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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.567 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.10.2025 um 23:44
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Du hast die vollständigen Chat-Verläufe gesehen? Berichte uns doch bitte mehr!
Danke an @rabunsel. Kann natürlich sein, dass das Gericht anhand der Chats belegen könnte dass man R am Nachmittag treffen wollte aber die dann einfach nicht ins Urteil aufgenommen hat, obwohl man sich auf "R konnte seine Anwesenheit ja auch nicht klar ausschließen" (Paraphrase) berufen musste.

Hast du den Widerspruch eigentlich schon aufgelöst?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Mann konnte klären, dass es ein Treffen gab, von dem auch alle Zeugen übereinstimmend berichtet haben, was man gemacht hat und wer dabei war. [...] Verena hat berichtet, dass sie über das gesagt am nächsten Tag (4. Okt.) auf der Busfahrt zur Berufsschule, die sie an dem Tag nur am 4. Okt. hatte, nach gedach hat.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das Verena und Raffi davon nichts wissen, bedeutet nicht, dass es nicht gesagt wurde, sondern nur, dass sie vom Inhalts des Gesprächs zwischen dem Basti und Lea eben nicht mitbekommen haben.
Übrigens hat Lea in ihrer ersten Vernehmung anscheinend ja doch ausgesagt, dass die beiden das mitbekommen haben und sie sich dann zu dritt im Auto darüber unterhalten hätten als sie und V R nach Hause führen. (Wobei das nach hause fahren durch die Geodaten ziemlich unwahrscheinlich ist)
Und am 5. hat V dann Lea erzählt wie geschickt sie war von S am Abend des 4. erfahren zu haben dass ein Mädchen ermordet wurde. Dabei wusste V das doch schon längst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.10.2025 um 23:48
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Unter "Täterwissen" versteht man im allgemeinen Dinge, die nur ein Täter wissen kann. Und die über das Wissen, das derjenige, der sagt, er sei der Täter, auch der Täter ist, hinausgeht.
Ich würde da entsprechend von einem Geständnis ohne Taterwissen sprechen. Dass vier Zeugen sich das ausgedacht haben sollen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ob es nun ernst gemeint war oder nicht, als Geständnis würde ich es in beiden Fällen ansehen. Aber Täterwissen kann ich da nicht entdecken.

Das Täterwissen "Stein" aus AMs Aussage will die Verteidigung ja durch ein Gutachten widerlegen, dass zeigen soll, dass die Verletzung auf Einwirkungen durch eine Schraube zurückzuführen sei. Mal schauen


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05.10.2025 um 23:49
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das Täterwissen "Stein" aus AMs Aussage will die Verteidigung ja durch ein Gutachten widerlegen, dass zeigen soll, dass die Verletzung auf Einwirkungen durch eine Schraube zurückzuführen sei. Mal schauen
Du meinst aus STs Aussage. AM hat doch nie von einem
Konkreten Werkzeug gesprochen, oder?


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05.10.2025 um 23:50
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Das Täterwissen "Stein" aus AMs Aussage
Ah, und ich dachte, der Stein sei aus der Vernehmung des Tatverdächtigen, als er gebeten wurde, mal zu spekulieren.
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Dass vier Zeugen sich das ausgedacht haben sollen halte ich für sehr unwahrscheinlich. O
Das halte ich auch theoretisch für unwahrscheinlich. Wobei manche dieser Zeugen auch nicht mehr wussten, ob sie das gehört hatten oder ob es ihnen nur berichtet wurde. Oder sehe ich das falsch?

Zudem: Aus diesem "Geständnis" ist ja auch nichts gefolgt, was darauf schließen ließe, dass das irgendjemand auch nur halbwegs ernst genommen hat als Geständnis. Und ich meine, das wäre so ein "Ja, mein GFott, dann war ichs halt" gewesen. Und das ist alles andere als ein Geständnis.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.10.2025 um 23:54
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ah, und ich dachte, der Stein sei aus der Vernehmung des Tatverdächtigen, als er gebeten wurde, mal zu spekulieren.
Ein schönes Beispiel dafür, wie sich reine Vermutungen zu Fakten verselbstständigen.


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gestern um 00:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und was ist mit dem Wissen, das Sebastian T. am 17.11. 2022 auf der sogenannten „Hausparty“ in Bernhaupten preisgegeben hat: „Ja, ich wars. Ich habe sie umgebracht“.
Nach der neusten Berichterstattung hat die Mutter von V und L das z.B. gar nicht gehört, weil nicht dabei.

Vielmehr hat sie ausgesagt, dass die jungen Leute über ihre Vernehmungem gesprochen hätten.

Das Narrativ einer Hausparty lässt sich daher mMn nur aufrecht erhalten, wenn man eben STs Spruch so sieht, dass er damit die Ernsthaftigkeit beenden wollte.

Danach wurde weiter gesoffen und vllt die Music weiter aufgedreht.

Aber auf diesen Begriff einer Party bin ich auch damals reingefallen.

Aber: Da kamen die jungen Leutz zusammen und mussten erstmal den Tag verarbeiten.


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gestern um 00:39
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ah, und ich dachte, der Stein sei aus der Vernehmung des Tatverdächtigen, als er gebeten wurde, mal zu spekulieren.
@emz, @BoobSinclar hat da Recht. Die Nennung des Steins als mögliche Tatwaffe stammte von ST aus seiner Vernehmung als Zeuge, siehe Randnummer 323 des aufgehobenen Urteils (Hervorh. durch mich):
323
Schließlich gab die Polizeibeamtin und Zeugin KHK’in … an, dass S. T. im Rahmen der Zeugeneinvernahme vom 10.11.2022, nachdem er angegeben habe, auf Rosenheim24 das mit der H. gelesen zu haben, ohne jeglichen Tatverdacht oder Hintergedanken gefragt worden sei, was er denn denke, was passiert sei, da man sich ja zu solchen Vorfällen doch Gedanken mache. T. habe darauf geantwortet, dass er nicht wisse, wie er das jetzt sagen solle. Vielleicht, dass sie irgendjemand mitgenommen habe und sie dann wieder habe aussteigen wollen. Auf Nachfrage, wie er das meine, habe er konkretisierend geantwortet, naja, mit dem Auto mitgenommen und dann habe sie vielleicht wieder aussteigen wollen, er habe sie nicht gelassen und habe sie dann zu etwas zwingen wollen, vielleicht habe er Ihr dann irgendwas draufgehauen oder so. Sie habe nachgefragt, was er ihr denn draufgehauen haben könnte. S. T. habe geantwortet, irgendwas im Auto, was da drin war oder auch schon außerhalb vielleicht Irgend einen Stein oder so. Schließlich habe sie ihn auch gefragt, ob er meine, dass das mit dem Steinschlagen schon zum Tod der H. führen konnte. S. T. habe geantwortet, nein, aber vielleicht, dass er sie überhaupt mitnehmen konnte. Das kann man ja auch nicht wissen, wie hart der drauf schlägt.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699


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gestern um 00:39
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ah, und ich dachte, der Stein sei aus der Vernehmung des Tatverdächtigen, als er gebeten wurde, mal zu spekulieren.
Stimmt da ist mir ein Fehler unterlaufen, sorry. Mit den Aussagen des Knastzeugen und STs frühen Aussagen habe ich mich nur wenig beschäftigt.


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gestern um 00:46
Zitat von LeocadiaLeocadia schrieb:Schließlich gab die Polizeibeamtin und Zeugin KHK’in … an, dass S. T. im Rahmen der Zeugeneinvernahme vom 10.11.2022, nachdem er angegeben habe, auf Rosenheim24 das mit der H. gelesen zu haben, ohne jeglichen Tatverdacht oder Hintergedanken gefragt worden sei, was er denn denke, was passiert sei, da man sich ja zu solchen Vorfällen doch Gedanken mache.
Sowas (von mir hervorgehoben) sagt man eigentlich nur dann, wenn man genau das Gegenteil gedacht oder getan hat. Womit wir wieder bei der Verwertbarkeit der Aussage(n) wären, die ich dann doch nachhaltig anzweifeln würde.

A) Weil diese Suggestiv-Methode ohnehin totaler Unfug ist. Aber vor allem b) das eine solche Frage nur ihm als Zeugen und anscheinend sonst niemandem gestellt wurde, deutet darauf hin, dass er sehr wohl zu diesem Zeitpunkt bereits verdächtigt wurde. Und damit als de facto Beschuldigter ein Zeugnisverweigerungsrecht hatte.

Warum sollte man random Zeugen auch fragen, was sie denken, was da passiert ist, das verspricht keinerlei Erkenntnisgewinn, außer man will jemanden aus der Reserve locken. Dann ist dieser jemand aber kein Zeuge mehr.


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gestern um 01:12
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Warum sollte man random Zeugen auch fragen, was sie denken, was da passiert ist, das verspricht keinerlei Erkenntnisgewinn, außer man will jemanden aus der Reserve locken. Dann ist dieser jemand aber kein Zeuge mehr.
Voila.

Unten ist nun die Rede von einer Erklärung von einem Beweisverwertungsverbotes
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Die Verteidigung gibt eine Erklärung ab. Man kann es drehen und wenden wie man will, die Ermittler haben ihren Mandanten den Beschuldigtenstatus vorenthalten, die Vernehmung unterliegt deshalb einen Beweisverwertungsverbot.
Was bedeutet "Erklärung" - kann man als Verteidigung formal dazu auch einen Antrag stellen, der vorab entschieden werden muss?

Weil es liest sich ja wirklich haarsträubend was hier erzählt wird:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Warum man ihn über die Tat spekulieren hat lassen und sonst niemanden. Auch daran kann sie sich nicht mehr erinnern und im Zuschauerraum geht das Murmeln und lachen los. Als noch ein drittes Mal Erinnerungslücken geltend gemacht werden, fühlen sich manche so strapaziert, dass sie gegen die Stuhllehne treten. Die Zeugin presste daraufhin ein „Jaa!“ nach.
Das wäre mMn ja ein weiterer Formfehler gewesen wonach das erste Urteil auch krachend zusammenbrechen hätte dann müssen.

Hier haben ja einfachste rechtsstaatliche Regelungen augenscheinlich nicht stattgefunden und Dr. George bringt es auf den Punkt. -->

Beweisverwertungsverbot




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gestern um 03:39
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Also ein Fehler, der auf ein paar hundert Seiten schon mal passieren kann - und für den Schuldspruch nicht entscheidend, weil klar erkennbar ist, was das Gericht meinte.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und das Gericht sagt: Wir können die Ortsangaben der Zeugen nicht auflösen, also halten wir uns an die Geodaten. Und kommen mit einer Ortsangabe "Übersee (Strandbad Felden)", die halt nicht dazu passt, weil es sie gar nicht richtig gibt. Also ist ihnen das "Felden" reingerutscht, vielleicht weil sie die Aussage von L. im Hinterkopf hatten. Alles andere ergibt keinen Sinn. "Übersee/Felden" gibt es als Ort in keinem Fall.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Tatsache ist aber doch, dass alle Zeugen von dem Ausflug berichtet haben: Verena, Lea und Raffi. Es gab Abweichungen in den Ortsangaben, die die Zeugen gemacht haben, aber ich finde, @Origines hat das sehr gut aufgedröselt, warum es nahe liegt, dass hier einfach Verwechselungen zum einen durch die Zeugen und zum anderen dann auch durch das Gericht vorliegen:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:So einfach ist das zu erklären. Hier im Thread wird aus der Tatsache, dass es verschiedene Ortsangaben gibt. mit großem Eifer daran gedichtet, daraus einen Beleg zu stricken, dass die ganze Zeugenaussage von Lea Quatsch ist. aber dem ist halt nicht so, auch wenn es sich viele hier offenbar inbrünstig wünschen.
So ist es wohl. Es ist ärgerlich, aber so etwas passiert auch dem besten Richter offensichtlich einmal. Ich hatte letzte Woche einen Prozess, in dem es zwei Zeugen gab, deren Namen beide mit A beginnen und sehr ähnlich klingen, nennen wir sie mal A1 und A2. Ich beginne meinen Vortrag mit der Aussage von A1 und rede dann 10 Minuten lang von A2. Ich habe das gar nicht bemerkt, wie peinlich und ärgerlich. Die Richterin lässt mich reden und grinst am Ende und sagt: Sie meinen schon A1 und nicht A2? Ah, wie peinlich, aber sie hat freilich sofort verstanden, dass mir da ein Freudscher Fehler passiert ist, der nun für immer und ewig im Protokoll steht. Aber auf das Ergebnis des Prozesses hat das natürlich keinen Einfluss.
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Nein, bestimmt nicht. Ich stelle prinzipiell auch kein nächtliches Joggen in Frage.
Nur hier in dem Fall kommt es mir unecht vor. Nicht als sportliche Betätigung. Mehr so: Ich ziehe meine Joggingsachen an und gucke mal, wer des Nachts so unterwegs ist.
Vllt bin ich hier die einzige Person, der es nie einfallen würde, in einer Kleinstadt ausgerechnet dort entlangzujoggen, wo sich Partyvolk aufhält. Da käme ich mir deplatziert vor und würde den Bereich meiden.
Dazu die Aussage, dass ST dort ... entlangelaufen ist, um evtl einem Bekannten zu begegnen, der dort WOHNT? Also hat er doch irgendwie Ausschau gehalten, wer sich rund um den Eiskeller aufhält. Hm, geht auch nebenbei.
Ich merke schon, ich kann schlecht erklären, was genau mir ein komisches Gefühl bereitet. Es liegt wahrscheinlich an dem was über STs Person bekannt geworden ist.
Das sehe ich genauso. Zumal der Bekannte, den Basti da gesucht haben will, das Ganze für absurd hält.


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gestern um 07:15
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:So ist es wohl. Es ist ärgerlich, aber so etwas passiert auch dem besten Richter offensichtlich einmal.
Es geht hier nicht einfach nur um eine Verwechselung. Es geht hier um die Frage ob das Gericht überhaupt einen ausreichenden Aufklärungswillen gehabt hat, die Zeugenaussage von Lea zu prüfen. Keiner von den Zeugen hat dieses Treffen und die Aussage von ST bestätigen konnten. Es liegt daher nahe, dass Lea einiges durcheinander gebracht hat.

@AusLeipzig hat sehr gut in folgendem Beitrag die Problematik dieser Zeugenaussage aufgeführt.

Beitrag von AusLeipzig (Seite 795)

Der ist jedenfalls lesenswert. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit der Problematik dieser Zeugenaussage findet in der Urteilsbegründung nicht statt!

Mittlerweile sind jedoch weit schwerwiegendere Dinge an das Licht gekommen, wie:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.10.2025:Sie liest eine E-Mail vom 29.12.2023 vor in dem er an Frau Aßbichler schreibt (ich gebe sehr inhaltlich getreu, aber vllt nicht wortwörtlich perfekt wieder)

„Sehr geehrte Frau Aßbichler,

Ich werde das Gutachten am 16.1 halten. Es wird aber nicht eindeutig ausfallen. Die Verletzungen können im Wasser entstanden sein, aber nicht eindeutig.“
Der Hydromechaniker wurde vom Gericht aufgefordert, zu dieser Mail Stellung zu nehmen. Wir werden daher in den nächsten Tagen/Wochen erfahren, ob objektiv der Wille zur Aufklärung das Gericht im alten Verfahren überhaupt vorhanden war! Es kann dann natürlich auch noch weitere Konsequenzen geben. Wenn sich das dann bewahrheitet, kann man nur noch von einem Skandal sprechen.


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gestern um 07:57
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Du willst nicht verstehen. Das Täterprofil entsteht erst, nachdem die Fallanalytiker den Unfall als weniger wahrscheinlich/fernliegend/unwahrscheinlich klassifiziert haben.
Vielleicht solltest Du Dich mal damit befassen, was bei der operativen Fallanalyse passiert. Ich empfehle als Einstieg einfach mal Wikipedia:
Wikipedia: Operative Fallanalyse

Die Fallanalytiker analysieren nicht, ob es ein Unfall war. Wie sollten sie auch? Der operativen Fallanalyse geht immer die Hypothese voraus, dass es sich um ein wie auch immer geartetes Verbrechen handelt. Die Tat selbst kann zu diesem Zeitpunkt natürlich noch eine Hypothese sein. Aber es besteht immer die Gefahr, dass eine Unfallthese in den Hintergrund gerät, wenn man sich schon sehr früh auf ein von der OFA erstelltes Täterprofil konzentriert.


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gestern um 08:13
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das macht mich zu einem Idioten mit einem merkwürdigen Humorverständnis, aber nicht zu einem Täter und die Aussage nicht zu Täterwissen.
Und wenn man ein bisschen versucht, sich in STs Situation an dem Tag reinzuversetzen (die Ermittler haben V kurz zuvor ganz klar gesagt, dass ST des Mordes verdächtigt wird!), dann ist auch das Wort "Spaßgeständnis", das hier oft verwendet wird, eigentlich nicht ganz korrekt. Das Geständnis war vielleicht oberflächlich gesehen scherzhaft gemeint - aber in Wirklichkeit ist die Aussage doch aus purer Verzweiflung heraus entstanden.


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gestern um 08:29
Zitat von LanzaLanza schrieb:Was bedeutet "Erklärung" - kann man als Verteidigung formal dazu auch einen Antrag stellen, der vorab entschieden werden muss?

Weil es liest sich ja wirklich haarsträubend was hier erzählt wird:
Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben nach jeder Beweiserhebung das Recht, eine Erklärung abzugeben, aber auch die darf nicht den Schlussvortrag vorweg nehmen. Muss sich streng an die jeweilige Thematik halten.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Es geht hier nicht einfach nur um eine Verwechselung. Es geht hier um die Frage ob das Gericht überhaupt einen ausreichenden Aufklärungswillen gehabt hat, die Zeugenaussage von Lea zu prüfen. Keiner von den Zeugen hat dieses Treffen und die Aussage von ST bestätigen konnten. Es liegt daher nahe, dass Lea einiges durcheinander gebracht hat.

@AusLeipzig hat sehr gut in folgendem Beitrag die Problematik dieser Zeugenaussage aufgeführt.
Ja, das wird einfach ignoriert. Man sollte sich doch wenigstens mal damit auseinandersetzen, noch dazu, wo die Leute das extra raussuchen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Und wenn man ein bisschen versucht, sich in STs Situation an dem Tag reinzuversetzen (die Ermittler haben V kurz zuvor ganz klar gesagt, dass ST des Mordes verdächtigt wird!), dann ist auch das Wort "Spaßgeständnis", das hier oft verwendet wird, eigentlich nicht ganz korrekt. Das Geständnis war vielleicht oberflächlich gesehen scherzhaft gemeint - aber in Wirklichkeit ist die Aussage doch aus purer Verzweiflung heraus entstanden
Gibt ja sogar die Aussage des Max. Der wird hier immer mit seinen Beschwerden rangezogen, aber der Satz über die Verzweiflung spielt keine Rolle.


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gestern um 08:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 02.10.2025:Eine Beisitzerin fragt, ob man davon sprechen könnte, dass es nur am Anfang der Route minimale Abweichungen gibt. -„Ja.“
Den Satz muss ich jetzt nochmal hervorheben. Es wurde hier x-mal geschrieben, dass ST bewusst seine Route korrigiert hat (sodass man das als Zeichen für seine Schuld sehen kann). Ich hoffe, es ist damit ein für allemal geklärt, dass die Abweichung völlig irrelevant war.

Dass sich die Beamtin sonst an fast nichts mehr erinnern kann, ist für mich wenig glaubhaft. Die ganzen Abläufe wurden hundertmal durchgekaut. Und die Erinnerungslücken treten ja nicht bei unwichtigen Details auf, sondern bei den relevanten Hauptaussagen.


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gestern um 08:36
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ah, wie peinlich, aber sie hat freilich sofort verstanden, dass mir da ein Freudscher Fehler passiert ist, der nun für immer und ewig im Protokoll steht.
Ein schönes Beispiel. Es mag auch sein, dass das hier tatsächlich der Fall ist.
Die Frage des Täterwissens lässt sich aber nicht so einfach auflösen wie hier behauptet:

Datierung des "Täterwissens" Teil 1
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Tatsache ist aber doch, dass alle Zeugen von dem Ausflug berichtet haben: Verena, Lea und Raffi. Es gab Abweichungen in den Ortsangaben, die die Zeugen gemacht haben, aber ich finde, @Origines hat das sehr gut aufgedröselt, warum es nahe liegt, dass hier einfach Verwechselungen zum einen durch die Zeugen und zum anderen dann auch durch das Gericht vorliegen:
Es ist egal ob es einen Ausflug mit L, V, R und ST gab bei dem letzterer das "Täterwissen" Lea erzählte. Denn Täterwssen ist es nur am 3. Wichtig ist wann es den gab.
Und da ist sich Lena mit dem Datum nicht sicher, bzw. leitet aus einer unzutreffenden Info ab.
V meint es war der 3. aber irrt sich sonst über fast jedes relevante Datum.
Und R ist sich ebenfalls nicht sicher und erinnert sich dass das ganze Nachmittags und nicht abends war.
L erinnert sich dass R mitgenommen würde, was am 3. sicherlich nicht passierte.
R berichtet für Anfang Oktober zudem von einem Ausflug bei dem auch SW dabei war, L und V nicht.
Laut den Chatverläufen wollen sich wiederum ausschließlich V und ST treffen. Wie L spontan dazu kam lässt sich meiner Meinung nach einigermaßen gut erklären, aber R? Belegt ist eine Teilnahme von L an diesem Tag durch Geodaten oder Chatverläufe sicherlich nicht.

Es handelt sich vermutlich im Urteil um irgendeine Form von Flüchtigkeitsfehler. Aber war es ein Flüchtigkeitsfehler im Schreiben/Sprechen oder im Denken?

Beispiel
Ich erinnere mich Beispielsweise daran bei einem Historiker von Anfang des 20. Jahrhunderts gelesen zu haben Ereignis x sei durch Quelle und Quelle B belegt, da diese unabhängig voneinander wären sei es gut belegt. Ich las zuerst Quelle A und dann Quelle B nach, wobei es ziemlich schwer war an Quelle B überhaupt ran zu kommen. In Quelle B stand nichts von x.
Seit der erwähnten Arbeit des Historikers wurde in der Forschung immer wieder behauptet Ereignis x seid durch die voneinander unabhängigen Quellen A und B belegt. Teilweise berief man sich auf die Diss von Historiker 1, teilweise sogar direkt auf Quelle B. Ich habe die Quelle dann immer wieder gelesen und irgendwo nach einem Hinweis gesucht. Ich hatte wirklich ein bisschen das Gefühl verrückt geworden zu sein. Ich musste irgendetwas offensichtliches übersehen haben. Also ging ich mit der Quelle zu einem Prof, den ich kannte und mochte und der sich ebenfalls auf Quelle B berufen hatte (aber nur in Vermittlung durch den erwähnten Historiker). Auch er konnte nichts davon in der Quelle finden.
Als ich die Arbeit des Historikers noch einmal genau anschaute stellte ich fest, dass er die Quelle an früherer Stelle zunächst richtig wiedergab. Erst im Fazit (es handelte sich also um etwas nicht ganz unwichtiges) vermischte er die Inhalte von Quelle A und Quelle B und hatte auf einmal zwei Quellen für Ereignis x.
(Man muss inzwischen sagen dass es inzwischen eine dritte Quelle c für Ereignis x gibt. Weder C noch A sind so gute Quellen wie B es gewesen wäre, aber x ist immer noch Recht wahrscheinlich)

Meine Perspektive
Ähnlich fühle ich mich in Bezug auf die Datierung des Gesprächs auf den 3. Wenn man meine früheren Beiträge hier liest wird man auch sehen dass ich sehr lange aus verschiedensten Perspektiven für diese Datierung argumentiert habe. Aber ich könnte hier zu viele Probleme zumindest für mich nicht auflösen und diese einfach völlig zu ignorieren ist für mich auch nicht überzeugend.

Datierung des "Täterwissens"
Tatsächlich gibt es eine Sache, dich in dem von @Rigel92 erwähnten Beitrag vergessen hatte. L meinte, dass sie nach dem Strandbadausflug Corona gehabt und deswegen nicht mehr abends mitgenommen sei.und tatsächlich ist belegt dass sie am Abend einen Coronatest machte und merkte, dass sie Corona hatte. Das finde ich ein gutes Indiz dafür, dass
Es spricht insofern für die drei Optionen bei denen V dabei ist. Zugleich spricht es ziemlich eindeutig gehen Ls Erzählung dass nachdem sie und V Zuhause waren man anschließend R nachhause fuhr. ich glaube nicht dass L nach dem Coronatest mitgefahren wäre.
Insofern scheint mir die Version V+ST+L für den 3. am wahrscheinlichsten. Wie aber V+ST+L+R wahrscheinlicher sein soll als die anderen drei Alternativen zusammengenommen ist mir unklar. Dann ist es aber unwahrscheinlich, dass L die Personenkonstellation richtig erinnere und an der macht sie ja den Tag fest.
Ich würde darum davon ausgehen, dass sich am 3. L, V und ST in Übersee trafen (ober eben doch nur V und ST) und an einem anderen Tag L, V, ST und R in Felden (und vielleicht auch SW).
und da L sich deutlich sicherer in Bezug auf Personenkonstellation und Ort war als in Bezug auf Datum würde ich davon ausgehen, dass ST ihr das an dem anderen Tag erzählte und dann war es nun Mal kein Täterwissen.

Frage
@RickBlaine und @Grillage wieso geht ihr davon aus, dass ST sich gegenüber L am 3. entsprechend äußerte und nicht an einem anderen Tag und wie begründet das Urteil das aus eurer Sicht?


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gestern um 08:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:Was bedeutet "Erklärung" - kann man als Verteidigung formal dazu auch einen Antrag stellen, der vorab entschieden werden muss?

Weil es liest sich ja wirklich haarsträubend was hier erzählt wird
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben nach jeder Beweiserhebung das Recht, eine Erklärung abzugeben, aber auch die darf nicht den Schlussvortrag vorweg nehmen. Muss sich streng an die jeweilige Thematik halten.
Sry, wohl nicht ganz wach. Da habe ich die Frageform im Rest des Beitrags überlesen.

Also einen Antrag, im Sinne eines Befangenheitsantrags oder eines Beweisantrags, nicht wirklich. Wüsste nicht welcher Paragraph das regeln sollte. Das Gericht könnte das sowieso bis zum Schluss zurückstellen, weil sie darüber ja für die Urteilsgründe beraten muss.


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gestern um 08:44
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ah, und ich dachte, der Stein sei aus der Vernehmung des Tatverdächtigen, als er gebeten wurde, mal zu spekulieren.
Und das ist wichtig! Hätte AM gesagt, dass das Tatwerkzeug ein spezieller Maurerhammer war, den ST dann am Parkplatz vergraben hat, wäre DAS Täterwissen gewesen (wenn der Hammer dann dort mit entsprechenden Blutspuren o.ä. gefunden worden wäre).

Aber den selbst spekulierten Stein als Täterwissen zu werten, obwohl man nicht mal weiß, ob das vermeintliche Tatwerkzeug überhaupt ein Stein war, ist völlig absurd.


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gestern um 08:44
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Es ist egal ob es einen Ausflug mit L, V, R und ST gab bei dem letzterer das "Täterwissen" Lea erzählte. Denn Täterwssen ist es nur am 3. Wichtig ist wann es den gab.
Genau! Man kann aus einer Aussage nicht einzelne Details, die ggf. stimmen, herausnehmen und diese einzeln werten, obwohl es in der Gesamtschau so nicht gewesen sein kann.


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