Rick_Blaine schrieb:Ah, wie peinlich, aber sie hat freilich sofort verstanden, dass mir da ein Freudscher Fehler passiert ist, der nun für immer und ewig im Protokoll steht.
Ein schönes Beispiel. Es mag auch sein, dass das hier tatsächlich der Fall ist.
Die Frage des Täterwissens lässt sich aber nicht so einfach auflösen wie hier behauptet:
Datierung des "Täterwissens" Teil 1
Grillage schrieb:Tatsache ist aber doch, dass alle Zeugen von dem Ausflug berichtet haben: Verena, Lea und Raffi. Es gab Abweichungen in den Ortsangaben, die die Zeugen gemacht haben, aber ich finde, @Origines hat das sehr gut aufgedröselt, warum es nahe liegt, dass hier einfach Verwechselungen zum einen durch die Zeugen und zum anderen dann auch durch das Gericht vorliegen:
Es ist egal
ob es einen Ausflug mit L, V, R und ST gab bei dem letzterer das "Täterwissen" Lea erzählte. Denn Täterwssen ist es nur am 3. Wichtig ist
wann es den gab.
Und da ist sich Lena mit dem Datum nicht sicher, bzw. leitet aus einer unzutreffenden Info ab.
V meint es war der 3. aber irrt sich sonst über fast jedes relevante Datum.
Und R ist sich ebenfalls nicht sicher und erinnert sich dass das ganze Nachmittags und nicht abends war.
L erinnert sich dass R mitgenommen würde, was am 3. sicherlich nicht passierte.
R berichtet für Anfang Oktober zudem von einem Ausflug bei dem auch SW dabei war, L und V nicht.
Laut den Chatverläufen wollen sich wiederum ausschließlich V und ST treffen. Wie L spontan dazu kam lässt sich meiner Meinung nach einigermaßen gut erklären, aber R? Belegt ist eine Teilnahme von L an diesem Tag durch Geodaten oder Chatverläufe sicherlich nicht.
Es handelt sich vermutlich im Urteil um irgendeine Form von Flüchtigkeitsfehler. Aber war es ein Flüchtigkeitsfehler im Schreiben/Sprechen oder im Denken?
BeispielIch erinnere mich Beispielsweise daran bei einem Historiker von Anfang des 20. Jahrhunderts gelesen zu haben Ereignis x sei durch Quelle und Quelle B belegt, da diese unabhängig voneinander wären sei es gut belegt. Ich las zuerst Quelle A und dann Quelle B nach, wobei es ziemlich schwer war an Quelle B überhaupt ran zu kommen. In Quelle B stand nichts von x.
Seit der erwähnten Arbeit des Historikers wurde in der Forschung immer wieder behauptet Ereignis x seid durch die voneinander unabhängigen Quellen A und B belegt. Teilweise berief man sich auf die Diss von Historiker 1, teilweise sogar direkt auf Quelle B. Ich habe die Quelle dann immer wieder gelesen und irgendwo nach einem Hinweis gesucht. Ich hatte wirklich ein bisschen das Gefühl verrückt geworden zu sein. Ich musste irgendetwas offensichtliches übersehen haben. Also ging ich mit der Quelle zu einem Prof, den ich kannte und mochte und der sich ebenfalls auf Quelle B berufen hatte (aber nur in Vermittlung durch den erwähnten Historiker). Auch er konnte nichts davon in der Quelle finden.
Als ich die Arbeit des Historikers noch einmal genau anschaute stellte ich fest, dass er die Quelle an früherer Stelle zunächst richtig wiedergab. Erst im Fazit (es handelte sich also um etwas nicht ganz unwichtiges) vermischte er die Inhalte von Quelle A und Quelle B und hatte auf einmal zwei Quellen für Ereignis x.
(Man muss inzwischen sagen dass es inzwischen eine dritte Quelle c für Ereignis x gibt. Weder C noch A sind so gute Quellen wie B es gewesen wäre, aber x ist immer noch Recht wahrscheinlich)
Meine PerspektiveÄhnlich fühle ich mich in Bezug auf die Datierung des Gesprächs auf den 3. Wenn man meine früheren Beiträge hier liest wird man auch sehen dass ich sehr lange aus verschiedensten Perspektiven für diese Datierung argumentiert habe. Aber ich könnte hier zu viele Probleme zumindest für mich nicht auflösen und diese einfach völlig zu ignorieren ist für mich auch nicht überzeugend.
Datierung des "Täterwissens"Tatsächlich gibt es eine Sache, dich in dem von
@Rigel92 erwähnten Beitrag vergessen hatte. L meinte, dass sie nach dem Strandbadausflug Corona gehabt und deswegen nicht mehr abends mitgenommen sei.und tatsächlich ist belegt dass sie am Abend einen Coronatest machte und merkte, dass sie Corona hatte. Das finde ich ein gutes Indiz dafür, dass
Es spricht insofern für die drei Optionen bei denen V dabei ist. Zugleich spricht es ziemlich eindeutig gehen Ls Erzählung dass nachdem sie und V Zuhause waren man anschließend R nachhause fuhr. ich glaube nicht dass L nach dem Coronatest mitgefahren wäre.
Insofern scheint mir die Version V+ST+L für den 3. am wahrscheinlichsten. Wie aber V+ST+L+R wahrscheinlicher sein soll als die anderen drei Alternativen
zusammengenommen ist mir unklar. Dann ist es aber unwahrscheinlich, dass L die Personenkonstellation richtig erinnere und an der macht sie ja den Tag fest.
Ich würde darum davon ausgehen, dass sich am 3. L, V und ST in Übersee trafen (ober eben doch nur V und ST) und an einem anderen Tag L, V, ST und R in Felden (und vielleicht auch SW).
und da L sich deutlich sicherer in Bezug auf Personenkonstellation und Ort war als in Bezug auf Datum würde ich davon ausgehen, dass ST ihr das an dem anderen Tag erzählte und dann war es nun Mal kein Täterwissen.
Frage@RickBlaine und
@Grillage wieso geht ihr davon aus, dass ST sich gegenüber L am 3. entsprechend äußerte und nicht an einem anderen Tag und wie begründet das Urteil das aus eurer Sicht?