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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.836 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:44
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Eine Gerichtsverhandlung ist kein Profilierungseminar, in der eitle Richter oder Richterinnen mithilfe der Machtbefugnis, die ihnen ihre Rolle verlieht, einen Zeugen abkanzeln dürfen.
Diese "Selbstprofilierung" hat dich im alten Prozess aber nicht gestört?

Eine Gerichtsverhandlung ist übrigens auch kein Profilierungsseminar, in der eitle Richter oder Richterinnen mithilfe der Machtbefugnis, die ihnen ihre Rolle verlieht, einen Angeklagten abkanzeln dürfen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:50
Zitat von XluXXluX schrieb:Diese "Selbstprofilierung" hat dich im alten Prozess aber nicht gestört?
Ich habe den ersten Prozess nur oberflächlich verfolgt. Wenn es dort eine ähnliche Selbstprofilierung gegeben hat und ich davon Kenntnis hätte, dann würde es mich genauso stören.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:04
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich habe den ersten Prozess nur oberflächlich verfolgt. Wenn es dort eine ähnliche Selbstprofilierung gegeben hat und ich davon Kenntnis hätte, dann würde es mich genauso stören.
Nun, viele Prozessberichte und auch die Berichte von @fassbinder1925 sind noch online.

Wenn Du Dir mal die mündliche Urteilsbegründung ansiehst, dann wirst Du sicher die Verteidigung verstehen.

Heute muss man sich fragen, wer wirklich eine Gefahr für die Rechtspflege darstellt, eine Richterin, die Hinweise an den Angeklagten zurückhält und der Frage nicht ausreichend nachging, ob der JVA-Zeuge überhaupt Täterwissen hatte, oder eine Verteidigung, deren Sichtweisen bisher jedenfalls im neuen Verfahren nicht widerlegt sondern bestätigt wurde.

"Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus."


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:09
Ich kann persönlich zwar verstehen, dass die Eltern über die Entwicklung unzufrieden sind und sich als Nebenkläger zurück ziehen, allerdings nehmen sie sich so natürlich auch die Möglichkeit, durch Verfahrens Anträge Einfluss zu nehmen und ggf bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis zB Revision einzulegen. Ist natürlich auch alles eine Kostenfrage.

Zuzugeben ist dem Statement des Nebenanklagevertreters, dass der Focus aktuell weniger auf dem Opfer liegt, solange im Raum steht, dass es ein Unfall gewesen sein könnte, besteht aber eben auch kein öffentliches Interesse, ihr Leiden und das der Eltern auszubreiten, insofern ist die Verfahrensreihenfolge eigentlich auch Schutz für die Familie. Wenn sich eine durch den Angeklagten verübte Tat dann doch nachweisen lassen sollte, ist es angebracht, mehr über das Opfer und Leiden ihrer Angehörigen zu erfahren, um bei der Strafzumessung die Genugtuuungsfunktion der Strafe zu berücksichtigen.



Der Kritik an der alten Kammer und der StA hätten sie sich eher mal anschließen sollen, denn diese haben ihnen die unglückliche Situation des neuen Prozess unter anderen Voraussetzungen eingebrockt durch die erfolgten Verfahrensfehler.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:28
Noch ein Nachtrag :

Aufzuklären, was das Schicksal von Hanna war, wäre vorrangig Aufgabe der Polizei und Rechtsmedizin und anderer Gutachter im Ermittlungsstadium gewesen. Dabei ist es offenbar zu Lücken /voreiligen Schlüssen gekommen, sodass es die für alle unglückliche Situation gibt, dass vieles jetzt erst während der Hauptverhandlungen nachgeholt wurde/wird.

Vielleicht wäre etwas öfter ein empathisches Wort an die Eltern von allen Beteiligten (Richter, Verteidigung, StA) gut gewesen, aber sonst sehe ich nicht, wie man die unglückliche Situation sonst noch leichter hätte machen können im aktuellen Stadium.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:31
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Sie hatten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen, um Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna zu erhalten“, so Holderle. Seit der Neuauflage des Verfahrens vor der nunmehr zuständigen Strafkammer des Landgerichts Traunstein hätten sie aber „schmerzlich erfahren, dass ihre Tochter Hanna, als vormals existierende ,Person bzw. Persönlichkeit' für diese Strafkammer überhaupt keine Rolle mehr spielt“.
Quelle: Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/hannas-eltern-ziehen-sich-als-nebenklaeger-aus-eiskeller-prozess-zurueck-19674917
Wichtig ist natürlich, dass die Eltern auf sich achten und in dieser schwierigen Situation entsprechende Konsequenzen ziehen. Noch dazu, weil der Prozess in eine ohnehin hochemotionale Phase fällt, da sich Hannas Todestag ja erst kürzlich erneut gejährt hat.

Aber ganz ehrlich: dass der Prozess - der ja noch nicht mal lange läuft und auch im ersten Prozess ging es ja nicht an allen Tagen ausschließlich um Hanna - sein Augenmerk etwas anders ausrichten wird, war doch eigentlich zu erwarten.

Ich sehe da schon auch Holderle in der Verantwortung. Er hätte seine Mandanten schon auch besser darauf vorbereiten können, womit sie möglicherweise konfrontiert werden anstatt sich nur hinzustellen und vehement zu behaupten, dass die Unfalltheorie haltlos ist. Damit hat er sich und seinen Mandanten keinen Gefallen getan, wie man nun leider erkennen muss.

Ich wünsche der Familie viel Kraft und hoffe, dass sie mit dem endgültigen Urteil mitgehen kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 13:45
Ist vielleicht auch etwas unglücklich gewesen, sich an einen Anwalt zu wenden, der sowas vertritt :
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das Schweigen darf vom Gericht nicht negativ ausgelegt werden. Aber: Das Gericht kann natürlich aus der Tatsache, dass er schweigt, Folgerungen anstellen. Das ist nicht ausgeschlossen. Ein normaler Mensch fragt sich schon: Wenn er nichts zu verbergen hat: Warum redet er nicht? Warum redet dann auch seine Familie nicht?
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/vorgehensweise-die-mich-etwas-befremdet-anwalt-von-hannas-eltern-spricht-in-der-az-klartext-art-944920

(Hervorhebung durch mich)

Natürlich ist es für Nebenkläger ganz oft schwer erträglich, das Schweigen eines Angeklagten hinzunehmen. Aber gerade dann wäre es meines Erachtens auch Aufgabe des Nebenanklagevertreters, den Angehörigen die prozessualen Rechte des Angeklagten zutreffend und neutral zu erläutern und dass auch Unschuldige Anlass haben können (und vielfach zu Recht entsprechend beraten werden, nicht nur weil es lt Holderle "en vogue" sei) zu schweigen (gerade in diesem Fall ist es offensichtlich, dass dem Angeklagten - ob schuldig oder unschuldig - noch mehr reden nur noch mehr geschadet hätte).
Den von mir hervorgehobenen Satz halte ich auch für prozessual grundfalsch (anders ist es bei Teilschweigen aber darum geht es hier nicht) und dass sollte dem RA bekannt sein.

Die Eltern in der laienhaften Vorstellung, wenn er nichts zu verbergen hätte, würde er reden, noch durch pseudojuristische Fehlinformation (und auch noch der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Familie des Angeklagten Vorwürfe zu machen) zu bestätigen, hat ihnen sicher nicht besonders gut getan.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:04
Auch ich bin zwar enttäuscht von Rückzug von Hanna`s Eltern - offiziell - denke dass sie trotzdem den Ausgang verfolgen - rein schon, weil, wie sie selbst erklärten : sie wissen wollen, was WIRKLICH passiert ist - dass kann man nachvollziehen !

Ich selbst verfolge den Verlauf als vollkommener Laie und bedanke mich bei Allen, die hier wirklich mit VIEL Engagement berichten !

Meine bescheidene Denkweise läßt mich, jetzt nach der Einvernahme des U- Haft Zeugen, gespannt auf die Einvernahmen von V., L., R., der Mutter von V.u. L. sowie wie ich hoffe, des Arztes eines Zeugen ( R ? ) blicken - inwieweit die sich dann mit den Angaben aus dem ersten Verfahren überdecken oder hier unterscheiden ( wurden für DIESE eigentlich auch Gutachten eingeholt wegen ihrer Glaubwürdigkeit ? )!

Danke auch an die VIELEN hier, die die BESORGNIS der Befangenheit so detailliert übermittelt haben - da können VIELE sich hier verständlich ein- u. mitlesen - DANKE


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:20
Zitat von taranehtaraneh schrieb:wurden für DIESE eigentlich auch Gutachten eingeholt wegen ihrer Glaubwürdigkeit ?
Nein, scheint nach der Rechtsprechung auch nicht nötig, da diese anders als AM keine ersichtlichen Personlichkeitsstörungen oder so haben und es weniger darum geht, ob die bewusst lügen /sich was ausgedacht haben, als ob sie alles, insbesondere zeitlich und hinsichtlich der Nuancen des Gehörten (bzw wann und von wem sie was gehört haben) korrekt erinnern oder sich insofern widersprechen (was auf eine versehentlich unrichtige Aussage hindeuten kann). Das muss/kann die Kammer selbst beurteilen ohne dass sie vertiefte aussagepsychogische Kenntnisse braucht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:24
Die Verteidigung hat sich schon zu der von Holderle erhobenen Kritik geäußert.
Yves Georg, einer der Verteidiger des Angeklagten, äußerte Verständnis für das Leid der Eltern, kritisierte aber die Begründung, die ihr Anwalt in seinem Schreiben lieferte. "Würde der Nebenklage-Vertreter wirklich glauben, der Kammer sei nicht an einer umfassenden Aufklärung des Geschehenen gelegen, dann wäre der prozessual dafür vorgesehene Weg ein unverzüglicher Befangenheitsantrag", sagte Georg dem BR; bescheinigte einem solchen Antrag aber gleichzeitig "keinerlei Erfolgsaussichten". Der Anwalt der Eltern verletze auch seine Pflicht seinen Mandanten gegenüber, "denen er zu erklären hat, weshalb Gericht und Verteidigung so verfahren, wie sie verfahren".
Das Landgericht Traunstein wird sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern.
Die Sprecherin des Landgerichts Traunstein versprach auf Anfrage des BR eine schriftliche Stellungnahme zu einem späteren Zeitpunkt. Die Verhandlungsführung der Kammer werde allerdings nicht kommentiert, so die Sprecherin.
Eltern der getöteten Hanna ziehen sich aus Mordprozess zurück (BR)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 15:26
Regina Rick und Dr. Yves Georg haben als Reaktion auf Holderles Presseerklärung nun ebenfalls eine Erklärung abgegeben. Diese wird von Ippen.Media im Wortlaut zitiert:
Die Presseerklärung des Nebenklägervertreters ist indiskutabel. Würde er wirklich glauben, der Kammer sei nicht an einer umfassenden Aufklärung gelegen, wäre der prozessual richtige Weg ein Befangenheitsantrag – den er aber wohlweislich nicht stellt.

Stattdessen wendet er sich mit abseitigen Anschuldigungen an die Medien. Damit verletzt er auch seine Pflicht seinen Mandanten gegenüber: Dass Eltern schwer darunter leiden, wenn bei der Aufklärung des Todes ihrer Tochter mit harten Bandagen um das Recht gekämpft wird, können wir verstehen. Es wäre aber die Aufgabe des Nebenklägervertreters gewesen, seinen Mandanten zu erklären, dass und weshalb ein Strafprozess so abläuft und was die Aufgabe der Verteidigung ist.

Unsere Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und der früheren Kammer ist gerechtfertigt. Gerade der gestrige Prozesstag hat gezeigt, dass die Polizei weiterhin hinter dem Rücken der Verteidigung – und sogar des Gerichts und der Staatsanwaltschaft– agiert.

Noch entlegener ist der Vorwurf, die Strafkammer habe die Verhandlungsführung der Verteidigung überlassen. Die Vorsitzende führt die Verhandlung souverän, die gesamte Kammer zeigt einen ausgeprägten Willen zur Sachaufklärung.
Statement der Eltern von Hanna (†23): Rückzug aus Prozess – Verteidigung mit Erklärung (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 16:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da ich die bayerische Justiz ganz gut kenne, weiß ich um die Gefahren der Besonderheiten des "Kgl. Bayerischen Landrechts", das in der "Mollath"-Sache mal bundesweit unter die Lupe genommen wurde. Der "Olli-Kahn-Senat" des BGH hat lange die Entscheidungen der bayerischen Justiz "gehalten" (sprich: nicht aufgehoben). Und es war nicht nur für mich auffällig, dass sehr viele umstrittene Verurteilungen aus Bayern kamen (Rupp, Toth, Gendetzki). Zugleich gab es weniger Freisprüche als in anderen Bundesländern.

Die Bayerische Staatsregierung erklärte das damit, dass die Staatsanwälte besser arbeiten würden und von vorneherein nur Fälle anklagen würden, die verurteilungswürdig seien. Zudem wüssten die bayerischen Staatsanwälte durch das bayerische Rotationsprinzip viel besser Bescheid, was die Richter bräuchten. Nun ja. Das Rotationsprinzip diente natürlich auch der Disziplinierung von Richtern, die ja als Staatsanwälte keine Unabhängigkeit genießen.
Puuh, deine Aussage beruhigt mich.

Ich lese dich schon länger, auch wenn ich nicht in jedem Thread, mich mit beteilige. Je nach Fall, stimme ich mit dir über ein oder eben nicht. Das ist gut so, weil das bedeutet für mich, das ich nicht voreingenommen bin und ich mich mit dir nicht persönlich auseinander setzen.

In diesem Thread konnte ich dir leider nicht immer folgen.
Wir kennen weder die Angeklagten noch den Richter. Ich muss niemanden verteidigen oder besonders schlecht darstellen. Für ein bisschen Freizeit tippseln, wäre mir der Aufwand der Energie zu groß.

Die 3 Gewaltenteilung ist das Grundprinzip der Demokratie.
Die Judikative dient dem Gesetz. Sie ist unabhängig. Der Richter ist die Judikative. Art 97 GG

Die Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörde sind per Grundgesetz die Exekutive. Das sind weisungsgebundenen Behörden. Sie sind Staatsdiener, sie haben den Beamtenstatus. Sie stehen dem Justizministerium unter, die ein Teil der Regierung ist.
§ 146 GVG , § 147 GVG

Wem gilt die Loyalität? Dem Staat oder dem Volk?
Bemerkenswert ist die Geschichtliche Entstehung der Staatsanwalt.

Die Anklage wird im Namen des Staates geführt, der Urteil wird im Namen des Volkes gesprochen.

Dieser Rotationsprinzip weicht alles auf. Das ist wirklich ein großes Problem.

Befähigung zum Richteramt erwirbt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung abschließt; die erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung.

Der Strafverteidiger hat die Befähigung zum Richteramt, das ist keine Sonderrechte für Staatsanwälte und Richter. Alle 3 haben die gleiche Ausbildung.
Es sind die persönlichen Überzeugungen, welche Laufbahn sie weiterverfolgen.
Meine Meinung dazu ist:
Aktuelle entscheidet die Robbe über den Sitzplatz im Gericht, aber sie kann nicht die Loyalität im Kopf bestimmen und somit sagt sie nichts aus, ob der Mensch in der Robbe, mehr Staatsanwalt oder mehr Richter ist.

Man wird nicht Strafverteidiger, Staatsanwalt oder Richter, wegen der Robe, sondern aus überzeugungen.
Der Strafverteidiger sieht seine Erfüllung, in der Verteidigung eines Menschen( Mandat)gegen den Staat.

Der Staatsanwalt sieht seine Erfüllung in dem er Straftaten verfolgt und Anklage erhebt. Im Namen des Staates

Der Richter sieht seine Erfüllung, in dem er sich nur dem Gesetz Unterordnet und somit Unabhängig, über die Anklage des Staates und die Verteidiger des Angeklagten( Volk) urteilt. Im Namen des Volkes

Interessant ist das im Bayrischen Verfassungsgericht, das Rotationsprinzip nicht angewendet.

Ich bin absolut überzeugt, das Richter unabhängig sind. Der Staatsanwalt ist es per Gesetz nicht.

Bayern hat eine Hohe Verurteilungrate und die Haftdauer ist länger als im Durchschnitt.
Staatsanwälte fordern immer die höchst Strafe, die im Rahmen einer Straftates im möglichen liegt. Als Ankläger müssen sie nicht neutral sein. Sie gehören zur strafverfolgungsbehörde, sie sind die Exekutive.
Die Exekutive ist aggressiver, weil es um die Durchsetzung geht.
Während Richter bei ihrer Strafzumessung, auch entlastende Umstände wie Psychische Belastungen ..etc. mit würdigen.
Daher gibt es häufig eine Diskrepanz, zwischen der geforderten Strafe und der verurteilten Strafe.

Wenn der Staatsanwalt zum Richter wird, wird die Kluft geringer. Es ist nicht, weil Bayrische Staatsanwälte effizienter arbeiten, verglichen mit den anderen Bundesländern, sondern weil sie in der Judikative keinen Hinderniss haben. Die Judikative folgt der Exekutive, weil sie ein Team sind.
Das ist ein Verlust der unabhängigen Judikative.

Die Leute machen sich Gedanken über Kaffee trinken und vögeln. Bei einem Richter ohne Rotationsprinzip, gibt es nur die Richterseele. Er kann vögeln und Kaffee trinken mit wem er will, er kennt seinen Platz. Er muss nicht in einem Loyalitätskonflikt enden.Ich würde einen Richter, nicht deswegen gleich Befangenheit vorwerfen

Aßichler und Fiedler, hatten keine klare Rollenverteilung.
Die Richterin hat ihre Kollegen übergangen, mit denen sie sich für den Urteil beraten sollte.
Sind sie dicke befreundet und war ihr Urteilsvermögen eingeschränkt?
Ich denke nicht das das ihr Problem war.
Die Korrekte Frage ist, ob Aßichler eine Staatsanwälten oder eine Richterin ist?
Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sind Konkurrenzen. Sie dominieren sich gegenseitig und agieren auch dabei Aggressive. Der eine will die Schuld und die anderer, die Unschuld beweisen. Der Richter gehört nicht zu diesem Team. Sie sind Schiedsrichter. Sie spielen in keinem Team mit.
Für mich sind Strafverteidiger und Staatsanwälte auf gleicher Ebene. In Bayern gibt es dieses Gleichgewicht nicht mehr. Die Strafverteidiger sind die Einzelspieler. Im Gerichtssaal herrscht dann eine 2 Klassengesellschaft.

In jedem anderen EU Land, sind die Staatsanwaltschaft und Richter Laufbahnen getrennt. Sie sind nicht gleich.
Obwohl in diesen Ländern, der Staatsanwalt zur Judikative gehört und nicht der Regierung untersteht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 16:44
@Mevsim

Ein hervorragender Beitrag, der voll ins Schwarze trifft.

Leider kann sich selbst das aktuelle Gericht von dieser Problematik nicht lösen.
Unterm Strich kommt heraus: Alles Wesentliche zum angeblichen Tathergang könnte der „Knast-Zeuge“ zu den jeweiligen Zeitpunkten auch aus Zeitungen oder dem Fernsehen erfahren haben. Entweder direkt oder indirekt, weil es ihm Besucher im Gefängnis erzählten. Auch, dass keine DNA-Spuren von Sebastian T. gefunden wurden, war schon öffentlich, bevor sich die beiden im Gefängnis trafen. Richterin Heike Will hält fest: Das „spielt der Verteidigung in die Hände“. Und die Glaubwürdigkeit des „Knast-Zeugen“ ist damit einmal mehr angekratzt.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/tag-im-hanna-prozess-in-laufen-was-sagen-sebastian-anwaelte-zum-knast-zeugen-93976682.html

Man sieht hier, wie dieses Gruppendenken die Verfahren überschattet. Was ist die Aufgabe des Gerichts? Es soll die Wahrheit erforschen und dabei neutral sein. Was sagt die Richterin jedoch:
Das spielt der Verteidigung in die Hände.
Man sieht, auch das neue Gericht tut sich in der Rolle schwer, die sie nach dem Gesetz hat. In Wirklichkeit geht es nicht darum, was der Anklage oder dem Angeklagten in die Hände spielt, sondern um die Erforschung der Wahrheit.

Natürlich diente die Aussage des Beamten der Erforschung der Wahrheit und sie hätte daher sagen müssen, "Heute sind wir mit der Findung der Wahrheit ein Stück näher gekommen". Natürlich hätte sie auch gar nichts sagen können. Sie sagte jedoch genau für ihre Rolle das Falsche.

So sieht man, das selbst das aktuelle Gericht, das sich sichtlich versucht neutral zu sein, es nicht schafft dieser Aufgabe wirklich voll zu erfüllen. Dieses Gruppendenken ist übermächtig und dürfte in Bayern aus den von Dir genannten Gründen weitaus ausgeprägter sein als in anderen Bundesländern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 17:46
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Der Strafverteidiger hat die Befähigung zum Richteramt, das ist keine Sonderrechte für Staatsanwälte und Richter. Alle 3 haben die gleiche Ausbildung.
Es sind die persönlichen Überzeugungen, welche Laufbahn sie weiterverfolgen.
Zur Klarstellung noch:

Jeder Volljurist mit 2. Staatsexamen hat nach dem Deutschen Richtergesetz die Befähigung zum Richteramt. Das heißt aber nicht, dass man in den Justizdienst - wie auch in den Verwaltungsdienst - ohne Weiteres aufgenommen wird. In Bayern wurde jahrzehntelang nur die Assessoren als zukünftige Richter und Staatsanwälte ausgewählt, deren Noten bei den obersten 10 bis 20% waren. Der Staatsdienst war begehrt und in Bayern zählte nur die Note. Und dass man "Landeskind" war, d.h. Referendariat und 2. Examen (angeblich das schwerste in Deutschland) in Bayern gemacht hat.

Darauf hat auch der Verteidiger aus Hamburg in seinem hochnäsigen Statement angespielt.

Meiner Erfahrung nach waren die Richter und Staatsanwälte in Bayern rein von ihrer juristischen Qualifikation her deutlich profunder als die in anderen Bundesländern. Und ihre soziale Herkunft war sehr heterogen, sie kamen aus allen sozialen Schichten, auch vom Bauernhof oder dem Handwerksbetrieb. Aber sie waren auch stärker "auf Linie", v.a. bei Verfahren mit politischem Bezug. Ich sag mal so: Von der richterlichen Unabhängigkeit wurde nur so Gebrauch gemacht, damit es keine beruflichen Nachteile mit sich brachte. Die Rechtssicherheit war damit in Bayern höher, man konnte ziemlich gut vorhersagen, wie es ausgehen würde. In anderen Bundesländern war es ein Würfeln, wie es ausgeht. Das eine Gericht macht es so und das andere wieder ganz anders.

Und es stimmt auch: Wenn eine Anklage schlechte Karten hatte, dann wurde sie nicht erhoben. Während man es in einem anderen Bundesland vielleicht versucht hat.

Diese Spielart der Justiz als Ländersache hat in den letzten 25 Jahren, v.a. mit dem Verlust der absoluten Mehrheit der CSU, mehr und mehr Risse bekommen. Es ist vielleicht kein Zufall, dass die aktuelle Kammer so agiert, wie sie agiert, wenn sie überwiegend nicht mit "Landeskindern" besetzt ist. Während die Vorsitzende der ersten Kammer scheinbar regional wesentlich stärker verwurzelt war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:51
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Wichtig ist natürlich, dass die Eltern auf sich achten und in dieser schwierigen Situation entsprechende Konsequenzen ziehen. Noch dazu, weil der Prozess in eine ohnehin hochemotionale Phase fällt, da sich Hannas Todestag ja erst kürzlich erneut gejährt hat.
Mich enttäuscht der Rückzug der Nebenkläger. Sich der Wahrheit zu nähern und vielleicht werden wir nie die wahre Wahrheit erfahren oder erkunden können, kann sehr schmerzhaft sein. Für mich entsteht der Eindruck, die Eltern lassen ihre Tochter mit ihrer aktuellen Entscheidung allein. Das klingt hart und ist es auch. Wenn die Eltern nicht die Kraft aufbringen für den zweiten Prozess, so hätte doch ihr Bruder als Nebenkläger weiter machen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:58
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wenn die Eltern nicht die Kraft aufbringen für den zweiten Prozess, so hätte doch ihr Bruder als Nebenkläger weiter machen können.
Da besteht doch ein entsprechendes Kostenrisiko. Sollte ST freigesprochen werden hat die Nebenklage die Kosten zu tragen. Bestände eine Rechtsschutzversicherung hätte die bestimmt vor dem ersten Prozess die Kosten getragen bzw. man war von einer klaren Sache ausgegangen, dass der TV dann die Kosten übernehmen müsste.
Würde jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung da eine Kostenzusage machen?

Von daher könnten auch schlicht Kostenüberlegungen dahinter stehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 18:59
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Mich enttäuscht der Rückzug der Nebenkläger.
Zitat von taranehtaraneh schrieb:Auch ich bin zwar enttäuscht von Rückzug von Hanna`s Eltern
Ist es nicht ein bisschen unfair oder vielleicht auch anmaßend eine Erwartungshaltung an die Eltern zu haben? Sie trauern, wie sie das tun und wie sie die furchtbare Tragödie überleben können, müssen sie allein mit sich selber ausmachen.

Da ob ihrer Entscheidung enttäuscht zu sein, steht keinem zu.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Ich sehe da schon auch Holderle in der Verantwortung. Er hätte seine Mandanten schon auch besser darauf vorbereiten können, womit sie möglicherweise konfrontiert werden
Stimme dir absolut zu! Das wäre richtig uns wichtig gewesen in so einer hochemotionalen Situation. Auh die Erwartungshaltung klar zuhaben... geht es darum, die Wahrheit zu erfahren oder 'nur' die Hoffnung auf eine Bestätigung des ersten Urteils, um mit dieser Situation 'abschließen' zu können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:12
Zitat von LanzaLanza schrieb:Würde jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung da eine Kostenzusage machen?
Entweder sie haben eine Rechtschutzversicherung, die Nebenklage in Strafsachen übernimmt - dann zahlt die auch, egal wie die "Prozesschancen" sind, denn das ist kein Zivilprozess. Die Eltern sind nicht im eigentlichen Sinne "Gegner" des Angeklagten, Sinn der Nebenklage ist nicht zwingend eine Verurteilung zu erzielen sondern einfach nur die Beteiligungsmöglichkeiten der Geschädigten eines potentiellen Verbrechens am Verfahren (gleich welchen Ausgangs) zu sichern.

Oder sie haben eben keine derartige Versicherung oder die deckt das nicht ab (werden wohl die meisten grds eher nicht).


Das Kostenrisiko ist auch nicht praktisch sehr viel höher, weil wie wahrscheinlich ist es, bei einem verurteilten jungen Mann mit begrenzten Verdienstaussichten überhaupt je viel zurück zu erhalten, selbst wenn er die Kosten auferlegt bekäme.

Im übrigen denke ich dass §397a StPO gilt, sodass die Staatskasse ohnehin die Kosten trägt? Anders nur, wenn der RA mehr als das RVG-Honorar will


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 20:01
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Mich enttäuscht der Rückzug der Nebenkläger. Sich der Wahrheit zu nähern und vielleicht werden wir nie die wahre Wahrheit erfahren oder erkunden können, kann sehr schmerzhaft sein. Für mich entsteht der Eindruck, die Eltern lassen ihre Tochter mit ihrer aktuellen Entscheidung allein. Das klingt hart und ist es auch. Wenn die Eltern nicht die Kraft aufbringen für den zweiten Prozess, so hätte doch ihr Bruder als Nebenkläger weiter machen können.
Ich muss mich echt zusammenreißen, um nicht zu aufbrausend zu reagieren.

Die Eltern lassen ihre Tochter mit ihrer aktuellen Entscheidung allein - ein Vorwurf, der an Unverfrorenheit und Empathielosigkeit nicht mehr zu toppen ist!

Die Tochter ist tot - laut Anklage einem Mord zum Opfer gefallen. Trotz unermesslicher Trauer haben es die Eltern geschafft, sich der ersten Verhandlung auszusetzen. Sie haben dabei Qualen gelitten, anzuhören und auf Bildern zu sehen, wie Hannas letzte Stunden aussahen, wie sie versuchte, im Todeskampf noch einen Notruf an die Eltern abzusetzen, wie ihre Verletzungen im Detail ausgebreitet wurden.

Die Mutter war nun nicht mehr in der Lage, das ein zweites Mal über sich ergehen zu lassen. Und der Vater hatte nach den ersten Verhandlungstagen ebenfalls keine Kraft mehr - und fühlte sich wohl auch reichlich deplatziert in einem Prozess, in dem nur noch eines im Fokus zu stehen schien: den Nachweis zu führen, dass der Angeklagte Sebastian T. unschuldig und Opfer einer willfährigen Strafkammer geworden sei.

Die Empathie, so hat es der Vater von Hanna wohl nicht zu Unrecht empfunden, galt und gilt mittlerweile weniger der Opferseite als vielmehr dem Angeklagten und dessen Angehörigen. Ein kleines, aber vielsagendes Zeichen in dieser Richtung lieferte auch die Vorsitzende Richterin gleich zu Beginn des Verfahrens, als sie sich einfühlsam beim Angeklagten nach dessen Befinden erkundigte, nicht aber bei der durch den Verlust der Familie aus der Bahn geworfenen Familie W.

Ich habe volles Verständnis für die Eltern von Hanna, dass sie sich enttäuscht und verbittert abwenden. Sie haben wohl gespürt, dass sie nichts mehr dazu beitragen können, den Tod ihrer Tochter aufzuklären und dass der dafür eventuell Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen wird. Dass eine Aufrechterhaltung der Nebenklage mit enormen Kosten verbunden sein könnte, dürfte ein zusätzlicher Beweggrund gewesen sein.

Vor diesem Hintergrund die Eltern auch noch an den Pranger zu stellen und ihnen vorzuhalten, sie würden ihre Tochter im Stich lassen, ist von beschämender Kaltschnäuzigkeit.

Oder war das etwa so gemeint, dass die Familie unbedingt an der Nebenklage hätte festhalten müssen, weil ja sonst bei der neuen Harmonie zwischen Kammer und Verteidigung so recht niemand mehr da wäre, der Paroli bietet und der wie der engagierte und besonnene Rechtsanwalt Holderle darauf pocht, außer der Unfallversion auch ein Tötungsdelikt akribisch zu prüfen?


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