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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

16.663 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 22:51
@Sherlock_H
Wenn das für dich kein Widerspruch ist das es diesmal beim Kartenspielen am Sylvester 2022 war und beim ersten Prozess war es Weihnachten beim Spekulatius essen, dann brauchst du auch nicht weiter zu suchen.

Ich werde dir sagen, was da passiert ist. Er legte sich seine Geschichte für den 1. Prozess zurecht und schmückte es aus. Vermutlich half ihm jemand dabei, der wusste worauf es ankommt.
Er ging davon aus, das es kein 2. Prozess geben wird.
Jetzt hat er das Problem, das er sich an seine Geschichte von damals nicht erinnert, weil sie nie verknüpft war mit echten Erinnerungen. Er wird vermutlich nur bestimmte Wörter mit anderen Wörtern verknüpft haben. Weihnachten- Spekulatius- Cappuccino und so weiter.
Das letzte mal wurde er nicht viel gestört, diesmal hat die Richterin die volle Kontrolle.

So habe ich mir viel Stoff in kurzer Zeit für eine Prüfung gemerkt, fehlt ein einziger Wort, fehlen alle verknüpfungen.
In schriftlichen Prüfungen läuft es perfekt. Aber bei mündlichen Prüfungen, ein Desaster. Die Kontrolle liegt beim Prüfer. Du hörst die Frage, aber im Kopf beginnt der Hamsterrad, du suchst nach dem richtigen Worte, damit du an die Verknüpfung andocken kannst. Verständnis fehlt, kein Lernprozess, keine Abspeicherung im Langzeitgedächtnis. Zeuge M kann auf keine Erinnerung zugreifen, weil es nichts gibt.

Deswegen fragt die Richterin soviel. Die Richterin scheint ihn auf die Diskrepanz nicht aufmerksam gemacht zuhaben.
Deswegen schwimmt der Zeuge immer mehr. Ihm bleiben nur seine echte Erinnerungen. Er hat keine Zeit sie auszuschmücken, weil er sie versucht logisch mit einander zu verbinden. Sie lässt ihn auflaufen.
Keine Persönliche Gespräche, keine Emotionen.

Das ist der Bericht von der Aussage vom Zeuge M, im ersten prozess.

Beitrag von fassbinder1925 (Seite 191)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 22:56
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich kenne mich in der Region null aus, aber anhand dieses Bildes
https://www.allmystery.de/i/sd8eh23dlqso__20240120_190233.jpg
scheint es mir, dass es darauf ankommt, was mit "Gebüsch südlich des Parkplatzes" gemeint ist. Ich hätte es spontan so verstanden, dass das ein Gebüsch am südlichen Rande des Parkplatzes war. Das wäre wiederum nördlich des roten Kreuzes im Bild. Bis dahin sind es allerdings etwa 7-8 Gehminuten vom Eiskeller aus (wenn man zuerst Am Hofbichl abbiegt). Wenn sie erst um 02:27 von dort aufgebrochen ist, passt das eher nicht. Das rote Kreuz in der Abbildung passt da mit 4 Gehminuten (Google Maps; keine Ahnung, wie ob und wie sich 2,06 Promille auswirken) schon besser.
Wenn von einem „Gebüsch südlich des Parkplatzes“ die Rede ist, muss man in der Tat zwangsläufig schlussfolgern, dass dieses Gebüsch am südlichen Rand des Parkplatzes liegt. Dort allerdings gibt es keinen Bärbach.

Das von Dir eingestellte Foto ist aus Richtung Südwest in nordöstliche Richtung aufgenommen. Das rote X markiert den Bereich des Brückerls. Der südliche Teil des Parkplatzes liegt also rechts, der nördliche links.

Was die Verteidigung offenkundig annimmt ist, dass der Tatort südlich vom Brückerl (X) liegt, also entlang der Kampenwandstrasse nach rechts in Richtung des Wohnortes von Hanna.

In diesem Abschnitt ist der Bärbach allerdings bis zur Einmündung der Straße „An der Bergbahn“ durch ein Metallgeländer gesichert. Erst danach gibt es einen kleinen, offenen Bereich. Womöglich ist das mit „südlich des Parkplatzes“ gemeint.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 23:02
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dort allerdings gibt es keinen Bärbach.
Der Bärbach würde aber seitlich (links vom Parkplatz) vorbeiführen. (Das sieht man bei Google Maps.)
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das von Dir eingestellte Foto ist aus Richtung Südwest in nordöstliche Richtung aufgenommen.
Das Foto habe ich aus dem Wiki und ist nicht von mir. (Das nur zur Klarstellung.)
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was die Verteidigung offenkundig annimmt ist, dass der Tatort südlich vom Brückerl (X) liegt, also entlang der Kampenwandstrasse nach rechts in Richtung des Wohnortes von Hanna.
Ok verstanden. Dann wird es aber schwierig, dort in der Zeit zwischen 02:27 bis 02:31 hinzulaufen (dürften ein paar Minuten oben drauf sein). Den Widerspruch müsste die Verteidigung auflösen (falls sie davon ausgeht).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 23:07
@kegelschnitt
Wenn Ring und Gürtel auf der Höhe des Parkplatzes der Kampenwandbahn in den Bärbach geschafft haben, warum dann nicht auch Hanna?


Beitrag von rabunsel (Seite 783)
* goldfarbener Ring (am 12.10.2022) sowie ein Kunstledergürtel (am 04.10.2022), aufgefunden im Bärbach
auf Höhe Parkplatz der Kampenwandbahn



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 23:26
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Wenn das für dich kein Widerspruch ist das es diesmal beim Kartenspielen am Sylvester 2022 war und beim ersten Prozess war es Weihnachten beim Spekulatius essen, dann brauchst du auch nicht weiter zu suchen.
@Mevsim:
Das ist natürlich ein Widerspruch. Bitte meinen Beitrag genau lesen, ich habe mich nur auf die beiden dort aufgeführten Beispiele bezogen.

Ich kann nur sagen, dass ich nicht beurteilen kann, ob der Zeuge lügt oder nur ein schlechtes Gedächtnis hat. Du hast ja auch geschildert, dass eine mündliche Prüfung für dich eine Stresssituation war, in der vorher gelernte Dinge nicht mehr abrufbar waren. Eine langwierige Zeugenbefragung in einem Mordprozess ist sicher ähnlich stressig. Besonders natürlich - da gebe ich dir recht - wenn man sich Sachen nur ausgedacht hat. Aber sicherlich auch sonst.

Übrigens bin ich bei der Frage, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, nicht festgelegt.


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08.10.2025 um 23:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was die Verteidigung offenkundig annimmt ist, dass der Tatort südlich vom Brückerl (X) liegt, also entlang der Kampenwandstrasse nach rechts in Richtung des Wohnortes von Hanna.
https://www.google.com/maps/dir/47.7658868,12.3241003/47.7636696,12.3245181/@47.7647747,12.3240707,17z/data=!4m2!4m1!3e2?utm_campaign=ml-ardl-sp1he&g_ep=Eg1tbF8yMDI1MDkxN18wIJvbDyoASAJQAQ%3D%3D

4 min Fußweg (wenn H nicht über den Parkplatz gegangen ist, was etwas länger dauern würde).
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:In diesem Abschnitt ist der Bärbach allerdings bis zur Einmündung der Straße „An der Bergbahn“ durch ein Metallgeländer gesichert. Erst danach gibt es einen kleinen, offenen Bereich. Womöglich ist das mit „südlich des Parkplatzes“ gemeint.
Der kleine offene Bereich ist sehr viel größer als dargestellt. Und es sind dort beide Seiten des Bärbachs ungesichert:
https://www.google.com/maps/@47.7635918,12.3244486,0a,86.4y,13.82h,73.88t/data=!3m4!1e1!3m2!1sCIABIhA7GodbTGb7PaGU3exwaKIZ!2e10?utm_campaign=ml-ardl&g_ep=Eg1tbF8yMDI1MTAwNl8wIJvbDyoASAJQAQ%3D%3D


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

08.10.2025 um 23:41
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Übrigens bin ich bei der Frage, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht, nicht festgelegt.
Oh, seit wann das denn? Bisher klang das doch völlig anders. Aber freut mich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 00:26
Nochmal eine dpa Meldung mit weiteren Infos:
Offenbarung beim Watten?
Im Mittelpunkt des Prozesstages stand ein Gespräch, dass der Zeuge nach eigenen Angaben um Weihnachten 2022 während ihrer gemeinsamen Zeit in der Justizvollzugsanstalt Traunstein mit dem Angeklagten geführt hatte. Danach spielten die beiden wieder einmal das in Bayern beliebte Kartenspiel Watten. Dabei habe der Zeuge dem Angeklagten seine eigene Geschichte erzählt.

Auch der Angeklagte habe sich dann geöffnet und ihm von der Nacht erzählt, als die Studentin starb. Er sei mitten in der Nacht Joggen gegangen, habe Hanna gesehen und angegriffen, sie bewusstlos geschlagen und dann in den Fluss geworfen. Die Richterin wollte unter anderem wissen, ob der Angeklagte dafür ein Motiv genannt habe. Der Zeuge sprach zunächst von einem «sexuellen Hintergrund». Später ergänzte er: Der Angeklagte habe ihm gesagt, er habe sexuelles Interesse an der Studentin gehabt und habe sie bewusstlos geschlagen, um sie zu vergewaltigen.

Die Zweifel des Sachverständigen
Der Sachverständige Max Steller, ein Psychologe, sagte im Anschluss, seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen hätten sich durch die jetzige Vernehmung verstärkt. Gründe dafür nannte er aber nicht. Ihre ausführliche Einschätzung sollen Steller und der Psychiater Michael Soyka erst an einem der nächsten Verhandlungstage abgeben.
Quelle: https://live.vodafone.de/news/nachrichten/panorama/tod-von-hanna-ex-mithaeftling-belastet-angeklagten-erneut/13073021

Das Kartenspiel war wohl "Watten"

Außerdem relevant:

Prof. Steller hat sich danach bereits geäußert und gesagt, dass sich "seine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen durch die jetzige Vernehmung verstärkt" hätten.


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09.10.2025 um 00:43
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb:Heißt dieser Abschnitt das unter solchen Umständen immer diese Gutachten einzuholen sind? Das würde mich etwas verwundert.
Die Frage ist immer, was sind "solche Umstände." Der BGH hat seine Meinung lange nach dem zitierten Beschluss noch öfter präzisiert und dabei freilich den Grundsatz bestätigt, dass es das Tatgericht ist, welches die verbindliche Beurteilung einer Aussage feststellt.
Auch die Beanstandung, daß kein psychologischer Sachverständiger bzw. - wie die Verteidigung hinsichtlich der Zeugin V. beantragt hatte - kein Sachverständiger, der "über psychiatrische und (test-) psychologische Kenntnisse verfüg(t)" (RB S. 32), zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der beiden Geschädigten gehört worden sei, bleibt ohne Erfolg. Die Strafkammer hat die entsprechenden Beweisanträge der Verteidigung unter Berufung auf die eigene Sachkunde (§ 244 Abs. 4 Satz 1 StPO) abgelehnt. Dies läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen.

a) Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHSt 23, 8, 12). Geboten ist die Hinzuziehung eines psychologischen oder psychiatrischen Sachverständigen aber dann, wenn der Sachverhalt solche Besonderheiten aufweist, daß Zweifel aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH NStZ 1982, 42; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2 und Sachkunde 6; Senatsbeschluß vom 12. August 1997 - 4 StR 353/97).
Quelle: BGH 4/StR 100/97 vom 22.1.1998
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Aber mit so einer formulierten Banalität zeigt die Richterin, dass sie genauso einseitig denkt wie du, nämlich dass der Zeuge lügt.
Haha, ja, ich höre schon den Begriff "Besorgnis der Befangenheit" rumoren. Wenn die Richterin nicht so offensichtlich pro Angeklagtem wäre (in der Auffassung vieler hier), würde bestimmt hier davon gesprochen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 06:26
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Haha, ja, ich höre schon den Begriff "Besorgnis der Befangenheit" rumoren. Wenn die Richterin nicht so offensichtlich pro Angeklagtem wäre (in der Auffassung vieler hier), würde bestimmt hier davon gesprochen.
Was soll das? Die Besorgnis der Befangenheit von Frau Aßbichler wurde vom BGH festgestellt. Was unterstellt Du Leuten, welche das alte Urteil so interpretieren, dass der Angeklagte nicht hätte verurteilt werden dürfen oder ihn für wahrscheinlich unschuldig halten?

Momentan sieht es so aus, dass einige der Gruppe, welche momentan den Angeklagten für schuldig hält, glauben in den Kopf der Richterin reinschauen zu können.

Das zeigt mir nur eins, dass Du für eine sachliche Diskussion nicht mehr in der Lage bist.


Ich habe in meinem Verfahren in Sachen Bau schon erkannt, dass man aus den Fragen an die Zeugen nicht die Gedanken des Gerichts ablesen kann, erst recht, wenn man parteiisch ist (das ist man als klagende Partei in den meisten Fällen).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 06:51
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Was genau ist jetzt Dein Argument, wo liege ich falsch?
Da "Befangenheit" eine innere Tatsache ist, die kaum nachzuweisen ist, kennt das Gesetz nur die Besorgnis der Befangenheit. Und: Die gesetzlichen Ausschlussgründe für Richter, also die Fälle, in denen für das Gesetz Befangenheit immer gegeben ist: https://dejure.org/gesetze/StPO/22.html

Du kannst persönlich behaupten, das Gericht sei befangen gewesen. Aber das kannst Du weder mit § 22 noch mit § 24 StPO noch mit der BGH-Entscheidung belegen.

Da Du das trotz mehrfach belegter Tatsachen nicht wahrhaben willst, Du aus dem "Sollen" ein "Sein" machst und impertinent das Gegenteil von dem behauptest, was Dir schon mehrfach widerlegt worden ist, fällt es mir schwer, das noch Ernst zu nehmen.
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Ich kann nur sagen, dass ich nicht beurteilen kann, ob der Zeuge lügt oder nur ein schlechtes Gedächtnis hat. Du hast ja auch geschildert, dass eine mündliche Prüfung für dich eine Stresssituation war, in der vorher gelernte Dinge nicht mehr abrufbar waren. Eine langwierige Zeugenbefragung in einem Mordprozess ist sicher ähnlich stressig. Besonders natürlich - da gebe ich dir recht - wenn man sich Sachen nur ausgedacht hat. Aber sicherlich auch sonst.
Ich sehe die Frage mit dem Gips eher als Indiz dafür an, dass sich der Zeuge wirklich nicht erinnert. Das ist ja eine negative Nebentatsache und nachweislich hat der Angeklagte den Gips erst nach diesem Gespräch zwischen Silvester und Neujahr getragen. Hätte er ihn schon bei diesem Gespräch getragen, ist es rein hypothetisch, ob sich der Zeuge daran erinnern würde oder nicht. Vermutlich ja. Aber er hat ihn halt nicht getragen.

Also nächster Schritt: Müsste sich der Zeuge an diese negative Tatsache (kein Gips) erinnern? Wohl schon, wenn man damals Karten gespielt hat. Nun kann man das als Indiz heranziehen, dass sich der Zeuge die Tatsache "Gips" oder "kein Gips" sicher gemerkt hätte, wenn sich der Augenblick des Geständnisses in sein Gedächtnis eingebrannt hat. Aber: Würde der Zeuge lügen, wäre hier die Tatsache, ob T. (k)einen Gips trug, kein notwendiger Bestandteil seines Lügengebäudes. Er könnte sich frei erinnern, wie es war, als man Karten gespielt hat. Er erinnert sich aber nicht. Für mich fällt es schwer, daraus Schlüsse zu ziehen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Haha, ja, ich höre schon den Begriff "Besorgnis der Befangenheit" rumoren. Wenn die Richterin nicht so offensichtlich pro Angeklagtem wäre (in der Auffassung vieler hier), würde bestimmt hier davon gesprochen.
Ich hoffe, es gibt keine E-Mail-Verkehr zwischen dem Aussagepsychologen und dem Gericht...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 07:29
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich hoffe, es gibt keine E-Mail-Verkehr zwischen dem Aussagepsychologen und dem Gericht...
Daran ist erst mal nichts auszusetzen, jedoch müssen wesentliche Inhalte allen zugänglich gemacht werden, denn das ist wesentlich. So sieht es jedenfalls der BGH in diesem Fall. Ich glaube kaum, dass die neue Kammer hier den Fehler der vorherigen erneut begeht. Ob dieser bedeutsame Fehler vom Gericht des ersten Verfahrens mehrfach erfolgte, werden wir sehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 08:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ich sehe die Frage mit dem Gips eher als Indiz dafür an, dass sich der Zeuge wirklich nicht erinnert.



Es ist gar nicht notwendig, hierüber zu diskutieren, denn es hat keine Relevanz, ob der Zeuge mit dem Angeklagten Karten gespielt hat oder nicht.

Trotzdem kann dieser Fehler im Zusammenhang durchaus dazu führen, dass die Zeugenaussage unglaubwürdiger wird.

Ich habe jetzt leider nicht sämtliche Daten im Kopf, ich weiß nur, dass der JVA-Zeuge in einen andere JVA gelegt wurde.

Wenn es sich herausstellen würde, dass er den Angeklagten nie mit Gips hat sehen können, dann wird das die Glaubwürdigkeit erheblich senken. Ich würde behaupten, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass die wirkliche Erinnerung (kein Gips), nicht von der Information verdrängen würde, die er dann nur aus der Presse haben konnte. Aber natürlich, das ist auch nicht so eindeutig, dass man ihm dann aus dem einen Indiz die Glaubwürdigkeit komplett absprechen kann. Es kommt auf die Summe ähnlicher Ungereimtheiten an.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber: Würde der Zeuge lügen, wäre hier die Tatsache, ob T. (k)einen Gips trug, kein notwendiger Bestandteil seines Lügengebäudes. Er könnte sich frei erinnern, wie es war, als man Karten gespielt hat. Er erinnert sich aber nicht. Für mich fällt es schwer, daraus Schlüsse zu ziehen.
Um glaubwürdiger zu wirken, kann der Zeuge mit Details seine Aussage aufgepeppt haben. Es wird ihm dabei zugute kommen, dass er diese gerichtliche Situation schon mehrfach hatte und er wissen wird, dass Detailreichtum mit zu einer glaubwürdigen Aussage gehört. Deine Interpretation ist gerade bei diesem Zeugen mit Vorsicht zu genießen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 08:38
Eine prozessuale Frage am Rande: Aus der Berichterstattung über die Zeugenaussage des Beisitzers der 2. JK sowie aus damaligen Berichten über den Prozess gegen Adrian M. ging hervor, dass die VorsRiLG Aßbichler dessen Verfahren - obwohl sie erst geschäftsplanmäßig zuständig war (was den Zeugen ja zumindest mitursächlich veranlasste, sich nun an das Gespräch mit Sebastian zu erinnern...) - irgendwie "abgegeben" habe.

Ich vermute es hängt mit den überlastungsbedingt gegründeten Hilfsstrafkammern zusammen, ein Bericht von damals :

https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein_artikel,-hannaprozess-blockiert-verfahren-hilfsstrafkammern-entlasten-gericht-_arid,848990.html

Natürlich war es auch grundsätzlich zu begrüßen, dass Aßbichler dann doch nicht über ihren Hauptbelastngszeugen im Eiskeller - Fall in dessen Verfahren zu richten hatte, dennoch wundert es mich, dass die Abgabe bereits terminierter Verfahren - und gerade dieses Verfahrens - an neu gegründete (durch das Präsidium also erst nach Anklagenzulassung besetzte) Kammern so einfach durch Geschäftsplanänderung möglich war.
Mir scheint das Gebot des gesetzlichen Richters, Art 101 Abs 1 S. 2 GG, berührt:
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_101.html

Ein ggf möglicher und aus meiner Sicht auch wohl sauberer Weg wäre ggf gewesen, wenn sich Aßbichler im Adrian-Verfahren nach dessen Zeugenmeldung für den Eiskeller-Prozess hätte wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen lassen, um dessen Verfahren loszuwerden, das ist aber ja offenbar nicht so erfolgt (jedenfalls nicht berichtet) und hätte dann wohl auch für den in wohl beiden Verfahren tätigen Beisitzer Salzinger, der Teil der Besetzung der Hilfsstrafkammer/jugendkammer war (Quelle s.o.) erfolgen müssen.


Naja wahrscheinlich gab es keine Besetzungsrüge.

Ich verstehe die wohl bedauerlicherweise aus personellen Engpässen des kleinen LG Traunstein entstehenden Probleme, trotzdem mutet dies zumindest so wie bisher berichtet alles recht hemdsärmelig an für so wichtige Abläufe wie strafgerichtliche Geschäftsverteilung.

Aber vielleicht hat jemand mehr Erkenntnisse zu den Hintergründen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 09:01
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ich verstehe die wohl bedauerlicherweise aus personellen Engpässen des kleinen LG Traunstein entstehenden Probleme, trotzdem mutet dies zumindest so wie bisher berichtet alles recht hemdsärmelig an für so wichtige Abläufe wie strafgerichtliche Geschäftsverteilung.
Ich hatte mal einen ähnlichen gelagerten Fall beobachtet. Dort war es weitaus krasser als in diesem Fall.

Ich fand ihn interessant, weil es meinen ehemaligen Arbeitgeber betraf. Dort hatte er hunderte von Mitarbeitern gekündigt und ein großer Teil der Betroffenen hatte eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der ursprüngliche Geschäftsverteilungsplan musste dann nachträglich geändert werden, weil die Verteilung auf die Kammern nach dem Anfangsbuchstaben erfolgte. Dass hatte zur Folge, dass auf einen Schlag eine einzelne Kammer vor dem Berg von hunderten Kündigungsschutzklagen stand. Da musste entsprechend auch der Verteilungsschlüssel geändert werden.

Ich hatte mich damals auch etwas darum gekümmert, wichtig ist, dass aus dem neuen Verteilungsschlüssel hervorgeht, dass durch die neue Verteilung bestimmte Fälle nicht willkürlich anders behandelt werden. Um das wirklich zu beurteilen, wird man sich die Änderung des Geschäftsverteilungsplan genau ansehen müssen. So eine Änderung wird kaum eine Schwierigkeit machen, dass sie die entsprechend den Anforderungen erfüllt.


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09.10.2025 um 09:14
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:wichtig ist, dass aus dem neuen Verteilungsschlüssel hervorgeht, dass durch die neue Verteilung bestimmte Fälle nicht willkürlich anders behandelt werden. Um das wirklich zu beurteilen, wird man sich die Änderung des Geschäftsverteilungsplan genau ansehen müssen. So eine Änderung wird kaum eine Schwierigkeit machen, dass sie die entsprechend den Anforderungen erfüllt.
Das ist richtig. Ich finde aus der Darstellung im Traunsteiner Tagblatt klingt es halt schon recht wenig abstrakt:
Die Hilfskammern von Dr. Burkhard übernähmen fünf von der Sechsten Strafkammer oder der Zweiten Jugendkammer bereits terminierte, teils schon verschobene Verfahren. Darunter ist eine fünftägige Hauptverhandlung gegen eine mutmaßliche, dreiköpfige, syrische Diebesbande,
...

Quelle: https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein_artikel,-hannaprozess-blockiert-verfahren-hilfsstrafkammern-entlasten-gericht-_arid,848990.html

Und es ist auch nicht einfach eine Neuverteilung der Verfahren sondern zugleich auch neu besetzte temporäre Hilfskammern. Letzteres gibt es zwar öfter mal, die müssen dann aber nach meinem Verständnis nach abstrakten Kriterien für (in der Regel neue) Verfahren zuständig sein/werden. Aber hoffentlich ist die eigentliche Regelung deutlich abstrakter /unwillkürlicher, als es in dem Pressebericht (der allerdings vermutlich auf einer Pressemitteilung des Gerichts beruhte?) so den Anschein hat.


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09.10.2025 um 09:15
Herr Holderle im Video:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-traunstein/entscheidender-prozesstag-im-fall-hanna-eindruecke-im-video-19663475

So ganz ist mir nicht klar, welche Indizienkette er meint, wenn die Aussage von AM wegfällt.
Er hatte ja immer mal wieder von "neuen Erkenntnissen" gesprochen. Aber bisher kam da nicht viel.

Sehr leid tut mir Hs Vater.
Zunehmend ratlos wirkte am dritten Verhandlungstag Andreas W., Vater von Hanna. Der wolle eigentlich nur die Wahrheit erfahren, sagte sein Anwalt Walter Holderle dem OVB
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/hanna-prozess-wie-glaubwuerdig-ist-die-neue-aussage-des-jva-zeugen-93976098.html

Aus meiner Sicht war immer klar, dass die Eltern vor allem die Wahrheit erfahren wollten. Nur wurden sie primär vor den Karren der Anklage gespannt.
Und falls ST freigesprochen wird, kommt auch noch der finanzielle Aspekt hinzu.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 09:29
@Rigel92

Ja Du hast recht, beim Durchlesen dieses Artikels bekommt man schon Zweifel, ob der Geschäftsverteilungsplan wirklich diese Bedingungen erfüllt. Es kann jedoch auch so sein, dass der Artikel das Ergebnis einer nicht willkürlichen Verteilung zu sehr in den Vordergrund stellt. Ohne die konkrete Änderung vor sich zu haben, kann man das kaum beurteilen. Zusätzlich käme es auch darauf an, wie das der BGH sieht. Eine einzelne Kammer mit einer überschaubaren Anzahl von Fällen zu entlasten wird von der Formulierung her schwierige sein. Man wird da immer etwas hineininterpretieren können. Wahrscheinlich wird der BGH dann doch ein Auge zudrücken, wenn er sieht, dass dort wirklich keine Absicht dahinter steckt.

Ich bin mir auch nicht sicher, müssten das die Betroffenen nicht auch zeitnah reklamieren? Können sie das dann überhaupt noch in der Revision. Die Änderung war für sie sichtbar und konnten zeitnah dagegen vorgehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

09.10.2025 um 09:45
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich bin mir auch nicht sicher, müssten das die Betroffenen nicht auch zeitnah reklamieren? Können sie das dann überhaupt noch in der Revision. Die Änderung war für sie sichtbar und konnten zeitnah dagegen vorgehen.
Ja ich denke die Besetzung hätte zeitnah gerügt werden müssen, §222a StPO. Ist vermutlich aus welchen Gründen auch immer nicht geschehen (vielleicht war man mit der Neubesetzung zB in Adrian's Verfahren auch praktisch allseits zufrieden, nachdem ein Deal ja offensichtlich frühzeitig ohnehin abgelehnt worden war).


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09.10.2025 um 10:07
Zitat von MevsimMevsim schrieb:Das ist der Bericht von der Aussage vom Zeuge M, im ersten prozess.

Beitrag von fassbinder1925 (Seite 191)
Das ist der Bericht der Videovernehmung, die vor der Verhandlung stattgefunden hat, nach dem Adrian M. mitgeteilt hat, dass er im Prozess Hanna W. Etwas beitragen kann
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 29.11.2023:Er fasst am Anfang zusammen, dass der Angeklagte, beim Namen war er sich nicht mehr sicher, aber wieder erkennen optisch würde er ihn, ihm bei einem Umschluss gestanden hat, die Geschädigte niedergeschlagen zu haben, sie missbraucht und im Fluss „entsorgt“ zu haben.
Was mich hier verwundert, ist dass Adrian M. sich nicht mal an den Namen erinnert des Angeklagten. So eng scheint also der Kontakt nicht gewesen zu sein.

Zur Aussage beim ersten Prozess gibt es hier im Forum folgenden Bericht:
Beitrag von Anton123 (Seite 152)
und
Beitrag von Anton123 (Seite 152)


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