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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

15.740 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 20:58
Zitat von Thl40Thl40 schrieb:Die Richterin hat völlig recht. Wenn man die Wahrheit erzählt ist es meistens die gleiche Geschichte (auch nach Jahren). Wenn man lügt kommt irgendwann der Punkt , wo man sich nicht mehr an seine vorherigen Lügen erinnern kann und dann angsläufig etwas anderes erzählt.
Wenn man Banalitäten von sich gibt, hat man immer recht. Aber es hilft halt nicht weiter.

Und wie ist es, wenn man sich nach Jahren einfach nicht mehr an die Einzelheiten erinnert? Aber mit so einer formulierten Banalität zeigt die Richterin, dass sie genauso einseitig denkt wie du, nämlich dass der Zeuge lügt. Im Übrigen schreibst du ja selbst, dass es "meistens die gleiche Geschichte ..." ist.

Ich finde eine solche belehrende Bemerkung auch deshalb deplaziert, weil es ein deutliches Machtgefälle zwischen der Richterin und dem Zeugen gibt und der Zeuge es sich nicht leisten kann, auf die Bemerkung der Richterin einen entsprechend groben Keil zu setzen, z.B. indem er fragen würde: "Haben Sie noch mehr so Banalitäten auf Lager?"


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 20:58
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Ob der Richter tatsächlich befangen gewesen ist, ist nicht maßgebend
Sagt das BGH.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es geht allein um die "Besorgnis der Befangenheit", und diese bestimmt sich nicht nach den Gefühlen oder der Eigenwahrnehmung des Abgelehnten, sondern nach dem Blickwinkel desjenigen Verfahrensbeteiligten (Angeklagter...), der den Richter ablehnt.
Sagt Fischer.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Die Besorgnis der Befangenheit ist bereits die Befangenheit.
Sage ich. Als Antwort auf Dich und Deinen Versuch, die Befangenheit des Gerichtes wegzureden:
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, nicht wegen Befangenheit. Sondern wegen Besorgnis der Befangenheit.
Was genau ist jetzt Dein Argument, wo liege ich falsch?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:02
@Grillage
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das war eine Frage und ich denke, dass die mit nein beantwortet werden muss: @Mevsim hat das nicht richtig verstanden. Deshalb habe ich gefragt, woher denn der Zeuge vorher hätte wissen sollen, dass es keine Beweise gegen den Basti gibt.
Dann sollten wir die ganze Aussage am stück sich anschauen.
Diese Aussage wurde vielfach erwartet: Adrian M., der Hauptbelastungszeuge aus dem ersten Prozess, ist im Zeugenstand. Seine damalige Aussage war verantwortlich dafür, dass Sebastian T. verurteilt wurde.

Richterin Will lässt sich von M. zu Beginn ganz genau erklären, wie es zu T.s vermeintlichem Geständnis kam.
Im Grunde wiederholt M. seine damalige Aussage: M. und T. seien in der JVA Traunstein immer wieder lose in Kontakt gewesen, hätten ab und zu Karten gespielt. M. habe mehrfach über einen längeren Zeitraum nachgefragt, ob T. etwas mit Hannas Tod zu tun habe. Lange habe T. das verneint.

Bei einem gemeinsamen Kartenspiel kurz vor Silvester 2022 habe sich zunächst M. T. gegenüber offenbart und über den Grund seiner Inhaftierung gesprochen. Weil es „ihn interessiert" habe, hatte M. daraufhin noch einmal bei T. nachgefragt, woraufhin T. zugegeben haben soll, dass er etwas mit Hannas Tod zu tun habe.
M. sei so hartnäckig geblieben, weil er es komisch finde, dass jemand in U-Haft sitze, ohne dass es Beweise gegen ihn gebe.
Mein Textverständnis sagt, er hat ihn immer wieder gefragt, er erklärte seine hartnäckig damit, das es komisch ist, das jemand in U- Haft sitze ohne das es Beweise gibt.
Warum sollte jemand einen anderen Häftling hartnäckig fragen, ob
T etwas mit dem Tode von Hanna zutun hat? Erst im Sylvesterabend 2022, hat S über den Grund seiner Inhaftierung gesprochen.

Es gibt sogar viele andere Möglichkeiten, an diese Informationen zu kommen.
Im Gefängnis ist xy ungelöst sehr beliebt. Weil jeder Gefängnisinsasse der Polizei helfen will, schaut sich das an.
Es gibt einen Fernseher, wo man Nachrichten schauen kann.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-komme-in-untersuchungshaft-teil-3-tipps-fuer-betroffene_106525.html
In der Untersuchungshaft ist man froh über jeden Gesprächspartner. Doch Vorsicht: Es gibt immer wieder – vor allem, aber bei weitem nicht nur im Betäubungsmittelbereich – erfahrene Untersuchungsgefangene, die sich selbst Erleichterungen verdienen wollen, indem sie als Zeugen gegen diejenigen Mitgefangenen aussagen, die sie zuvor „ausgehorcht“ haben.
Der Prozess begann 10 Monate später, im Oktober 2022.
Doch zehn Monate später, M. war zwischenzeitlich in die JVA Bernau verlegt worden, habe er vom Prozessbeginn gegen T. erfahren. Das Gefühl, mit niemandem über die Info sprechen zu können, und dass T. womöglich freigesprochen werde könnte, habe M. letztendlich dazu bewogen, sich an einen Justizbeamten zu wenden
Meinst du der Prozessbeginn, wird in jeder JVA bekannt gegeben? An diese Informationen ranzukommen, sollte nicht schwierig sein. Damals gab es kein Bild von S. und auch der Name wurde abgekürzt.

https://www.focus.de/panorama/welt/liegen-bislang-nur-indizien-vor-mutmasslicher-moerder-von-hanna-23-festgenommen-doch-anwalt-aeussert-zweifel_id_180142128.html

Er hatte 10 Monate Zeit informationen zu sammeln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:19
Wurde hier eigentlich schon erwähnt, warum der angebliche Kronzeuge überhaupt im Knast sitzt?
Auch der Grund seiner Inhaftierung spricht nicht für die Glaubwürdigkeit von Adrian M.. Er wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen zu 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Und nicht nur das, er sitzt im Knast wegen, tadaaa, Manipulation und Lügen.
Er hatte Mädchen in Chats vorgelogen, er habe Krebs im Endstadium. Damit brachte er sie dazu, ihm bei sexuellen Handlungen zuzusehen.
Quelle: https://www.bild.de/regional/bayern/prozess-um-tote-studentin-hanna-eiskeller-mord-jetzt-wackelt-der-wichtigste-zeuge-68e51ec41de834f4da2e1e9f

Wie man auch nur ansatzweise auf die Idee kommen kann, so jemand sei nicht nur glaubwürdig, sondern auch eine Verurteilung wegen Mordes darauf basieren kann, ist mir schleierhaft


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:22
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sich so eine Geschichte auszudenken, in der man nachvollziehbare abstrakte Gründe für den Lauf der Geschichte benennt, die dann auch noch exklusiv belegen, dass dieser Teil der Geschichte wahr ist, ist schon eine sehr komplexe Leistung. Das muss man sich erst mal so zurecht legen, statt z.B. einfach nur zu behaupten, dass man halt Karten gespielt und Spekulatius gegessen habe und da sei es plötzlich völlig unvermittelt aus dem Basti rausgebrochen und er habe alle gestanden.
Insofern denke ich, dass der Adrian die Wahrheit sagt.
Immerhin hast du erkannt, dass AM keinerlei Täterwissen nennen konnte. Professor Steller meint ja, dass AM in der Lage sei, sehr komplexe Lügen zu stricken. Anscheinend ist er aber nicht so gut darin, dass er zwei Jahre nach seiner Aussage vor Gericht wesentliche Dinge nicht durcheinander bringt, z.B. beim Thema Frauen.

Leider wurden die Widersprüche von AM bezüglich des JVA-Beamten nicht thematisiert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:28
Zu meinen Text will ich zufügen: Der Zeuge M behauptet, das dieses Gespräche so stattfanden und das S. das gesagt hat, aber heute hatte er Schwierigkeiten, sich daran zu erinnern, das es Gespräche über Frauen gab und das er mit S. über Frauen gesprochen hat
Ich vermute, das der Zeuge M. schon länger nach Deal Möglichkeiten suchte. Er hat mit S. keine großen Gespräche geführt, sie haben keinen besonderen Austausch gehabt. Deswegen weiß er auch nichts persönliches über S. zusagen. Mir fehlt an der Geschichte von Zeuge M. die Glaubwürdigkeit. Keine persönlichen Anekdoten, keine Emotionen.
Vielleicht hat er sich Zugang zur Akte von S. verschafft, vielleicht auch ohne Erlaubnis. Am Anfang war S. ein schmächtiger kleiner Mann. Vermutlich trainierte er sich Muskeln an, um sich solche bulligen Typen besser vom Hals zu halten.

Ich denke auch nicht, das sie viel miteinander verbindet. Wenn der Kartenspiel stattfand, dann um seine hartnäckige neugier vor anderen zu verschleiern.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:36
Julia Ley vom BR fasst ihre Eindrücke aus dem Gericht insbesondere der Vernehmung von AM zusammen:
Abendschau - Der Süden: Prozess um Tod von Hanna: Hält Belastungszeuge an Aussage fest? - https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL2JyLmRlL2Jyb2FkY2FzdC9GMjAyNFdPMDE3MzI3QTAvc2VjdGlvbi85NjZhYmU0Ni1hNDU5LTRmZjUtOWM0Zi0yMjdmYzgzZGI5OTU
Quelle: ard mediathek

Zwischen Min 2 und 3:

Er wurde "gegrillt" von STA und Gericht

War "den Tränen nahe"

Ihrem Eindruck nach "Seiner Glaubwürdigkeit keinen Gefallen getan"
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Wurde hier eigentlich schon erwähnt, warum der angebliche Kronzeuge überhaupt im Knast sitzt?
Ja kann man mit dem Suchbegriff "Gerichtslügner" sich raussuchen


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:38
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nun, nicht wegen Befangenheit. Sondern wegen Besorgnis der Befangenheit.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Was genau ist jetzt Dein Argument, wo liege ich falsch?
@BoobSinclar:
Ich darf die Antwort für @Origines übernehmen:
Nimm einfach an, du willst einen Gebrauchtwagen kaufen. Irgendwelche Stellen im Lack kommen dir komisch vor, so dass in dir der Verdacht aufkommt, der Wagen könnte schon mal einen Unfall gehabt haben. Darauf verzichtest du auf den Kauf.
Es kann aber sein, dass der Wagen keinen Unfall hatte. Nur weil du den Verdacht hast, es wäre ein Unfallwagen, ist es noch keine Unfallwagen.

Jetzt ersetze Verdacht durch Besorgnis und Unfallwagen durch Befangenheit, dann kommst du zu dem Satz:
Nur weil eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt, liegt noch keine Befangenheit vor.
(Es kann eine Befangenheit vorliegen, sie muss aber nicht vorliegen.)

Ich hoffe, dass damit dieses Thema ad acta gelegt wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:40
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Dem ist noch hinzuzufügen, dass "keine Beweise" natürlich die Sicht von S. und M. ist. Also keine unwiderleglichen Beweise bzw. "handfeste" Beweise wie DNA, Fingerabdrücke, Kameraaufnahmen, Tatzeugen. Es gab natürlich auch schon vor der Zeugenaussage des M. so viele Verdachtsmomente, dass es damals für die Inhaftierung des S. ausgereicht hatte (dringender Tatverdacht).
Hätte man die Zeugenaussagen rechtzeitig, z.B. mit GPS-Daten und dem Chat-Verkehr geprüft, hätte es nicht mal die gegeben. Die Ermittlungen wurden äußerst oberflächlich betrieben. Das stellte sich erst im Gerichtssaal heraus. Insofern ist die Aussage des JVA-Zeugen, dass es im Dezember keine Beweise gäbe, evtl. sogar nicht den Tatsachen entsprechend.
Der JVA-Zeuge war dann die (letzte) Hoffnung der Ermittler/StA und des Gerichts.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Sachverständigengutachten sind immer Fluch und Segen zugleich. Sieht man ja auch an den hydromechanischen Gutachten. "Kann sein..., kann aber auch nicht sein..." hilft halt nicht so viel. Aber natürlich ist so ein Gutachten besser als die hohle richterliche Hand.
Das hilft sehr wohl! Das bedeutet, dass man einen Unfall nicht mehr ausschließen kann!

Die Möglichkeiten in einem Flusslauf sind riesig, das kann kein Mensch überblicken.

Ein Sachverständiger, der zugibt, dass die Verletzungen in dem Fluss entstanden sein können, ist in Wirklichkeit weitaus glaubhafter, als jemand der es ausschließen will. Er berücksichtigt die Grenzen der menschlichen Vorstellungskraft. Richter haben manchmal damit ein Problem, sie wollen lieber eindeutiges hören, aber das kann die Wissenschaft nicht immer liefern.

Dass er dies jedoch im Gerichtssaal nicht gesagt hat, dass die Verletzungen im Flusslauf erfolgt sein können, das ist ein schwerer Fehler, wenn er es nicht mehr ausreichend begründen kann. M.E. könnte das dann auch durchaus Konsequenzen haben. Ich will da nicht in seiner Haut stecken.

Wenn dann Gutachter etwas ausschließen (wie Adamec im Badewannenfall, der übrigens auch hier eine zentrale Rolle spielt), sie dabei jedoch ihre Vorstellungskraft überschätzen, ist dann weit verheerender. Adamec ist so mitverantwortlich für 14 Jahre Haft eines Unschuldigen!

Der Hydromechaniker war wohl von 5 gleichartigen Wunden ausgegangen. Hätte er gewusst, das die Wunden einen ganz besondere Form hatten (mit einem 120°-Winkel) hätte er die mögliche Ursache vielleicht genauer bestimmen können. Die letzte Möglichkeit, wo man es hätte aufklären können, wurde vertan, Frau Mützel war bei seinen Präsentationen im Gerichtssaal nicht anwesend. Es kommt auch immer darauf an, was ihm mitgeteilt wurde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:42
Zitat von SühneSühne schrieb:=> vielleicht einfach mal die Fließrichtung des Bärbachs rausfinden und dann neu überlegen
Ich weiß nicht, ob ich auf Deinen fundierten Beitrag ernsthaft, ironisch oder sarkastisch reagieren soll.

Aber bevor hier bei Nichtkennern der örtlichen Gegebenheiten der Eindruck erweckt wird, meine kritischen Anmerkungen entbehrten schon aufgrund der geologischen Verhältnisse jeder Grundlage, folgende Klarstellung:

Der Bärbach entspringt nicht der Prien, um dann durch Aschau zu fließen und hoch oben im Kampenwandgebirge zu münden. Es verhält sich genau umgekehrt.

Der Bach fließt also von Süden nach Norden, macht in Hohenaschau erst einen Schwenker nach Osten und dann nach Westen, wo er sich mit der Prien vereint.

Der von Frau Rick vermutete Tatort liegt südlich des Parkplatzes der Kampenwandbahn. Um von dort in die Prien zu gelangen, hätte der Körper also zunächst im Bärbach entlang der Kampenwandstrasse bis zum Brückerl treiben müssen und dann weiter durch den Ort bis zur Prien.

Behauptet wird aber, dass es im Bereich Brückerl einen derartigen Wasserstau gab, dass ein Körper von dort nicht hätte abgetrieben werden können.
Tatsächlich gefunden wurde Hannas Leiche jedoch fernab in der Prien.

Auf die Aufklärung bin ich gespannt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 21:46
Zeuge verhedderte sich zunehmend in Widersprüchen
Entsprechend gespannt wartete man im voll besetzten Zuschauerraum am heutigen Mittwoch auf den Auftritt des Mithäftlings. Zu Beginn wies ihn die Vorsitzende Richterin noch einmal eindringlich darauf hin, dass er sich mit einer Falschaussage strafbar machen könne. Mehr als zwei Stunden lang befragten sie und ihre Kolleginnen den Mann.

Während der Zeuge anfangs noch ruhig und selbstbewusst auftrat, wirkte er im Verlauf der intensiven Befragung immer unsicherer. Wiederholt konfrontierte ihn die Kammer mit Widersprüchen zu seinen früheren Aussagen bei der Polizei und vor Gericht: So hatte er zum Beispiel bei der Polizei noch angegeben, dass er nach dem Geständnis des Angeklagten so betroffen war, dass er diesen gebeten habe, das Zimmer zu verlassen. Am Mittwoch konnte er sich daran zunächst nicht erinnern. Auch, ob der Angeklagte während des folgenreichen Gesprächs einen Gips an der Hand trug, vermochte der Zeuge nicht mehr genau zu sagen.

Verteidigung hat Zeugen noch nicht befragt
Je öfter die Richterinnen nachfragten, desto mehr verwickelte er sich in Widersprüche, konnte sich mal an das eine erinnern und dann an das andere. Irgendwann war selbst der sonst sehr geduldig wirkenden Vorsitzenden Richterin eine gewisse Irritation anzumerken. Und da hatte die Verteidigung des Angeklagten – die für ihren Mandanten einen Freispruch erreichen will – noch gar keine Fragen gestellt. Gegen halb fünf entschied man schließlich, die Befragung für heute zu beenden.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/tod-von-hanna-ex-mithaeftling-belastet-angeklagten-erneut,Uz2vgvG

Die Frage mit dem Gips ist interessant


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:01
Zitat von LanzaLanza schrieb:Wiederholt konfrontierte ihn die Kammer mit Widersprüchen zu seinen früheren Aussagen bei der Polizei und vor Gericht: So hatte er zum Beispiel bei der Polizei noch angegeben, dass er nach dem Geständnis des Angeklagten so betroffen war, dass er diesen gebeten habe, das Zimmer zu verlassen. Am Mittwoch konnte er sich daran zunächst nicht erinnern. Auch, ob der Angeklagte während des folgenreichen Gesprächs einen Gips an der Hand trug, vermochte der Zeuge nicht mehr genau zu sagen.
Ich wundere mich, dass hier - zumindest in den Medien - von Widerspruch gesprochen wird. Wenn der Zeuge aussagt, er würde sich jetzt nicht mehr an einen Umstand erinnern, den er vor einem Jahr noch angegeben hatte, dann stimmt das oder es ist eine Lüge. Ein Widerspruch wäre es, wenn der Zeuge einmal behauptet hätte, der Angeklagte hätte einen Gips getragen, und jetzt behaupten würde, er hätte keinen Gips getragen.

Ich hoffe nur, dass die Richterin hier keinen Unsinn formuliert hat, sonst könnte ich die zunehmende Verunsicherung des Zeugen sehr gut verstehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:04
Zitat von Sherlock_HSherlock_H schrieb:Jetzt ersetze Verdacht durch Besorgnis und Unfallwagen durch Befangenheit, dann kommst du zu dem Satz:
Nur weil eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt, liegt noch keine Befangenheit vor.
Ich kann es nur nochmal wiederholen: Die Androhung von Folter ist bereits Folter. Es folgt darauf und darüber keine weitere Diskussion.

Ergo: Die Besorgnis der Befangenheit ist bereits die einzig ausschlagebende Befangenheit.

Die Frage danach, ob das Auto tatsächlich ein Unfallwagen ist, ist völlig irrelevant, sie spielt keinerlei Rolle für Irgendwas. Hier wird aber konstant und immer wieder behauptet, das Auto sei doch ganz gewesen, also sei das mit der Befangenheit nur so ein komisches Juristending.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:04
Hier auch noch ein Videobeitrag von Sat1 von heute:

Youtube: Mord oder tragischer Unfall? Fall Hanna wird neu verhandelt
Mord oder tragischer Unfall? Fall Hanna wird neu verhandelt
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Mit Statements von George und Holderle von heute.

George spricht davon, dass AM zu widerlegen nur ein Part ist. In Part 2 geht es darum dann, ein Unfallgeschehen nachzuweisen


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:07
Zitat von Thl40Thl40 schrieb:Richterin hat völlig recht. Wenn man die Wahrheit erzählt ist es meistens die gleiche Geschichte (auch nach Jahren). Wenn man

lügt kommt irgendwann der Punkt , wo man sich nicht mehr an seine vorherigen Lügen erinnern kann und dann zwangsläufig etwas

anderes erzählt
Sehe ich genauso.

Wenn man sich anschaut, wie der heutige Nachmittag verlaufen ist, hätte man sich das aussagepsychologische Gutachten fast schon schenken können. Dafür hätte es keinen Sachverständigen mehr gebraucht.

Da die Kammer das Gutachten zum Glück frühzeitig in Auftrag gegeben hatte, konnten dem S. immerhin drei weitere Monate U-Haft erspart werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:09
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Der von Frau Rick vermutete Tatort liegt südlich des Parkplatzes der Kampenwandbahn. Um von dort in die Prien zu gelangen, hätte der Körper also zunächst im Bärbach entlang der Kampenwandstrasse bis zum Brückerl treiben müssen und dann weiter durch den Ort bis zur Prien.
Ich kenne mich in der Region null aus, aber anhand dieses Bildes
https://www.allmystery.de/i/sd8eh23dlqso__20240120_190233.jpg
scheint es mir, dass es darauf ankommt, was mit "Gebüsch südlich des Parkplatzes" gemeint ist. Ich hätte es spontan so verstanden, dass das ein Gebüsch am südlichen Rande des Parkplatzes war. Das wäre wiederum nördlich des roten Kreuzes im Bild. Bis dahin sind es allerdings etwa 7-8 Gehminuten vom Eiskeller aus (wenn man zuerst Am Hofbichl abbiegt). Wenn sie erst um 02:27 von dort aufgebrochen ist, passt das eher nicht. Das rote Kreuz in der Abbildung passt da mit 4 Gehminuten (Google Maps; keine Ahnung, wie ob und wie sich 2,06 Promille auswirken) schon besser.

Oder sie ist die Kampenwandstraße entlang gelaufen und dann von dort aus Richtung Büsche gegenüber des Parkplatzes. Dann könnte es zeitlich wieder hinhauen. Mir ist allerdings unklar, wieso sie das getan haben sollte, da sie ja gute 15 Minuten zuvor auf der Toilette im Eiskeller war, d.h. Austreten ist eher unwahrscheinlich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:12
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn er das wirklich so gesagt hätte, wäre das ja quasi ein Eingeständnis, dass er mit der Aussage gegen ST doch etwas für sich selbst herausschlagen wollte.
Dass er sich von der Aussage einen Vorteil erhofft hat, hat er schon von Beginn an so geäußert.
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb am 28.11.2023:Dann wurde er gefragt, warum er vor Gericht habe aussagen wollen und da erklärte der Mithäftling von Sebastian T. freimütig, dass er selbst auf sein Verfahren warte und erfahren habe, dass Jacqueline Aßbichler auch seine Richterin sei und da erhoffe er sich natürlich auch eine mildere Strafe für sich selbst.
(Falls es jemanden interessiert: in diesem Beitrag hatte ich damals alle frei verfügbaren Infos zu A. und seiner Aussage zusammengefasst
Beitrag von Schneewi77chen (Seite 191))


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um 22:16
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Frage mit dem Gips ist interessant
Das wird wahrscheinlich mit dem Schlag gegen die Wand zusammenhängen. Das hat sich aber am 20.01.2023 ereignet (Rn 18, aufgehobenes Urteil), sodass das mit dem Gips wohl ausscheidet.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:17
3. Prozesstag (Nachbericht)

Heute wurden zahlreiche Lücken und Widersprüche in den Aussagen des JVA-Zeugen aufgedeckt. Die da wären:
T. soll ja geschildert haben, dass er Hanna in den Fluss geworfen habe. Ob er auch gesagt habe, warum er das getan habe, will Heike Will wissen. Adrian M. denkt lange nach, kann aber nicht antworten. „Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht mehr Bescheid.“

Laut früherer Aussage habe T. während des bewussten Kartenspiels keinen Gips getragen, nach der aktuellen Aussage aber schon. Kannte Sebastian T. Hanna, oder kannte er sie nicht? Auch da unterscheiden sich die Versionen. Sind das nur Lücken der Erinnerung oder Löcher in einem Lügengespinst?
Aus Sicht der Verteidigung scheint der schwerste Brocken aus dem Weg geräumt zu sein - nun geht es darum den Freispruch aus erwiesener Unschuld zu erreichen.
Die Verteidigung mit Regina Rick und Dr. Yves Georg hatte die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage im Fall Hanna stets bestritten. In beidem gebe es „schwere Defizite“, sagte Yves Georg dem OVB. (...) Wenn die Aussage des Zeugen erstmal gefallen sei, hätten Verteidiger und Angeklagter den „halben Weg“ zurückgelegt. Dann gehe es künftig es um einen Freispruch aus erwiesener Unschuld.
Morgen und am Montag wird sich weiter mit A. M. und dessen Aussage beschäftigt.
Es wird weitere Aussagen zum JVA-Zeugen geben, von weiteren Mithäftlingen, von dem Justizbeamten auch, an den sich Adrian M. zuerst gewandt hatte. Zur Glaubwürdigkeit des Zeugen und zur Glaubhaftigkeit seiner Aussage werden sich nächste Woche (13. Oktober) auch die Gutachter Prof. Dr. Michael Soyka und Prof. Dr. Max Steller detailliert äußern.
„Knast-Zeuge“ unter Druck: Lücken der Erinnerung oder Lügengespinst mit Löchern? Wie es nun weitergeht (Ippen.Media)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 22:38
Ippen.Media scheint mittlerweile selbst Zweifel an STs Schuld zu haben.


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