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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.10.2025:Dann soll auch ein Urteil gegen den (rechtskräftig verurteilten?) Peiniger des AM eingeführt werden. Das soll zeigen, dass die DNA des Ungarn bei AM gefunden wurde. Die Verteidigung stellt zur Debatte, dass man prüfen müsse, ob auch die Zeugen berücksichtigt wurden, die dem Vorfall widersprechen.
Kannst Du dazu noch etwas mehr sagen?

Das ist doch dieses Thema, oder?
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Einen anderen Insassen beschuldigte er, Haschisch im Gefängnis zu besitzen. Später stellte sich das ganz offensichtlich als falsch heraus.
Ich kriege das nur nicht mehr ganz zusammen. Es ging um Haschisch im Knast und AM hat den Ungarn verpfiffen. Aber was bedeutet, dass die DNA des Ungarn bei AM gefunden wurde? Dass AM selbst beteiligt war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:16
@XluX

Ich schreibe ja eh noch, aber es geht nur um den selben Menschen.

Durch Haschisch rauchen, ist man ja kein Peiniger. Es ist ein Mitgefangener, der AM sexuell missbraucht haben soll.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:21
@fassbinder1925
Ah danke, stimmt - ich erinnere mich wieder so langsam...
Ja, über den "Peiniger" bin ich gestolpert, deshalb meine Irritation und Nachfrage.

Dann bin ich echt gespannt auf deinen Bericht 😀.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:23
PS:
Zitat von XluXXluX schrieb:Aber wir hatten das Thema ja schon mal: Es gibt diesen einen Satz im Beschluss, aus dem man - ob das gewollt oder nicht gewollt war - rein von der Formulierung her eine "echte" Befangenheit rauslesen könnte:
Das ist ein Argument, das ich gerne aufgreife. Der Satz des BGH lautet:
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stellungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Quelle: S.o.

Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt. Das kommt ihr nicht zu, sondern nur der Staatsanwaltschaft. Und da ist der BGH extrem angesäuert. Das ist schon eine schallende Ohrfeige. Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:28
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.
Stimmt, das Argument kann ich glatt gelten lassen.
Bist Du der Germanist oder der Jurist? 😀


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gestern um 20:36
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gleiches gilt für die ehrverletzenden Äußerungen der Verteidigung am ersten Prozesstag, für die es keinen Anlass und keine Rechtfertigung gibt, außer aufgeblasene Rechthaberei
Magst du da mal zitieren was du genau meinst?


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gestern um 20:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Magst du da mal zitieren was du genau meinst?
Beitrag von Origines (Seite 802)


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gestern um 20:49
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Muss man so herumpoltern? So eine Show abziehen? Man ist doch hier nicht in den USA und auch nicht im Bundestag. Kein Wunder, dass beim geneigten Publikum, das keine fachliche Qualifikation hat, solche unsachlichen Plattitüden verfangen. Kommen sie doch aus dem Munde eines Juristen.
Ja man kann so "herumpoltern" um immer wieder aufzuzeigen, was im ersten Prozess gewaltig schief gelaufen ist.

Im vorhin verlinkten Video spricht YG von einer Akte, die jetzt erst eingesehen werden konnte, weil aufgetaucht. Hatte damals auch keinen geguckt. Jetzt geht die Akte erst ans Gericht, damit sich diese die auch anschauen kann, bevor er sich darauf beziehen wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:14
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt.
Wir sehen das ja sehr ähnlich, aber weil das damals so gründlich ausdiskutiert wurde, dass da steht
Zitat von OriginesOrigines schrieb:die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
Irgendwas anderes muss also auch dieses Fehlen erkennen lassen. Und das kann sich dann eigentlich nicht auf die Revision beziehen, sondern eigentlich nur auf die Mail. Bleibt natürlich noch, dass auch die "Distanz" nicht so eindeutig ist. Wir teilen auf jeden Fall den Eindruck, dass das BGH hier der Richterin nochmal ziemlich klar sagen wollte, dass da was schief lief.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:24
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Um die Befangenheit zu konstatieren, reicht also die Besorgnis der Befangenheit.
Der Duden setzt Besorgnis (der Befangenheit) mit Befürchtung gleich.

Einmal angenommen, ein Radfahrer stürzt, und ein herbeigeeilter Helfer konstatiert: „Ich befürchte, der hat sich das Bein gebrochen“.

Hat sich der Verletzte dann tatsächlich das Bein gebrochen, ist das also Fakt? Oder handelt es sich um einen Verdacht, eine Annahme, eine Befürchtung, eine Besorgnis?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:36
4. Prozesstag (Nachbericht)

Sowohl am dritten als auch am vierten Prozesstag drehte sich alles um die Aussage des Hauptbelastungszeugen aus der JVA. Fazit: von dieser Aussage scheint mittlerweile nichts mehr übrig geblieben zu sein.
M. wiederholte die Aussagen am Mittwoch (8. Oktober). Doch war von ihr am Abend dieses dritten Verhandlungstages wenig bis nichts übrig. Verteidiger Georg nutzte den Morgen des vierten Tages zu einer Erklärung, in der er die Aussage des JVA-Zeugen zusammenfasste und auseinandernahm. „Dünn, blass und blutleer“ seien M.s Worte gewesen, ein Gemisch aus „wirren Aussagen“ und „gelogenen Spontanerinnerungen“.
Die Verteidigung wird nun versuchen ein Unfallgeschehen nachzuweisen. Gutachten, die ein eben solches belegen sollen, wurden schon im Frühsommer dem Gericht vorgelegt; dabei handelte es sich um ein hydrologisches und ein rechtsmedizinisches Gutachten sowie eines, das klären sollte, ob der von H.s Handy abgegangene Anruf manuell getätigt wurde oder durch Kontakt mit Wasser ausgelöst worden ist. In der aktuellen Berichterstattung wird nun von einem weiteren, einem geodätischen Gutachten geschrieben.
Ein geodätisches Gutachten werde belegen, dass Hanna in den fraglichen Minuten vor ihrem Tod einen anderen Weg eingeschlagen habe, als von den Ermittlern angenommen. Dazu soll sich ein Fachmann für Geodäsie von der Uni Aachen äußern.
Weitere Experten sollen belegen, dass die symmetrisch gebrochenen Schulterdächer Hannas auf den Sturz des treibenden Körpers über eine Zweimeter-Stufe in der Prien und die Wunden am Kopf durch die Sechskantschraubenmuttern an einem Wehrschieber entstanden seien.
Auch der Nebenklagevertreter Holderle scheint nun in die Vollen gehen zu wollen.
Die Verletzungen Hannas seien nicht durch ein Treiben und durch Anstoßvorgänge des Körpers im Wasser erklärbar. Walter Holderle will Prof. Dr. Dirk Labudde aufbieten, um das zu belegen.
Ein Zeuge mit „wüster Biographie“: Im Hanna-Prozess rüstet sich die Verteidigung für die nächste Phase (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:44
@Origines
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stellungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
" Ebenfalls" bedeutet :gleichfalls, ebenso, auch.
Dieses "Wort" wird hier zu Einordnung genutzt.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt. Das kommt ihr nicht zu, sondern nur der Staatsanwaltschaft. Und da ist der BGH extrem angesäuert. Das ist schon eine schallende Ohrfeige. Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.
Die Befangenheit betrifft die Unparteilichkeit und die unvoreingenommenheit, das nennt man die Richterliche Distanz.

Ich verstehe nicht, warum du den Strafprozess und die Revision von einander trennst?

Die Stellungnahme ist die Stellungnahme für die Revision.
Der BGH ordnet, die unaufgeforderte abgegebene Stellungnahme der Richterin "ebenfalls" als ein fehlen der Richterlichen Distanz ein. .

Der BGH wird die Stellungnahme der Richterin, bei der Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit einfließen lassen. (miteinzustellen)
Weil sie ebenfalls ein fehlen der gebotenen Distanz erkennen lässt.
Der BGH erkennt es als eine Fortsetzung, der mangelnden Richterlichen Distanz. Deswegen hält er es schriftlich fest. Man könnte es als ein Nachtatverhalten sehen.

. Der Mailaustausch zwischen der Richterin und Staatsanwalt hat im laufenden Strafprozess stattgefunden. Das ist die erste mangelnde Richterliche Distanz. Somit bezieht er sich auf den Strafprozess.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:44
Bzgl. Gips wird hier dieser Dialog von der FAZ Redakteurin Karin Truscheit wiedergegeben:
„Wie konnte er denn mit einem Gipsarm Karten spielen?“, fragt die Vorsitzende den Zeugen. „Er hatte ja die Finger frei, die konnte er bewegen.“ M. gibt an, T. habe einen Gipsarm gehabt, als er beim Kartenspielen den Angriff auf Hanna W. zugegeben habe. Vor der Polizei hatte er jedoch gesagt, dass T. keinen Gips trug, jetzt will er sich „ganz sicher sein“, dass er einen Gips trug. Allerdings hatte T. den Gipsarm erst im Januar 2023. Auch erinnert sich M. jetzt erst auf mehrmaliges Nachfragen des Gerichts und des Staatsanwalts daran, was er vor der Polizei gesagt hatte
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/eiskeller-prozess-zweifel-an-zeugenaussage-im-mordfall-hanna-w-110724734.html

Sowieso fragt die Vorsitzende akribisch nach und es wird folgender Dialog erwähnt:
Dann sagte er, dass er sie „in den Fluss geworfen hat“. Schon bei der Wortwahl hakt die Vorsitzende nach: „Hat er wirklich die Formulierung aus ‚sexuellem Interesse‘ gewählt? Oder nicht eher ,ich wollte die ficken?‘“ M. sitzt regungslos da, dann sagt er: „,Aus sexuellem Hintergrund‘ hat er gesagt.“ T. habe jedoch keine Details genannt.
Quelle: Wie oben

Außerdem erfährt man dieses Detail aus dem Gutachten wie etwas nachgestellt wurde:
Anwältin Regina Rick zeigt auf Bildern Nahaufnahmen von ihren Wunden am Kopf. Daneben sind Bilder gestellt, die Stücke von Schweinehaut zeigen, auf denen ebensolche Wunden zu sehen sind, die, so Rick, ein Gutachter mit den Schraubenmuttern nachgestellt habe. Den Vater von Hanna W. hat sie vorher gewarnt, dass sie die Aufnahmen zeigen wird.
Quelle: Wie vorher

Insgesamt noch einmal der geschilderte Eindruck von AM:
Der Zeuge ist den Tränen nahe. Die Stimme bricht fast, als er von dem „großen Druck“ erzählt, dem er im Gefängnis ausgesetzt sei. Er bekomme Morddrohungen. Hätte er gewusst, was seine Aussagen „für einen Rattenschwanz“ mit sich bringen, „ich hätte es nie gemacht“. Mit „Druck“ versucht er zu erklären, warum er sich an vieles nicht mehr erinnern kann. Warum er jetzt vor Gericht das „Geständnis“ des Angeklagten ihm gegenüber in manchen Details so ganz anders schildert als bei der Polizei. Denn mit diesen Widersprüchen konfrontiert ihn das Gericht am Mittwoch immer wieder, bis er einsilbiger wird und dann nur noch mit „ich weiß es nicht“ antwortet.
Quelle: Wie vorher


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:05
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Satz betrifft die Stellungnahme der Vorsitzenden im Revisionsverfahren. Diese lässt ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen, weil sie sich mit den Erfolgsaussichten der Revision (der Verfahrensrüge) auseinandersetzt. Das kommt ihr nicht zu, sondern nur der Staatsanwaltschaft. Und da ist der BGH extrem angesäuert. Das ist schon eine schallende Ohrfeige. Aber das betrifft eben das Revisionsverfahren, nicht den Strafprozess.
Das ist doch nicht zu trennen. Wenn sie wirklich befangen war, dann ist die Befangenheit nicht erst nach dem Urteil entstanden. So eine Befangenheit schüttelt man nicht so leicht ab, sie wirkt auch nach dem Urteil weiter. Es ist sogar möglich, dass sie diese mit ins Grab nimmt. Aus diesem Grund hat natürlich der BGH diese Stellungnahme mit in seine Betrachtung einbezogen.

Ich denke, wir sollten hier das Thema mal ad acta legen, denn bisher diente es nur entweder zu behaupten, der BGH hätte auch aus anderen Gründen das Urteil aufgehoben, die anderen behaupteten etwas anderes.


Das ist mit dem heutigen Tag unwichtig geworden, denn im alten Verfahren wurde nicht sorgfältig genug gearbeitet Die Behauptung, dass die Aussage des JVA-Zeuge Täterwissen enthielt, kann man heute nicht mehr aufrecht erhalten. Damit basiert die freie rechtliche Beweiswürdigung des alten Gerichts auf fehlerhafte Erkenntnisse und ihr wurde damit die Grundlage entzogen. Ob das alte Gericht mit diesem Wissen trotzdem den Angeklagten verurteilt hätte, ist reine Spekulation geworden.

Den Termin, wann die fehlenden DNA-Spuren veröffentlicht wurde, wussten die "Laien" hier im Thread weitaus früher als das Gericht im vorliegenden Fall. Das ist schon beschämend für die Ermittler, StA und für das alte Gericht. Wobei das Wissen von fehlenden DNA-Spuren nie Täterwissen sein kann. Dass der heutige Beamte das immer noch nicht erkannt hat, ist kaum mehr zu verstehen.


Wir können daher wieder auf eine sachliche Ebene begeben, dass bedeutet, dass wir wieder uns Zeugenaussagen von Lea und deren Widersprüche widmen könnten. Natürlich kann man das auch als Laie.


Man kann natürlich auch vorwärts schauen und weiter das Verfahren beobachten. Ich glaube es wird noch weitere Überraschungen geben, wie z.B.:
Zitat von LanzaLanza schrieb:„Wie konnte er denn mit einem Gipsarm Karten spielen?“, fragt die Vorsitzende den Zeugen. „Er hatte ja die Finger frei, die konnte er bewegen.“ M. gibt an, T. habe einen Gipsarm gehabt, als er beim Kartenspielen den Angriff auf Hanna W. zugegeben habe. Vor der Polizei hatte er jedoch gesagt, dass T. keinen Gips trug, jetzt will er sich „ganz sicher sein“, dass er einen Gips trug. Allerdings hatte T. den Gipsarm erst im Januar 2023. Auch erinnert sich M. jetzt erst auf mehrmaliges Nachfragen des Gerichts und des Staatsanwalts daran, was er vor der Polizei gesagt hatte
Wenn die FAZ das richtig wiedergegeben hat, dann wüsste ich nicht mehr, wie ein Gericht seine Aussagen noch für glaubwürdig halten kann, zumal man nicht mehr annehmen kann, dass seine Aussage überhaupt Täterwissen enthielt.


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gestern um 23:06
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Der Mailaustausch zwischen der Richterin und Staatsanwalt hat im laufenden Strafprozess stattgefunden. Das ist die erste mangelnde Richterliche Distanz. Somit bezieht er sich auf den Strafprozess.
Ich bin grundsätzlich absolut Deiner Meinung.

Aber ich glaube verstanden zu haben, was @Origines gemeint hat:
Der Mailaustausch war der Grund für die Verfahrensrüge. Darin hat der BGH die Besorgnis der Befangenheit gesehen. Und das allein hat zur erfolgreichen Revision geführt.
Die Stellungnahme der Richterin ist ein davon abgekoppelter Vorgang, der nach dem gerügten Sachverhalt passiert ist. Das hat zwar natürlich einen gemeinsamen Ursprung, aber ist eigentlich nicht originär der Revisionsgrund. Sprich hätte der BGH in der Email keinen Revisionsgrund gesehen, hätte er trotzdem nicht die Stellungnahme als Revisionsgrunnd verwendet..

Aber danach ist es auch schon wieder vorbei mit der kurzen sentimentalen Auszeit, denn:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Gleiches gilt für die ehrverletzenden Äußerungen der Verteidigung am ersten Prozesstag, für die es keinen Anlass und keine Rechtfertigung gibt, außer aufgeblasene Rechthaberei.
Welche ehrverletzenden Aussagen meinst du?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:10
Zitat von LanzaLanza schrieb:Sowieso fragt die Vorsitzende akribisch nach und es wird folgender Dialog erwähnt:
Die BILD ergänzt noch, dass nach 2 h dann noch folgendes von AM gesagt wurde:
Diese Formulierung wiederholte er mehrfach. Will: „Hat er das genauso gesagt? Oder etwas wie ,Ich wollte sie f....'?“ Der Häftling überlegte lange, wiederholte: „Er sagte, aus sexuellem Hintergrund.“

Plötzlich ändert der Zeuge seine Aussage

Doch nach zwei Stunden Befragung meinte Adrian M. plötzlich: „Jetzt weiß ich es wieder. Er wollte Hanna vergewaltigen.“
Quelle: https://m.bild.de/regional/bayern/prozess-um-tote-studentin-hanna-eiskeller-mord-jetzt-wackelt-der-wichtigste-zeuge-68e51ec41de834f4da2e1e9f?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:40
Zitat von XluXXluX schrieb:Der Mailaustausch war der Grund für die Verfahrensrüge. Darin hat der BGH die Besorgnis der Befangenheit gesehen. Und das allein hat zur erfolgreichen Revision geführt.
Die Stellungnahme der Richterin ist ein davon abgekoppelter Vorgang, der nach dem gerügten Sachverhalt passiert ist. Das hat zwar natürlich einen gemeinsamen Ursprung, aber ist eigentlich nicht originär der Revisionsgrund. Sprich hätte der BGH in der Email keinen Revisionsgrund gesehen, hätte er trotzdem nicht die Stellungnahme als Revisionsgrunnd verwendet..
Ich verstehe nicht genau, was du meinst.
Der Mailaustausch fand während des laufenden Prozesses statt. Als die Strafverteidigerin Rick, die Mail fand, stellte sie einen Antrag auf Besorgnis der Befangenheit.
Die wurde abgelehnt.
Die Revision war die Verfahrensrüge, wegen dem abgelehnten Befangenheitsantrag. Wäre sie nicht abgelehnt worden, dann wäre die Richterin aus Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen wurde. So aber war sie mit beteiligt am Urteil. Also wurde im Nachhinein, der Urteil einkassiert.


Die unaufgeforderte Stellungnahme der Richterin? Das ist kein Revisionsgrund. Sie wurde nach dem Prozess eingereicht. Das habe ich nicht behauptet.


https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/24/1-434-24.php
4. Es ist weder Aufgabe der Staatsanwaltschaft noch des Tatgerichts, die Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge zu würdigen. Tut dies ein Mitglied des Tatgerichts dennoch hinsichtlich der Rüge, ein gegen ihn gerichteter Befangenheitsantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden, kann dies die Besorgnis der Befangenheit verstärken.[/quote]


Der BGH hat geschrieben:
Bei der Beurteilung der Besorgnis einer Befangenheit nach Beschwerdegrundsätzen ist die im Revisionsverfahren unaufgefordert abgegebene Stellungnahme der Vorsitzenden miteinzustellen, die ebenfalls ein Fehlen der gebotenen richterlichen Distanz erkennen lässt.
.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:44
Zitat von XluXXluX schrieb:Welche ehrverletzenden Aussagen meinst du?
Vermutlich stört ihn sowas wie auch heute gesagt:
9.10.2025 13:19
Mit diesen Rosenheim Cops sind Sie über alle Maßen gestraft!

Verteidiger Georg zu Vorsitzenden Richterin
Quelle: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/fall-hanna-erneut-vor-gericht-der-eiskeller-prozess-im-newsblog-19513535

Find ich aber eigentlich ganz treffend.

Gibt ja auch noch die Akte, die jetzt wieder aufgetaucht ist und dem Gericht noch nicht vorlag


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:20
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Die Revision war die Verfahrensrüge, wegen dem abgelehnten Befangenheitsantrag.
Eigentlich war der Grund die Nicht-Offenlegung der E-Mail (Zitat aus dem Beschluss):
Hier folgt eine solche Besorgnis der Befangenheit schon daraus, dass die Vorsitzende die E-Mails am 4. Januar 2024 bei Erteilung des Hinweises nach § 265 Abs. 1 StPO nicht offengelegt hat.
Und das war wohl eher ein Missverständnis:
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Die unaufgeforderte Stellungnahme der Richterin? Das ist kein Revisionsgrund. Sie wurde nach dem Prozess eingereicht. Das habe ich nicht behauptet.
Ich auch nicht 😀. Ich habe nur aus Sicht von @Origines versucht, zu erklären, warum er die zwei Vorgänge voneinander trennt:
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Ich verstehe nicht, warum du den Strafprozess und die Revision von einander trennst?
Ich selbst bin da anderer Meinung und sehe auch mehr als nur eine Besorgnis, kann die Argumentation von @Origines aber nachvollziehen.
Mehr wollte ich gar nicht sagen.

Und ich sehe es wie @Rigel92, die anderen Themen sind noch viel spannender!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:28
Zitat von LanzaLanza schrieb:Find ich aber eigentlich ganz treffend.
Ich auch 😀. Das war wohl zudem in Anspielung auf den BILD-Artikel, den ich hier auch schon mehrfach zitiert hatte und der kurz vor der Aussage von AM erschienen ist:

https://www.bild.de/news/inland/news-inland/eiskeller-im-traunstein-wie-polizisten-den-fall-hanna-aufklaerten-85735780.bild.html


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