im C. (am
09.06.2023)
Der genaue Handyfundort, der sich mit deinen Angeaben deckt, zum Ausweis hab ich nichts mehr gefunden.
550
Die Polizeibeamtin und Zeugin KK’in … gab an, dass das Gerät (iPhone XR (10), Provider Vodafone),
welches am 28.05.2023 im Fluss Prien in A. (Höhe Zillibillerstr. 21) gefunden worden sei, stark beschädigt
war.



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01.10.2025 um 22:46
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:„Sehr geehrte Frau Aßbichler,

Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“

Weiter räumt er ein, dass er noch nie mit Wasserleichen befasst war, aber darüber gelesen hat.

Wenn man das erstattete Gutachten anschaut, sei davon auszugehen, dass der Hydromechaniker bemüht war, die Erwartungen der Vorsitzenden zu erfüllen. Es muss Gespräche gegeben haben, die beinhalten, dass normale Verletzungen unerwünscht sind.
Das liest sich erstmal ziemlich dramatisch. Es kann natürlich sein, dass ihm bei der Arbeit am Gutachten noch etwas neues aufgefallen ist, das seine Sichtweise anderte. Aber das sollte dann schon auch irgendwie nachweisbar/nachvollziehbar sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 23:10
Ich möchte doch noch einmal auf die Diskussion über Empathie zurückkommen, die in meinen Augen ein Schlaglicht darauf wirft, wie sehr die Empfindungen für den Angeklagten und für die Opferseite voneinander abweichen.

So würdigte @XluX zum Beispiel, die Vorsitzende der neu zuständigen Kammer, Heike Will, habe
Zitat von XluXXluX schrieb:jetzt schon mehr Empathie für einen potenziell Unschuldigen gezeigt ais im alten Verfahren alle Beteiligten zusammen
.

Dagegen wurde in der Passauer Neuen Presse (PNP) kritisch angemerkt, die Richterin habe zwar zum Prozessauftakt den Angeklagten nach seinem Befinden gefragt, nicht aber den Vater des Opfers.

Darauf gab es heftige Reaktionen, von denen manche bei mir Unverständnis und Erschrecken ausgelöst haben. Das gilt beispielsweise für folgende Einschätzungen:
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der Artikel ist wirklich allerübelste Stimmungsmache jenseits aller Rechtsstaatlichkeit.

Es geht in einem Strafverfahren einzig und alleine darum, einem Angeklagten die individuelle Schuld nachzuweisen, nicht um die Gefühle von irgendwem, auf die man Rücksicht zu nehmen hätte
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Weil der Vater angeblich darunter leidet, dass er noch einmal die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehen muss
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nochmal: Der Vater "darf" leiden, wie er will, das hat keinerlei Belang für den fairen Prozess, der einem Angeklagten zusteht.
Solche Äußerungen lassen nicht mal im Ansatz Empathie für die Opferseite erkennen. Sie wirken zum Teil geradezu zynisch - wie etwa die Bemerkung, dass der Vater „angeblich“ (!) darunter leide, die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehen zu müssen. Tatsächlich hat er sich bei der Vorführung abgewandt, weil es ihm das Herz zerriss.

Ähnliche Qualität hat dieser Beitrag:
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Hier darf man nicht vergessen, der Angeklagte wird vom Staat gezwungen an der Verhandlung teilzunehmen. Ich kann verstehen, dass der Vater stellvertretend für seine Tochter dort sein will, aber er wird im Gegensatz zum Angeklagten nicht gezwungen dort zu bleiben. Wenn er es ihm zu viel wird, kann er jederzeit gehen. Ein "muss" gab es nicht. Dagegen steht im Verfahren die ganze Zukunft des Angeklagten auf dem Spiel.
Also: Der Vater muss ja nicht mitverfolgen, wie versucht wird, das Schicksal seiner Tochter aufzuklären - wenn er das nicht ertragen kann, steht es ihm ja frei, zu gehen. Sehr einfühlsam!

Beim Angeklagten, so lautet die Botschaft, steht dagegen im Verfahren „die ganze Zukunft auf dem Spiel“. Das mag durchaus sein, nur: Sebastian T. hat noch eine Chance auf Zukunft. Hanna W. nicht, sie ist tot.

In die gleiche Kerbe schlägt auch @XluX. Er freut sich zwar, dass Richterin Will dem Angeklagten mit so viel Empathie begegnet, mokiert sich aber darüber, wie angeblich versucht wird, aus dem Leid der Eltern Kapital zu schlagen:
Zitat von XluXXluX schrieb:Das Problem ist aus meiner Sicht, dass man in diesem Fall das Leid der Eltern instrumentalisiert und so Stimmung gemacht hat.
Immer wenn es um Entscheidungen zugunsten von ST ging (die erfolgreiche Revision, das aussagepsychologische Gutachten, die Aufhebung des Haftbefehls), gab es in einer der Regionalzeitungen ein Statement vom Anwalt der Nebenklage, wie schlecht es den Eltern von H geht.
Nur tatsächlich - da bin ich der Meinung von @BoobSinclar - hat das eine absolut nichts mit dem anderen zu tun und sollte nie derart gegeneinander aufgerechnet werden.

Natürlich soll die Presse schreiben, was geschehen ist. Und natürlich darf sie auch über das Leid der Eltern schreiben. Schwierig wird es, wenn beides verquickt wird - und zwar mit dem Zweck, beim Leser Emotionen zu wecken gegenüber dem vermeintlichen Leidverursacher.
Wer also das unendliche Leid der Eltern beschreibt, der instrumentalisiert deren Schicksal? Wer darstellt, wie sehr Vater und Mutter W. jeden Tag ihre geliebte Tochter vermissen, wie sie psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnten, wie ihr ganzes Leben aus den Fugen geraten ist, der betreibt Stimmungsmache? Ja, geht’s noch?!

Und was heißt die Bemerkung, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun und dürfe nicht miteinander verquickt werden? Dass man das Leid der Eltern abkoppeln muss vom Gegenstand des Verfahrens, insbesondere von der Person des Angeklagten?

Meines Erachtens zeugen derlei Reaktionen von einer bedenklichen Schieflage - nicht nur in Bezug auf die Ausrichtung von Empathie, sondern auch mit Blick auf Ziel und Zweck des Verfahrens insgesamt. Eigentlich sollte es doch im Kern darum gehen, dass Schicksal von Hanna unvoreingenommen aufzuklären und ihren Tod -falls eine Gewalttat vorliegt- zu sühnen.

Zunehmend scheint sich jedoch das Bemühen darauf zu konzentrieren, den tatverdächtigen Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren. Dass er noch als Täter in Betracht kommen könnte, wird mehr und mehr verdrängt - bei gleichzeitig nachlassender Würdigung des Leids auf Opferseite.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 23:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Also: Der Vater muss ja nicht mitverfolgen, wie versucht wird, das Schicksal seiner Tochter aufzuklären - wenn er das nicht ertragen kann, steht es ihm ja frei, zu gehen. Sehr einfühlsam!
Genau das ist das grundlegende Missverständnis, das mir anscheinend den Vorwurf der mangelnden Empathie einbringt:

Ein Gerichtsverfahren ist nicht dazu da, das "Schicksal" von irgendwem aufzuklären, sondern einem Angeklagten eine Schuld nachzuweisen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Solche Äußerungen lassen nicht mal im Ansatz Empathie für die Opferseite erkennen.
Die Empathie für die Opferseite spielt keine Rolle dafür, ob ein Angeklagter schuldig ist oder nicht. Ich kann noch so empathisch sein für die Opferseite, wenn ich einem Angeklagten eine Schuld halt nicht nachweisen kann, dann ist das so. Und hat mit meiner Empathie herzlich wenig zu tun. Wir verurteilen hoffentlich niemanden ohne hinreichende Beweise, weil wir so schön mitfühlen können mit einem Opfer. Kompletter Unsinn.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sie wirken zum Teil geradezu zynisch - wie etwa die Bemerkung, dass der Vater „angeblich“ (!) darunter leide, die letzten Live-Bilder seiner Tochter ansehen zu müssen.
Zynisch ist daran gar nichts. Ich habe mit dem Vater nicht gesprochen, ich würde vermuten, die PNP auch nicht, und das ist auch nicht das Thema. Ich habe das Leid des Vaters nicht in Abrede gestellt und auch nicht bewertet, ich habe lediglich gesagt, dass das keinerlei Relevanz für die Schuldfrage hat. Deswegen ist eine solche Berichterstattung billigste "Hausfrauen"-Emotionalisierung. Ein Beweisaufnahme dient dazu, einem Angeklagten eine individuelle Schuld nachzuweisen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Tatsächlich hat er sich bei der Vorführung abgewandt, weil es ihm das Herz zerriss.
Hat er jedes Recht zu und es ist nachvollziehbar und würde mir das an seiner Stelle auch nicht geben wollen. Aber nochmal: Das hat mit der Schuldfrage des Angeklagten mal gerade gar nichts zu tun.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wer also das unendliche Leid der Eltern beschreibt, der instrumentalisiert deren Schicksal? Wer darstellt, wie sehr Vater und Mutter W. jeden Tag ihre geliebte Tochter vermissen, wie sie psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen konnten, wie ihr ganzes Leben aus den Fugen geraten ist, der betreibt Stimmungsmache? Ja, geht’s noch?!
Ja, es geht noch. Weil das alles nichts mit der Schuld des Angeklagten zu tun hat. Wenn der Angteklagte es halt nicht war oder man es ihm nicht beweisen kann, dann wird wegen des unermesslichen Leides halt irgendjemand verurteilt, damit a Ruh' is'? Ist das ernst gemeint?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass man das Leid der Eltern abkoppeln muss vom Gegenstand des Verfahrens, insbesondere von der Person des Angeklagten?
Exakt Weil das für die Frage der Täterschaft völlig wumpe ist. Bei einer eventuellen Strafzumessung spielt es eine Rolle, aber nicht bei der Wahrheitsfindung.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Eigentlich sollte es doch im Kern darum gehen, dass Schicksal von Hanna unvoreingenommen aufzuklären und ihren Tod -falls eine Gewalttat vorliegt- zu sühnen.
Exakt. Und dafür spielt es nunmal keine Rolle, was man dem Vater vermeintlich nicht zumuten kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 23:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Zunehmend scheint sich jedoch das Bemühen darauf zu konzentrieren, den tatverdächtigen Angeklagten vor einer Verurteilung zu bewahren.
Meinst du damit die Kammer? Wenn ja, kannst du konkrete Anhaltspunkte nennen, die deine Behauptung ggf. belegen?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass er noch als Täter in Betracht kommen könnte, wird mehr und mehr verdrängt - bei gleichzeitig nachlassender Würdigung des Leids auf Opferseite.
Aus welchen Informationen schließt du, dass die Möglichkeit, dass ST der Täter sein könnte, "mehr und mehr verdrängt" wird? Meines Wissens nach gibt es insgesamt 27 Verhandlungstage, für die sich die Kammer vorgenommen hat, alle Erkenntnisquellen zu nutzen, um das Geschehen in der Nacht zum 03.10.22 aufzuklären.

Oder stört dich an der Verhandlungsführung, dass die Kammer von dem Ermittlungsbeamten wissen wollte, warum ST in seiner zweiten Vernehmung nach seinem Beziehungsstatus und seinem Frauentyp gefragt wurde? Ich finde nämlich, dass das sehr interessante Fragen sind.

Zur "Würdigung des Leids auf Opferseite": meines Wissens nach ist der Auftrag eines deutschen Gerichts, eine Anklage auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. In der StPO wird wahrscheinlich nichts zur "Würdigung des Leids auf Opferseite" stehen, wohl aber dazu, dass der Angeklagte verhandlungsfähig sein muss und das Gericht das eben auch "prüfen" muss.

Der "Würdigung des Leids auf Opferseite" wäre man am besten durch objektive Aufklärung des Sachverhalts nachgekommen. Stattdessen hat Aßbichler sich heimlich mit dem Staatsanwalt über eine Verurteilung ausgetauscht. Das hat ihr der BGH um die Ohren gehauen. Da hat Aßbichler schon eine große Mitschuld daran, dass es selbst 3 Jahre nach dem Tod von Hanna immer noch kein rechtskräftiges Urteil gibt.

Wenn man sich dann auch noch die Sache mit der Mail des Hydromechanikers an Aßbichler anschaut, die Sache mit dem Vortrag bei den Rotariern, dass ein Glaubwürdigkeitsgutachten für AM abgelehnt wurde usw., lässt befürchten, dass noch viel mehr handwerkliche Fehler unterlaufen sind, von denen wir (noch) nichts wissen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 23:45
Nachtrag:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Beim Angeklagten, so lautet die Botschaft, steht dagegen im Verfahren „die ganze Zukunft auf dem Spiel“. Das mag durchaus sein, nur: Sebastian T. hat noch eine Chance auf Zukunft. Hanna W. nicht, sie ist tot.
Um die entscheidende Frage drückst Du Dich: Hat Hanna W. eine Zukunft, wenn man sie dem Angeklagten nimmt?

Das deutsche Strafrecht basiert nicht auf einem biblischen Rachegedanken. Und die Todesstrafe ist abgeschafft. Und ansonsten gilt die Unschuldsvermutung. Und die wird nicht durch das Leid der Angehörigen außer Kraft gesetzt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

01.10.2025 um 23:57
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Beim Angeklagten, so lautet die Botschaft, steht dagegen im Verfahren „die ganze Zukunft auf dem Spiel“. Das mag durchaus sein, nur: Sebastian T. hat noch eine Chance auf Zukunft. Hanna W. nicht, sie ist tot.
Und genauso müssen Hannas Vater, ihre Mutter und alle anderen Angehörigen sich mit eine Zukunft abfinden, die ohne Hanna stattfindet. Da gibt es keine Chance mehr, das anders zu gestalten, sondern nur noch die Möglichkeit, das zu akzeptieren.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und was heißt die Bemerkung, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun und dürfe nicht miteinander verquickt werden? Dass man das Leid der Eltern abkoppeln muss vom Gegenstand des Verfahrens, insbesondere von der Person des Angeklagten?
Wenn man sich denn wenigstens daran halten würde. Aber man hat fast den Eindruck, je mehr sich hier einige den Basti unschuldig schreiben, desto reflexartiger negieren die gleichen Leute das Leid der Eltern, Angehörigen und Freunden. Fast als wolle man sagen: "Der Basti war das gar nicht, das was nur ein Unfall und dann haben die Eltern eben auch kein Recht darauf, als Opfer behandelt zu werden und ihre Trauer, Verzweiflung und ihr Leid zu respektieren!"
Bis vor kurzem wurde hier noch die Theorie vom "alternativen Täter" favorisiert, der jetzt noch frei herumlaufen würde und sich ins Fäustchen lachte, weil er das Glück hatte, dass so viel Indizien auf den Pechvogel Basti deuteten, dass der statt seiner ins Gefängnis wanderte. Da schaffte man es tatsächlich auch noch Mitleid mit Hannas Eltern aufzubringen. Man setzte sich diese sogar ungefragt verbal ins eigene Boot, schließlich sei man doch durch das gemeinsame Interesse verbunden, dass endlich der wahre Mörder der Tochter gefunden und ihre letzten Minuten aufgeklärt werden sollten. Ich habe das immer als heuchlerisch empfunden, denn die Eltern haben nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie der Meinung sind, dass mit dem Basti der richtige Täter für den Mord an ihrer Tochter verurteilt worden ist. Ihr Anwalt hat daran in öffentlichen Statements eigentlich nie einen Zweifel gelassen.
Aber seit Frau Rick diesen Mitschreibern hier das neue Hämmerchen mit der Aufschrift "Unfallbeweis" in die Hand gedrückt hat, sehen sie überall nur noch Nägel die mit "Unfall" beschriftet sind und auf die sie mit Hochgenuss und höchster befriedigung drauhauen. Und damit wurde offenbar auch jedes Mitgefühl mit Hannas Angehörigen die Prien hinuntergespült. Mein Gott, die Tochter ist halt sturzbetrunken wahlweise beim Pinkeln oder sich Übergeben in den Bärbach gefallen. Tragisch sowas, kann aber passieren.
Die Eltern waren damit schlagartig nicht mehr Mitstreiter bei der Suche nach dem "wahren Täter", sondern zusammen mit ihrem Anwalt Holderle eine Partei, die den Basti gepisackt hat und versucht, ihn in den Knast zu bringen. Damit gebührt ihnen dann natürlich auch kein Mitgefühl mehr, sondern nur noch Hohn und Zynismus. Der Vater sitzt schließlich als freier Mann im Gerichtsaal, soll er halt rausgehen, wenn ihm die Bilder seiner toten Tochter zu heftig sind. Der Basti kann das nicht, und das ist der Maßstab, und der ist schließlich viel schlimmer dran, es geht ja um seine Zukunft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 00:07
@Grillage

Ich halte "Basti" weder für schuldig, noch für unschuldig und es ist auch nicht mein Job, das zu bewerten und auch zum Glück nicht, das zu entscheiden. Von daher finde ich die Zuordnung in irgendeine Gruppe, der ich aufgrund meiner geäußerten Meinung vermeintlich angehören soll, äußerst befremdlich, um nicht zu sagen, Ausdruck eines erstaunlich mangelhaften Differenzierungsvermögens.

Ich finde die Vermutung, dass man sich in einem Rechtsstaat zwischen Empathie für das Opfer oder Empathie für einen Angeklagten zu entscheiden hat und diese individuelle Entscheidung dann Konsequenzen für die charakterlicher Beurteilung hat, für nicht nur kompletten Unsinn, sondern auch für einen ziemlich gefährlichen Versuch, Artikel 1 des Grundgesetzes auszuhölen.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das gilt für Opfer, für Angeklagte und sogar, auch wenn das ganz emotionalisiert Empörte ungern hören, für Verurteilte.

Empathie ist nicht endlich. Ich muss mich nicht entscheiden. Und Empathie ist auch nicht Sympathieabhängig. Wer Empathie nur für unschuldige Opfer aber nicht für potentiell genauso unschuldige Angeklagte aufbringen will, der ist eben nicht empathisch. Es sei denn, wir benutzen eine andere Sprache.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 00:15
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich halte "Basti" weder für schuldig, noch für unschuldig und es ist auch nicht mein Job, das zu bewerten und auch zum Glück nicht, das zu entscheiden. Von daher finde ich die Zuordnung in irgendeine Gruppe, der ich aufgrund meiner geäußerten Meinung vermeintlich angehören soll, äußerst befremdlich, um nicht zu sagen, Ausdruck eines erstaunlich mangelhaften Differenzierungsvermögens.
Tatsächlich bezog sich mein Beitrag in gar keiner Weise auf Dich! Ich glaube nicht, dass Du Dich hier jemals als begeisterter Verfechter der Unfalltheorie hervorgetan hast.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

02.10.2025 um 00:19
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dass er noch als Täter in Betracht kommen könnte, wird mehr und mehr verdrängt - bei gleichzeitig nachlassender Würdigung des Leids auf Opferseite.
Ist Dir eigentlich klar, dass Du seit fast drei Jahren verdrängst, dass ST auch unschuldig sein könnte? Das ignorierst Du komplett. Und jegliche Fragen oder Anmerkungen dazu ebenfalls.
Aus Deiner Sicht ist er schuldig - Punkt.
Geht's Dir denn überhaupt um die Eltern? Oder um Aufklärung?

Mal angenommen, es kann nachgewiesen werden, dass H selbst in den Bärbach gefallen und durch eigene Schuld ertrunken ist.
Was glaubst Du, wie sich dann die Eltern fühlen? Wenn sie erfahren, dass die Indizien irgendwie "zurechtgerückt" wurden, damit es auf Mord rausläuft.? Und ein Unschuldiger verurteilt wurde?

Die eigene Tochter bei einem Unfall zu verlieren ist unfassbar schlimm. Aber die eigene Tochter bei einem Gewaltverbrechen zu verlieren ist unerträglich. Und Letzteres hätte man ihnen vielleicht ersparen können, wenn man sich von Anfang an um die Wahrheit bemüht hätte.

Und daran ist NICHT der Angeklagte schuld.


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