Volvic schrieb:Das scheint alles ziemlich flott zu gehen…
Es wundert mich ein bisschen, dass kein Rechtsmefiziner die Ergebnisse der Obduktion erläutert, bevor das Urteil gesprochen wird. Der Richter sprach zu verschiedenen Punkten, dieses/jenes/welches der Selbst-Lese- Akte zu entnehmen sei, aber dass das auch für den Befund gilt, hab ich nicht gehört.
Ich weiß noch genau, dass am ersten Tag die Rede von einem GYNÄKOLOGEN war, der mittlerweile verstorben ist. Von einem Rechtsmediziner war hingegen keine Rede.
Möglicherweise ist es für den Tathergang im Nachhinein nicht ausschlaggebend. Ich hätte trotzdem gern gewusst, ob es für Amy schnell ging. Vorgestern wurde gesagt, dass mit dem Messer u.a. die Aorta getroffen wurde. Dann VERMUTE ich mal, dass es schnell ging. Mich hätte aber auch interessiert, wie man nachweisen konnte, dass er sie vor
und nach ihrem Tod vergewaltigte, und wann das mit den Schlägen auf den Kopf stattfand (erst Stiche, dann Kopfschläge, oder umgekehrt?).
In zwei Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass sie sich lautstark wehrte. Das hab ich zwar definitiv vorgestern nicht gehört, der SV sagte, laut A habe sie beim Handschellen anlegen, „
noch nicht geschrien“ und an einer anderen Stelle „sie hat nicht geschrien und es hätte sie sowieso keiner hören können“, aber ob das Zweite vor den Kopfschlägen oder den Messerstichen war, wurde nicht angegeben. Ich hoffe, dass sie vor dem Schmerzhaftesten bereits bewusstlos war.
Und ich hätte auch gern die Einschätzung vom Rechsmediziner gehört, ob der A stark blutverschmiert gewesen sein muss. Denn ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass „nur“ sein T-Shirt befleckt war.
Ich hoffe, ich erschrecke hier niemanden mit meinen Fragen.