Origines schrieb:Da ich die bayerische Justiz ganz gut kenne, weiß ich um die Gefahren der Besonderheiten des "Kgl. Bayerischen Landrechts", das in der "Mollath"-Sache mal bundesweit unter die Lupe genommen wurde. Der "Olli-Kahn-Senat" des BGH hat lange die Entscheidungen der bayerischen Justiz "gehalten" (sprich: nicht aufgehoben). Und es war nicht nur für mich auffällig, dass sehr viele umstrittene Verurteilungen aus Bayern kamen (Rupp, Toth, Gendetzki). Zugleich gab es weniger Freisprüche als in anderen Bundesländern.
Die Bayerische Staatsregierung erklärte das damit, dass die Staatsanwälte besser arbeiten würden und von vorneherein nur Fälle anklagen würden, die verurteilungswürdig seien. Zudem wüssten die bayerischen Staatsanwälte durch das bayerische Rotationsprinzip viel besser Bescheid, was die Richter bräuchten. Nun ja. Das Rotationsprinzip diente natürlich auch der Disziplinierung von Richtern, die ja als Staatsanwälte keine Unabhängigkeit genießen.
Puuh, deine Aussage beruhigt mich.
Ich lese dich schon länger, auch wenn ich nicht in jedem Thread, mich mit beteilige. Je nach Fall, stimme ich mit dir über ein oder eben nicht. Das ist gut so, weil das bedeutet für mich, das ich nicht voreingenommen bin und ich mich mit dir nicht persönlich auseinander setzen.
In diesem Thread konnte ich dir leider nicht immer folgen.
Wir kennen weder die Angeklagten noch den Richter. Ich muss niemanden verteidigen oder besonders schlecht darstellen. Für ein bisschen Freizeit tippseln, wäre mir der Aufwand der Energie zu groß.
Die 3 Gewaltenteilung ist das Grundprinzip der Demokratie.
Die Judikative dient dem Gesetz. Sie ist unabhängig. Der Richter ist die Judikative. Art 97 GG
Die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörde sind per Grundgesetz die Exekutive. Das sind weisungsgebundenen Behörden. Sie sind Staatsdiener, sie haben den Beamtenstatus. Sie stehen dem Justizministerium unter, die ein Teil der Regierung ist.
§ 146 GVG , § 147 GVG
Wem gilt die Loyalität? Dem Staat oder dem Volk?
Bemerkenswert ist die Geschichtliche Entstehung der Staatsanwalt.
Die Anklage wird im Namen des Staates geführt, der Urteil wird im Namen des Volkes gesprochen.
Dieser Rotationsprinzip weicht alles auf. Das ist wirklich ein großes Problem.
Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.Der Strafverteidiger hat die Befähigung zum Richteramt, das ist keine Sonderrechte für Staatsanwälte und Richter. Alle 3 haben die gleiche Ausbildung.
Es sind die persönlichen Überzeugungen, welche Laufbahn sie weiterverfolgen.
Meine Meinung dazu ist:
Aktuelle entscheidet die Robbe über den Sitzplatz im Gericht, aber sie kann nicht die Loyalität im Kopf bestimmen und somit sagt sie nichts aus, ob der Mensch in der Robbe, mehr Staatsanwalt oder mehr Richter ist.
Man wird nicht Strafverteidiger, Staatsanwalt oder Richter, wegen der Robe, sondern aus überzeugungen.
Der Strafverteidiger sieht seine Erfüllung, in der Verteidigung eines Menschen( Mandat)gegen den Staat.
Der Staatsanwalt sieht seine Erfüllung in dem er Straftaten verfolgt und Anklage erhebt. Im Namen des Staates
Der Richter sieht seine Erfüllung, in dem er sich nur dem Gesetz Unterordnet und somit Unabhängig, über die Anklage des Staates und die Verteidiger des Angeklagten( Volk) urteilt. Im Namen des Volkes
Interessant ist das im Bayrischen Verfassungsgericht, das Rotationsprinzip nicht angewendet.
Ich bin absolut überzeugt, das Richter unabhängig sind. Der Staatsanwalt ist es per Gesetz nicht.
Bayern hat eine Hohe Verurteilungrate und die Haftdauer ist länger als im Durchschnitt.
Staatsanwälte fordern immer die höchst Strafe, die im Rahmen einer Straftates im möglichen liegt. Als Ankläger müssen sie nicht neutral sein. Sie gehören zur strafverfolgungsbehörde, sie sind die Exekutive.
Die Exekutive ist aggressiver, weil es um die Durchsetzung geht.
Während Richter bei ihrer Strafzumessung, auch entlastende Umstände wie Psychische Belastungen ..etc. mit würdigen.
Daher gibt es häufig eine Diskrepanz, zwischen der geforderten Strafe und der verurteilten Strafe.
Wenn der Staatsanwalt zum Richter wird, wird die Kluft geringer. Es ist nicht, weil Bayrische Staatsanwälte effizienter arbeiten, verglichen mit den anderen Bundesländern, sondern weil sie in der Judikative keinen Hinderniss haben. Die Judikative folgt der Exekutive, weil sie ein Team sind.
Das ist ein Verlust der unabhängigen Judikative.
Die Leute machen sich Gedanken über Kaffee trinken und vögeln. Bei einem Richter ohne Rotationsprinzip, gibt es nur die Richterseele. Er kann vögeln und Kaffee trinken mit wem er will, er kennt seinen Platz. Er muss nicht in einem Loyalitätskonflikt enden.Ich würde einen Richter, nicht deswegen gleich Befangenheit vorwerfen
Aßichler und Fiedler, hatten keine klare Rollenverteilung.
Die Richterin hat ihre Kollegen übergangen, mit denen sie sich für den Urteil beraten sollte.
Sind sie dicke befreundet und war ihr Urteilsvermögen eingeschränkt?
Ich denke nicht das das ihr Problem war.
Die Korrekte Frage ist, ob Aßichler eine Staatsanwälten oder eine Richterin ist?
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sind Konkurrenzen. Sie dominieren sich gegenseitig und agieren auch dabei Aggressive. Der eine will die Schuld und die anderer, die Unschuld beweisen. Der Richter gehört nicht zu diesem Team. Sie sind Schiedsrichter. Sie spielen in keinem Team mit.
Für mich sind Strafverteidiger und Staatsanwälte auf gleicher Ebene. In Bayern gibt es dieses Gleichgewicht nicht mehr. Die Strafverteidiger sind die Einzelspieler. Im Gerichtssaal herrscht dann eine 2 Klassengesellschaft.
In jedem anderen EU Land, sind die Staatsanwaltschaft und Richter Laufbahnen getrennt. Sie sind nicht gleich.
Obwohl in diesen Ländern, der Staatsanwalt zur Judikative gehört und nicht der Regierung untersteht.