Origines schrieb:Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt. Das kommt ihr nicht zu, sondern nur der Staatsanwaltschaft. Und da ist der BGH extrem angesäuert. Das ist schon eine schallende Ohrfeige. Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.
Das ist doch nicht zu trennen. Wenn sie wirklich befangen war, dann ist die Befangenheit nicht erst nach dem Urteil entstanden. So eine Befangenheit schüttelt man nicht so leicht ab, sie wirkt auch nach dem Urteil weiter. Es ist sogar möglich, dass sie diese mit ins Grab nimmt. Aus diesem Grund hat natürlich der BGH diese Stellungnahme mit in seine Betrachtung einbezogen.
Ich denke, wir sollten hier das Thema mal ad acta legen, denn bisher diente es nur entweder zu behaupten, der BGH hätte auch aus anderen Gründen das Urteil aufgehoben, die anderen behaupteten etwas anderes.
Das ist mit dem heutigen Tag unwichtig geworden, denn im alten Verfahren wurde nicht sorgfältig genug gearbeitet Die Behauptung, dass die Aussage des JVA-Zeuge Täterwissen enthielt, kann man heute nicht mehr aufrecht erhalten. Damit basiert die freie rechtliche Beweiswürdigung des alten Gerichts auf fehlerhafte Erkenntnisse und ihr wurde damit die Grundlage entzogen. Ob das alte Gericht mit diesem Wissen trotzdem den Angeklagten verurteilt hätte, ist reine Spekulation geworden.
Den Termin, wann die fehlenden DNA-Spuren veröffentlicht wurde, wussten die "Laien" hier im Thread weitaus früher als das Gericht im vorliegenden Fall. Das ist schon beschämend für die Ermittler, StA und für das alte Gericht. Wobei das Wissen von fehlenden DNA-Spuren nie Täterwissen sein kann. Dass der heutige Beamte das immer noch nicht erkannt hat, ist kaum mehr zu verstehen.
Wir können daher wieder auf eine sachliche Ebene begeben, dass bedeutet, dass wir wieder uns Zeugenaussagen von Lea und deren Widersprüche widmen könnten. Natürlich kann man das auch als Laie.
Man kann natürlich auch vorwärts schauen und weiter das Verfahren beobachten. Ich glaube es wird noch weitere Überraschungen geben, wie z.B.:
Lanza schrieb:„Wie konnte er denn mit einem Gipsarm Karten spielen?“, fragt die Vorsitzende den Zeugen. „Er hatte ja die Finger frei, die konnte er bewegen.“ M. gibt an, T. habe einen Gipsarm gehabt, als er beim Kartenspielen den Angriff auf Hanna W. zugegeben habe. Vor der Polizei hatte er jedoch gesagt, dass T. keinen Gips trug, jetzt will er sich „ganz sicher sein“, dass er einen Gips trug. Allerdings hatte T. den Gipsarm erst im Januar 2023. Auch erinnert sich M. jetzt erst auf mehrmaliges Nachfragen des Gerichts und des Staatsanwalts daran, was er vor der Polizei gesagt hatte
Wenn die FAZ das richtig wiedergegeben hat, dann wüsste ich nicht mehr, wie ein Gericht seine Aussagen noch für glaubwürdig halten kann, zumal man nicht mehr annehmen kann, dass seine Aussage überhaupt Täterwissen enthielt.