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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:40
@XluX


https://www.brak.de/newsroom/news/absoluter-revisionsgrund-bgh-hebt-mordurteil-wegen-besorgnis-der-befangenheit-auf/
Nachträgliche Stellungnahme verstärkte den Eindruck der Befangenheit
Auch die nachträgliche Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren ließ aus Sicht des BGH eine gebotene richterliche Zurückhaltung vermissen. Dieses Verhalten habe sogar noch die Bedenken gegen ihre Neutralität vertieft. Denn sie habe in der unaufgeforderten Stellungnahme umfangreich dargelegt, wie sie die Befangenheitsrüge einschätzt.
Als ich damals den BGH Beschluss gelesen hatte, sagte ich schon damals, das der aBGH viel mehr geschrieben hat. Aber es wäre einfach viel zu viel, zu schreiben.
Ich.
Er setzte Täterwissen in Anführungszeichen. Das aus einem guten Grund. Der Link, in meinem Vorbeitrag, da kannst du alle Paragraphen direkt anklicken, dann kannst du den Bezug erkennen.
Vergleich die Anklage mit dem Vorschlag in Mail vom Staatsanwalt. Er hatte den Zeugen M. gar nicht auf dem Schirm. Das ließt sich wie auf dem Basar.
Während die Strafverteidiger sich auf V und L konzentrierten, verheimliche die Richterin, das der Zeuge M, zum Kronzeugen wurde. Alle anderen erfuhren es erst mit der Auffindung der Mail..Warum versteckte sie diese Information vor ihren eigenen Kollegen?
Der Urteil baute sich auf den Zeugen M. Den Antrag auf Glaubwürdigkeitsgutachten wollte die Richterin vermeiden
.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich auch nicht 😀. Ich habe nur aus Sicht von @Origines versucht, zu erklären, warum er die zwei Vorgänge voneinander trennt:
Ich kann es nicht trennen. Das BGH erachtete es so wichtig, das sie nochmal darauf hingewiesen haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 01:05
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Er setzte Täterwissen in Anführungszeichen. Das aus einem guten Grund.
Interessante Beobachtung.

Anbei der Bezug, musste glatt nochmal draufschauen:
Beim Zeugen M. handelte es sich um einen Mithäftling in der
Justizvollzugsanstalt, dem gegenüber der Angeklagte während des Vollzugs der
Untersuchungshaft Einzelheiten der Tat, mithin „Täterwissen“, offenbart haben
soll. Ein Ausdruck der vorgenannten und weiterer E-Mails, in denen sich der
Staatsanwalt und die Vorsitzende auch über weitere geplanten Ermittlungen aus-
tauschten, gelangte zum Sonderheft „Nachermittlungen II“, in welches in der Fol-
gezeit DNA-Spurengutachten hinzugefügt wurden. Zur Hauptakte nahm die Vor-
sitzende die E-Mails hingegen nicht. Am 4. Januar 2024 erteilte sie in der Haupt-
verhandlung den Hinweis, der Angeklagte könne wegen gefährlicher Körperver-
letzung gemäß § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 StGB in Tatmehrheit oder Tateinheit
mit Mord in Verdeckungsabsicht oder mit Totschlag verurteilt werden. Dabei er-
wähnte die Vorsitzende die E-Mails nicht, von denen auch die anderen Kammer-
mitglieder bis zum Befangenheitsantrag keine Kenntnis hatten.
Quelle: BGH Beschluss


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um 01:35
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Der Link, in meinem Vorbeitrag, da kannst du alle Paragraphen direkt anklicken, dann kannst du den Bezug erkennen.
Danke, das ist natürlich deutlich besser als reiner Text.
Zitat von MevsimMevsim schrieb:https://www.brak.de/newsroom/news/absoluter-revisionsgrund-bgh-hebt-mordurteil-wegen-besorgnis-der-befangenheit-auf/
Lustigerweise hatte ich selbst damals auf diese brak-Seiten hingewiesen. Und war ja auch der Meinung, dass der BGH mehr als Besorgnis geäußert hat (bzw. bin ich auch heute noch).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 01:46
@Mevsim, dieser Einschub:
was naheliegend ist, da seine Ziele noch andere waren
impliziert für mich zwar eher, dass er die Aussage von AM schon auf dem Schirm hatte.
Was aber mir persönlich damals schon aufgefallen ist. Er schreibt:
„Der Kollege J. und ich […] sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie ihr zugrunde legen
Das heißt doch eigentlich, dass es schon vor der Email eine Absprache gab?

Dass die anderen Beteiligten nichts davon wussten, fand ich auch auffällig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 02:17
@Lanza
Genau das meinte ich..
Ich sagte der Richter hat viel mehr geschrieben, als er das hätte gemusst. Ich fand das sehr Richtungsweisend.
Danach gibt die Staatsanwaltschaft zu Verfahrensrügen des Angeklagten eine Gegenerklärung ab, wenn anzunehmen ist, dass dadurch die Prüfung der Revisionsbeschwerde erleichtert wird. Damit kann die Staatsanwaltschaft darauf hinwirken, dass dem Revisionsgericht ein vollständiger Vortrag über das relevante Verfahrensgeschehen unterbreitet wird.
Es ist aber weder Aufgabe der Staatsanwaltschaft noch des Tatgerichts, die Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge zu würdigen.
Beide haben sie gleich gehandelt. Auch der Staatsanwalt.
Der Staatsanwalt Fiedler wurde vom Fall abgezogen.
Ich denke, sie wollten wirklich Einfluss, auf Revision nehmen, aber nicht auf dem konventionellen Weg,.

Der Gesetzgeber sieht nicht vor, das die Befangenheit eines Richters festgestellt wird.
Natürlich kann man die Befangenheit eines Richters feststellen, wenn man die Möglichkeiten nicht nur auf Gedanken und Gefühle eingrenzt..Das passiert täglich vor dem Gericht, Angeklagte deren Gefühle und Gedanken niemand kennt, außer sie erzählen es selber. Man analysiert ihr Verhalten und nutzt dafür gesunden Menschenverstandm Das nennt man einen Prozess.
Die Feststellung der Befangenheit, würde Konsequenzen mit sich ziehen. Zum Beispiel die massive Benachteiligung eines Angeklagten, anzuerkennen. Letztendlich würde das zur Rechtsbeugung führen.
Das wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers
Daher stellt man nur die Besorgnis der Befangeneit fest.
Ein Richter entscheidet das Anhand eines besonnen Angeklagten.
Ich bezweifle das es Parameter gibt, für einen besonnenen Angeklagten Der Richter wird " objektive aus seiner eigenen Perspektive" die Situation bewerten. Der Richter hat keine 2. Persönlichkeit, die er Mal anlegen kann

Somit ist die Besorgnis der Befangenheit, das höchst mögliche, was man feststellen kann, um nicht in einem strafrechtlich relevanten Bereich zu landen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Das heißt doch eigentlich, dass es schon vor der Email eine Absprache gab?
--------------
Ein Ausdruck der vorgenannten und weiterer E-Mails, in denen sich der Staatsanwalt und die Vorsitzende auch über weitere geplanten Ermittlungen austauschten, gelangte zum Sonderheft „Nachermittlungen II“, in welches in der Folgezeit DNA-Spurengutachten hinzugefügt wurden. Zur Hauptakte nahm die Vorsitzende die E-Mails hingegen nicht.
Ich würde sagen das die BGH das andeutet
Zitat von XluXXluX schrieb:impliziert für mich zwar eher, dass er die Aussage von AM schon auf dem Schirm hatte.
In der Erst Anklage waren die sexuelle Motive schon drin, das meint er mit andere Ziele.

Wenn die Grenzen der Exekutive und Judikative verschwimmen. Die Staatsanwält und Richter sind in Bayern gleichgestellt.


Ich meinte diesen Link

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-434-24.php


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 02:21
Zitat von XluXXluX schrieb:Das heißt doch eigentlich, dass es schon vor der Email eine Absprache gab?
@Tiergarten hat das damals genauso interpretiert:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 20.02.2024:Folgt man dem, muss es zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ein Gespräch gegeben haben, in dem seitens der Kammer (von welchem Mitglied auch immer) dargelegt wurde, wie die Abläufe um die Tötung von Hanna eingeschätzt werden. Die Staatsanwaltschaft hat dies dann zum Gegenstand einer Erörterung mit der Vorsitzenden Richterin gemacht.

Wenn dies so zutrifft, ist das -zu einem Zeitpunkt, als die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen war- ein brisanter und befremdlicher Vorgang.

Dass ein Befangenheitsantrag gegen die Kammer insgesamt gestellt wurde, wäre nachvollziehbar, wenn es das gesagte Gespräch zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern gegeben hätte.



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um 09:38

Zitat von MevsimMevsim schrieb:Natürlich kann man die Befangenheit eines Richters feststellen, wenn man die Möglichkeiten nicht nur auf Gedanken und Gefühle eingrenzt..Das passiert täglich vor dem Gericht, Angeklagte deren Gefühle und Gedanken niemand kennt, außer sie erzählen es selber. Man analysiert ihr Verhalten und nutzt dafür gesunden Menschenverstandm Das nennt man einen Prozess.
Die Feststellung der Befangenheit, würde Konsequenzen mit sich ziehen. Zum Beispiel die massive Benachteiligung eines Angeklagten, anzuerkennen. Letztendlich würde das zur Rechtsbeugung führen.
Das wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers
Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgeber wäre, Rechtsbeugung nicht zu verfolgen.

Ich glaube auch, dass man wirkliche Befangenheit mit den angesprochenen Mitteln feststellen könnte. Das würde jedoch ein parallelen Prozess verlangen, in dem erst sämtliche Gesichtspunkte, auch mittels Zeugenbefragung etc. ermittelt werden und dann entschieden wird. Dabei müssten auch die Rechte der Beteiligten gewährt werden (Angeklager, Anklage, evtl. Nebenklage). Das wäre ein sehr langes Verfahren und durch diese dann notwendige Pause würde der eigentliche Prozess meistens gesprengt werden. Das muss verhindert werden, denn sonst könnte wirklich jeder Beteiligte des Verfahren unabhängig vom Ergebnis jeden Prozess sprengen,

Außerdem bedeutet nicht jede Befangenheit auch gleich Rechtsbeugung.

Für das Verfahren ist es auch egal, ob wirklich Rechtsbeugung vorliegt, denn es geht um etwas subjektives. Kann der von der möglichen Befangenheit Betroffene subjektiv begründet glauben, dass ihm nicht die notwendige Neutralität gewährt wird. Die Neutralität ist in einem Rechtssaat besonders wichtig, sonst kann es sich nicht Rechtsstaat nennen. Das kann man weitaus schneller erkennen, als die wirkliche Befangenheit, mehr braucht es nicht.


Wenn man hinter der Befürchtung der Befangenheit sogar Rechtsbeugung vermutet, kann man immer unabhängig von dem laufenden Verfahren eine Anklage erheben.
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Während die Strafverteidiger sich auf V und L konzentrierten, verheimliche die Richterin, das der Zeuge M, zum Kronzeugen wurde. Alle anderen erfuhren es erst mit der Auffindung der Mail..Warum versteckte sie diese Information vor ihren eigenen Kollegen?
Der Urteil baute sich auf den Zeugen M. Den Antrag auf Glaubwürdigkeitsgutachten wollte die Richterin vermeiden
Das hat sie indirekt in ihrer Stellungnahme auch zugegeben, hielt die Vertiefung der Hinweise nicht nötig, weil sich die Verteidigung auf die Unfallversion festgelegt hätte.

Dabei vergisst sie mehrere Punkte, die Verteidigung bestand nicht nur aus Frau Rick, die sich vielleicht auf die Unfallversion festgelegt hatte (ob das wirklich stimmt, weiß niemand, weil man auch Verteidigern nicht in den Kopf schauen kann), sondern auch anderen, die vielleicht offener waren.

Zum andern begeht sie dabei einen weiteren Fehler, denn die Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugens hatte eigentlich nichts mit des Unfalles zu tun. Die nicht erfolgten Hinweise betrafen die Frage, ob der Angeklagte überhaupt die Tat nachzuweisen war, selbst wenn es kein Unfall war.

Auch war noch nicht abgeklärt, ob es überhaupt eine Unfall vorlag. Denn man muss sich auch an den Zeitpunkt erinnern, der Hydromechaniker hatte noch kein Gutachten abgegeben. Schlimmer noch, es gab wohl wenige Tage vorher eine EMail, in der der Hydromechaniker schrieb, dass die Verletzungen auch im Bach entstanden sein könnten!

Gerade das wäre ein weiterer Hinweis, dass es die Richterin war, die sich auf eine Straftat fixiert hat. dadurch ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch objektiv Befangen war.



Wenn man diese Zusammenhänge in einem anderen Prozess analysieren würde, müsste man auch Möglichkeiten abwägen, wo die Befangenheit die harmlosere Variante wäre.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:25
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Er setzte Täterwissen in Anführungszeichen. Das aus einem guten Grund. Der Link, in meinem Vorbeitrag, da kannst du alle Paragraphen direkt anklicken, dann kannst du den Bezug erkennen.
Ob der Bezugspunkt von "ebenfalls" oder der Begriff "Täterwissen" in Anführungsstrichen - selbstverständlich lässt sich auch die Begründung eines Gerichtsurteils unterschiedlich interpretieren. Ich denke, das führt wirklich zu weit. Entscheidend ist der Tenor als die rechtliche Entscheidung (Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung wegen erfolgreicher Verfahrensrüge).

Nochmals zur Besorgnis der Befangenheit: Die bemisst sich nach dem "objektivierten Empfängerhorizont" des Angeklagten. Kann/muss er noch zu Recht darauf vertrauen, dass das Gericht unparteilich und unvoreingenommen ist? Das ist der Prüfungsmaßstab. Für den BGH war das Vertrauen des Angeklagten/seiner Verteidigung nicht nur aufgrund der E-Mail an die Staatsanwaltschaft erschüttert, sondern auch aufgrund der Bemerkung der Vorsitzenden, die Verteidigung hätte ja nicht eingebunden werden müssen, da sie eh immer nur Freispruch fordere.

Den hemdsärmlichen Denkansatz der Vorsitzenden kann ich dabei sogar ganz gut verstehen, das ist lästig. Aber sie enthält damit ja der Verteidigung die Informationen vor, die sie mit dem Staatsanwalt ausgemauschelt hatte. Und das gefällt dem BGH überhaupt nicht. Fehlende richterliche Distanz ist aber noch nicht Befangenheit, sondern jeweils ein Momentum, das einmalig oder fortgesetzt auf der anderen Seite des Richtertisches eine Besorgnis der Befangenheit begründen kann oder muss. So wurde im Honeckerprozess ein Richter abgelehnt, weil er für einen Schöffen von Erich Honecker ein Autogramm erbeten hatte. Kleine Grenzüberschreitung, große Wirkung.

Nur am Rande: Fahrlässige Rechtsbeugung gibt es nicht.

SpoilerDa ich die bayerische Justiz ganz gut kenne, weiß ich um die Gefahren der Besonderheiten des "Kgl. Bayerischen Landrechts", das in der "Mollath"-Sache mal bundesweit unter die Lupe genommen wurde. Der "Olli-Kahn-Senat" des BGH hat lange die Entscheidungen der bayerischen Justiz "gehalten" (sprich: nicht aufgehoben). Und es war nicht nur für mich auffällig, dass sehr viele umstrittene Verurteilungen aus Bayern kamen (Rupp, Toth, Gendetzki). Zugleich gab es weniger Freisprüche als in anderen Bundesländern.

Die Bayerische Staatsregierung erklärte das damit, dass die Staatsanwälte besser arbeiten würden und von vorneherein nur Fälle anklagen würden, die verurteilungswürdig seien. Zudem wüssten die bayerischen Staatsanwälte durch das bayerische Rotationsprinzip viel besser Bescheid, was die Richter bräuchten. Nun ja. Das Rotationsprinzip diente natürlich auch der Disziplinierung von Richtern, die ja als Staatsanwälte keine Unabhängigkeit genießen.


Auch nur am Rande: Ehrverletzend ist es, wenn einem Richter von einem Rechtsanwalt die juristische Qualifikation abgesprochen wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:28
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Der Duden setzt Besorgnis (der Befangenheit) mit Befürchtung gleich.

Einmal angenommen, ein Radfahrer stürzt, und ein herbeigeeilter Helfer konstatiert: „Ich befürchte, der hat sich das Bein gebrochen“.

Hat sich der Verletzte dann tatsächlich das Bein gebrochen, ist das also Fakt? Oder handelt es sich um einen Verdacht, eine Annahme, eine Befürchtung, eine Besorgnis?
Diese ganzen Beispiele hinken vorne und hinten. Das Bild wäre nur dann treffend, wenn z.B. die Versicherung bereits zahlt, wenn der Verdacht auf Beinbruch gegeben ist und gar nicht mehr untersucht, ob das Bein tatsächlich gebrochen ist. Oder wenn ich - anderes schiefes Beispiel von hier - von meinem Kaufvertrag schon zurückztreten dürfte, wenn lediglich der Verdacht darauf, man wolle mir einen Unfallwagen andrehen, nicht ganz weit hergeholt ist.

Das einzige treffende Beispiel ist die Folter. Eine angedrohte Folter ist bereits Folter. Damit ist ein Verhör unzulässig, egal ob der Verhörte jetzt tatsächlich angefasst wurde oder nicht. Hier argumentieren aber sehr viele sinngemäß, das sei ja gar keine Folter, weil ja niemand angefasst wurde.

Ich verstehe immer noch nicht, aus welchem Gurnd man unbedingt darauf bestehen will, dass Gericht sei ja nicht befangen gewesen, weil die Befangenheit ja schließlich gar nicht untersucht und/oder festgestellt worden sei. Das Gericht bzw. das Urteil ist aufgehoben, weil die Besorgnis der Befangenheit besteht.

Und wenn ich mir das dann tatsächlich alles angucke, dann sehe ich hier nicht nur eine Besorgnis, sondern eine tatsächliche Befangenheit. Also ist die Diskussion noch absurder, als ohnehin schon.

Wir haben es mit einer befangenen Richterin zu tun.

Das ist eine zulässige Aussage, sowohl juristisch, weil die Befangenheit eben bereits in der Besorgnis der Befangenheit verwirkllicht ist, wie die hier angebenen Quellen wie das BGH und Fischer bestätigen. Und wir haben es auch faktisch mit einer befangenen Richterin zu tun.


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um 10:30
@Rigel92
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgeber wäre, Rechtsbeugung nicht zu verfolgen.

Ich glaube auch, dass man wirkliche Befangenheit mit den angesprochenen Mitteln feststellen könnte. Das würde jedoch ein parallelen Prozess verlangen, in dem erst sämtliche Gesichtspunkte, auch mittels Zeugenbefragung etc. ermittelt werden und dann entschieden wird. Dabei müssten auch die Rechte der Beteiligten gewährt werden (Angeklager, Anklage, evtl. Nebenklage). Das wäre ein sehr langes Verfahren und durch diese dann notwendige Pause würde der eigentliche Prozess meistens gesprengt werden. Das muss verhindert werden, denn sonst könnte wirklich jeder Beteiligte des Verfahren unabhängig vom Ergebnis jeden Prozess sprengen,

Außerdem bedeutet nicht jede Befangenheit auch gleich Rechtsbeugung.
Ich stimme dir zu. Ich stimme dir zu.
Mir ging es hauptsächlich darum, das der Gesetzgeber nicht das Ziel hat eine Befangenheit festzustellen. Die Feststellung der Befangeneit würde in einem Prozess enden, weil von Anfang an von einer Benachteiligung einer Gerichtspartei ausgehen müsste.
Rechtsbeugung durch einen Richter ist die strafbare vorsätzliche Verletzung von Recht und Gesetz, um einer Partei unrechtmäßig zu nutzen oder zu schaden, geregelt in § 339 StGB.

https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-thomas-fischer-befangenheit-im-strafprozess
Auf der Grundlage dieser falschen Auslegung des § 24 Abs. 2 StPO fühlen sich sehr viele – genauer gesagt: die Mehrzahl – aller abgelehnten Richter veranlasst, in die "dienstliche Erklärung", welche sie gem. § 26 Abs. 3 StPO abgeben müssen, zu schreiben: "Ich fühle mich nicht befangen
Ich finde diese Aussage trotzdem Bemerkenswert. Warum sollte ein Richter, das Gesetz falsch verstehen?

Ich denke, das die betroffenen Richter es aus meiner Perspektive sehen.
Die BGH kann nur aus seiner Perspektive bewerten. Die Perspektive des besonnener Angeklagten, ist eine Schein Perspektive.
Der BGH sagt: wenn ich ein Angeklagter wäre, hätte ich die Besorgnis, das die Richterin Befangen sein könnte.

Kurz zusammengefasst: Der G Setzgeber ist nicht interessiert, an der Feststellung der Befangeneit, weil es dann im Strafrelevanten landen würde. Das wiederum würde bedeuten, das es in einem Prozess geklärt weren müsste.,

Letztendlich bin ich nicht interessiert an ausufernde, endlosen Diskussionen. Ich finde aber, das man die Feststellung, der " Besorgnis der Befangeneit nicht runterspielen sollte. Es ist ein Richter der einen Richter, aus der Perspektive des Angeklagten bewertet und nicht der Angeklagte der darüber urteilt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 10:58
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Letztendlich bin ich nicht interessiert an ausufernde, endlosen Diskussionen. Ich finde aber, das man die Feststellung, der " Besorgnis der Befangeneit nicht runterspielen sollte. Es ist ein Richter der einen Richter, aus der Perspektive des Angeklagten bewertet und nicht der Angeklagte der darüber urteilt.
Genau da bin ich Deiner Meinung. Ich hatte Deinen vorherigen Beitrag nur etwas falsch verstanden. Wie ich sehe, sind wir wirklich der gleichen Ansicht und ja, die Besorgnis der Befangenheit darf man hier nicht herunterspielen. Und ich finde auch, dass diese Thema momentan hier ausufert.

Ich bin auf die immer sehr ausführlichen Prozessbeobachtungsberichte von @fassbinder1925 gespannt. Er macht sich da extrem viel Arbeit dort anwesend zu sein, überhaupt in so einem "Nest" rechtzeitig vor Ort zu sein um dann noch die sehr ausführlichen Berichte zu schreiben. Ohne diese Arbeit wäre der Thread weitaus weniger interessant. Nochmals vielen Dank für Deine Arbeit @fassbinder1925.

Es wäre schade, wenn man den Thread mit mittlerweile unwesentlichen Dingen weiter füllt.


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um 11:22
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Es wäre schade, wenn man den Thread mit mittlerweile unwesentlichen Dingen weiter füllt.
Och, hier in diesem Thread gab es schon wesentlich unwesentlichere Dinge 😂
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Ich meinte diesen Link

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-434-24.php
Ja, ich weiß. Finde ich tatsächlich sehr praktisch mit den Verlinkungen, danke dafür!


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um 11:34
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:das Urteil ist aufgehoben, weil die Besorgnis der Befangenheit besteht.
Ja.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:das Urteil ist aufgehoben, weil (…) Befangenheit besteht.
Nein.

(Auslassung von mir vorgenommen)


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um 11:54
Nächste Wendung im Fall Hanna:
Ihre Eltern ziehen sich als Nebenkläger aus dem „Eiskeller“-Prozess zurück. „Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen“, erklärt Rechtsanwalt Walter Holderle am Freitagvormittag im Namen von Hannas Eltern Rosalie und Andreas Wörndl in einer Pressemitteilung.
Sie hatten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen, um Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna zu erhalten“, so Holderle. Seit der Neuauflage des Verfahrens vor der nunmehr zuständigen Strafkammer des Landgerichts Traunstein hätten sie aber „schmerzlich erfahren, dass ihre Tochter Hanna, als vormals existierende ,Person bzw. Persönlichkeit' für diese Strafkammer überhaupt keine Rolle mehr spielt“.
Quelle: Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/hannas-eltern-ziehen-sich-als-nebenklaeger-aus-eiskeller-prozess-zurueck-19674917


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um 11:56
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Wahrheitsanzeichen können lediglich Inhalte sein, die nur der Täter wissen und dem Zeugen mitteilen konnte. Eine Zeugenaussage über ein Geständnis, das kein Täterwissen umfasst, kann letztlich über die Nachprüfung der Gesprächssituation hinaus nicht aussagepsychologisch geprüft werden.
Das ist schon richitg, aber man kann nie eine Situation, an der nur zwei Menschen beteiligt sind, über die Situation hinaus beurteilen. Aber genau das ist die Paradedisziplin der Aussagepsychologie. Wenn echtes Täterwissen vorliegt, es ein Video gibt, oder hundert andere das selbe aussagen holt niemand ein aussagepsychologisches Gutachten ein.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Was ist denn das für eine selbstherrliche Feststellung der Richterin? Ich finde diese Bemerkung absolut unangebracht.

In welchem Universum, ist eine Richterin die auf Widersprüche in einer Aussage hinweist, selbstherrlich?
Der Zeuge wurde im Vorfeld belehrt, wenn er etwas nicht mehr weiß, muss er sagen, dass er es nicht mehr weiß. Er soll auf keinen Fall einfach etwas erfinden. Wenn sich die Aussagen dann so eklatant unterscheiden, ist es genau der Job der Richerin darauf hin zu weisen und herauszufinden ob die Widersprüche von Erinnerungslücken, vom Lügen, oder eventuell falscher Protokollierung kommt. Wenn er dann selbst auf Nachfrage nicht angibt, dass er sich nicht erinnern kann, sondern auf irgendeiner Version beharrt oder versucht seine Version an den Vorhalt ein bisschen anzupassen, was bitte soll eine Richterin machen? Findest du, sie sollte AM gefälligst erzählen lassen und ST einfach auf Grund der neuen Version verurteilen, die sich AM jetzt ausgedacht hat? Die Videoaufzeichnung seiner ursprünglichen Aussage ignoriert sie dann einfach?
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt. Das kommt ihr nicht zu, sondern nur der Staatsanwaltschaft. Und da ist der BGH extrem angesäuert. Das ist schon eine schallende Ohrfeige. Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.
Ein Gesetz steht doch nicht im luftleeren Raum und man muss sich bei der Interpretation der Gesetze immer fragen, was der Gesetzgeber damit bezwecken wollte, deshalb kommt es nicht auf die Heruminterpretation einzelner Worte an. Das ist juristische GehirnXXXerei, das macht der BGH aber nicht.
Dass nur auf die Besorgnis abgestellt wird, liegt doch einfach daran, dass man niemanden in den Kopf schauen kann und Gedanken halt auch frei sind. Also ein Richter kann noch so befangen sein, das ist eigentlich vollkommen egal, solange er es schafft neutral zu agieren. Es geht einfach nur um die Handlungen, die er setzt und nicht die Gedanken, die er hat. Zusätzlich weiß ein Richter im vorhinein, dass es ihm verboten ist, Handlungen zu setzen, die ihn aus Sicht einer Partei befangen wirken lassen. Wenn ein Richter dennoch derartige Aktionen setzt, muss man doch zwangsläufig davon ausgehehen, dass er eben so befangen war, dass es ihm nicht mal mehr gelang neutral zu handeln.
Und genau das ist der Grund, dass man natürlich auch von geistiger Befangenheit ausgehen kann, wenn ein Richter geheime Absprachen, Mailverkehr etc. macht. Selbst wenn, der BGH nur auf die Aktion selbst abstellt. Daher kann man meiner Meinung nach in einem Forum, das nicht aus Juristen besteht getrost von Befangenheit sprechen.

Das ist doch genau dasselbe bei jeder Straftat (auch wenn Bes. d. Befangenheit keine Straftat ist), darüber nachdenken kann ich so viel ich will, aber so bald ich Aktionen setze, selbst wenn sie nicht zum Erfolg führen (Mordversuch) bin ich haftbar und das weiß ich auch. Weshalb sollte ich jemanden Gift ins Glas geben, wenn ich ihn nicht umbrigen will? Hier werd ich auch nicht für meine Gedanken bestraft, sondern nur für die Aktion, sollte sie an Licht kommen. Ob das Gift jetzt getrunken wird, oder nicht.

Weil es tatsächlich einen winzigen Prozentsatz von Richtern gibt, die aus Unachtasamkeit, eine Aktion setzen, die zu einem positiven Befangenheitsantrag geführt haben, belässt man es "im Sinne des Angeklagten" von Besorgnis der Befangenheit zu sprechen. Daher ist es um so bemerkenswerter, wenn in einem BGH-Beschluss darauf verzichtet wurde und explizit von der fehlenden Distanz gesprochen wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:01
Holderle hat mitgeteilt, dass sich H.s Eltern aus dem Prozess zurückziehen werden (nachfolgende Zitate entstammen Holderles Pressemitteilung):
Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen.

Meine Mandanten leiden unter dem Verlust ihrer, von ihnen über alles geliebten Tochter Hanna sehr schwer. Sie hatten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen, um Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna zu erhalten.
Begründet wird der Rückzug der Nebenklage damit, dass H. im Prozess keine Rolle mehr spiele...
Seit der Neuauflage des Verfahrens vor der nunmehr zuständigen Strafkammer des Landgerichts Traunstein mussten sie schmerzlich erfahren, dass ihre Tochter Hanna, als vormals existierende „Person bzw. Persönlichkeit“ für diese Strafkammer überhaupt keine Rolle mehr spielt.
...und die Verhandlungsführung größtenteils der Verteidigung überlassen werde.
Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.
Statement der Eltern von Hanna (†23): Rückzug aus Prozess und deutliche Worte an Strafkammer (Ippen.Media)


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um 12:16
Aus der von @xTrina benannten Stellungnahme des Anwalts der bisherigen Nebenklage:
Hinzu komme, dass die Verfahrens- und Verhandlungsführung der nunmehr zuständigen Strafkammer zwischenzeitlich einen Zustand erreicht habe, der für die Eltern von Hanna die weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht mehr ertragbar mache: „Die Strafkammer hat die Verhandlungsführung nahezu vollständig der Verteidigung überlassen. Die Verteidigung nutzt diesen Umstand nicht nur zu einer unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung, sondern lässt auch keine Gelegenheit aus Polizei, Staatsanwaltschaft sowie die vormals entscheidende Strafkammer zu diskreditieren.“
Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/hannas-eltern-ziehen-sich-als-nebenklaeger-aus-eiskeller-prozess-zurueck-19674917
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:In welchem Universum, ist eine Richterin die auf Widersprüche in einer Aussage hinweist, selbstherrlich?
Der von mir zitierte Satz "Aber die ändert an der Wahrheit nichts." (Mit "die" ist die zweiliche Distanz zwischen den beiden Aussagenzeitpunkten des Zeugen gemeint.) ist eine Banalität und KEIN - wie du behauptest - Hinweis auf einen Widerspruch. Banalitäten bringen den Prozess nicht weiter. Eine Gerichtsverhandlung ist kein Profilierungseminar, in der eitle Richter oder Richterinnen mithilfe der Machtbefugnis, die ihnen ihre Rolle verlieht, einen Zeugen abkanzeln dürfen.

Auch die eitlen Selbstdarstellung-Aufführungen der Verteidigung (siehe die Stellungnahme des Anwalts der Nebenklage oben) sollte ein Gericht unterbinden.

Im Übrigen halte ich es für möglich, dass ein Dr. Y. in Bayern die juristischen Examina gar nicht bestanden hätte.


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um 12:17
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Ihre Eltern ziehen sich als Nebenkläger aus dem „Eiskeller“-Prozess zurück. „Ich habe dem Landgericht Traunstein soeben schriftsätzlich mitgeteilt, dass sich meine Mandanten mit sofortiger Wirkung dem Verfahren nicht mehr als Nebenkläger anschließen“, erklärt Rechtsanwalt Walter Holderle am Freitagvormittag im Namen von Hannas Eltern Rosalie und Andreas Wörndl in einer Pressemitteilung.
Sie hatten sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen, um Aufklärung über die Umstände des Todes ihrer Tochter Hanna zu erhalten“, so Holderle. Seit der Neuauflage des Verfahrens vor der nunmehr zuständigen Strafkammer des Landgerichts Traunstein hätten sie aber „schmerzlich erfahren, dass ihre Tochter Hanna, als vormals existierende ,Person bzw. Persönlichkeit' für diese Strafkammer überhaupt keine Rolle mehr spielt“.
Quelle: Quelle: https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/hannas-eltern-ziehen-sich-als-nebenklaeger-aus-eiskeller-prozess-zurueck-19674917
Harter Tobak. Aus Sicht der Eltern total verständlich und nachvollziehbar. Ich selbst habe aber immer noch Hoffnung, dass ST für den Tod von Hanna W verurteilt wird. Alle Indizien sprechen für ihn als Todesverursacher, auch ohne Geständnisse. Den präzisen Ablauf und Motivation wird er aber nicht in diesem Prozess offenbaren.


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um 12:34
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:ist eine Banalität und KEIN - wie du behauptest - Hinweis auf einen Widerspruch. Banalitäten bringen den Prozess nicht weiter. Eine Gerichtsverhandlung ist kein Profilierungseminar, in der eitle Richter oder Richterinnen mithilfe der Machtbefugnis, die ihnen ihre Rolle verlieht, einen Zeugen abkanzeln dürfen.
Der Satz fiel in einem Zusammenhang, in einem Zwiegespräch in dem es hin und her geht. Natürlich ging es da um Widersprüche. Liest du da raus, dass sie das einfach so erklärt hat? Vielleicht siehst du dir besser nochmal die Formulierung des Journalisten an, da steht das eh alles drin.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Auch die eitlen Selbstdarstellung-Aufführungen der Verteidigung (siehe die Stellungnahme des Anwalts der Nebenklage oben) sollte ein Gericht unterbinden.
Das würd ich eher als subjektive Interpretation des NV sehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 12:40
Zitat von WattWatt schrieb:Alle Indizien sprechen für ihn als Todesverursacher, auch ohne Geständniss
Wenn man blind durch die Gegend läuft, dann ja.
Es ist mir absolut unerklärlich, wie man jetzt immer noch 100% von STs Schuld überzeugt sein kann (oder warum man unbedingt überzeugt sein will).

Ich fürchte ja, Deine Hoffnung wird nicht erfüllt. Und ich fürchte auch, dass Du auf Dauer im Leben akzeptieren musst, dass reiner Verurteilungswille in einem Gerichtssaal nichts zu suchen hat.


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