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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

2.538 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 15:55
Anhang:
Es könnte sich bei besagtem Gebäude um das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz handeln. Sind dort auch Bewährungshelfer angestellt?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 16:22
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Diesen Weg gab es definitiv letztes Jahr noch, weil ich den selbst gelaufen bin.
Vielen Dank für die Info! Kommt man von da aus noch auf den Felsenweg? Oder ist der Durchgang mittlerweile gesperrt?


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 16:29
Zitat von long_weekendlong_weekend schrieb:Kommt man von da aus noch auf den Felsenweg? Oder ist der Durchgang mittlerweile gesperrt?
Man kommt den Weg bis oben durch; zunächst am General-Aster-Zimmer vorbei, dann auf eine kleine Plattform und von dort durch eine eingehäuste Treppe nach oben auf den Felsenweg. Dort stand laut Zeuge dieses ominöse Damenrad mit Einkaufskorb.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 17:05
Zitat von BundesferkelBundesferkel schrieb:Es könnte sich bei besagtem Gebäude um das Pädagogische Landesinstitut Rheinland-Pfalz handeln. Sind dort auch Bewährungshelfer angestellt?
1.) Sind Lehrer keine Bewährungshelfer.
2.) Gab es das PL 1994 nicht.
3.) Liegt das PL nicht im General-Aster-Weg, sondern in der Hofstraße.

Die Bewährungshilfe befand sich bis 2013 in der Nebenstelle des Amtsgerichts in der Charlottenstr. 54.
Es macht mich ganz kirre, dass dieser Knecht beinahe vor den Augen seines Bewährungshelfers die nächste Untat beging.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 17:39
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Das scheint alles ziemlich flott zu gehen…
Es wundert mich ein bisschen, dass kein Rechtsmefiziner die Ergebnisse der Obduktion erläutert, bevor das Urteil gesprochen wird. Der Richter sprach zu verschiedenen Punkten, dieses/jenes/welches der Selbst-Lese- Akte zu entnehmen sei, aber dass das auch für den Befund gilt, hab ich nicht gehört.
Ich weiß noch genau, dass am ersten Tag die Rede von einem GYNÄKOLOGEN war, der mittlerweile verstorben ist. Von einem Rechtsmediziner war hingegen keine Rede.

Möglicherweise ist es für den Tathergang im Nachhinein nicht ausschlaggebend. Ich hätte trotzdem gern gewusst, ob es für Amy schnell ging. Vorgestern wurde gesagt, dass mit dem Messer u.a. die Aorta getroffen wurde. Dann VERMUTE ich mal, dass es schnell ging. Mich hätte aber auch interessiert, wie man nachweisen konnte, dass er sie vor und nach ihrem Tod vergewaltigte, und wann das mit den Schlägen auf den Kopf stattfand (erst Stiche, dann Kopfschläge, oder umgekehrt?).
In zwei Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass sie sich lautstark wehrte. Das hab ich zwar definitiv vorgestern nicht gehört, der SV sagte, laut A habe sie beim Handschellen anlegen, „noch nicht geschrien“ und an einer anderen Stelle „sie hat nicht geschrien und es hätte sie sowieso keiner hören können“, aber ob das Zweite vor den Kopfschlägen oder den Messerstichen war, wurde nicht angegeben. Ich hoffe, dass sie vor dem Schmerzhaftesten bereits bewusstlos war.

Und ich hätte auch gern die Einschätzung vom Rechsmediziner gehört, ob der A stark blutverschmiert gewesen sein muss. Denn ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass „nur“ sein T-Shirt befleckt war.

Ich hoffe, ich erschrecke hier niemanden mit meinen Fragen.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 17:41
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:Die Bewährungshilfe befand sich bis 2013 in der Nebenstelle des Amtsgerichts in der Charlottenstr. 54.
Das wollte ich auch gerade schreiben - es ist in Sichtweite zum General-Aster-Weg. Von dem Gebäude aus kann man praktisch auf den Turm schauen in dem sich das Zimmer befindet. Vielleicht 100 m entfernt.
Zitat von HolzaugeSHKHolzaugeSHK schrieb:Das ist doch heute sicher noch nachprüfbar wo im Jahre 1994 ein Quelleladen in Koblenz existierte.
Das Quelle-Kaufhaus war am Zentralplatz, ungefähr da wo heute das Mittelrhein-Museum und die Stadtbibliothek stehen.

@long_weekend
Vielen herzlichen Dank, dass Du uns so toll auf dem Laufenden hälst!


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 17:44
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:es ist in Sichtweite zum General-Aster-Weg. Von dem Gebäude aus kann man praktisch auf den Turm schauen in dem sich das Zimmer befindet. Vielleicht 100 m entfernt.
Lieben Dank für die Info, für mich als Ortsunkundige ist das sehr interessant!


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 18:31
Was ich noch interessantes vergessen hab: heute wurde berichtet, dass das Klassenbuch von der Umschulung 1999 bereits vernichtet war, weshalb man 1999 nicht feststellen konnte, dass ihm das Alibi fehlt.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 18:39
Sorry, ich nochmal. @HolzaugeSHK: Herr Süßenbach war heute da, bestätigt der Beitrag: https://www.swr.de/video/sendungen-a-z/landesschau-rlp/fall-amy-lopez-so-erlebt-ein-ehemaliger-ermittler-den-zweiten-prozesstag-100.html


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 19:02
Zitat von ErnstHellfritzErnstHellfritz schrieb:1.) Sind Lehrer keine Bewährungshelfer.
Hauptamtliche Bewährungshelfer haben oft ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik.
Absurd hätte ich das jetzt nicht gefunden.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 19:08
Zitat von long_weekendlong_weekend schrieb:Es wundert mich ein bisschen, dass kein Rechtsmefiziner die Ergebnisse der Obduktion erläutert, bevor das Urteil gesprochen wird. Der Richter sprach zu verschiedenen Punkten, dieses/jenes/welches der Selbst-Lese- Akte zu entnehmen sei, aber dass das auch für den Befund gilt, hab ich nicht gehört.
Ich weiß noch genau, dass am ersten Tag die Rede von einem GYNÄKOLOGEN war, der mittlerweile verstorben ist. Von einem Rechtsmediziner war hingegen keine Rede.

Möglicherweise ist es für den Tathergang im Nachhinein nicht ausschlaggebend. Ich hätte trotzdem gern gewusst, ob es für Amy schnell ging. Vorgestern wurde gesagt, dass mit dem Messer u.a. die Aorta getroffen wurde. Dann VERMUTE ich mal, dass es schnell ging. Mich hätte aber auch interessiert, wie man nachweisen konnte, dass er sie vor und nach ihrem Tod vergewaltigte, und wann das mit den Schlägen auf den Kopf stattfand (erst Stiche, dann Kopfschläge, oder umgekehrt?).
In zwei Zeitungsartikeln habe ich gelesen, dass sie sich lautstark wehrte. Das hab ich zwar definitiv vorgestern nicht gehört, der SV sagte, laut A habe sie beim Handschellen anlegen, „noch nicht geschrien“ und an einer anderen Stelle „sie hat nicht geschrien und es hätte sie sowieso keiner hören können“, aber ob das Zweite vor den Kopfschlägen oder den Messerstichen war, wurde nicht angegeben. Ich hoffe, dass sie vor dem Schmerzhaftesten bereits bewusstlos war
Das finde ich schon auch ungewöhnlich, sollte das Gutachten nicht mündlich erstattet werden.

Das scheint ja wirklich eine blitzschnelle Beweisaufnahme zu sein. Habe ich dich richtig verstanden, dass bisher nur ein paar Beamte ausgesagt haben?

Nicht die Freunde, keine Sichtungs/Auffindezeugen? Klar kann man vieles im Selbstleseverfahren machen und der Angeklagte ist geständig. Aber so abgespeckt finde ich es schon ungewöhnlich.


Ich bin ja gespannt, wie die Plädoyers ausfallen werden. Ob die Staatsanwaltschaft die besondere Schwere der Schuld fordert und ob die Verteidigung auf Mord oder Freispruch plädiert.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 19:14
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Habe ich dich richtig verstanden, dass bisher nur ein paar Beamte ausgesagt haben?
Ja, heute die drei Kriminalkommissare und vorgestern sowie heute der SV.
Vorgestern hat der Verteidiger noch im Auftrag des A die Tat eingeräumt und mitgeteilt, dass keine Fragen beantwortet werden, in zwei Sätzen war das erledigt.

Keine weiteren Zeugen. Der Richter sagte ja heute, dass die Schlusdplädoyers am Mittwoch stattfinden, vorbehaltlich weiterer Beweisanträge.

Könnte also sein, dass doch noch was kommt, falls entsprechende Anträge gestellt werden. Wenn nicht, dann war’s das mit Zeugen (wenn ich es als juristische Laiin richtig verstanden habe).


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 19:45
Was für ein toller Mann, Harald Süßenbach! Seine Aussage „am Liebsten würde ich dem Angeklagten in die Fresse hauen!“ empfinde ich nämlich auch genau so.

Die vom Verteidiger wiedergegebene Aussage des Angeklagten, es habe ihn nach dem Tod seiner Frau belastet, ist einfach nur narzisstischer Müll. Als wäre er nicht Täter sondern Opfer.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Und moralisch scheint es ihm auch egal zu sein weil‘s so lange her ist, für ihn längst abgehakt und er offenbar seit Jahren problemlos damit lebt, was er angerichtet hat
Naja, er haette der DNA-Probe nicht zustimmen müssen.
Mein spontaner Gedanke dazu war, als ich das hörte: Blödheit und Hybris. Nachdem ihm spätere DNA-Tests nicht zum Verhängnis wurden hat er wahrscheinlich gedacht, man konnte offenbar keinen Zusammenhang zwischen ihm und Amy Lopez-Tatort-DNA herstellen, also kann er problemlos eine erneute DNA-Probe abgeben. Wird ja dann wieder gutgehen für ihn…

Für mich ist das kein Signal des Aufklären-Wollens, weil in dem Fall hätte er sich jahrzehntelang bei der Polizei melden und ein Geständnis ablegen können - anstatt die Polizei weiter ermitteln und (nach seiner Erwartung) scheitern zu lassen.

Außerdem will der Angeklagte keine Fragen beantworten. Auch hier erkenne ich keine Bereitschaft, zumindest zur gerichtlichen Aufarbeitung des Verbrechens beizutragen.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und was will man erwarten - dass Mörder sich suizidieren, um adäquat Reue zu zeigen?
Da gibt’s ja noch viele Möglichkeiten dazwischen. Ein Geständnis wäre beispielsweise ein Signal gewesen, dass er reinen Tisch machen will.

Bisher scheint das Verhalten des Angeklagten von Gleichgültigkeit geprägt zu sein. Er behindert Ermittler und Gericht nicht, trägt aber auch nicht aktiv zur Aufarbeitung des Verbrechens bei.

Und warum nicht? Weil es ihm egal ist. Weil er keine Nachteile sondern womöglich eher Vorteile erwartet.

Er wird im Knast gepflegt, als vermutlich seltener alter Häftling wahrscheinlich individueller und damit besser als bei Massenabfertigung im Altenheim. Bezahlt wird es vom Steuerzahler und er muss sich nicht mit der Pflegekasse herumschlagen.

Und diesen Egoismus verkauft er jetzt als eine Art Aufklärungsbereitschaft.

Ich bin da ganz bei Ex-Ermittler Süßenbach und seiner Aussage…

Für die Gesellschaft und den Rechtsstaat mag es juristisch okay sein das Verfahren so schnell über die Bühne zu bringen. Angesichts der Schwere, der Tragik und der langen Auseinandersetzung vieler Menschen mit diesem Verbrechen wirkt es auf mich irgendwie unpassend.

Ich hoffe nur, dass die Angehörigen von Amy Lopez durch diesen Prozess und eine Verurteilung zur Maximalstrafe einen gewissen Frieden finden, sofern das überhaupt möglich ist. Ob ein „Kurz-und-schmerzlos“-Prozess, in dem viele Fragen offensichtlich gar nicht thematisiert werden, dafür hilfreich ist?

Ich hoffe dann nur, dass ihnen Vieles, was im Prozess kein Thema ist, trotzdem zugänglich gemacht wird falls es ihre Fragen beantwortet und zumindest ein wenig Hilfe oder Heilung bringt.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:01
Zitat von VolvicVolvic schrieb:ngesichts der Schwere, der Tragik und der langen Auseinandersetzung vieler Menschen mit diesem Verbrechen wirkt es auf mich irgendwie unpassend.
Der Gedanke ist verständlich, aber ehrlich gesagt finde ich nicht, dass es die Aufgabe eines Gerichts ist, da jetzt irgendwie Wochen und Monate zu verhandeln nur um irgendwem eine Freude zu machen.

Die Ermittler machen z. B. ihren Job ja, damit am Ende ein Gericht ein Urteil fällen kann, der Erfolg bemisst sich aber nicht an der Zahl der Verhandlungstage oder der Zeugen. Und wenn es ein Urteil nach drei Verhandlungstagen gibt oder nach fünf, was soll das für einen Unterschied bngen in so einem Fall, bei dem ja ein Geständnis vorliegt und der Täter durch eine Spur überführt wird?

Und was nun dabei herauskommen soll, da nun alle damaligen Zeugen noch mal aufmarschieren zu lassen, weiß ich auch nicht. Die werden wohl kaum mehr sagen als das, was in ihrer damaligen Aussage steht, nach mehr als 30 Jahren.

Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass so ein Gericht auch noch andere Fälle verhandeln muss.
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Ob ein „Kurz-und-schmerzlos“-Prozess, in dem viele Fragen offensichtlich gar nicht thematisiert werden, dafür hilfreich ist?
So ein Gericht ist aber eben auch kein hauptamtlicher Therapeut. Menschlich gesehen hast Du ja vollkommen Recht, aber es geht nun mal nicht in erster Linie darum, was Angehörige gerne hätten, sondern es geht um ein juristisch einwandfreies Urteil.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:07
@fassbinder1925
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ist ja eine seltsame Verfügung. Habe so etwas nur bei Spionageprozessen gehört.
Müsste nicht außerdem bei der Terminsveröffentlichung auf die Einschränkungen für Prozessbesucher hingewiesen werden?

Hier steht außer den Terminen aber nicht viel:
https://lgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/strafverfahren


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:08
Ich habe ChatGPT gebeten, die Verpixelung zu reduzieren. Das kam dabei raus, ist das aus eurer Sicht realistisch:


IMG 1389Original anzeigen (14,5 MB)


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20.08.2026 um 20:12
Zitat von long_weekendlong_weekend schrieb:Ist bekannt, von wem die Angaben zum Phantombild stammen? Falls sie von den Jugendlichen kamen, könnte das eventuell das krasse Abweichen vom geschätzten Alter erklären. Weiß man, wie alt die Jugendlichen seinerzeit waren?
Wenn das Phantombild aufgrund der Angaben von Jugendlichen erstellt worden ein sollte, hätte das eher eine noch ältere Person als real gezeigt. In dem Alter neigt man ja dazu, Erwachsene für deutlich älter zu halten als sie eigentlich sind.


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:21
Zitat von Tester007Tester007 schrieb:Müsste nicht außerdem bei der Terminsveröffentlichung auf die Einschränkungen für Prozessbesucher hingewiesen werden?

Hier steht außer den Terminen aber nicht viel:
Ein Vorsitzender hat grundsätzlich immer die sitzungspolizeiliche Befugnis und es muss nicht immer vorab im Rahmen einer ausführlichen Verfügung online gestellt werden.

Aber es ist halt generell eine fragwürdige Entscheidung.

Hier hat sich eine Rechtsanwältin damit befasst:
Ob Anlass für eine sitzungspolizeiliche Maßnahme "zur Aufrechterhaltung der Ordnung" nach § 176 GVG besteht, unterliegt regelmäßig dem pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden. Sitzungspolizeiliche Anordnungen, die der Durchführung und Gewährleistung eines geordneten Verfahrens dienen, sind dabei Ausfluss unabhängiger richterlicher Gewalt.

Als sitzungspolizeiliche Maßnahme zur Verhinderung der Weitergabe von Informationen zum Verhandlungsablauf und den Aussagen Einzelner, kommt neben dem Verbot des Ausschlusses einzelner Zuhörer als ultima ratio auch ein Verbot der Anfertigung von Mitschriften in Betracht. Ein solches Verbot ist aber zwingend an den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit orientiert zu verhängen. In der Konsequenz muss zwischen singulären Mitschreibeverboten gegen einen bestimmten Zuschauer aufgrund einer Verdachtslage und dem pauschalen Verbot im Vorfeld des Prozessbeginns für jeden interessierten Zuschauer differenziert werden.

Differenziert werden muss zudem zwischen handschriftlichen und "elektronischen" Mitschriften. Mangels ausreichender Kontrollmöglichkeiten durch das Gericht, ob beim Einsatz eines Laptops oder Tablets zugleich Bild- oder Tonaufnahmen angefertigt werden, darf vom vorsitzenden Richter wegen § 169 Abs. 1 Satz 2 GVG aber die Verwendung von Geräten mit Mikrofon und Kamera untersagt werden. Ob ein solches Verbot im Vorfeld der Hauptverhandlung pauschal allen Zuschauern gegenüber verhängt werden darf, ist umstritten und bislang mangels entsprechender Rechtsprechung nicht entschieden
Diese Argumentation um die große Bedeutung (handschriftlicher) Notizen sollten sich Gerichte vor Augen führen, bevor sie ein pauschales Mitschreibeverbot in ihren Verhandlungen bestimmen. Die Möglichkeit des Mitschreibens dient damit nicht nur der effektiven Verteidigung. Nach wie vor steht auch der ureigene Zweck des Öffentlichkeitsgrundsatzes, die Verhinderung von Geheimjustiz durch Kontrolle der Zuschauer, im Fokus eines Abwägungsprozesses.

Nach alledem bleibt jedenfalls festzustellen: Pauschale Mitschreibeverbote, wie vom OLG Frankfurt am Main erlassen, genügen den Anforderungen einer verfassungsrechtlich geschützten Saalöffentlichkeit nicht und könnten daher sogar revisionsrechtlich relevant sein, § 338 Nr. 6 StPO.
Quelle: https://www.lto.de/recht/meinung/m/strafverfahren-mitschreiben-verbot-oeffentlichkeitsgrundsatz-hauptverhandlung-olg-frankfurt


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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:25
Zitat von Tester007Tester007 schrieb:Wenn das Phantombild aufgrund der Angaben von Jugendlichen erstellt worden ein sollte
Laut heutiger Aussage von Hr Lang wurde das Foto aufgrund der Angaben einer Zeugin erstellt, nicht von den Jugendlichen.
Zitat von long_weekendlong_weekend schrieb:Eine Zeugin habe einen Mann am Felsenweg gesehen, worauf hin das Phantombild gefertigt wurde (ob dies den heute Angeklagten zeigt, wurde nicht thematisiert).



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Mord an Amy Lopez in Koblenz 1994

20.08.2026 um 20:26
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Bisher scheint das Verhalten des Angeklagten von Gleichgültigkeit geprägt zu sein. Er behindert Ermittler und Gericht nicht, trägt aber auch nicht aktiv zur Aufarbeitung des Verbrechens bei.
Aehm - er hat die Tat gestanden.
Das ist deutlich mehr, als ich von anderen Taetern gesehen habe.aber

Und was will er aktiv zur Aufarbeitung beitragen? - da ist nichts, was er erklären könnte - so, dass es Amy's Angehörigen hilft.
Amy wurde vielfach verletzt, wurde lebend und tot vergewaltigt - ich muss da nicht mehr wissen.
Es war schlimm. Und dem gibt es nichts hinzuzufügen.


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